Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes

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Transkript:

Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim zum Thema Windenergie Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker Stand: 10.10.2013 Aufgestellt im Oktober 2013 Karlstraße 67 76137 Karlsruhe Tel.: 0721/9 32 80-0 Im Auftrag des Nachbarschaftsverbands Pforzheim Östliche Friedrichstraße 4-6 75175 Pforzheim G:\Umwelt\G403_Windenergie_Pforzheim\Natura2000\7018342_Enztal_bei_Muehlacker\Natura2000_Vorpruefung_701834 2_Enztal_140113.doc Dieser Bericht enthält 19 Seiten

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker Seite 2 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbands Pforzheim 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) 7018-342 Enztal bei Mühlacker 1.3 Vorhabenträger Adresse Nachbarschaftsverband Pforzheim Östliche Karl-Friedrichstraße 4 6 75175 Pforzheim Telefon / Fax / E-Mail 07231/39-1060 geschaeftsstelle-nbv@stadtpforzheim.de 1.4 Gemeinde Gemeinde Niefern-Öschelbronn 1.5 Genehmigungsbehörde (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) Landratsamt Enzkreis 1.6 Naturschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Enzkreis, Amt für Baurecht und Naturschutz 1.7 Beschreibung des Vorhabens Zur Steuerung der Windenergienutzung im Nachbarschaftsverband Pforzheim soll ein sachlicher Teil-Flächennutzungsplan aufgestellt werden, da im neuen Landesplanungsgesetz diese Aufgabe auf die kommunale Ebene verlagert wurde. Im Rahmen des Gesamtkonzepts für Konzentrationszonen für einen sachlichen Teil-Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim zum Thema Windenergie (in Bearbeitung) wurden 5 potenzielle Konzentrationszonen abgegrenzt, in denen der Bau von Windenergieanlagen zulässig sein soll. Die potenzielle Konzentrationszone 4 d liegt in einem Abstand von ca. 300 m südlich des Teilgebiets Pfaffenloch des FFH-Gebiets Enztal bei Mühlacker. Die pot. Konzentrationszone 4 c liegt in einem Abstand von ca. 420 m südlich des Teilgebiets Burghausen. Innerhalb einer Konzentrationszone soll durch den Teil-Flächennutzungsplan der Bau von mehreren Windenergieanlagen vorbereitet werden. Es ist in der FFH-Vorprüfung aufzuzeigen, ob die Möglichkeit besteht, mindestens 3 dieser Anlagen innerhalb der Konzentrationszone zu errichten, ohne dass erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets zu erwarten sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Vorprüfung die Prüfung der Beeinträchtigungen der konkreten Anlagen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nicht ersetzen kann, da die Standortwahl (auch von Zuwegungen) von entscheidender Bedeutung für die potenziellen Auswirkungen der Anlagen ist. Beim Teilgebiet Pfaffenloch ist insbesondere im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserfahren zu belegen, dass durch eine mögliche Baustellenzufahrt keine erheblichen Beeinträchtigungen ausgelöst werden (Alternative Wegeführungen sind vorhanden). Im Teilgebiet Burghausen ist diese potenzielle Gefährdung durch eine Zufahrt nicht gegeben.

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker Seite 3 Vorgehensweise: Unter Punkt 5 werden alle Lebensraumtypen und Arten hinsichtlich ihrer potenziellen Gefährdung durch die Abgrenzung von Konzentrationszonen diskutiert und bewertet. Ist eine Beeinträchtigung aus offensichtlichen Gründen auszuschließen (die Gründe der Bewertung werden in Punkt 5 dargelegt), werden die Lebensraumtypen oder Arten nicht weiter behandelt. Bedarf die Bewertung einer weitergehenden Betrachtung, werden die betroffenen Lebensraumtypen und Arten im Anschluss an das Formblatt in der Anlage erläutert und die Bewertung begründet. weitere Ausführungen: siehe Anlage 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Abb.1 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * 0721/93280-0 0721/93280-50 Karlstraße 67 76137 Karlsruhe e-mail * info@mic.de * sofern abweichend von Punkt 1.3 10.10.2013 i.v. Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter http://natura2000-bw.de

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker Seite 4 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke der zuständigen Behörde 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer 4.3 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. Fristablauf: weiter bei Ziffer 5 (1 Monat nach Eingang der Anzeige)

