Jahresbericht der Jugendhilfeplanung

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Transkript:

Landkreis Hildesheim Dezernat 4 Jugendhilfeplanung Jahresbericht der Jugendhilfeplanung 2015 Jugendhilfeplaner: Florian Hinken Kontakt: Tel. 05121 / 309-4501 E-Mail: florian.hinken@landkreishildesheim.de

INHALTSVERZEICHNIS 1. Kurzvorstellung der Jugendhilfeplanung... 2 2. Tätigkeitsbericht... 3 2.1. Praxisforschungsprojekt Hilfeplanung in den Hilfen zur Erziehung... 3 2.2. Modellprojekt zur Vernetzung von Schulbegleitung/-assistenz, Erziehungshilfe und Schulsozialarbeit... 3 2.3. Prävention in aller Frühe (PIAF ) jährliches Controlling... 4 2.4. Schaffung qualitativer Entscheidungsgrundlagen zur Weiterentwicklung der Erziehungshilfen: Auswertung der stationären Hilfen gem. 34, 35 und 35a SGB VIII... 4 2.5. Qualitätsentwicklung gem. 79a SGB VIII... 4 2.6. Integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN)... 5 2.7. Regionalisierung / Sozialraumorientierung der Jugendhilfe... 5 2.8. Organisation und Durchführung des 5. Hildesheimer Kinder- und Jugendhilfetages... 6 2.9. Steuerungsunterstützung... 6 3. Ausblick... 6 1

1. Kurzvorstellung der Jugendhilfeplanung Die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe einschließlich der Planungsverantwortung gem. 79 SGB VIII hat das Jugendamt, bestehend aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Der öffentliche Träger ist gem. 79 und 80 SGB VIII zu einer mittelfristigen Jugendhilfeplanung zur Deckung von entsprechenden (auch unvorhergesehenen) Bedarfen verpflichtet. Dabei sollen Bedürfnisse und Interessen der AdressatInnen angemessene Berücksichtigung finden. In Planungsprozessen sind (anerkannte) Träger der freien Jugendhilfe frühzeitig zu beteiligen. 80 SGB VIII Jugendhilfeplanung (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung 1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, 2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und 3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann. (2) Einrichtungen und Dienste sollen so geplant werden, dass insbesondere 1. Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können, 2. ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist, 3. junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden, 4. Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können. (3) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen. Zu diesem Zweck sind sie vom Jugendhilfeausschuss, soweit sie überörtlich tätig sind, im Rahmen der Jugendhilfeplanung des überörtlichen Trägers vom Landesjugendhilfeausschuss zu hören. Das Nähere regelt das Landesrecht. (4) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und überörtliche Planungen aufeinander abgestimmt werden und die Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen. Die Stabsstelle Jugendhilfeplanung hat hierbei eine zentrale Koordinierungs- und Gestaltungsfunktion im Jugendamt des Landkreises Hildesheim. In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten des Jugendamtes, die für die Weiterentwicklung der Angebote in ihrem Bereich zuständig sind, gestaltet und begleitet die Fachkraft der Jugendhilfeplanung die Prozesse. Jugendhilfeplanung hat demzufolge auch eine Unterstützungsfunktion für Jugendamtsleitung, Fachdienstleitungen und den Jugendhilfeausschuss. Der Planungsprozess orientiert sich dabei in der Regel an den Planungsschritten (1) Erstellung eines Planungskonzeptes und Auftragserteilung, (2) Bestandserhebung, (3) Bedarfsermittlung, (4) Maßnahmenentwicklung und (5) Evaluation. Die Jugendhilfeplanung ist mit Florian Hinken zuständig für Planungen in der Kinder- und Jugendhilfe und Stefan Hollemann zuständig für die Koordinierung der Frühe Hilfen - besetzt. Die wesentli- 2

