Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2225. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort

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Transkript:

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2225 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Belit Onay, Meta Janssen-Kucz und Filiz Polat (GRÜNE), eingegangen am 19.06.2014 Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) mit Bezug zu Niedersachsen Am 4. November 2011 flog der sogenannte Nationalsozialistische Untergrund auf. Nach einem Banküberfall in Eisenach und einer anschließenden kurzen Flucht erschossen sich nach derzeitigem Erkenntnisstand die beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in einem Wohnmobil. Am 8. November schließlich stellte sich das nach derzeitigem Ermittlungsstand einzige überlebende NSU-Mitglied Beate Zschäpe in Jena der Polizei. Die späteren Ermittlungen ergaben, dass der NSU verantwortlich für die Ceska-Mordserie war, bei der von 2000 bis 2006 neun Kleinunternehmer mit Migrationshintergrund erschossen worden waren. Auch mehrere Bombenattentate wurden durch den NSU verübt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand war der NSU auch verantwortlich für den Mord an einer Polizistin in Heilbronn. Ob es dabei weitere Täter oder Unterstützer gab, ist bislang offen. Ein wichtiger Unterstützer des NSU, Holger G., wohnte lange in Zeit in Niedersachsen. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung wies nach, dass er via Facebook mit mehreren Mitgliedern von Besseres Hannover befreundet war. G. transportierte im Jahr 2001 eine Waffe für den NSU von Jena nach Zwickau. Er überließ den NSU-Mitgliedern einen Führerschein und einen Reisepass. Außerdem organisierte er von der Freundin seines Freundes Alexander S. eine Krankenkassenkarte und reichte diese zur Identitätstäuschung an Beate Zschäpe weiter. Im Jahr 1999 wurde Holger G. drei Tage lang auf Bitten des Thüringer Verfassungsschutzes durch den niedersächsischen Verfassungsschutz observiert. Es bestand der Verdacht, dass Holger G. gemeinsam mit einem Unterstützer des NSU aus Thüringen Kontakt zu dem bekannten Nazi Thorsten Heise aufnehmen wollte, um mit dessen Hilfe eine Flucht der drei NSU-Mitglieder ins Ausland zu organisieren. Ob der Kontakt hergestellt wurde, konnte nicht verifiziert werden. Nach seiner Festnahme im Jahr 2011 und seinem Geständnis bei den polizeilichen Vernehmungen kam Holger G. zunächst in das Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamtes. Er hielt nach Medienberichten weiterhin Kontakt zur hannoverschen Naziszene. Nach Medienberichten schied er auf eigenen Wunsch später aus dem Zeugenschutzprogramm aus. Schlagzeilen machte außerdem der sogenannte Dönerkillersong des Nazisängers Daniel Giese, in dem er vor Aufdecken des NSU den Ceska-Mörder verherrlichte und besang. Die bekannte und mehrfach ausgezeichnete Journalistin Andrea Röpke wies weitere Kontakte des NSU nach Niedersachsen nach. So hielt sich Beate Zschäpe auf ihrer Flucht offenbar mehrere Stunden in Hannover auf. Auch soll sie mehrfach Fahrten in die Lüneburger Heide unternommen haben. Im zuletzt durch den NSU bewohnten Haus seien Karten von Braunschweig, Göttingen und Salzgitter gefunden worden, auf denen mehrere Objekte mit Bezug zu ausländischen oder islamischen Organisationen markiert worden waren. Außerdem seien Adresslisten gefunden worden, auf denen mehrere niedersächsische Politikerinnen und Politiker verzeichnet worden waren. Vera König berichtete in der Neuen Presse von Hinweisen, der NSU habe sich in den 2000er-Jahren auf einem Campingplatz in Gifhorn aufgehalten. Sowohl zur Rolle von Holger G. in der niedersächsischen Naziszene als auch zu möglichen sonstigen Kontakten des NSU nach Niedersachsen sowie zu einer möglichen Bedrohung von Objekten und Personen in Niedersachsen sind einige Dinge noch ungeklärt. Auch ist unklar, ob unaufgeklärte Straftaten in Niedersachsen dem NSU zugerechnet werden müssen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Stimmen die Berichte, dass sich Holger G. nicht mehr im Zeugenschutzprogramm des BKA befindet? 1

