AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR
|
|
- Sven Blau
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR JAHRGANG 29 DATUM 25. September 2000 NR: 29 Studienordnung für den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft mit dem Abschluss Magisterprüfung (Haupt- und Nebenfach) an der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal Vom 21. September 2000 Auf Grund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW S. 190) hat die Bergische Universität - Gesamthochschule Wuppertal die folgende Studienordnung als Satzung erlassen. Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Umfang, Gliederung, Beginn des Studiums, Qualifikation zum Studium, Fächerkombinationen 3 Studienziel 4 Studieninhalte 5 Lehrveranstaltungen 6 Grundstudium 7 Zwischenprüfung 8 Hauptstudium 9 Magisterprüfung 10 Studienberatung 11 In-Kraft-Treten Anhang: Studienpläne für Allgemeine Literaturwissenschaft als Haupt- und Nebenfach (Beispiele) 1
2 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal vom 8. Juli 1998 (ABL NRW II S und Amtliche Mitteilungen der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal Nr. 40) zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Januar 2000 (ABL II. NRW. S. 111), das Studium im Haupt- oder Nebenfach Allgemeine Literaturwissenschaft mit dem Abschluss der Magisterprüfung. 2 Umfang, Gliederung, Beginn des Studiums, Qualifikation zum Studium, Fächerkombinationen Der Umfang des Studiums beträgt im Hauptfach Allgemeine Literaturwissenschaft 70 Semesterwochenstunden (SWS), im Nebenfach Allgemeine Literaturwissenschaft 35 SWS. Das Studium dauert in der Regel 9 Semester. Es gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Es kann sowohl im Sommerwie im Wintersemester aufgenommen werden und setzt die Allgemeine Hochschulreife sowie Kenntnisse in zwei der folgenden Fremdsprachen voraus: Altgriechisch, Latein, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch oder Russisch. Zu den möglichen Fächerkombinationen vgl. 2 der Magisterprüfungsordnung. Es empfiehlt sich, für das Studium des Fachs Allgemeine Literaturwissenschaft als Hauptfach solche Fächer als Nebenfächer zu wählen, die geeignet sind, einen spezifischen Zugang zur Literatur zu eröffnen. 3 Studienziel Das Studium des Fachs Allgemeine Literaturwissenschaft dient der Vorbereitung auf Tätigkeiten, die die wissenschaftlich fundierte Beschäftigung mit Literatur erfordern. Es soll speziell dazu befähigen, Konstitution, Struktur, Funktion, Rezeption und Verwertung von Texten wissenschaftlich zu erkennen und zu beurteilen. Das Studium schließt mit der Magisterprüfung ab. 4 Studieninhalte (1) Allgemeine Literaturwissenschaft versteht sich als Grundlagenwissenschaft. Ihr Studium gilt Grundproblemen der Literatur. Es konzentriert sich vor allem auf die theoretischen Grundlagen, auf denen die im Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaften vertretenen literaturwissenschaftlichen Disziplinen der Germanistik, Anglistik/Amerikanistik und Romanistik aufbauen. Es besteht insbesondere aus der Erörterung literarischer Phänomene in Zusammenhängen, die einzelne literarhistorische Epochen oder innerhalb von Epochen einzelne Literaturen übergreifen, und aus der Entwicklung einzelner Theorien zur Literatur. Die Veranstaltungen des Fachs gliedern sich in drei Themenbereiche: Literaturtheorie, Komparatistik und Methodologie. In den Bereich der Literaturtheorie fallen z.b. Narratologie und Gattungstheorie, in den der Komparatistik z.b. die Erforschung der Beziehungen zwischen verschiedenen Nationalliteraturen und zwischen verschiedenen Künsten (Intermedialität). Zur Methodologie schließlich gehören die Vorstellung und der Vergleich unterschiedlicher methodischer Ansätze innerhalb der Literaturwissenschaft. Die Zuordnung der Teilfächer und Themenbereiche dieser 2
