AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR

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1 AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR JAHRGANG 29 DATUM 25. September 2000 NR: 29 Studienordnung für den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft mit dem Abschluss Magisterprüfung (Haupt- und Nebenfach) an der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal Vom 21. September 2000 Auf Grund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW S. 190) hat die Bergische Universität - Gesamthochschule Wuppertal die folgende Studienordnung als Satzung erlassen. Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Umfang, Gliederung, Beginn des Studiums, Qualifikation zum Studium, Fächerkombinationen 3 Studienziel 4 Studieninhalte 5 Lehrveranstaltungen 6 Grundstudium 7 Zwischenprüfung 8 Hauptstudium 9 Magisterprüfung 10 Studienberatung 11 In-Kraft-Treten Anhang: Studienpläne für Allgemeine Literaturwissenschaft als Haupt- und Nebenfach (Beispiele) 1

2 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal vom 8. Juli 1998 (ABL NRW II S und Amtliche Mitteilungen der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal Nr. 40) zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Januar 2000 (ABL II. NRW. S. 111), das Studium im Haupt- oder Nebenfach Allgemeine Literaturwissenschaft mit dem Abschluss der Magisterprüfung. 2 Umfang, Gliederung, Beginn des Studiums, Qualifikation zum Studium, Fächerkombinationen Der Umfang des Studiums beträgt im Hauptfach Allgemeine Literaturwissenschaft 70 Semesterwochenstunden (SWS), im Nebenfach Allgemeine Literaturwissenschaft 35 SWS. Das Studium dauert in der Regel 9 Semester. Es gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Es kann sowohl im Sommerwie im Wintersemester aufgenommen werden und setzt die Allgemeine Hochschulreife sowie Kenntnisse in zwei der folgenden Fremdsprachen voraus: Altgriechisch, Latein, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch oder Russisch. Zu den möglichen Fächerkombinationen vgl. 2 der Magisterprüfungsordnung. Es empfiehlt sich, für das Studium des Fachs Allgemeine Literaturwissenschaft als Hauptfach solche Fächer als Nebenfächer zu wählen, die geeignet sind, einen spezifischen Zugang zur Literatur zu eröffnen. 3 Studienziel Das Studium des Fachs Allgemeine Literaturwissenschaft dient der Vorbereitung auf Tätigkeiten, die die wissenschaftlich fundierte Beschäftigung mit Literatur erfordern. Es soll speziell dazu befähigen, Konstitution, Struktur, Funktion, Rezeption und Verwertung von Texten wissenschaftlich zu erkennen und zu beurteilen. Das Studium schließt mit der Magisterprüfung ab. 4 Studieninhalte (1) Allgemeine Literaturwissenschaft versteht sich als Grundlagenwissenschaft. Ihr Studium gilt Grundproblemen der Literatur. Es konzentriert sich vor allem auf die theoretischen Grundlagen, auf denen die im Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaften vertretenen literaturwissenschaftlichen Disziplinen der Germanistik, Anglistik/Amerikanistik und Romanistik aufbauen. Es besteht insbesondere aus der Erörterung literarischer Phänomene in Zusammenhängen, die einzelne literarhistorische Epochen oder innerhalb von Epochen einzelne Literaturen übergreifen, und aus der Entwicklung einzelner Theorien zur Literatur. Die Veranstaltungen des Fachs gliedern sich in drei Themenbereiche: Literaturtheorie, Komparatistik und Methodologie. In den Bereich der Literaturtheorie fallen z.b. Narratologie und Gattungstheorie, in den der Komparatistik z.b. die Erforschung der Beziehungen zwischen verschiedenen Nationalliteraturen und zwischen verschiedenen Künsten (Intermedialität). Zur Methodologie schließlich gehören die Vorstellung und der Vergleich unterschiedlicher methodischer Ansätze innerhalb der Literaturwissenschaft. Die Zuordnung der Teilfächer und Themenbereiche dieser 2