2. Befindet sich Holger G. in einem Zeugenschutzprogramm des Landes Niedersachsen? 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über fortgesetzte Kontakte von Holger G. zur niedersächsischen Naziszene? 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Kontakte von Holger G. zur niedersächsischen Naziszene in den Jahren 1999 bis 2011? 5. Ist oder war Holger G. V-Mann einer niedersächsischen Sicherheitsbehörde? 6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Kontakte von Beate Zschäpe während ihrer Flucht ab November 2011 nach Niedersachsen? 7. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über weitere Unterstützer des NSU aus Niedersachsen? 8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Nutzung einer Krankenkassenkarte einer in Hannover wohnenden Person durch Beate Zschäpe? 9. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Kontakte der Person, die Zschäpe ihre Krankenkassenkarte überließ, zur niedersächsischen Naziszene? 10. Welche Orte in welchen niedersächsischen Städten waren auf Karten, die beim NSU gefunden worden sind, markiert? 11. Wie viele niedersächsische Politikerinnen und Politiker und sonstige Personen des öffentlichen Lebens aus Niedersachsen waren auf den Namenslisten des NSU verzeichnet? 12. Wann und wie wurden die unter 10. und 11. abgefragten betroffenen Einrichtungen und Personen informiert? 13. Bleibt die Landesregierung bei der Darstellung, dass es sich bei den Markierungen und der Namensliste nicht um Anschlagsvorbereitungen in Niedersachsen gehandelt hat? Wenn ja, welchen Zweck sieht die Landesregierung in den Markierungen? 14. Bleibt die Landesregierung bei der Darstellung, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass sich das NSU-Trio in den Jahren im Untergrund zeitweilig auf einem Campingplatz in Gifhorn aufhielt? 15. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob Daniel Giese in seinem Song Dönerkiller Täterwissen oder Spekulationen und Gerüchte der Naziszene über die Mordserie des NSU verarbeitete? 16. Gibt es Erkenntnisse über weitere Kontakte des Thorsten Heise zum NSU und dessen Umfeld? Wenn ja, welche? 17. Gibt es Erkenntnisse über weitere Kontakte des Ralf Wohlleben zu niedersächsischen Nazis? Wenn ja, welche? 18. Bestehen bei bislang unaufgeklärten Straftaten in Niedersachsen Hinweise für eine Beteiligung des NSU? (An die Staatskanzlei übersandt am 27.06.2014 - II/725-797) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 13.10.2014 für Inneres und Sport - 01425/2-2014 - Zunächst wird auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 38 in der 150. Plenarsitzung vom 09.11.2012, Anlage 37 verwiesen, in der deutlich wurde, dass es der Landesregierung nicht möglich ist, Auskünfte zu Spuren und anderen Details aus dem laufenden Verfahren des Generalbun- 2

desanwalts (GBA) zu geben. Das Verfahren gegen Beate Zschäpe u. a. ist weiterhin beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München anhängig, die Bundesanwaltschaft hat dort am 8. November 2012 Anklage erhoben. Seitens des GBA wurde in diesem Zusammenhang betont, dass, soweit Informationen zur Beantwortung der Fragen zu Nr. 3, 4, 6 bis 10 sowie 12 bis 18 der Kleinen Anfrage unmittelbar aus den Ermittlungen des genannten Strafverfahren herangezogen werden sollen, eine Informationsübermittlung auf Grundlage des mitgeteilten Verwendungszwecks nicht erfolgen könne. Personenbezogene Daten aus Strafverfahren dürfen an Polizeibehörden nach Maßgabe des 481 Abs. 1 Sätze 1 und 2 StPO ausschließlich zu polizeirechtlichen Zwecken, also zur Gefahrenabwehr im engeren Sinne übermittelt werden. Eine Informationsweitergabe zur Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage stellt jedoch keine Verwendung in diesem Sinne dar. Darüber hinaus bestehe auch keine Handhabe für eine solche Informationsweitergabe nach 474 ff. StPO. Des Weiteren wird auf die Antwort der Landesregierung (Ministerium für Inneres und Sport - P 23.22-01425/2) vom 05.02.2013 (Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode - Drucksache 16/5606) hingewiesen, in der zur Verfahrensweise der Information