3 Studienordnung zu den Veranstaltungen wird im kommentieren Veranstaltungsverzeichnis des Faches Allgemeine Literaturwissenschaft vorgenommen. (2) Die dieser Studienordnung als Anhang beigefügten Studienpläne stellen ein Beispiel für einen sachgerechten Aufbau des Studiums des Faches Allgemeine Literaturwissenschaft im Hauptoder Nebenfach dar. 5 Lehrveranstaltungen Folgende Lehrveranstaltungen sind in der Regel vorgesehen: a) Vorlesungen: sie gelten der Einführung in einen größeren Gegenstands- oder Problembereich sowie umfassender Orientierung. b) Einführungsseminare: sie dienen der grundlegenden Einführung in wissenschaftliche Arbeitstechniken sowie zentrale Begriffe und Arbeitsgebiete des Fachs. c) Proseminare: sie dienen der Einführung in selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten anhand exemplarischer Themen. d) Hauptseminare: sie gelten spezifischen wissenschaftlichen Aufgaben und setzen die Fähigkeit zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten voraus. e) Oberseminare und Kolloquien: sie dienen der gemeinsamen Erörterung von Forschungsproblemen, der Planung und Diskussion wissenschaftlicher Arbeiten der Studierenden sowie der Überprüfung des Wissensstandes während der Examensvorbereitung. 6 Grundstudium (1) Das Grundstudium soll in der Regel nach dem 4. Semester abgeschlossen sein. Es umfasst im Hauptfach 40 SWS, davon 36 als Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen (P + WP), im Nebenfach 20 SWS, davon 18 SWS P + WP. (2) Zum Studium der Allgemeinen Literaturwissenschaft gehört, dass sich der Studierende 1 unabhängig von Lehrveranstaltungen umfassende Lektürekenntnis verschafft und sich auch außerhalb von Lehrveranstaltungen selbstständig in die wichtigsten Probleme und Gebiete der Allgemeinen Literaturwissenschaft einarbeitet. (3) Für die Zulassung zur das Grundstudium abschließenden Zwischenprüfung sind beim Studium der Allgemeinen Literaturwissenschaft im Hauptfach erforderlich: 1. Teilnahme an der obligatorischen Fachstudienberatung für Allgemeine Literaturwissenschaft zum Studienbeginn. Über die Teilnahme wird vom Fachstudienberater eine Bescheinigung ausgestellt; 2. Teilnahme an einem Einführungsseminar zur Allgemeinen Literaturwissenschaft mit Teilnahmenachweis auf Grund seminarbegleitender kleinerer Arbeiten und der Teilnahme an einer Abschlussklausur; 2 SWS P erfolgreiche Teilnahme an je einem Proseminar aus den Bereichen Literaturtheorie und Komparatistik mit benoteten Leistungsnachweisen auf Grund je einer schriftlichen Hausarbeit. Die Arbeiten sollen zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, eine in Art und Anspruch begrenzte Fragestellung der Allgemeinen Literaturwissenschaft auf wissenschaftliche Weise zu behandeln; 4 SWS WP 1 Im Folgenden sind die Bezeichnungen Studierender, Lehrer, Professor, Prüfer usw. durchgehend geschlechtsneutral zu verstehen. 3
4 5. erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar aus dem Bereich Methodologie mit benotetem Leistungsnachweis auf Grund einer kleineren Arbeit (Referat o. Ä..) oder einer schriftlichen Hausarbeit; 2 SWS WP Besuch je eines weiteren Proseminars aus den Bereichen Literaturtheorie, Komparatistik und Methodologie ; 6 SWS WP 9. Besuch eines weiteren Proseminars aus dem Bereich Literaturtheorie oder dem Bereich Komparatistik ; 2 SWS WP Besuch von vier Vorlesungen aus dem Bereich Literaturtheorie ; 8 SWS WP Besuch von je drei Vorlesungen aus den Bereichen Komparatistik und Methodologie 12 SWS WP (4) Für die Zulassung zur das Grundstudium abschließenden Zwischenprüfung sind beim Studium der Allgemeinen Literaturwissenschaft im Nebenfach erforderlich: 1. Teilnahme an der obligatorischen Fachstudienberatung für Allgemeine Literaturwissenschaft zum Studienbeginn. Über die Teilnahme wird vom Fachstudienberater eine Bescheinigung ausgestellt; 2. Teilnahme an einem Einführungsseminar zur Allgemeinen Literaturwissenschaft mit Teilnahmenachweis auf Grund seminarbegleitender kleinerer Arbeiten und der Teilnahme an einer Abschlussklausur; 2 SWS P erfolgreiche Teilnahme an je einem Proseminar aus den Bereichen Literaturtheorie und Komparatistik mit benoteten Leistungsnachweisen auf Grund je einer schriftlichen Hausarbeit. Die Arbeiten sollen zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, eine in Art und Anspruch begrenzte Fragestellung der Allgemeinen Literaturwissenschaft auf wissenschaftliche Weise zu behandeln; 4 SWS WP 5. Besuch eines Proseminars aus dem Bereich Methodologie ; 2 SWS WP Besuch von je zwei Vorlesungen aus den Bereichen Literaturtheorie und Komparatistik ; 8 SWS WP 10. Besuch einer Vorlesung aus dem Bereich Methodologie. 