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker Seite 5 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco- Brometalia) 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Da die Konzentrationszonen Kuppenlagen einnehmen, kommen keine Fließgewässer vor. Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands außerhalb des FFH- Gebiets. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und -lebensräumen durch die Anlagenstandorte kann somit ausgeschlossen werden. Eine bauzeitliche Betroffenheit des Teilgebiets Pfaffenloch ist bei ungünstiger Anlage der Baustellenzuwegungen möglich. Die Ergebnisse der Grünlandkartierung aus dem Jahr 2004 lassen darauf schließen, dass im Teilgebiet Pfaffenloch jedoch keine Flächen vorkommen, die dem LRT zuzurechnen sind. Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands außerhalb des FFH- Gebiets. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und -lebensräumen durch die Anlagenstandorte kann somit ausgeschlossen werden. Eine bauzeitliche Betroffenheit des Teilgebiets Pfaffenloch ist bei ungünstiger Anlage der Baustellenzuwegungen möglich. Die Ergebnisse der Grünlandkartierung aus dem Jahr 2004 lassen darauf schließen, dass im Teilgebiet Pfaffenloch jedoch keine Flächen vorkommen, die dem LRT zuzurechnen sind. Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands in Kuppenlage außerhalb des FFH-Gebiets. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und - lebensräumen sowie feuchten Waldsäumen durch die Anlagenstandorte kann somit ausgeschlossen werden. Eine bauzeitliche Betroffenheit des Teilgebiets Pfaffenloch ist bei ungünstiger Anlage der Baustellenzuwegungen mög-

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker Seite 6 lich. 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands außerhalb des FFH- Gebiets. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und -lebensräumen durch die Anlagenstandorte kann somit ausgeschlossen werden. Eine bauzeitliche Betroffenheit des Teilgebiets Pfaffenloch ist bei ungünstiger Anlage der Baustellenzuwegungen möglich. Die Ergebnisse der Grünlandkartierung aus dem Jahr 2004 lassen darauf schließen, dass hier Flächen vorkommen, die dem LRT zuzurechnen sind oder ein Potenzial zu dessen Entwicklung besitzen. 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) Der LRT kommt weder in den Konzentrationszonen noch im potenziell baubedingt tangierten Teilgebiet Pfaffenloch vor. Somit kann die Beeinträchtigung des LRT ausgeschlossen werden. 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo- Fagetum) 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo- Fagetum) 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario- Der LRT kommt weder in den Konzentrationszonen noch im potenziell baubedingt tangierten Teilgebiet Pfaffenloch vor. Somit kann die Beeinträchtigung des LRT ausgeschlossen werden. Der LRT kommt weder in den Konzentrationszonen noch im potenziell baubedingt tangierten Teilgebiet Pfaffenloch vor. Somit kann die Beeinträchtigung des LRT ausgeschlossen werden. Da die Konzentrationszonen Kuppenlagen einnehmen, kommen keine Auenwälder vor. Auch das potenziell baubedingt tangierte Teilgebiet Pfaffenloch umfasst keine Auwaldbereiche. Somit kann die Beeinträchtigung von Wald- LRT ausgeschlossen werden. Das potenziell baubedingt tangierte Teilgebiet Pfaffenloch umfasst keine Waldbereiche. Somit kann die Beeinträchtigung von Wald-LRT ausgeschlossen werden. Das potenziell baubedingt tangierte Teilgebiet Pfaffenloch umfasst keine Waldbereiche. Somit kann die Beeinträchtigung von Wald-LRT ausgeschlossen werden. Das potenziell baubedingt tangierte Teilgebiet Pfaffenloch umfasst keine Waldbereiche. Somit kann die Beein-

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker Seite 7 Carpinetum] 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum 9180* Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion Gelbbauchunke (Bombina variegata) Kammmolch (Triturus cristatus) Groppe (Cottus gobio) Strömer (Leuciscus souffia agassizi) Hirschkäfer (Lucanus cervus) Grünes Gabelzahnmoos (Dicranum viride) trächtigung von Wald-LRT ausgeschlossen werden. Das potenziell baubedingt tangierte Teilgebiet Pfaffenloch umfasst keine Waldbereiche. Somit kann die Beeinträchtigung von Wald-LRT ausgeschlossen werden. Das potenziell baubedingt tangierte Teilgebiet Pfaffenloch umfasst keine Waldbereiche. Somit kann die Beeinträchtigung von Wald-LRT ausgeschlossen werden. Innerhalb des FFH-Gebiets kann es durch den Bau der Windenergieanlagen nicht zu einer erheblichen Inanspruchnahme des Lebensraums der Gelbbauchunke als Anlagestandort kommen, da die potenziellen Standorte außerhalb des FFH-Gebiets liegen. Eine bauzeitliche Betroffenheit von Lebensstätten innerhalb des Teilgebiets Pfaffenloch ist bei ungünstiger Anlage der Baustellenzuwegungen möglich. Innerhalb des FFH-Gebiets kann es durch den Bau der Windenergieanlagen nicht zu einer erheblichen Inanspruchnahme des Lebensraums des Kammmolchs als Anlagestandort kommen, da die potenziellen Standorte außerhalb des FFH-Gebiets liegen. Eine bauzeitliche Betroffenheit von Lebensstätten innerhalb des Teilgebiets Pfaffenloch ist bei ungünstiger Anlage der Baustellenzuwegungen möglich. In der Konzentrationszone und im Bereich möglicher Zufahrten sind keine Gewässer vorhanden. In der Konzentrationszone und im Bereich möglicher Zufahrten sind keine Gewässer vorhanden. Eine bauzeitliche Betroffenheit des Teilgebiets Pfaffenloch ist bei ungünstiger Anlage der Baustellenzuwegungen möglich. Das Teilgebiet Pfaffenloch umfasst jedoch keine Waldbereiche. Somit kann eine Beeinträchtigung ausgeschlossen werden. Das Teilgebiet Pfaffenloch umfasst keine Waldbereiche. Somit kann die Beeinträchtigung des an Waldstandorte gebundene Gabelzahnmoos ausgeschlossen werden.