3 Studienordnung zu den Veranstaltungen wird im kommentieren Veranstaltungsverzeichnis des Faches Allgemeine Literaturwissenschaft vorgenommen. (2) Die dieser Studienordnung als Anhang beigefügten Studienpläne stellen ein Beispiel für einen sachgerechten Aufbau des Studiums des Faches Allgemeine Literaturwissenschaft im Hauptoder Nebenfach dar. 5 Lehrveranstaltungen Folgende Lehrveranstaltungen sind in der Regel vorgesehen: a) Vorlesungen: sie gelten der Einführung in einen größeren Gegenstands- oder Problembereich sowie umfassender Orientierung. b) Einführungsseminare: sie dienen der grundlegenden Einführung in wissenschaftliche Arbeitstechniken sowie zentrale Begriffe und Arbeitsgebiete des Fachs. c) Proseminare: sie dienen der Einführung in selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten anhand exemplarischer Themen. d) Hauptseminare: sie gelten spezifischen wissenschaftlichen Aufgaben und setzen die Fähigkeit zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten voraus. e) Oberseminare und Kolloquien: sie dienen der gemeinsamen Erörterung von Forschungsproblemen, der Planung und Diskussion wissenschaftlicher Arbeiten der Studierenden sowie der Überprüfung des Wissensstandes während der Examensvorbereitung. 6 Grundstudium (1) Das Grundstudium soll in der Regel nach dem 4. Semester abgeschlossen sein. Es umfasst im Hauptfach 40 SWS, davon 36 als Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen (P + WP), im Nebenfach 20 SWS, davon 18 SWS P + WP. (2) Zum Studium der Allgemeinen Literaturwissenschaft gehört, dass sich der Studierende 1 unabhängig von Lehrveranstaltungen umfassende Lektürekenntnis verschafft und sich auch außerhalb von Lehrveranstaltungen selbstständig in die wichtigsten Probleme und Gebiete der Allgemeinen Literaturwissenschaft einarbeitet. (3) Für die Zulassung zur das Grundstudium abschließenden Zwischenprüfung sind beim Studium der Allgemeinen Literaturwissenschaft im Hauptfach erforderlich: 1. Teilnahme an der obligatorischen Fachstudienberatung für Allgemeine Literaturwissenschaft zum Studienbeginn. Über die Teilnahme wird vom Fachstudienberater eine Bescheinigung ausgestellt; 2. Teilnahme an einem Einführungsseminar zur Allgemeinen Literaturwissenschaft mit Teilnahmenachweis auf Grund seminarbegleitender kleinerer Arbeiten und der Teilnahme an einer Abschlussklausur; 2 SWS P erfolgreiche Teilnahme an je einem Proseminar aus den Bereichen Literaturtheorie und Komparatistik mit benoteten Leistungsnachweisen auf Grund je einer schriftlichen Hausarbeit. Die Arbeiten sollen zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, eine in Art und Anspruch begrenzte Fragestellung der Allgemeinen Literaturwissenschaft auf wissenschaftliche Weise zu behandeln; 4 SWS WP 1 Im Folgenden sind die Bezeichnungen Studierender, Lehrer, Professor, Prüfer usw. durchgehend geschlechtsneutral zu verstehen. 3

