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Studienordnung für das Fach Ethnologie (Völkerkunde) mit dem Abschluss Magisterprüfung der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 18. Juli 2002 1 Geltungsbereich Inhaltsverzeichnis 2 Studienziele, mögliche Tätigkeitsfelder 3 Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen 4 Studienbeginn 5 Veranstaltungen 6 Studieninhalte 7 Regelstudienzeit 8 Prüfungselemente (Fachprüfungen, Leistungsnachweise und Teilnahmenachweise) 9 Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise, Semesterwochenstunden 10 Zwischenprüfung 11 Magisterprüfung 12 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Semester 13 Studienberatung 14 Aufbaustudiengang Promotion 15 Inkrafttreten Anhang: Plan der Lehrveranstaltungen 1

1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Akademische Abschlussprüfung (Magisterprüfung) der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17.12.1997 das Studium des Faches Ethnologie (Völkerkunde) als Haupt- oder Nebenfach mit dem Abschluss MAGISTRA/MAGISTER ARTIUM. Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Aufgrund der bestandenen Magisterprüfung verleiht die Philosophische Fakultät den akademischen Grad der MAGISTRA ARTIUM bzw. des MAGISTER ARTIUM (abgekürzt M.A.). 2 Studienziele, mögliche Tätigkeitsfelder Am Institut für Ethnologie wird angestrebt, das Fach Ethnologie in seiner gesamten Breite und Vielfalt in Lehre und Forschung zu vertreten. Die regionalen Schwerpunkte bilden Afrika und Südostasien. Es werden regelmäßig Lehrveranstaltungen zu den Kulturen und zur Geschichte dieser beiden Regionen angeboten. Außerdem sind Lehrveranstaltungen zu Theorien und Methoden der ethnologischen und kulturhistorischen Forschung Bestandteil des Curriculums. Darüber hinaus werden regelmäßig Lehrveranstaltungen zu anderen ausgewählten Regionen angeboten. Der Studienabschluss mit dem Magistergrad eröffnet den Absolventinnen und Absolventen der Ethnologie Berufschancen in den Bereichen Wissenschaft, Kultur, Politik und Wirtschaft, im Bereich der elektronischen und Printmedien, in Institutionen des Kulturaustausches, der Forschungsförderung, der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, der multinationalen und kulturübergreifenden Wirtschaftsunternehmen und der internationalen politischen Institutionen. Darüber hinaus vermittelt das Studium der Ethnologie Expertenwissen und interkulturelle Kompetenz. 3 Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder ein von zuständiger staatlicher Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. (2) Bis zum Ende des Grundstudiums (Voraussetzung für die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses) haben die Studierenden für das Haupt- und Nebenfach funktionale Sprachkenntnisse des Englischen sowie ausreichende Lesekenntnisse des Französischen nachzuweisen. Diese Kenntnisse können notfalls während des Grundstudiums erworben werden, müssen jedoch bei der Zwischenprüfung nachgewiesen werden können. 2