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker Seite 8 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini) Die Bechsteinfledermaus besiedelt überwiegend Wälder, nutzt aber auch waldnahe Streuobstwiesen. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere aus dem FFH-Gebiet in das Waldgebiet überwechseln. Eine Betroffenheit ist somit nicht vollständig auszuschließen. Es gibt nach den Daten des Regierungspräsidiums Karlsruhe jedoch keine Hinweise, dass die Bechsteinfledermaus im Umfeld der Konzentrationszone vorkommt. Spanische Fahne (Callimorpha quadripunctaria) Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous) Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands außerhalb des FFH- Gebiets. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und -lebensräumen durch die Anlagenstandorte kann somit ausgeschlossen werden. Eine bauzeitliche Betroffenheit des Teilgebiets Pfaffenloch ist bei ungünstiger Anlage der Baustellenzuwegungen möglich. Somit ist auch die Betroffenheit der Spanischen Fahne durch eine Flächeninanspruchnahme im Rahmen der Zuwegung nicht vollständig auszuschließen Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands außerhalb des FFH- Gebiets. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und -lebensräumen durch die Anlagenstandorte kann somit ausgeschlossen werden. Eine bauzeitliche Betroffenheit des Teilgebiets Pfaffenloch ist bei ungünstiger Anlage der Baustellenzuwegungen möglich. Somit ist auch die Betroffenheit des Feuerfalters durch eine Flächeninanspruchnahme in Rahmen der Zuwegung nicht vollständig auszuschließen Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands außerhalb des FFH- Gebiets. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und -lebensräumen durch die Anlagenstandorte kann somit ausgeschlossen werden. Eine bauzeitliche Betroffenheit des Teilgebiets Pfaffenloch ist bei ungünstiger Anlage der Baustellenzuwegungen möglich.

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker Seite 9 Somit ist auch die Betroffenheit des Dunklen Wiesenknopf-Ameisen- Bläulings durch eine Flächeninanspruchnahme in Rahmen der Zuwegung nicht vollständig auszuschließen Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea teleius) Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands außerhalb des FFH- Gebiets. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und -lebensräumen durch die Anlagenstandorte kann somit ausgeschlossen werden. Eine bauzeitliche Betroffenheit des Teilgebiets Pfaffenloch ist bei ungünstiger Anlage der Baustellenzuwegungen möglich. Somit ist auch die Betroffenheit des Hellen Wiesenknopf-Ameisen-Bläulings durch eine Flächeninanspruchnahme in Rahmen der Zuwegung nicht vollständig auszuschließen *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen finden sich im Anschluss an das Formblatt

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker Seite 10 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen 6.1 anlagebedingt betroffene Lebensraumtypen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde 6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung) Da das Vorhaben noch nicht im Detail lokalisiert werden kann, sind Beeinträchtigungen noch nicht quantifizierbar. Im Anschluss an das Formblatt wird ausführlich erläutert, unter welchen Bedingungen erhebliche Auswirkungen auf die Erhaltungsziele sicher vermieden werden können. 6.1.2 Flächenumwandlung 6.1.3 Nutzungsänderung 6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000- Lebensräumen 6.2 betriebsbedingt 6.2.1 akustische Emissionen 6.2.2 optische Wirkungen 6.2.3 Veränderungen des Mikround Mesoklimas 6.2.4 Kollision 6.3 baubedingt 6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) 6.3.2 Emissionen 6.3.3 akustische Wirkungen *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben.