4 5. erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar aus dem Bereich Methodologie mit benotetem Leistungsnachweis auf Grund einer kleineren Arbeit (Referat o. Ä..) oder einer schriftlichen Hausarbeit; 2 SWS WP Besuch je eines weiteren Proseminars aus den Bereichen Literaturtheorie, Komparatistik und Methodologie ; 6 SWS WP 9. Besuch eines weiteren Proseminars aus dem Bereich Literaturtheorie oder dem Bereich Komparatistik ; 2 SWS WP Besuch von vier Vorlesungen aus dem Bereich Literaturtheorie ; 8 SWS WP Besuch von je drei Vorlesungen aus den Bereichen Komparatistik und Methodologie 12 SWS WP (4) Für die Zulassung zur das Grundstudium abschließenden Zwischenprüfung sind beim Studium der Allgemeinen Literaturwissenschaft im Nebenfach erforderlich: 1. Teilnahme an der obligatorischen Fachstudienberatung für Allgemeine Literaturwissenschaft zum Studienbeginn. Über die Teilnahme wird vom Fachstudienberater eine Bescheinigung ausgestellt; 2. Teilnahme an einem Einführungsseminar zur Allgemeinen Literaturwissenschaft mit Teilnahmenachweis auf Grund seminarbegleitender kleinerer Arbeiten und der Teilnahme an einer Abschlussklausur; 2 SWS P erfolgreiche Teilnahme an je einem Proseminar aus den Bereichen Literaturtheorie und Komparatistik mit benoteten Leistungsnachweisen auf Grund je einer schriftlichen Hausarbeit. Die Arbeiten sollen zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, eine in Art und Anspruch begrenzte Fragestellung der Allgemeinen Literaturwissenschaft auf wissenschaftliche Weise zu behandeln; 4 SWS WP 5. Besuch eines Proseminars aus dem Bereich Methodologie ; 2 SWS WP Besuch von je zwei Vorlesungen aus den Bereichen Literaturtheorie und Komparatistik ; 8 SWS WP 10. Besuch einer Vorlesung aus dem Bereich Methodologie. 2 SWS WP (5) Zur Belegung der verbleibenden Veranstaltungen nach Wahl (4 SWS im Hauptfach und 2 SWS im Nebenfach) dürfen auch geeignete Veranstaltungen aus dem Lehrangebot anderer Fächer gewählt werden. (6) Gegen Vorlage der aufgeführten Leistungs- und Teilnahmenachweise wird dem Studierenden vom Fachsprecher Allgemeine Literaturwissenschaft eine Grundstudiumsbescheinigung für das jeweilige Haupt- bzw. Nebenfach ausgestellt. 7 Zwischenprüfung (1) Die Zwischenprüfung bildet den ordnungsgemäßen Abschluss des Grundstudiums. Sie besteht sowohl im Hauptfach als auch im Nebenfach aus einer dreißigminütigen mündlichen Prüfung. Die Zulassung wird gemäß 10 der Magisterprüfungsordnung beim Vorsitzenden des Magisterprüfungsausschusses für alle drei Fächer des Studierenden zugleich beantragt. (2) In der Zwischenprüfung soll der Studierende nachweisen, dass er die inhaltlichen Grundlagen seiner Fächer, das methodische Instrumentarium und die systematische Orientierung erworben hat, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen. (3) Die einzelnen Prüfungen werden von jeweils einem Prüfer und einem Beisitzer abgenommen. Der Studierende hat das Recht, seine Prüfer vorzuschlagen. Als Prüfer und Beisitzer können sämtliche in der Allgemeinen Literaturwissenschaft tätigen Dozenten (außer Lehrbeauftragten) vorgeschlagen werden. 4

5 8 Hauptstudium (1) Hauptseminare und Oberseminare können in der Regel erst nach dem Bestehen der Zwischenprüfung besucht werden. Ausnahmen sind in begründeten Fällen nach Rücksprache mit dem Leiter der Veranstaltung möglich. (2) Das Hauptstudium umfasst im Hauptfach 30 SWS, davon 26 SWS als WP, im Nebenfach 15 SWS, davon 12 SWS als WP. (3) Für die Zulassung zur Magisterprüfung ist beim Studium der Allgemeinen Literaturwissenschaft als Hauptfach erforderlich: erfolgreiche Teilnahme an je einem Hauptseminar aus den Bereichen Literaturtheorie, Komparatistik und Methodologie mit benoteten Leistungsnachweisen auf Grund je einer schriftlichen Hausarbeit; 6 SWS WP Besuch je eines weiteren Haupt- oder Oberseminars aus den Bereichen Literaturtheorie, Komparatistik und Methodologie ; 6 SWS WP Besuch von drei Vorlesungen aus dem Bereich Literaturtheorie ; 6 SWS WP Besuch von je zwei Vorlesungen aus den Bereichen Komparatistik und Methodologie. 8 SWS WP (4) Für die Zulassung zur Magisterprüfung ist beim Studium der Allgemeinen Literaturwissenschaft als Nebenfach erforderlich: 1. erfolgreiche Teilnahme an einem Hauptseminar aus dem Bereich Literaturtheorie oder Komparatistik oder Methodologie mit benotetem Leistungsnachweis auf Grund einer schriftlichen Hausarbeit; 2 SWS WP Besuch je eines Haupt- oder Oberseminars aus den beiden Bereichen, in denen kein Leistungsnachweis erworben wird; 4 SWS WP Besuch je einer Vorlesung aus den Bereichen Literaturtheorie, Komparatistik und Methodologie. 6 SWS WP (5) Zur Belegung der verbleibenden Veranstaltungen nach Wahl (4 SWS im Hauptfach und 3 SWS im Nebenfach) dürfen auch geeignete Veranstaltungen aus dem Lehrangebot anderer Fächer gewählt werden. 9 Magisterprüfung (1) Die Magisterprüfung bildet den Abschluss des Studiums. Voraussetzung für die Zulassung, die durch den Vorsitzenden des Magisterprüfungsausschusses erfolgt, sind die bestandene Zwischenprüfung, das Absolvieren der Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums und der Erwerb der obligatorischen Leistungs- und Teilnahmenachweise. (2) Durch die Magisterprüfung soll der Kandidat nachweisen, dass er die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten besitzt, die Grundlagen seines Faches kennt und wesentliche Forschungsergebnisse rezipiert hat. Der Kandidat sollte bereits im Verlauf des Hauptstudiums nach einem für ihn geeigneten Thema suchen und frühzeitig mit dem gewählten Betreuer Kontakt aufnehmen. 5