4 Studienbeginn Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. 5 Veranstaltungen Am Institut für Ethnologie werden folgende Lehrveranstaltungen angeboten: Vorlesungen, Proseminare, Hauptseminare und Sprachkurse. Vorlesungen geben einen zusammenfassenden Überblick über einen wissenschaftlichen Gegenstand und seine theoretischen und methodologischen Grundlagen bzw. behandeln spezielle Probleme eines Wissensgebietes. Proseminare führen in die Grundlagen eines regionalen oder theoretischen Bereichs der Ethnologie und der Kulturgeschichte ein und führen zu einer zunehmend aktiven und selbständigen Aneignung und Anwendung des fachspezifischen Wissens. Hauptseminare zielen ab auf vorrangig selbständige Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Fragestellungen, auf die Einsicht in komplexe Zusammenhänge und fordern von den Studierenden eine kritisch-argumentative Haltung gegenüber den wissenschaftlichen Positionen auch auf der Basis eigenständiger Orientierung in der Fachliteratur. Sprachkurse dienen dem Erwerb aktiver und passiver Sprachkenntnisse. 6 Studieninhalte Die im Rahmen der Ethnologie (Völkerkunde) vermittelten Studieninhalte lassen sich folgenden Teilgebieten zuordnen: - allgemeine ethnologische Theorien, Modelle, Methoden und Geschichte der Ethnologie - Ethnologische Themenbereiche (Religion, Verwandtschaft, Wirtschaft und Politik, Kunst und Technologie) - Kulturen und Geschichte Südostasiens - Kulturen und Geschichte Afrikas - Kulturen und Geschichte anderer Regionen der Welt - Sprachen und Literaturen Südostasiens und Afrikas 7 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit im Hauptfach Ethnologie (Völkerkunde) bis zum vollständigen Abschluss der Magisterprüfung beträgt neun Semester. Studienzeiten, in denen schwerpunktmäßig die für den Studiengang notwendigen Kenntnisse einer nichteuropäischen Sprache erworben werden, bis zu zwei Semestern nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. 8 Prüfungselemente (Fachprüfungen, Leistungsnachweise und Teilnahmenachweise) 1. Im Grund- und Hauptstudium werden Leistungen in Form von Fachprüfungen und von Leistungsnachweisen erbracht. Fachprüfungen (FP) sind Prüfungselemente, die nicht an Lehrveranstaltungen gebunden sind, aber im 3

Rahmen einer Lehrveranstaltung erworben werden können. Leistungsnachweise (LN) werden in Lehrveranstaltungen in der Regel in Form von Klausuren, Seminarvorträgen mit Ausarbeitungen oder Seminararbeiten erbracht. 2. Teilnahmenachweise (TN) werden von Studenten/Innen durch regelmäßige Teilnahme an den Pflichtvorlesungen erworben. Die Teilnahmenachweise werden nicht bewertet. 9 Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise, Semesterwochenstunden I. Ethnologie als Hauptfach A. Grundstudium im Hauptfach Das Grundstudium im Hauptfach dauert in der Regel vier Semester. Es soll allgemeine Grundlagen methodischer und systematischer Art vermitteln sowie eine generelle Übersicht über die thematische und regionale Bandbreite des Fachs ermöglichen. Insgesamt erforderlich ist die Teilnahme an vier Proseminaren und vier Vorlesungen. Die Leistungsnachweise werden ausschließlich in den Proseminaren erworben. Für die Pflichtvorlesungen wird kein Leistungsnachweis oder Teilnahmeschein vergeben. Der Lehrstoff dieser Vorlesungen ist jedoch Gegenstand der schriftlichen Zwischenprüfungsklausur. Teilnahmenachweise für Hauptfach- Studierende sind aus diesem Grunde nicht erforderlich. Auf das Grundstudium im Hauptfach entfallen sechsunddreißig Semesterwochenstunden. Davon entfallen vierzehn Semesterwochenstunden auf den Pflichtbereich und zwei Semesterwochenstunden auf den Wahlpflichtbereich. Die restlichen zwanzig Semesterwochenstunden können aus dem Lehrangebot (außer Sprachkursen) frei gewählt werden. A.I. Pflichtvorlesungen Die Teilnahme an den folgenden vier Vorlesungen ist obligatorisch: 1. Ethnologie der Verwandtschaft 2 SWS 2. Ethnologie der Religion 2 SWS 3. Ethnologie der Wirtschaft und Politik 2 SWS 4. Ethnologie der Kunst und Technologie 2 SWS Diese Vorlesungen bilden einen Zyklus, der sich alle vier Semester wiederholt. Weitere Vorlesungen können wahlweise aus dem Angebot von Vorlesungen, die für Studienanfänger geeignet sind, besucht werden. Das theoretische Wissen aus den einführenden Vorlesungen wird in den Proseminaren durch die Analyse spezifischer Gesellschaften angewendet und vertieft. A.II. Proseminare Die Teilnahme an den folgenden vier Proseminaren ist obligatorisch: 1. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 2 SWS LN 2. Themen zu den Kulturen und zur Geschichte Südostasiens 2 SWS LN 3. Themen zu den Kulturen und zur Geschichte Afrikas 2 SWS LN 4