2 SWS WP (5) Zur Belegung der verbleibenden Veranstaltungen nach Wahl (4 SWS im Hauptfach und 2 SWS im Nebenfach) dürfen auch geeignete Veranstaltungen aus dem Lehrangebot anderer Fächer gewählt werden. (6) Gegen Vorlage der aufgeführten Leistungs- und Teilnahmenachweise wird dem Studierenden vom Fachsprecher Allgemeine Literaturwissenschaft eine Grundstudiumsbescheinigung für das jeweilige Haupt- bzw. Nebenfach ausgestellt. 7 Zwischenprüfung (1) Die Zwischenprüfung bildet den ordnungsgemäßen Abschluss des Grundstudiums. Sie besteht sowohl im Hauptfach als auch im Nebenfach aus einer dreißigminütigen mündlichen Prüfung. Die Zulassung wird gemäß 10 der Magisterprüfungsordnung beim Vorsitzenden des Magisterprüfungsausschusses für alle drei Fächer des Studierenden zugleich beantragt. (2) In der Zwischenprüfung soll der Studierende nachweisen, dass er die inhaltlichen Grundlagen seiner Fächer, das methodische Instrumentarium und die systematische Orientierung erworben hat, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen. (3) Die einzelnen Prüfungen werden von jeweils einem Prüfer und einem Beisitzer abgenommen. Der Studierende hat das Recht, seine Prüfer vorzuschlagen. Als Prüfer und Beisitzer können sämtliche in der Allgemeinen Literaturwissenschaft tätigen Dozenten (außer Lehrbeauftragten) vorgeschlagen werden. 4
5 8 Hauptstudium (1) Hauptseminare und Oberseminare können in der Regel erst nach dem Bestehen der Zwischenprüfung besucht werden. Ausnahmen sind in begründeten Fällen nach Rücksprache mit dem Leiter der Veranstaltung möglich. (2) Das Hauptstudium umfasst im Hauptfach 30 SWS, davon 26 SWS als WP, im Nebenfach 15 SWS, davon 12 SWS als WP. (3) Für die Zulassung zur Magisterprüfung ist beim Studium der Allgemeinen Literaturwissenschaft als Hauptfach erforderlich: erfolgreiche Teilnahme an je einem Hauptseminar aus den Bereichen Literaturtheorie, Komparatistik und Methodologie mit benoteten Leistungsnachweisen auf Grund je einer schriftlichen Hausarbeit; 6 SWS WP Besuch je eines weiteren Haupt- oder Oberseminars aus den Bereichen Literaturtheorie, Komparatistik und Methodologie ; 6 SWS WP Besuch von drei Vorlesungen aus dem Bereich Literaturtheorie ; 6 SWS WP Besuch von je zwei Vorlesungen aus den Bereichen Komparatistik und Methodologie. 8 SWS WP (4) Für die Zulassung zur Magisterprüfung ist beim Studium der Allgemeinen Literaturwissenschaft als Nebenfach erforderlich: 1. erfolgreiche Teilnahme an einem Hauptseminar aus dem Bereich Literaturtheorie oder Komparatistik oder Methodologie mit benotetem Leistungsnachweis auf Grund einer schriftlichen Hausarbeit; 2 SWS WP Besuch je eines Haupt- oder Oberseminars aus den beiden Bereichen, in denen kein Leistungsnachweis erworben wird; 4 SWS WP Besuch je einer Vorlesung aus den Bereichen Literaturtheorie, Komparatistik und Methodologie. 6 SWS WP (5) Zur Belegung der verbleibenden Veranstaltungen nach Wahl (4 SWS im Hauptfach und 3 SWS im Nebenfach) dürfen auch geeignete Veranstaltungen aus dem Lehrangebot anderer Fächer gewählt werden. 9 Magisterprüfung (1) Die Magisterprüfung bildet den Abschluss des Studiums. Voraussetzung für die Zulassung, die durch den Vorsitzenden des Magisterprüfungsausschusses erfolgt, sind die bestandene Zwischenprüfung, das Absolvieren der Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums und der Erwerb der obligatorischen Leistungs- und Teilnahmenachweise. (2) Durch die Magisterprüfung soll der Kandidat nachweisen, dass er die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten besitzt, die Grundlagen seines Faches kennt und wesentliche Forschungsergebnisse rezipiert hat. Der Kandidat sollte bereits im Verlauf des Hauptstudiums nach einem für ihn geeigneten Thema suchen und frühzeitig mit dem gewählten Betreuer Kontakt aufnehmen. 5