chen Arbeitsschwerpunkte der Jugendhilfeplanung im Berichtszeitraum 2015 werden nachfolgend dargestellt. Die Arbeitsschwerpunkte aus dem Bereich der Frühen Hilfen werden in einem gesonderten Jahresbericht abgebildet. 2. Tätigkeitsbericht 2.1. Praxisforschungsprojekt Hilfeplanung in den Hilfen zur Erziehung Zum 01.07.2015 startete das von der Stiftung Universität Hildesheim durchgeführte Praxisforschungsprojekt Hilfeplanung in den Hilfen zur Erziehung mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Die Ausarbeitung und Konzeption des Praxisforschungsprojektes wurde auf Seite des Landkreises federführend durch die Jugendhilfeplanung begleitet. Ein erster Zwischenbericht zum Praxisforschungsprojekt wird voraussichtlich zum 30.06.2016 durch die Stiftung Universität Hildesheim vorgelegt. Erste Beschreibungen zum Sachstand können dem Antwortschreiben zur Anfrage 300/XVII entnommen werden. 2.2. Modellprojekt zur Vernetzung von Schulbegleitung/-assistenz, Erziehungshilfe und Schulsozialarbeit Im Februar 2015 wurde unter der Federführung der Jugendhilfeplanung eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Zielsetzung zunächst die Erarbeitung einer Konzeption zur Umsetzung von Inklusion nach dem SGB VIII und dem SGB XII an Schulen war. Hierzu erfolgte eine exemplarische Auswertung der gewährten Schulbegleitungen/-assistenzen an vier Schulen. Leitende Fragestellungen waren: Welche Problematiken / Indikationen liegen vor? Ist eine fallübergreifende Hilfeausgestaltung denkbar? Welche Qualifikation würde eine Fachkraft benötigen? Die gewonnenen Erkenntnisse wurden unter Einbezug verschiedener praktizierter Modelle anderer Kommunen und wissenschaftlicher Expertisen diskutiert. Auf der Grundlage der in der Arbeitsgruppe diskutierten Erkenntnisse wurde das Konzept zum Modellprojekt zur Vernetzung von Schulbegleitung/-assistenz, Erziehungshilfe und Schulsozialarbeit entwickelt. Die Verwaltung wurde durch den Kreistagsbeschluss vom 20.07.2015 mit der Umsetzung beauftragt (siehe Vorlage 904/XVII). Durch die Jugendhilfeplanung erfolgte sodann eine Auswahl der Modellschulen mittels eines Rankings auf der Grundlage gebildeter Kennzahlen. Weitere Vorarbeiten (bspw. die Personalgewinnung) konnten im Jahr 2015 weitestgehend abgeschlossen werden, so dass mit dem Modellprojekt zum 01.02.2016 begonnen werden konnte. Die Projektverantwortung liegt 3

bei Fachdienst 406 Erziehungshilfe. Das Modellprojekt wird durch die Stiftung Universität Hildesheim wissenschaftlich begleitet. 2.3. Prävention in aller Frühe (PIAF ) jährliches Controlling PIAF ist ein interdisziplinäres und frühes Präventionsangebot mit und in Kindertagesstätten und bildet damit einen zentralen Baustein der Frühen Hilfen im Landkreis Hildesheim. PIAF wurde Zug um Zug landkreisweit implementiert. Seit dem Kindergartenjahr 2011/2012 wird PIAF in einem jährlichen Fachcontrolling hinsichtlich der erzielten Ergebnisse ausgewertet. Die Jugendhilfeplanung koordiniert das Controlling und erstellt den Bericht. Die Controllingergebnisse werden in jedem Jahr dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit sowie dem Kreisausschuss präsentiert. Der 4. Controllingbericht für das Kindergartenjahr 2014/2015 ist der Vorlage 1077/XVII beigefügt. 2.4. Schaffung qualitativer Entscheidungsgrundlagen zur Weiterentwicklung der Erziehungshilfen: Auswertung der stationären Hilfen gem. 34, 35 und 35a SGB VIII Die Erziehungshilfen im Landkreis Hildesheim sollen kontinuierlich hinsichtlich der fachlichen Ausgestaltung und orientiert an den individuellen Erfordernissen weiterentwickelt werden. Hierzu bedarf es einer Transparenz des Bestandes und des Bedarfes. Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist die Entwicklung von Analysekonzepten und -instrumenten, die fachliche Beratung der Akteure - insbesondere des Fachdienstes 406 Erziehungshilfe und der Träger der freien Jugendhilfe sowie die Konzeptentwicklung. Im Berichtszeitraum wurden auf der Grundlage des Planungskonzeptes Stationäre Unterbringungen gem. 34, 35 und 35a SGB VIII durch die Jugendhilfeplanung die stationären Erziehungshilfen ausgewertet. Zielsetzung ist es, ggf. alternative Angebote der stationären Unterbringungen im Landkreis Hildesheim zu schaffen. Die Analyse des Bestands und des Bedarfs sowie die Umsetzung der weiteren Planungsschritte im Zusammenwirken mit den örtlichen Trägern der freien Jugendhilfe bilden einen Arbeitsschwerpunkt der Jugendhilfeplanung im Jahr 2016. 2.5. Qualitätsentwicklung gem. 79a SGB VIII Einhergehend mit dem BKiSchG zum 01.01.2012 erfolgten Änderungen im SGB VIII. Das fünfte Kapitel, der vierte Abschnitt Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung wurde um 79a SGB VIII Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe ergänzt. Damit werden die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe aufgefordert, eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung in den verschiede- 4