4. Themen zu den Kulturen und zur Geschichte einer zusätzlichen 2 SWS LN Region oder zu einem allgemeinen bzw. theoretischen Thema Jedes Proseminar wird mindestens einmal pro Jahr angeboten. Die vier erforderlichen Scheine können in den jeweiligen Proseminaren durch ein mündliches Referat in Verbindung mit entweder einer Klausur oder einer schriftlichen Hausarbeit erworben werden. B. Hauptstudium im Hauptfach Das Hauptstudium im Fach Ethnologie (Völkerkunde) setzt in der Regel die Zwischenprüfung voraus. Es soll den Studierenden ermöglichen, ihre Kenntnisse in Theorie, Methode und regionaler Analyse zu vertiefen und zu lernen, ethnologische Theorien und Methoden in verschiedenen thematischen und regionalen Zusammenhängen anzuwenden. Zu diesem Zweck wird eine Reihe von allgemeintheoretischen und regional-komparativen Vorlesungen und Hauptseminaren angeboten. Die regionalen Schwerpunkte bilden vor allem Afrika und Südostasien. Für das Hauptstudium ist eine Studienphase von fünf Semestern vorgesehen. Davon sind vier Semester für den Erwerb der Leistungsnachweise und ein Semester für die Abfassung der Magisterarbeit sowie die Vorbereitung auf die Magisterprüfung bestimmt (Siehe dazu auch MPO 1997, 3.2). Insgesamt erforderlich ist die Teilnahme an vier Hauptseminaren und zwei Pflichtvorlesungen. Die Leistungsnachweise werden ausschließlich in den Hauptseminaren erworben. Für die Pflichtvorlesungen wird kein Leistungsnachweis oder Teilnahmeschein vergeben. Der Lehrstoff dieser Vorlesungen ist jedoch Teil der mündlichen Magisterprüfung. Auf das Hauptstudium im Hauptfach entfallen vierunddreißig Semesterwochenstunden. Davon entfallen vier Semesterwochenstunden auf den Pflichtbereich und zwölf Semesterwochenstunden auf den Wahlpflichtbereich. Die restlichen achtzehn Semesterwochenstunden können aus dem Lehrangebot (außer Sprachkursen) frei gewählt werden. B.1. Pflichtvorlesungen Die Teilnahme an den folgenden zwei Vorlesungen ist obligatorisch: 1. Wissenschaftliche Modelle in der sozial-anthropologischen Theoriebildung 2 SWS 2. Geschichte der Ethnologie 2 SWS Weitere Vorlesungen können frei aus dem Angebot des Hauptstudiums gewählt werden. B.2. Hauptseminare Die Teilnahme an vier Hauptseminaren ist obligatorisch. Diese können frei aus dem Lehrangebot gewählt werden. Die vier erforderlichen Scheine können in den jeweiligen Hauptseminaren durch ein mündliches Referat sowie entweder durch eine Klausur oder eine schriftliche Hausarbeit erworben werden. B.3. Außereuropäische Sprache 5