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker Seite 11 **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage 7.1 7.2 7.3 betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde 7.4 7.5 Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben 8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) weitere Ausführungen finden sich im Anschluss an das Formblatt

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker Seite 12 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker Seite 13 Erläuterungen Die potenziellen Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie liegen ausschließlich innerhalb von Waldgebieten und nehmen keine Teile des FFH-Gebiets in Anspruch. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Zuwegungen beim Bau der Anlagen das Offenland-Teilgebiet Pfaffenloch des FFH-Gebiets tangieren. Wie im Formblatt, Punkt 5 dargestellt, verbleiben als potenziell beeinträchtigte Arten die Spanische Fahne, der Große Feuerfalter, der Hirschkäfer, die Gelbbauchunke, der Kammmolch und die Bechsteinfledermaus sowie der Helle und Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling sowie die Lebensraumtypen 6510 und 6430. Die Prüfung hat somit zum Ziel, aufzuzeigen, ob in den Konzentrationszonen 4 c und 4d jeweils mindestens 3 Windenergieanlagen erstellt werden können, ohne dass die Erhaltungsziele des FFH-Gebiets beeinträchtigt werden. Das bedeutet hier konkret, dass mindestens 3 Windenergieanlagen erstellt werden können, ohne dass Flächen beeinträchtigt werden müssen, die als Lebensstätte für oben genannten Arten innerhalb des FFH- Gebets angesehen werden müssen bzw. essentielle Bestandteile für die Arten darstellen oder für die die Klassifizierung als LRT nicht ausgeschlossen werden kann. Abb. 1: Lageplan der Konzentrationszonen und angrenzender FFH-Teilgebiete

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker Seite 14 Beispielhafte Beschreibung der Randbedingungen beim Bau einer Windenergieanlage Jeder Standort und jede Windenergieanlage besitzen unterschiedliche Ausprägungen, so dass sich Höhenangaben und Flächenbedarf nicht verallgemeinern lassen. Folgende Angaben sind aus der Praxis abgeleitet und können im jetzigen Planungsstadium als Anhaltswerte herangezogen werden: Die Nabenhöhe der derzeit gängigen Anlage beträgt zwischen 135 und 150 m über Grund. Die Rotordurchmesser variieren zwischen rund 100 und 130 m, so dass eine Gesamthöhe von ca. 200 m erreicht wird und der Abstand der unteren Rotorspitze über der maximalen Baumwipfelhöhe (ca. 35 m) noch ca. 35 bis 65 m beträgt. Die Energieableitung erfolgt in der Regel durch Erdkabel unter bestehenden Wirtschaftswegen. Die Anlagenstandorte gliedern sich jeweils in 3 Teilbereiche: Die versiegelte Fundamentfläche, die teilversiegelten Kranaufstellflächen und Fahrwege sowie die reinen Rodungsflächen, die u. a. zur Kranmontage dienen und nicht befestigt werden. Hinzu kommen die Zuwegungen vom Straßennetz zum Anlagenstandort. Fundamente Die Anlagen werden auf einem unterirdischen Stahlbeton-Fundament mit einer Flächengröße von rund 400 m² errichtet. Das Fundament kann nach Abschluss der Bauarbeiten mit Boden oder Schotter überdeckt werden. Kranaufstellflächen Die teilversiegelte Kranaufstellfläche befindet sich direkt angrenzend an das Fundament. Sie muss eben und tragfähig ausgebildet sein und wird in der Regel mit Schotter bedeckt. Ebenfalls mit Schotter bedeckt ist die direkte Zuwegung zur Kranaufstellfläche, die auch als Fahrweg beim Kranaufbau dient. Als ebenfalls geschotterte Flächen werden noch kleinere Wendeflächen und Ausrundungen benötigt. Die Größe dieser Flächen unterscheidet sich von Standort zu Standort, in Abhängigkeit von der Topografie und der Möglichkeit, bestehende Waldwege mit zu nutzen. Es kann eine Flächengröße von ca. 1.500 bis 3.100 m² angenommen werden. Diese Flächen bleiben nach dem Bau der Anlage als teilversiegelte Schotterflächen erhalten, um im Bedarfsfall eine Wartung und Reparatur der Anlage zu ermöglichen. Rodungsflächen Hinzu kommen Flächen im Umfang von ca. 2.300 3.400 m², die für die Baumaßnahme gerodet und eingeebnet werden müssen, jedoch als natürliche Bodenfläche erhalten bleiben. Diese Flächen dienen zum Zusammenbau des Krans und können nach dem Bau der Anlage wieder bepflanzt werden. Sie können jedoch nicht uneingeschränkt wiederbewaldet werden, da sie für eine mögliche größere Reparatur wieder benötigt werden könnten. In der Summe kann somit von einem Gesamtflächenbedarf (gesamte Rodungsfläche) von ca. 4.500 6.500 m² im direkten Umfeld der Anlage ausgegangen werden. Zuwegungen Der Flächenbedarf für die Zuwegungen zum Anlagenstandort variiert sehr stark mit dem Standort der Anlagen und kann nicht verallgemeinert angegeben werden. Sind gerade und ebene Waldwege vorhanden, ist der Flächenbedarf gering. Er erhöht sich bei kurvigen Zuwegungen. Die Zufahrtswege zu den Anlagen müssen eine Breite von ca. 4,5 m aufweisen und tragfähig sein. Da die im Planungsraum vorhandenen Hauptforstwege im Mittel eine Breite von ca. 3,5-4 m aufweisen, ist in der Regel eine Verbreiterung um ca. 0,5 bis 1 m notwendig. Das kann oft ohne einen Eingriff in den Baumbestand erfolgen. Zum Teil müssen jedoch angrenzende Bäume aufgeastet werden, um das Lichtraumprofil der Transportfahrzeuge von ca. 5,5 x 5,5 m zu erhalten. In Kurven ist es zum Teil zusätzlich erforderlich, Rodungen auf der Innenseite des Weges durchzuführen, damit der Mittelteil der Tieflader über die Flächen schwenken kann. Auch die Fahrbahn muss hier teilweise über das Normalmaß hinaus verbreitert werden. Die Flächen werden zum Teil befestigt.