6 (3) Das Prüfungsverfahren beginnt mit der Magisterarbeit. Diese wird im Hauptfach angefertigt und ist vier Monate (bei empirischen Arbeiten sechs Monate) nach der Mitteilung des Themas durch den Vorsitzenden des Magisterprüfungsausschusses abzugeben. Das Verfahren endet mit einer mündlichen Prüfung vor zwei Prüfern im Hauptfach (wobei einer der Prüfer der Betreuer der Magisterarbeit sein soll) und je einer mündlichen Prüfung vor einem Prüfer und einem Beisitzer in den Nebenfächern. Als Betreuer und Prüfer in der Allgemeinen Literaturwissenschaft kommen alle jeweils dort tätigen Professoren und Privatdozenten infrage, als Beisitzer alle Dozenten (außer Lehrbeauftragten). Der Kandidat soll den Prüfern möglichst frühzeitig geeignete Prüfungsgebiete vorschlagen. 10 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung wird von der Zentralen Studienberatung (ZSB) der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal angeboten. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen; sie umfasst bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch eine psychologische Beratung. (2) Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrenden des Faches Allgemeine Literaturwissenschaft und den Fachstudienberater des Faches in den Sprechstunden. Sie unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken oder bei der Wahl ihrer Studienschwerpunkte sowie bei der Vorbereitung auf die Zwischen- und Magisterprüfung. (3) Eine Beratung in Fragen der Fächerkombination und der Formalien der Prüfungen bietet der Vorsitzende des Magisterprüfungsausschusses an. 11 In-Kraft-Treten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal als Verkündungsblatt veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die die Zwischenprüfung bzw. die Magisterprüfung im Fach Allgemeine Literaturwissenschaft nach der Magisterprüfungsordnung vom ablegen Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften vom Wuppertal, den 21. September 2000 Der Rektor der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal Universitätsprofessor Dr. V. Ronge 6
7 Anhang Studienpläne für Allgemeine Literaturwissenschaft (AL) (Beispiele) Hauptfach Semester Veranstaltungen SWS Teilnahme an der Fachstudienberatung AL - Einführungsproseminar AL - Proseminar Komparatistik mit schriftlicher Hausarbeit - Proseminar Literaturtheorie - Proseminar Methodologie - 2 Vorlesungen Literaturtheorie - 2 Vorlesungen Komparatistik -- 2 P Proseminar Literaturtheorie mit schriftlicher Hausarbeit - Proseminar Methodologie mit kleinerer Arbeit - Proseminar Komparatistik - Proseminar Literaturtheorie - 2 Vorlesungen Literaturtheorie - 2 Vorlesungen Methodologie Hauptseminar Komparatistik mit schriftlicher Hausarbeit - Hauptseminar Literaturtheorie mit schriftlicher Hausarbeit - Haupt- oder Oberseminar Methodologie - 2 Vorlesungen Literaturtheorie Hauptseminar Methodologie mit schriftlicher Hausarbeit - Haupt- oder Oberseminar Literaturtheorie - Haupt- oder Oberseminar Komparatistik - Vorlesung Literaturtheorie 7
8 Nebenfach Semester Veranstaltungen SWS Teilnahme an der Fachstudienberatung AL - Einführungsproseminar AL - Proseminar Komparatistik mit schriftlicher Hausarbeit - Vorlesung Literaturtheorie -- 2 P Proseminar Literaturtheorie mit schriftlicher Hausarbeit - Proseminar Methodologie - Vorlesung Literaturtheorie Hauptseminar Literaturtheorie mit schriftlicher Hausarbeit - Haupt- oder Oberseminar Methodologie Haupt- oder Oberseminar Komparatistik - Vorlesung Literaturtheorie 1 W 8
Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan
Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und
MehrStudienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht
Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des
MehrStudienordnung Soziologie Inhaltsübersicht
Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des 2 Abs. 4
MehrStudienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom
Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über
Mehr- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im
Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes
MehrStudienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.
Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über
MehrSTUDIENORDNUNG MATHEMATIK WEITERES UNTERRICHTSFACH PRIMARSTUFE
STUDIENORDNUNG für das Studium des Unterrichtsfaches MATHEMATIK als WEITERES UNTERRICHTSFACH für das Lehramt für die PRIMARSTUFE an der Universität Gesamthochschule Paderborn vom 16. September 1997 Aufgrund
MehrStudienordnung (neu; gültig zum Wintersemester 1998/99)
Studienordnung (neu; gültig zum Wintersemester 1998/99) Die neue Studienordnung gilt für alle Studierenden, die zum Wintersemester 1998/99 noch nicht im fünften Fachsemester sind. Nebenfach 1 Geltungsbereich
MehrStudienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai Inhaltsübersicht
Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai 1999 1 Geltungsbereich 2 Studienziel 3 Zugangsvoraussetzung Inhaltsübersicht 4 Studienbeginn 5 Inhalt
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer
Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg für den Studiengang Philosophie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magistra/Magister
MehrStudienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU
Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU vom 7. August 1999 Aufgrund des Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrStudienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 13.
Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an Vom 13. September 2002 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz
MehrStudienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom
Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 12.04.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes
MehrHandreichung. Studienordnung
Handreichung als Ersatz einer Studienordnung für die Studiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
MehrUniversität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1
Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Studienordnung für das Unterrichtsfach Geschichte für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen Vom 02. Dezember 2013
MehrStudienordnung für das Fach Germanistik für den Magi'sterstudiEmgang an der Universität-Gesamthochschule Essen vom
Studienordnung für das Fach Germanistik für den Magi'sterstudiEmgang an der Universität-Gesamthochschule Essen vom,_, A.u.LC3.1J!nd_g~s,_f_Ab_s.,_'Lu.O(tQ.~s.-~8_AQ~,JuqesG. ~(2LZum Studium bm-'!;'b1i91.ßuch
MehrStudienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil
Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III der Humboldt-Universität zu Berlin hat aufgrund der 24 und
MehrUniversität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1
Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer 9.67.4 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Studienordnung für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen für das Unterrichtsfach Französisch
MehrS t u d i e n o r d n u n g. Universität Siegen
S t u d i e n o r d n u n g für die Berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft In Verbindung mit einem Unterrichtsfach mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II
MehrT e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg
113 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die vorliegende Teilstudienordnung beschreibt
Mehr- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16.