Mit Abschluss des Hauptstudiums sind auch Kenntnisse einer außereuropäischen Sprache nachzuweisen. Diese können im Laufe des Gesamtstudiums erworben werden. Sie werden durch die Teilnahme an einem entsprechenden Sprachkurs (über einen Zeitraum von zwei Semestern) am Institut für Ethnologie nachgewiesen. Ersatzweise können Sprachnachweise aus anderen Instituten der Westfälischen Wilhelms-Universität oder anderen Hochschulen, muttersprachliche Sprachkenntnisse nach Überprüfung anerkannt werden. B.4. Exkursion/Praktikum Für das Hauptstudium ist zudem die Teilnahme an einer Exkursion empfohlen. Ersatzweise kann auch ein Praktikum absolviert werden, jeweils nach Vereinbarung mit den Lehrkräften. Ein solches Praktikum kann in einer Museumstätigkeit, einer kurzen eigenen Forschung, einem Auslandsstudium (z.b. im Rahmen des Socrates- Programmes), einer Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen, einem Volontariat bei Zeitungen, Verlagen oder öffentlichen Einrichtungen bestehen. Praktika werden dringend zur Orientierung auf verschiedene Arbeitsbereiche und mögliche Berufsfelder der Ethnologie empfohlen. II. Ethnologie als Nebenfach A. Grundstudium im Nebenfach Das Grundstudium dauert in der Regel vier Semester. Es soll allgemeine Grundlagen methodischer und systematischer Art vermitteln sowie eine generelle Übersicht über die thematische und regionale Bandbreite des Fachs ermöglichen. Insgesamt erforderlich ist die Teilnahme an zwei Vorlesungen und zwei Proseminaren. Die Leistungsnachweise werden ausschließlich in den Proseminaren erworben. Im Rahmen eines dieser Proseminare kann ein Leistungsnachweis erworben werden, der als Fachprüfung (FP) für den Grundstudiumsabschluss gewertet wird. Für die Pflichtvorlesungen wird ein Teilnahmeschein vergeben. Auf das Grundstudium im Nebenfach entfallen achtzehn Semesterwochenstunden. Davon entfallen acht Semesterwochenstunden auf den Wahlpflichtbereich. Die restlichen zehn Semesterwochenstunden können aus dem Lehrangebot (außer Sprachkursen) frei gewählt werden. A.I. Pflichtvorlesungen Aus den folgenden vier Vorlesungen müssen zwei Pflichtvorlesungen gewählt werden: 1. Ethnologie der Verwandtschaft 2 SWS TN 2. Ethnologie der Religion 2 SWS TN 3. Ethnologie der Wirtschaft und Politik 2 SWS TN 4. Ethnologie der Kunst und Technologie 2 SWS TN Diese Vorlesungen bilden einen Zyklus, der sich alle vier Semester wiederholt. Weitere Vorlesungen können wahlweise aus dem Angebot von Vorlesungen, die für Studienanfänger geeignet sind, besucht werden. Das theoretische Wissen aus den einführenden Vorlesungen wird in den Proseminaren in der Analyse spezifischer Gesellschaften angewendet und vertieft. 6

A.II. Proseminare Aus den folgenden Proseminaren müssen zwei gewählt werden: 1. Themen zu den Kulturen und zur Geschichte Südostasiens 2 SWS LN 2. Themen zu den Kulturen und zur Geschichte Afrikas 2 SWS LN 3. Themen zu den Kulturen und zur Geschichte einer zusätzlichen 2 SWS LN Region oder zu einem allgemeinen bzw. theoretischen Thema Jedes Proseminar wird mindestens einmal pro Jahr angeboten. Die zwei erforderlichen Scheine können in den jeweiligen Proseminaren durch ein mündliches Referat in Verbindung mit entweder einer Klausur oder einer schriftlichen Hausarbeit erworben werden. B. Hauptstudium im Nebenfach Das Hauptstudium im Nebenfach Ethnologie (Völkerkunde) soll den Studierenden ermöglichen, ihre Kenntnisse in Theorie, Methode und regionaler Analyse zu vertiefen und zu lernen, ethnologische Theorien und Methoden in verschiedenen thematischen und regionalen Zusammenhängen anzuwenden. Zu diesem Zweck wird eine Reihe von allgemein-theoretischen und regional-komparativen Vorlesungen und Hauptseminaren angeboten. Die regionalen Schwerpunkte bilden vor allem Afrika und Südostasien. Für das Hauptstudium ist eine Studienphase von vier Semestern für den Erwerb der zwei Hauptstudienscheine und die Vorbereitung auf die Magisterprüfung vorgesehen. Insgesamt erforderlich ist die Teilnahme an zwei Hauptseminaren und zwei Pflichtvorlesungen. Die Leistungsnachweise werden ausschließlich in den Hauptseminaren erworben. Für die Pflichtvorlesungen wird kein Leistungsnachweis oder Teilnahmeschein vergeben. Auf das Hauptstudium im Nebenfach entfallen sechzehn Semesterwochenstunden. Davon entfallen acht Semesterwochenstunden auf den Wahlpflichtbereich. Die restlichen acht Semesterwochenstunden können aus dem Lehrangebot (außer Sprachkursen) frei gewählt werden. B.1. Pflichtvorlesungen Die Pflichtvorlesungen beziehen sich auf folgende Themen : 1. Wissenschaftliche Modelle in der sozial-anthropologischen Theoriebildung 2 SWS 2. Geschichte der Ethnologie 2 SWS B.2. Hauptseminare Die Teilnahme an zwei Hauptseminaren ist obligatorisch. Diese können frei aus dem Lehrangebot gewählt werden. Die zwei erforderlichen Scheine können in den jeweiligen Hauptseminaren durch ein mündliches Referat in Verbindung mit entweder einer Klausur oder einer schriftlichen Hausarbeit erworben werden. 7