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker Seite 15 Arten und Lebensraumtypen des Offenlandes im Bereich des Teilgebiets Pfaffenloch Die Arten Spanische Fahne, Großer Feuerfalter, Hirschkäfer sowie der Helle und dunkle Wiesenknopf- Ameisenbläuling und die Lebensraumtypen 6510 und 6430 können durch die Windenergieanlagen selbst nicht beeinträchtigt werden. Der Grund ist die gegebene Entfernung von den Teilgebieten des FFH-Gebiets. Als mögliche baubedingte Gefährdung kommt die Anlage einer Zuwegung in Frage, die am Rande des Teilgebiets Pfaffenloch kleine Teile der möglichen LRT und Lebensräume in Anspruch nehmen könnte 1, da hier eine potenziell geeignete Zufahrt zu möglichen Standorten in der Konzentrationszone 4d existiert. Im Teilgebiet Burghausen ist diese potenzielle Gefährdung durch eine Zufahrt nicht gegeben. Die Nutzung einer Zuwegung durch den Pfaffengrund ist jedoch nicht zwingend notwendig, da noch weitere geeignete Zufahrtsmöglichkeiten, die zu keiner Betroffenheit des FFH-Gebietes führen, existieren. Werden diese genutzt, kann eine erhebliche bauzeitliche Betroffenheit der o.g. LRT und Lebensräume der Arten ausgeschlossen werden. Für die Arten Gelbbauchunke, Kammmolch und Bechsteinfledermaus ist ein pauschaler Ausschluss von Beeinträchtigungen aufgrund ihrer Mobilität nicht möglich, da das Projekt auch bei einer Verwirklichung im Umfeld Auswirkungen auf die Arten im FFH-Gebiet besitzen kann. Auf diese Arten wird deshalb im Folgenden detailliert eingegangen. Gelbbauchunke Lebensraumansprüche Die Gelbbauchunke bewohnt vor allem Hügelland und Mittelgebirge. Ursprünglich war sie in Klein- und Kleinstgewässern der Überschwemmungsaue von Bächen und Flüssen beheimatet. Heutzutage bewohnt die Art vor allem Sekundärlebensräume wie Kiesgruben, Tongruben, Steinbrüche und Truppenübungsplätze. Als geeignete Laichgewässer dienen wassergefüllte Wagenspuren, Suhlen, Pfützen, Tümpel und Gräben. Als Landhabitate nutzen Gelbbauchunken Feuchtwiesen, Laub- und Mischwälder sowie Ruderalflächen. Die tagaktiven Unken halten sich während des Sommerhalbjahres meist an oder in Gewässern auf. Oft treiben sie an der Wasseroberfläche, um bei Gefahr abzutauchen und sich am Gewässergrund zu verstecken. Im Wasser oder an Land erbeuten sie Insekten (z.b. Mückenlarven), Spinnen und Würmer. Die unscheinbaren Eiklumpen werden an Pflanzenstängeln befestigt oder sinken auf den Grund. Für die erfolgreiche Entwicklung des Nachwuchses binnen ein bis zweieinhalb Monaten kommen nur Gewässer infrage, die kaum Feinde oder Konkurrenten enthalten und länger als einen Monat Wasser führen. Die Larven ernähren sich vor allem von Algenbewuchs, den sie abweiden. Als Pionierart zeigt sie eine hohe Wanderbereitschaft, um rasch neue Laichgewässer zu besiedeln. (Quelle: LUBW, 2009) Ihre Gefährdung beruht in erster Linie auf der Beseitigung von geeigneten Gewässern. Betroffenheit von Habitatbestandteilen Bauzeitliche Betroffenheit Es ist möglich, die Zufahrten zu den Baustellen in der Konzentrationszone so zu legen, dass die FFH-Teilgebiete nicht betroffen sind. Eine potenzielle Restgefährdung durch Bauarbeiten in Teillebensräumen kann durch Maßnahmen (z. B. Bauzeiten- und Baufeldbeschränkung sowie Schutzzäune) im Rahmen des Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sicher ausgeräumt werden. 1 Nach mündlicher Mitteilung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe werden die Erfassungen derzeit gerade erst abgeschlossen. Belastbare Ergebnisse liegen derzeit nicht vor.