- 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PHILOSOPHIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund
Mehr3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.
Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 17. Mai 2001 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn
Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg für das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach im Rahmen der Studiengänge mit dem Abschluß Magistra / Magister
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR
AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR JAHRGANG 9 DATUM 6. SEPTEMBER 000 NR: 31 Studienordnung für das Unterrichtsfach Wirtschaftslehre und Politik
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 LITERATUREN IN AFRIKANISCHEN SPRACHEN (NEBENFACH
MehrSTUDIENORDNUNG MATHEMATIK SEKUNDARSTUFE I
STUDIENORDNUNG für das Studium des Unterrichtsfaches MATHEMATIK für das Lehramt für die SEKUNDARSTUFE I an der Universität Gesamthochschule Paderborn vom XX.XX.1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.
Mehr- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.
- 41/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 17. Dezember
MehrStudienordnung für den Magisterstudiengang Geographie als Nebenfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998
Studienordnung für den Magisterstudiengang Geographie als Nebenfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs.4 und des 85 Abs.1 des Gesetzes über die Universitäten
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des
Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978
Mehrvom Inhaltsübersicht
AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_70 JAHRGANG 45 29.09.2016 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft. Vom 17. Mai 2001
Herausgegeben im Auftrag des Rektors von der Abteilung Hochschulrechtliche, akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten, Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz - Postanschrift: 09107 Chemnitz Nr.
MehrStudienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 2
MehrNr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991
Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991 6473. Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik als Hauptfach im Magisterstudiengang des Fachbereichs II an der Universität
MehrSTUDIENORDNUNG MATHEMATIK SCHWERPUNKTFACH PRIMARSTUFE
STUDIENORDNUNG für das Studium des Unterrichtsfaches MATHEMATIK als SCHWERPUNKTFACH für das Lehramt für die PRIMARSTUFE an der Universität Gesamthochschule Paderborn vom xx.xx.1998 Aufgrund des 2 Abs.
Mehr- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.
- 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999
MehrStudienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4/2001-1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Institute für Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang
MehrStudienordnung der Mittel- und Neulateinischen Philologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magister
Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Mittel- und Neulateinischen Philologie vom 26. November 1999 (Veröffentlichung
MehrFachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach (HF)
Philosophische Fakultät III Institut für Kultur- und Kunstwissenschaften Kunstgeschichtliches Seminar Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach
MehrScheine (Leistungsnachweise) und Prüfungsanforderungen in Studiengängen mit dem Fach Philosophie:
Scheine (Leistungsnachweise) und Prüfungsanforderungen in Studiengängen mit dem Fach Philosophie: A. Lehramtsstudium B. Magisterstudium C. Bachelor-Studium D. Master-Studium Unter Scheinen sind alle von
Mehr- 4/1 - Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001
- 4/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Institute für Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität
MehrStudienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25.
- 14/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49] Auf Grund
Mehr- 22/10 - Vom 28. Juni 2001
- 22/10 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Institut für Theaterwissenschaft Änderungssatzung zur Studienordnung für das Hauptfach/Nebenfach Theaterwissenschaft
MehrStudienordnung für das Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 25. März 2003
Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 25. März 2003 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen
Mehr- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10.
- 15/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Soziologie Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 06.12.2001 Aufgrund von
MehrTechnische Universität Dresden. Philosophische Fakultät
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach Ethik/Philosophie im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 0.08.00 Auf Grund von 1 des Gesetzes über die
MehrTechnische Universität Dresden. Philosophische Fakultät
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "vertieft studierte Fach Ethik/Philosophie im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 0.08.00 Auf Grund von 1 des Gesetzes
MehrMitteilungsblatt der Universität Kassel
Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.05/901 L3 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Sozialkunde für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Kassel veröffentlicht
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach. Berufs- und Wirtschaftspädagogik.
Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Berufs- und Wirtschaftspädagogik (BWP) im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz vom 9. Mai 00 Aufgrund von 1 Abs. 1 des Gesetzes über die
MehrFachspezifische Prüfungsbestimmungen für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Afrikawissenschaften als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)
Philosophische Fakultät III Fakultätsinstitut für Asien- und Afrikawissenschaften Afrika-Institut Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Afrikawissenschaften als Hauptfach
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004
MehrInhaltsübersicht. Anhang: Studienplan
Studienordnung für die Fächer Alte, Mittlere, Neuere und Neueste sowie Osteuropäische Geschichte als Haupt- und Nebenfach sowie das Fach Historische Hilfswissenschaften als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund von 21
MehrStudienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Anglistik/Amerikanistik als Hauptfach und Anglistik oder Amerikanistik als Nebenfach
Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Anglistik/Amerikanistik als Hauptfach und Anglistik oder Amerikanistik als Nebenfach 1 Geltungsbereich (1) Auf der Grundlage der 24 und 71 des Gesetzes
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.20.05 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft
Mehr- 17/13 - Studienordnung für das Nebenfach Deutsch als Fremdsprache (DaF) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25.
- 17/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Herder-Institut Studienordnung für das Nebenfach Deutsch als Fremdsprache (DaF) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 25. Juli
MehrStudienordnung Studiengang Philosophie als Kern- und Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium
Studienordnung für den Studiengang Philosophie als Kern- und Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.2005 Aufgrund
MehrStudienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien
1 Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien I. Allgemeiner Teil Das Fach Politikwissenschaft zählt im Rahmen des Studienganges Lehramt
Mehr- 1 - Studienordnung für das Hauptfach Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. Juni 1997
- 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Studienordnung für das Hauptfach Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. Juni 1997 Aufgrund
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / ALLGEMEINE UND VERGLEICHENDE LITERATURWISSENSCHAFT (KOMPARATISTIK)
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ALLGEMEINE UND VERGLEICHENDE LITERATURWISSENSCHAFT
MehrStudienordnung für das Nebenfach Alte Geschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 4. Juni 2003
Studienordnung für das Nebenfach Alte Geschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 4. Juni 2003 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DER REKTOR DATUM: 21.02.2005 NR. 54 Studienordnung für den Master Studiengang Simulation und Experimentaltechnik an der
Mehrfür den Studiengang Germanistik mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen
1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Germanistik mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 12. März 2000 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.
Mehr- 17/1 - Studienordnung für das Hauptfach Deutsch als Fremdsprache (DaF) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25.
- 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Herder-Institut Studienordnung für das Hauptfach Deutsch als Fremdsprache (DaF) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 25. Juli 2000
Mehrfür den Studiengang KATHOLISCHE THEOLOGIE (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität Siegen
STUDIENORDNUNG für den Studiengang KATHOLISCHE THEOLOGIE (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität Siegen Vom 12. Juni 2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs.
MehrUniversität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.
Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben im Auftrage des Rektors von der Abteilung 1.1 des Dezernates 1.0 der RWTH Aachen, Templergraben 55, 52056 Aachen Nr. 2008/095 Redaktion: Iris Wilkening 26.09.2008
MehrNr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch
Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 3 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung
MehrStudienordnung für das Fach Soziologie im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät. 1 Aufgaben der Studienordnung
Nach Beschluss des Fakultätsrats der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 08.02.2006 und nach Stellungnahme des Senats vom 10.01.2007 hat das Präsidium der Georg-August- Universität Göttingen am 17.01.2007
Mehr- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19.