nen Bereichen des SGB VIII zu betreiben. Für den Landkreis Hildesheim liegt hierbei die Federführung bei der Jugendhilfeplanung. Es wurde ein Rahmenkonzept zu Implementierung von Qualitätsentwicklung nach 79, 79a SGB VIII im Landkreis Hildesheim entwickelt, das dem Jugendhilfeausschuss am 28.10.2013 zur Information und am 16.01.2014 zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Zentrale Bestandteile des Konzeptes sind die Abbildung der Prozesse und Verfahrensabläufe sowie das Herausstellen von zugehörigen Qualitätskriterien. Im Verlauf des Jahres 2015 wurden weitere Prozesse hinsichtlich der Anforderungen beschrieben. Die Beschreibungen der Prozesse inklusive der Qualitätskriterien sind online verfügbar unter: www.landkreishildesheim.de/jugendhilfeplanung, dort unter: Qualitätsentwicklung gem. 79a SGB VIII. Mit der oben beschriebenen Umsetzung des 79a SGB VIII werden vorrangig interne Prozesse fokussiert. Darüber hinaus wurde zum Jahresende 2014 eine Arbeitsgruppe mit Trägern der freien Jugendhilfe unter Federführung der Jugendhilfeplanung eingerichtet, deren Ziel die Erarbeitung von gemeinsamen Qualitätsaspekten der Jugendhilfe im Landkreis Hildesheim sowie von zugehörigen Instrumenten (bspw. Hilfeplanung, AdressatInnenbefragung) war. Die Arbeitsgruppenergebnisse in Form einer Qualitätsentwicklungsvereinbarung für freie und den öffentlichen Träger wurden am 29.01.2016 von der Arbeitsgemeinschaft Erziehungshilfe gem. 78 SGB VIII abgestimmt und durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 23.02.2016 (siehe Vorlage 1044/XVII) verbindlich wirksam für die Praxis der Erziehungshilfen im Landkreis Hildesheim. 2.6. Integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN) Wie in den vorangegangenen Jahren auch, war die Jugendhilfeplanung verantwortlich für die Integrierte Berichterstattung Niedersachsen. Neben dem jährlich stattfindenden Kennzahlvergleich erfolgte im Rahmen der IBN die fachliche Bearbeitung und Diskussion verschiedener Themenbereiche auf überörtlicher Ebene. Im Jahr 2015 standen hier der Zusammenhang von Organisation und Qualitätsentwicklung im Fokus. 2.7. Regionalisierung / Sozialraumorientierung der Jugendhilfe Zentrales Gremium für die Regionalisierung / Sozialraumorientierung der Jugendhilfe im Landkreis Hildesheim ist die von der Jugendhilfeplanung organisierte Beratungs- und Steuerungsgruppe (BSG). Im Rahmen der BSG werden zentrale Aspekte der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den Trägern der freien Jugendhilfe bearbeitet. 5

2.8. Organisation und Durchführung des 5. Hildesheimer Kinder- und Jugendhilfetages Im Jahr 2015 wurde in Kooperation mit VertreterInnen der Träger der freien Jugendhilfe, der Universität Hildesheim sowie der HAWK Hildesheim der 5. Hildesheimer Kinder- und Jugendhilfetag zum Thema Was wissen wir über die Erziehungshilfen? Daten, Fakten, Perspektiven organisiert und durchgeführt. Die Hildesheimer Kinder- und Jugendhilfetage stellen einerseits eine wesentliche Austauschplattform für die Akteure der lokalen Kinder- und Jugendhilfe dar, andererseits zeigt die Zusammensetzung der Besucher, dass die Diskussion der fachlichen Themen auch überörtlich von Interesse ist. Informationen zu den Kinder- und Jugendhilfetagen sind online verfügbar unter: www.landkreishildesheim.de/jugendhilfeplanung, dort unter: Kinder- und Jugendhilfetag. 2.9. Steuerungsunterstützung Neben den dargelegten Aufgaben der Jugendhilfeplanung nimmt der Jugendhilfeplaner auch steuerungsunterstützende Aufgaben für den Dezernenten für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit wahr, insbesondere in den Bereichen Controlling, Gestaltung von Aufbau- und Ablauforganisation und konzeptionelle Personalentwicklung. 3. Ausblick Zentrale Aufträge der Jugendhilfeplanung für das Jahr 2016 sind insbesondere die Planung, Konzeptionierung und Begleitung der Umsetzung von alternativen Ausgestaltungsformen der stationären Erziehungshilfen gem. 34, 35 und 35a SGB. die weitere Umsetzung von Qualitätsentwicklung gem. 79a SGB VIII. die Bearbeitung planerischer Fragestellungen hinsichtlich unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA). Darüber hinaus ist die Jugendhilfeplanung weiterhin in die organisatorischen Abläufe im Jugendamt eingebunden und nimmt steuerungsunterstützende Aufgaben im Dezernat für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit wahr. 6