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker Seite 16 Eine bauzeitliche Betroffenheit kann somit ausgeschlossen werden. Anlagebedingte Betroffenheit Theoretisch könnten die Fundamente und die Kranstellplätze den Landlebensraum der Gelbbauchunke verkleinern. Allerdings liegen die geplanten Konzentrationszonen nicht im FFH-Gebiet (Abstand mindestens 330 m). Zudem liegen die Konzentrationszonen in Kuppenlage, also nicht in einem bevorzugten Lebensraumkomplex der Gelbbauchunke 2. Eine Beeinträchtigung von Teillebensräumen, die einen Einfluss auf die Population im FFH-Gebiet haben könnte, kann somit ausgeschlossen werden. Betriebsbedingte Betroffenheit Eine betriebsbedingte Betroffenheit liegt nicht vor. Fazit Gelbbauchunke Es ist möglich, jeweils 3 Windenergieanlagen in den geplanten Konzentrationszonen 4c und 4d zu errichten und gleichzeitig eine erhebliche Betroffenheit der Gelbbauchunke im FFH-Gebiet auszuschließen. Kammmolch Lebensraumansprüche Kammmolche können fast alle Typen stehender Gewässer besiedeln, meiden jedoch stark saure Gewässer. Ideal sind größere, besonnte, mindestens 70 cm tiefe und fischfreie Gewässer mit reicher Unterwasservegetation, lehmigem Untergrund und nur wenig Faulschlamm am Boden. Oft bewohnt die Art Gewässer in Auwäldern oder in Abbaugebieten wie Kiesgruben und Steinbrüchen. In der Nähe sollten sich geeignete Landlebensräume befinden wie Nasswiesen, lichte Wälder oder Brachen. An Land nutzen Kammmolche Steinhaufen, Mäusebauten, vermodernde Baumstämme sowie Holzstapel als Tagesverstecke. Kammmolche wandern im Frühjahr zur Paarung und Eiablage in die Laichgewässer. Der Paarung geht ein beeindruckendes Balzspiel voran, bei dem das Männchen seine Breitseite präsentiert und entweder eine Art Katzenbuckel oder Handstand macht. Durch peitschenartige Schläge mit dem Schwanz werden dem Weibchen Duftstoffe aus der Kloake zugefächelt. Für die Eiablage biegt das Weibchen mit den Hinterfüßen Wasserpflanzenblätter so um, dass Taschen entstehen. Auf diese Weise sind die darin festgeklebten Eier gut getarnt. Während des Aufenthalts im Gewässer ernähren sich erwachsene Kammmolche von Wasserinsektenlarven, Wasserasseln, Wasserschnecken sowie von Amphibienlarven und -eiern. Auch die Larven leben räuberisch und fressen u.a. Wasserflöhe und Mückenlarven. An Land stehen vor allem Regenwürmer, Schnecken, Insekten und deren Larven auf ihrem Speiseplan. (Quelle: LUBW, 2009) Ihre Gefährdung beruht in erster Linie auf der Beseitigung und Schädigung von geeigneten Gewässern. 2 In der geplanten Konzentrationszone 4c liegt das Wald Biotop 2 7118 236 5102 Weiher NO Hofgut Hagenschieß. Der Weiher liegt nicht im direkten Umfeld von bestehenden Wegen, die als mögliche Zufahrten genutzt werden könnten (Mindestabstand ca. 40 m). Er besitzt einen Abstand von ca. 800 m vom Teilgebiet Burghausen. Im Biotopbogen sind weder die Gelbbauchunke noch der Kammmolch aufgeführt. Eine Flächeninanspruchnahme im Rahmen des Baus und der Anlage möglicher Windenergieanlagen kann aufgrund der Kleinflächigkeit des Biotops vermieden werden. Aufgrund des Abstands zum FFH-Gebiet ist hier auch keine enge Verknüpfung potenzieller Artvorkommen mit Vorkommen im FFH-Gebiet anzunehmen.