- 31/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Philosophie Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an
MehrTechnische Universität Dresden. Philosophische Fakultät. Studienordnung für das "studierte Fach" Geschichte im Studiengang Lehramt an Mittelschulen
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Geschichte im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 06.01.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrFACHBEREICH PHILOSOPHIE UND SOZIALWISSENSCHAFTEN I
Seite 2 FU-Mitteilungen 24/1997 FACHBEREICH PHILOSOPHIE UND SOZIALWISSENSCHAFTEN I Bearbeiterinnrn: Prof. Dr. Erika Fischer-Lichte Fachbereich Philosophie und Sozialwissenschaften I Tel.: 82400 140 Dr.
MehrStudienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth. vom 20. Juli 2001*
Studienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. Juli 2001* *Diese Ordnung wurde mit Satzung vom 15. Juli 2004 aufgehoben. Für Studenten,
MehrStudienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)
Philosophische Fakultät III Institut für Asien- und Afrikawissenschaften -Seminar für Geschichte und Gesellschaft Südasiens- Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Klassische Philologie/ Vom 14. August 2013 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/www.abt-studium/amtliche-veroeffentlichungen/2013/2013-45.pdf)
MehrNr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch
Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 2 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung
MehrUniversität zu Köln. Amtliche Mitteilungen 61/98
Universität zu Köln Amtliche Mitteilungen 61/98 Studienordnung der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln für das Fach Theater-, Film- und Fernsehwissenschaft (Haupt- und Nebenfach) mit dem Abschluß
MehrPrüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Slavische Philologie-
01-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Slavische Philologie- Vom 14. Januar 1987 1 Wesentlicher Inhalt des Studiums (1) Das Studium des Faches Slavische
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr.
AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum 14.09.2011 Nr. 99 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang
MehrMitteilungsblatt der Universität Kassel
Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.01/053 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Evangelische Religion mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
Mehr- 3/1 - Studienordnung für das Hauptfach Französistik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 28. Januar 2002
- 3/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Romanistik Studienordnung für das Hauptfach Französistik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 28 Januar 2002 Aufgrund
MehrVom 17. Juni [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 29, S. 771]
Studienordnung des Fachbereichs 16 - Geschichtswissenschaft - der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für das Studium des Faches Musikwissenschaft mit den Studienabschlüssen Magister Artium und Promotion
MehrNr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Portugiesisch
Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 4 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung
Mehr- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.
- 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999 Aufgrund
MehrInhaltsübersicht. Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Studienordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.
Studienordnung für das Hauptfach und das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 4. Juni 2003 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über
MehrStudienordnung für den. BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1.
Studienordnung für den BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. August 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-27.pdf)
MehrStudienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 NEUERE DEUTSCHE LITERATURWISSENSCHAFT (MAGISTER)
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ROMANISTIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
Mehr- 15/1 - Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10. November 1999
- 15/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Soziologie Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig
MehrS t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen
UNIVERSITÄT ROSTOCK Institut für Mathematik S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen - 2008
Mehr- 41/1 - Studienordnung für das Hauptfach/Nebenfach Ethnologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.
- 41/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Institut für Ethnologie Studienordnung für das Hauptfach/Nebenfach Ethnologie im Studiengang Magister Artium der Universität
MehrStudienordnung für den Magisterstudiengang Medienwissenschaft als Nebenfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23, Juli 1998
Studienordnung für den Magisterstudiengang Medienwissenschaft als Nebenfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23, Juli 1998 Aufgrund des 2 Absatz 4 und des 85 Absatz 1 des Gesetzes über
MehrStudienordnung für den Masterstudiengang Literatur und Medien an der Universität Bayreuth. Vom 20. März 2003
Studienordnung für den Masterstudiengang Literatur und Medien an der Universität Bayreuth Vom 20. März 2003 Auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Art. 72 Abs. 1 Satz 1 und Art. 86a des Bayerischen Hochschulgesetzes
MehrS t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) Lehramt an Haupt- und Realschulen. Lehramt für Sonderpädagogik
UNIVERSITÄT ROSTOCK Institut für Mathematik S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen sowie als allgemeinbildendes
Mehr