betroffener Personen und Institutionen im Zusammenhang mit aufgefundenen Adress- und Objektslisten berichtet wurde. Während der umfangreichen Ermittlungen gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) wurden u. a. Kartenausschnitte, Listen über Institutionen, Verbände und Einzelpersonen aus dem gesamten Bundesgebiet gefunden. Darunter befanden sich 584 Datensätze aus Niedersachsen. Bereits im November 2011 wurden die aufgeführten Personen bzw. Institutionen entweder schriftlich über ihre Dachverbände oder auch persönlich hierüber aufgeklärt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung auf Grundlage der Berichterstattung des Landeskriminalamts Niedersachsen wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung nimmt aus grundsätzlichen Erwägungen nicht Stellung zu Zeugenschutzmaßnahmen von Sicherheitsbehörden des Bundes und anderer Länder. Im Übrigen wird auf die Bundestagsdrucksachen 18/682 und 18/932 verwiesen. Zu 2: Nein. Zu 3 und 4: Nach seinem Umzug nach Niedersachsen im Jahr 1997 gehörte Holger G. im Zeitraum 1999 bis 2005 der rechtsextremistischen Szene in der Region Hannover an und beteiligte sich in diesem Zeitraum mehrfach an Demonstrationen, Veranstaltungen und Konzerten der rechtsextremistischen Szene. Unter anderem nahm G. an der Hochzeitsfeier von Thorsten Heise im Jahr 1999 teil. Im Rahmen der Ermittlungen zum NSU wurde bekannt, dass G. bei einer Konzertveranstaltung der rechtsextremistischen Szene am 16.07.2011 in Nienhagen/Sachsen-Anhalt teilgenommen hat. Dies korrespondiert mit weiteren Erkenntnissen, dass G. nach mehrjähriger Szene-Abwesenheit neuerlich Kontakt zu Angehörigen der rechtsextremistischen Szene aufzunehmen versuchte. Erkenntnisse über eine nach Bekanntwerden des NSU bestehende Zugehörigkeit des G. zur rechtsextremistischen Szene in Niedersachsen liegen nicht vor. Die in verschiedenen Medien in diesem Zusammenhang aufgegriffenen tatsächlichen oder virtuellen Kontakte im Rahmen eines sozialen Netzwerkes betreffen nach den dem niedersächsischen Verfassungsschutz vorliegenden Erkenntnissen weit überwiegend Personen, die - wie G. - aus der Vergangenheit als Angehörige der rechtsextremistischen Szene bekannt sind, jedoch seit längerer Zeit keine rechtsextremistischen Aktivitäten mehr entfalten. Daneben bestehen vereinzelt Kontakte zu auch gegenwärtig der rechtsextremistischen Szene angehörenden Personen, ohne dass darüber hinausgehend Erkenntnisse über rechtsextremistische Aktivitäten des G. selbst angefallen sind. Zu 5: Nein. 3

Zu 6 bis 8: Zu 9: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die genannte Person Verbindungen in die niedersächsische Naziszene unterhält. Zu 10: Auf den Karten waren in den Ortschaften Braunschweig 16 Objekte, in Göttingen neun Objekte und in Osnabrück 14 Objekte markiert. Detailauskünfte zu den einzelnen Objekten sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich, da sie noch Gegenstand des laufenden Strafverfahrens sind. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 11: Unter den 584 genannten Datensätzen, die Institutionen, Verbände und Einzelpersonen aus Niedersachsen betreffen, befanden sich auch Politikerinnen und Politiker sowie Personen des öffentlichen Lebens. Eine genaue Bezifferung, wie viele Personen aus Niedersachsen der genannten Gruppen auf den Listen des NSU verzeichnet waren, ist nicht möglich. Ursächlich hierfür ist, dass nicht bei allen aufgelisteten Personen entsprechende Zusätze vorhanden sind und im Einzelnen, insbesondere unterhalb der Landtagsebene, nicht bekannt ist, welche dieser Personen sich politisch in Kreistagen usw. engagieren. Darüber hinaus wurden Wahlkreisbüros, Büros von Abgeordneten etc. mit und ohne Namensnennung aufgeführt. Der Begriff der Person des öffentlichen Lebens ist unbestimmt und Bedarf der Auslegung, wodurch keine statistisch valide Erhebung möglich ist. Ein Abgleich der unter den 584 Datensätzen namentlich aufgeführten Personen mit dem Abgeordnetenverzeichnis für die 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages (Stand: 22.07.2014) ergab, dass elf derzeit dem Landtag angehörende