1. Zwischenprüfung im Hauptfach 10 Zwischenprüfung Durch die Zwischenprüfung soll der Kandidat nachweisen, dass er das Ziel des Grundstudiums erreicht hat, d.h., dass er sich insbesondere die inhaltlichen Grundlagen der Ethnologie, ein methodisches Instrumentarium und die systematische Orientierung erworben hat, die erforderlich sind, um das weitere Studium der Ethnologie mit Erfolg zu betreiben. In der Zwischenprüfung wird auch der Nachweis funktionaler Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch erbracht. Die Zwischenprüfung kann am Ende des Grundstudiums angetreten werden und sollte in der Regel vor Beginn des fünften Fachsemesters abgeschlossen sein. Das Zwischenprüfungszeugnis wird erst ausgestellt, wenn die Zwischenprüfung absolviert ist und die Leistungsnachweise des Grundstudiums nachgewiesen wurden. Die Zwischenprüfung beinhaltet eine vierstündige Klausur. Prüflinge müssen sich im Magisterprüfungsamt anmelden. 2. Zwischenprüfung im Nebenfach Die Zwischenprüfung wird in Form von Leistungsnachweisen als Fachprüfung (LN FP) erbracht. Diese ist in entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen zu erbringen (siehe 9 II A). Ein entsprechendes Dokument über die bestandene Zwischenprüfung wird auf Nachfrage den Nebenfachstudierenden ausgestellt. 1. Magisterprüfung im Hauptfach 11 Magisterprüfung Nach dem Erwerb der vier Hauptseminarscheine, der Teilnahme an den zwei Pflichtvorlesungen, an einem zweisemestrigen Sprachkurs, kann die Magisterprüfung abgelegt werden. Die Magisterprüfung erfolgt in Form einer schriftlichen Magisterarbeit (Themen-Vergabe nach Absprache mit den Professoren) und einer mündlichen Prüfung (Dauer: 45 Minuten). Die Magisterarbeit sollte einen Umfang von ca. 100 Seiten nicht überschreiten; die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate (bei empirischen Arbeiten sechs Monate). 2. Magisterprüfung im Nebenfach Nach dem Erwerb der zwei Hauptseminarscheine und der Teilnahme an zwei Pflichtvorlesungen kann die Magisterprüfung abgelegt werden. Die Magisterprüfung erfolgt in Form einer mündlichen Prüfung (Dauer: 30 Minuten). 12 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Semester 8