6 (3) Das Prüfungsverfahren beginnt mit der Magisterarbeit. Diese wird im Hauptfach angefertigt und ist vier Monate (bei empirischen Arbeiten sechs Monate) nach der Mitteilung des Themas durch den Vorsitzenden des Magisterprüfungsausschusses abzugeben. Das Verfahren endet mit einer mündlichen Prüfung vor zwei Prüfern im Hauptfach (wobei einer der Prüfer der Betreuer der Magisterarbeit sein soll) und je einer mündlichen Prüfung vor einem Prüfer und einem Beisitzer in den Nebenfächern. Als Betreuer und Prüfer in der Allgemeinen Literaturwissenschaft kommen alle jeweils dort tätigen Professoren und Privatdozenten infrage, als Beisitzer alle Dozenten (außer Lehrbeauftragten). Der Kandidat soll den Prüfern möglichst frühzeitig geeignete Prüfungsgebiete vorschlagen. 10 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung wird von der Zentralen Studienberatung (ZSB) der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal angeboten. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen; sie umfasst bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch eine psychologische Beratung. (2) Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrenden des Faches Allgemeine Literaturwissenschaft und den Fachstudienberater des Faches in den Sprechstunden. Sie unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken oder bei der Wahl ihrer Studienschwerpunkte sowie bei der Vorbereitung auf die Zwischen- und Magisterprüfung. (3) Eine Beratung in Fragen der Fächerkombination und der Formalien der Prüfungen bietet der Vorsitzende des Magisterprüfungsausschusses an. 11 In-Kraft-Treten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal als Verkündungsblatt veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die die Zwischenprüfung bzw. die Magisterprüfung im Fach Allgemeine Literaturwissenschaft nach der Magisterprüfungsordnung vom ablegen Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften vom Wuppertal, den 21. September 2000 Der Rektor der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal Universitätsprofessor Dr. V. Ronge 6

7 Anhang Studienpläne für Allgemeine Literaturwissenschaft (AL) (Beispiele) Hauptfach Semester Veranstaltungen SWS Teilnahme an der Fachstudienberatung AL - Einführungsproseminar AL - Proseminar Komparatistik mit schriftlicher Hausarbeit - Proseminar Literaturtheorie - Proseminar Methodologie - 2 Vorlesungen Literaturtheorie - 2 Vorlesungen Komparatistik -- 2 P Proseminar Literaturtheorie mit schriftlicher Hausarbeit - Proseminar Methodologie mit kleinerer Arbeit - Proseminar Komparatistik - Proseminar Literaturtheorie - 2 Vorlesungen Literaturtheorie - 2 Vorlesungen Methodologie Hauptseminar Komparatistik mit schriftlicher Hausarbeit - Hauptseminar Literaturtheorie mit schriftlicher Hausarbeit - Haupt- oder Oberseminar Methodologie - 2 Vorlesungen Literaturtheorie Hauptseminar Methodologie mit schriftlicher Hausarbeit - Haupt- oder Oberseminar Literaturtheorie - Haupt- oder Oberseminar Komparatistik - Vorlesung Literaturtheorie 7

8 Nebenfach Semester Veranstaltungen SWS Teilnahme an der Fachstudienberatung AL - Einführungsproseminar AL - Proseminar Komparatistik mit schriftlicher Hausarbeit - Vorlesung Literaturtheorie -- 2 P Proseminar Literaturtheorie mit schriftlicher Hausarbeit - Proseminar Methodologie - Vorlesung Literaturtheorie Hauptseminar Literaturtheorie mit schriftlicher Hausarbeit - Haupt- oder Oberseminar Methodologie Haupt- oder Oberseminar Komparatistik - Vorlesung Literaturtheorie 1 W 8

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