Politikerinnen und Politiker auf den Listen des NSU verzeichnet waren. Zu 12: Zu 13: Im September des Jahres 2012 erfolgten verschiedenen Presseveröffentlichungen zu der aufgefundenen Brauschweig-Karte sowie zu der sogenannten Zehntausenderliste, auf der Personen, Institutionen und Verbände verzeichnet sind, wovon 584 Datensätze Niedersachsen betreffen. In einigen dieser Meldungen wurde ein Pressesprecher des Landeskriminalamts Niedersachsen zitiert, dass alle Betroffenen bereits im November angesprochen worden seien. Sachdienliche Ermittlungshinweise auf konkrete begangene oder geplante Straftaten des NSU hätten sich hierbei nicht ergeben. Seitens der amtierenden Landesregierung wurden keine Äußerungen dahin gehend getätigt, dass es sich bei den Markierungen auf den Karten und der Namensliste nicht um Anschlagsplanungen gehandelt habe. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 14: Zu 15: In einem Strafverfahren gegen Daniel Giese im Jahr 2012 wurde ihm - im Sinne der Fragestellung - vorgeworfen, mit dem Text zu dem Lied Dönerkiller die Mordserie des NSU zu verherrlichen, die Opfer zu verhöhnen und weitere Taten zu fordern. Vor dem Amtsgericht Meppen ließ Giese zu die- 4

sem Vorwurf erklären, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Tonträgers (2010), auf welchem das Lied enthalten ist, keine Kenntnisse über den NSU oder eine Beteiligung der Gruppierung an der Mordserie gehabt zu haben. Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass bei der Produktion bzw. Vertextung des Liedes andere als aus Presse, Funk und Fernsehen allgemeinverfügbare Informationen verwendet wurden bzw. mit denen sich die Aussagen des Giese widerlegen ließen. Zu 16 und 17: Bedingt durch die langjährige Szenezugehörigkeit, größtenteils in führender Funktion, verfügt Thorsten Heise über weitreichende Verbindungen zu anderen Rechtsextremisten im In- und Ausland, u. a. zu unmittelbaren oder mittelbaren Kontaktpersonen des NSU. Am 12.06.1999 nahm G. an der Hochzeitsfeier von Heise teil. Darüber hinaus sollte G. für Wohlleben über Heise einen Kontakt zur Unterbringung der gesuchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe herstellen. Ein vermeintliches Treffen des G. mit Wohlleben im August 1999, welches durch den Verfassungsschutz observiert werden sollte, konnte jedoch nicht festgestellt werden. Nach einer Briefkartei der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel standen Heise und Holger G. in den Jahren 2000 und 2001 in Briefkontakt. Dieser Briefwechsel wurde inhaltlich kontrolliert. Danach hat Thorsten Heise achtmal Post von Holger G. erhalten (01.07.2000, 31.08.2000, 28.11.2000, 28.12.2000, 13.03.2001, 20.06.2001, 29.06.2001 und 20.09.2001) sowie sechsmal an Holger G. geschrieben (04.07.2000, 01.09.2000, 30.11.2000, 29.12.2000, 15.03.2001 und 29.06.2001). Aus den Akten ergeben sich keine Hinweise darauf, dass im Rahmen der Inhaltskontrolle dieses Schriftwechsels strafrechtlich relevante Informationen oder die Sicherheit der Justizvollzugsanstalt betreffende Belange festgestellt wurden. Ebenso wie Heise, verfügt auch Wohlleben als langjähriger Angehöriger und Funktionär der rechtsextremistischen Szene mit Wohnsitz in Thüringen über zahlreiche Kontakte zu Rechtsextremisten im gesamten Bundesgebiet und somit auch zu Angehörigen der rechtsextremistischen Szene in Niedersachsen. Über die Kontakte zwischen Wohlleben und G. hinaus liegen den niedersächsischen Sicherheitsbehörden keine Erkenntnisse über Verbindungen von Wohlleben zu weiteren niedersächsischen Rechtsextremisten im Kontext des NSU-Ermittlungskomplexes vor. Darüber hinaus zählt auch Wohlleben zu den Angeschuldigten im NSU-Prozess und die zu seiner Person vorliegenden Hinweise sind insoweit Gegenstand des laufenden Verfahrens. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 18: Nein. Auch der bundesweite Abgleich ungeklärter Tötungsdelikte ohne Tatverdächtige aus den Jahren 1990 bis 2011 im Rahmen der AG Fallanalyse im Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus erbrachte dafür bisher keine Anhaltspunkte. Boris Pistorius (Ausgegeben am 23.10.2014) 5