Studienleistungen, die an anderen Universitäten oder vergleichbaren Institutionen im Inland und Ausland erbracht worden sind, können unter bestimmten Bedingungen nach Absprache mit den zuständigen Hochschullehrern für das Studium der Ethnologie anerkannt werden. 13 Studienberatung Allgemeine Studienberatung für die Ethnologie erteilt die Zentrale Studienberatung der Westfälischen Wilhelms-Universität. Die Fachstudienberatung erfolgt durch vom Institut für Ethnologie benannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrkörpers. Dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis und den Aushängen im Institut für Ethnologie können die Namen und Sprechzeiten der Fachstudienberaterinnen und - berater entnommen werden. In den Zuständigkeitsbereich der Fachstudienberatung fallen Fragen zu Studienvoraussetzungen, Studienplanung und -durchführung. Für alle Fragen, die die in dieser Studienordnung genannten Prüfungen, den Studiengang als Ganzes, einen Fachwechsel oder ähnliches betreffen, ist das Magisterprüfungsamt zuständig. 14 Aufbaustudiengang Promotion Studierende des Aufbaustudiengangs Promotion müssen im Hauptfach Ethnologie zwei Veranstaltungen, im Umfang von je zwei Semesterwochenstunden, die als Kolloquium gekennzeichnet sind, belegen. Studierende im Nebenfach Ethnologie müssen eine Veranstaltung, im Umfang von zwei Semesterwochenstunden, die als Kolloquium gekennzeichnet, ist belegen. Für diese Veranstaltungen wird ein Teilnahmeschein vergeben 15 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufnehmen. 9

Anhang: Plan der Lehrveranstaltungen Studienplan für den Studiengang Ethnologie (Völkerkunde) Hauptfach Grundstudium 36 Semesterwochenstunden Anzahl Veranstaltungsform SWS Pflicht 4 Vorlesung 8 Pflicht 3 Proseminar (3 LN) 6 Wahlpflicht 1 Proseminar (1 LN) 2 Wahl 10 frei wählbar aus dem Lehrangebot (außer Sprachkursen) 20 Zwischenprüfung (in der Regel nach 4 Semestern) zum Inhalt der vier Pflichtvorlesungen (schriftliche Klausur von 4 Stunden). Nebenfach Grundstudium 18 Semesterwochenstunden Anzahl Veranstaltungsform SWS Wahlpflicht 2 Vorlesung (2 TN) 4 Wahlpflicht 2 Proseminar (2 LN) 4 Wahl 5 frei wählbar aus dem Lehrangebot (außer Sprachkursen) 10 Zwischenprüfung (in der Regel nach 4 Semestern) ist studienbegleitend. 10

Hauptfach Hauptstudium 34 Semesterwochenstunden Anzahl Veranstaltungsform SWS Pflicht 2 Vorlesung 4 frei wählbar 4 Hauptseminar (4 8 LN) frei wählbar 2 Sprachkurs (2 TN) 4 Wahl 9 frei wählbar aus dem Lehrangebot (außer Sprachkursen) 18 Magisterprüfung (Anmeldung in der Regel im 9. Semester) - Anfertigung einer schriftlichen Magisterarbeit (innerhalb von 4 Monaten, bei empirischen Arbeiten innerhalb von 6 Monaten, ca. 100 Seiten [siehe MPO 1997]). - mündliche Prüfung (45 Minuten zu zuvor mit dem Prüfer/der Prüferin abgesprochenen Themen). Nebenfach Hauptstudium 16 Semesterwochenstunden Anzahl Veranstaltungsform SWS Wahlpflicht 2 Vorlesung 4 Wahlpflicht 2 Hauptseminar (2 4 LN) Wahl 4 frei wählbar aus dem Lehrangebot (außer Sprachkursen) 8 Magisterprüfung : mündliche Prüfung (30 Minuten zu zuvor mit dem Prüfer/der Prüferin abgesprochenen Themen). 11

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereichs Geschichte/ Philosophie und durch Beschluss des Dekans in Eilkompetenz vom 12.07.2002 Münster, den 18.Juli 2002 Der Rektor Prof. Dr. Jürgen Schmidt Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms- Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. Münster, den 18.Juli 2002 Der Rektor Prof. Dr. Jürgen Schmidt 12