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker Seite 17 Betroffenheit von Habitatbestandteilen Bauzeitliche Betroffenheit In den benachbarten FFH-Teilgebieten Pfaffenloch und Burghausen existieren keine Stillgewässer, so dass nicht von einer intensiven Nutzung als Kammmolch-Teillebensraum ausgegangen werden muss. Zudem ist es möglich, die Zufahren zu den Baustellen in den Konzentrationszonen so zu legen, dass die FFH-Teilgebiete nicht betroffen sind. Eine bauzeitliche Betroffenheit kann somit ausgeschlossen werden. Anlagebedingte Betroffenheit Theoretisch können die Fundamente und die Kranstellplätze den Landlebensraum des Kammmolchs verkleinern. Allerdings liegen die geplanten Konzentrationszonen nicht im FFH-Gebiet (Abstand mindestens 330 m). In den benachbarten FFH-Teilgebieten Pfaffenloch und Burghausen existieren außerdem keine Stillgewässer, so dass nicht von einer Nutzung möglicher Standorte als Kammmolch-Teillebensraum mit einer Verbindung zum FFH-Gebiet ausgegangen werden muss 3. Betriebsbedingte Betroffenheit Eine betriebsbedingte Betroffenheit liegt nicht vor. Fazit Kammmolch Es ist möglich, jeweils 3 Windenergieanlagen in den geplanten Konzentrationszonen 4c und 4d zu errichten und gleichzeitig eine erhebliche Betroffenheit des Kammmolchs im FFH-Gebiet auszuschließen. Bechsteinfledermaus Lebensraumansprüche (Quelle: ITN, 2012) Die Bechsteinfledermaus ist eine typische Waldfledermaus. Sowohl ihre Wochenstuben, als auch die Jagdgebiete befinden sich innerhalb geschlossener Waldgebiete, die überwiegend kaum verlassen werden. Als Quartier werden meist Baumhöhlen genutzt, auch in Fledermauskästen wird die Art regelmäßig angetroffen. Ein permanenter Wechsel zwischen verschiedenen Quartieren, auch zur Wochenstubenzeit, ist typisch für sie (Baagøe 2001), andererseits aber auch eine hohe Treue zu einer bestimmten Region (Schlapp 1990). Aufgrund der Schwierigkeiten des Nachweises werden Wochenstuben der Bechsteinfledermaus nur selten entdeckt, das Wissen über sie ist noch spärlich. Die Kolonien sind meist klein (< 30 Tiere, Červenŷ & Bürger 1989), bisweilen umfassen sie bis zu 80 adulte Weibchen. Bechsteinfledermäuse überwintern in Stollen und Höhlen (Schlapp 1990, Haensel 1991), allerdings in so geringer Zahl, dass vermutet wird, dass die Art vorrangig andere Quartiere für den Winterschlaf nutzt (Baagøe 2001). (Quelle: ITN, 2012) 3 In der geplanten Konzentrationszone 4c liegt das Wald Biotop 2 7118 236 5102 Weiher NO Hofgut Hagenschieß. Der Weiher liegt nicht im direkten Umfeld von bestehenden Wegen, die als mögliche Zufahrten genutzt werden könnten (Mindestabstand ca. 40 m). Er besitzt einen Abstand von ca. 800 m vom Teilgebiet Burghausen. Im Biotopbogen sind weder die Gelbbauchunke noch der Kammmolch aufgeführt. Eine Flächeninanspruchnahme im Rahmen des Baus und der Anlage möglicher Windenergieanlagen kann aufgrund der Kleinflächigkeit des Biotops vermieden werden. Aufgrund des Abstands zum FFH-Gebiet ist hier auch keine enge Verknüpfung potenzieller Artvorkommen mit Vorkommen im FFH-Gebiet anzunehmen.

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker Seite 18 Betroffenheit von Habitatbestandteilen und Kollisionsrisiko Bauzeitliche Betroffenheit Als mögliche baubedingte Gefährdung kommt die Anlage einer Zuwegung in Frage, die am Rande des Teilgebiets Pfaffenloch kleine Teile der möglichen Lebensräume durch die Fällung von Habitatbäumen in Anspruch nehmen könnte, da hier eine potenziell geeignete Zufahrt zu möglichen Standorten in der Konzentrationszone 4d existiert. Im Teilgebiet Burghausen ist dies nicht gegeben. Die Nutzung einer Zuwegung durch den Pfaffengrund ist jedoch nicht zwingend notwendig, da noch weitere geeignete Zufahrtsmöglichkeiten ohne eine Betroffenheit des FFH-Gebietes existieren. Werden diese genutzt, kann eine erhebliche bauzeitliche Betroffenheit der Lebensräume der Bechsteinfledermaus ausgeschlossen werden. Anlagebedingte Betroffenheit Im Wald besteht die Gefahr des Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch Flächeninanspruchnahme. Ein solcher Verlust kann sich im ungünstigsten Fall auf die Population im FFH-Gebiet auswirken. Waldbereiche als Lebensstätten der Bechsteinfledermaus sind nicht Teil der angrenzenden FFH-Teilgebiete Pfaffenloch und Burghausen. Somit ist eine direkte Verbindung mit dem FFH-Gebiet auszuschließen. Die Beziehung zu weiter entfernten Teilgebieten ist durch die eher geringe Mobilität der Art als untergeordnet einzuschätzen. Außerdem kann durch eine sinnvolle Wahl der Standorte aufgrund der Größe der Konzentrationszonen diese anlagebedingte Beeinträchtigung weitgehend ausgeschlossen werden, so dass keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind, die die Population im FFH-Gebiet betreffen. Betriebsbedingte Betroffenheit Das Kollisionsrisiko der Bechsteinfledermaus ist aufgrund der geringen nächtlichen und saisonalen Aktionsräume sowie der Strukturgebundenheit im Flug in Höhen unter Baumkronenniveau gering. (ITN, 2012). Zusätzlich besteht die Möglichkeit, durch Abschaltalgorithmen das Kollisionsrisiko noch einmal deutlich zu reduzieren. Fazit Bechsteinfledermaus Es liegen für das Gebiet noch keine Detailuntersuchungen zur Bechsteinfledermaus vor. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand (Regierungspräsidium Karlsruhe 2012 und 2013) ist es möglich, jeweils 3 Windenergieanlagen in den geplanten Konzentrationszonen 4c und 4d zu errichten und gleichzeitig eine erhebliche Betroffenheit der Bechsteinfledermaus im FFH-Gebiet auszuschließen. Gesamtfazit Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist es möglich, jeweils 3 Windenergieanlagen in den geplanten Konzentrationszonen 4c und 4d zu errichten und gleichzeitig eine erhebliche Betroffenheit der Erhaltungsziele des FFH- Gebiets auszuschließen. Folgende Gründe sind hierfür maßgeblich: Die Lage der Konzentrationszonen außerhalb des FFH-Gebiets Die Möglichkeit der Erschließung ohne Tangierung des FFH-Gebiets Es sind keine essentiellen Teilhabitate der im FFH-Gebiet geschützten Arten durch die möglichen Anlagen betroffen.

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker Seite 19 Hinweis: Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist unter Berücksichtigung der Detailplanung (auch der Zuwegungen) und angepasster Untersuchungen die Verträglichkeit der konkreten Planung mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets zu prüfen. Literatur: BEZIRKSSTELLE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE KARLSRUHE (BNL)(2005) Grünlandkartierung Enzkreis BRAUN, M. & DIETERLEN, F. (Hrsg.) (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs EBERT, G. & RENNWALD, E. (Hrsg.) (1991): Die Schmetterlinge Baden-Württembergs ITN (2012): Gutachten zur landesweiten Bewertung des hessischen Planungsraumes im Hinblick auf gegenüber Windenergienutzung empfindlichen Fledermausarten, Auftraggeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung LANIS RLP (2010) Artensteckbrief Bechsteinfledermaus (http://www.natura2000.rlp.de/steckbriefe/index.php?a=s&b=a&c=ffh&pk=1323) LAUFER, H., FRITZ, K. & SOWIG, P. (HRSG.) (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs LUBW (2009): Kurzbeschreibung Gelbbauchunke und Kammmolch LUBW (2011): Datenauswertebogen FFH-Gebiet 7018-342 Enztal bei Mühlacker REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE (2012): Rasterdaten zu dokumentierten Fledermausfunden der Koordinationsstelle für Fledermausschutz Nordbaden REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE (2013): Mündliche Mitteilung über den Stand der Bearbeitung des Managementplans Enztal bei Mühlacker (13.08.2013) STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN, RHEINLAND-PFALZ UND DAS SAARLAND SOWIE DER LUWG RHEIN- LAND-PFALZ (2012): Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz. Artenschutz (Vögel, Fledermäuse) und Natura 2000-Gebiete.