Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes

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1 Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim zum Thema Windenergie Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Stand: Aufgestellt im Oktober 2013 Karlstraße Karlsruhe Tel.: 0721/ Im Auftrag des Nachbarschaftsverbands Pforzheim Östliche Friedrichstraße Pforzheim G:\Umwelt\G403_Windenergie_Pforzheim\Natura2000\ _Wuerm_Nagold_Pforte\Natura2000_Vorpruefung_ _Wuerm_ doc Dieser Bericht enthält 21 Seiten

2 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite 2 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbands Pforzheim 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Würm-Nagold-Pforte 1.3 Vorhabenträger Adresse Nachbarschaftsverband Pforzheim Östliche Karl-Friedrichstraße Pforzheim Telefon / Fax / / geschaeftsstelle-nbv@stadtpforzheim.de 1.4 Gemeinde Stadt Pforheim 1.5 Genehmigungsbehörde (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) Stadt Pforzheim 1.6 Naturschutzbehörde Umweltamt der Stadt Pforzheim 1.7 Beschreibung des Vorhabens Zur Steuerung der Windenergienutzung im Nachbarschaftsverband Pforzheim soll ein sachlicher Teil-Flächennutzungsplan aufgestellt werden, da im neuen Landesplanungsgesetz diese Aufgabe auf die kommunale Ebene verlagert wurde. Im Rahmen des Gesamtkonzepts für Konzentrationszonen für einen sachlichen Teil-Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim zum Thema Windenergie (in Bearbeitung) wurden 5 potenzielle Konzentrationszonen abgegrenzt, in denen der Bau von Windenergieanlagen zulässig sein soll. Die potenzielle Konzentrationszone 3 liegt in einem Abstand von ca. 100 m westlich des Teilgebiets Kernstrut des FFH-Gebiets Würm-Nagold-Pforte und ca. 700 nordwestlich der Teilgebiete um Engelsbrand. Innerhalb einer Konzentrationszone soll durch den Teil-Flächennutzungsplan der Bau von mehreren Windenergieanlagen vorbereitet werden. Es ist in der FFH-Vorprüfung aufzuzeigen, ob die Möglichkeit besteht, mindestens 3 dieser Anlagen innerhalb der Konzentrationszone zu errichten, ohne dass erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets zu erwarten sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Vorprüfung die Prüfung der Beeinträchtigungen der konkreten Anlagen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nicht ersetzen kann, da die Standortwahl (auch von Zuwegungen) von entscheidender Bedeutung für die potenziellen Auswirkungen der Anlagen ist. Beim Teilgebiet Kernstrut ist insbesondere im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserfahren zu belegen, dass durch eine mögliche Baustellenzufahrt keine erheblichen Beeinträchtigungen ausgelöst werden (Alternative Wegeführungen sind vorhanden). In den Teilgebieten um Engelsbrand ist diese potenzielle Gefährdung durch eine Zufahrt nicht gegeben, da der in Frage kommende Weg die Teilgebiete nicht berührt. Vorgehensweise: Unter Punkt 5 werden alle Lebensraumtypen und Arten hinsichtlich ihrer potenziellen Gefährdung durch die Abgrenzung von Konzentrationszonen diskutiert und bewertet. Ist eine Beeinträchtigung aus offensichtlichen Gründen auszuschließen (die Gründe der Bewertung werden in Punkt 5 dargelegt), werden die Lebensraumtypen oder Arten nicht weiter behandelt. Bedarf die Bewertung einer weitergehenden Betrachtung, werden die betroffe-

3 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite 3 nen Lebensraumtypen und Arten im Anschluss an das Formblatt in der Anlage erläutert und die Bewertung begründet. weitere Ausführungen: siehe Anlage 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Abb.1 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * 0721/ / Karlstraße Karlsruhe * info@mic.de * sofern abweichend von Punkt i.v. Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke der zuständigen Behörde 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. Fristablauf: (1 Monat nach Eingang der Anzeige) weiter bei Ziffer 5

4 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite 4 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco- Brometalia) 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden Da die Konzentrationszonen Kuppenlagen einnehmen, kommen keine Fließgewässer vor. somit ausgeschlossen werden. Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands außerhalb des FFH- Gebiets. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und -lebensräumen durch die Anlagenstandorte kann somit ausgeschlossen werden. Die Ergebnisse der Grünlandkartierung aus dem Jahr 2005 lassen darauf schließen, dass hier jedoch keine Flächen vorkommen, die dem LRT zuzurechnen sind. Nach den vorläufigen Daten des MaP ist dieser LRT in den Teilgebieten im nahen Umfeld der Konzentrationszone nicht abgegrenzt (Regierungspräsidium Karlsruhe, 2013). Eine kartographische Darstellung ist aufgrund des Entwurfsstandes der Datengrundlage nicht möglich. somit ausgeschlossen werden. Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands außerhalb des FFH- Gebiets. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und -lebensräumen durch die Anlagenstandorte kann somit ausgeschlossen werden. Die Ergebnisse der Grünlandkartierung aus dem Jahr 2005 lassen darauf schließen, dass hier jedoch keine Flächen vorkommen, die dem LRT zuzurechnen sind. Nach den vorläufigen Daten des MaP ist dieser LRT in den Teilgebieten im nahen Umfeld der Konzent-

5 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite 5 rationszone nicht abgegrenzt. somit ausgeschlossen werden Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands außerhalb des FFH- Gebiets. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und -lebensräumen durch die Anlagenstandorte kann somit ausgeschlossen werden. Die Ergebnisse der Grünlandkartierung aus dem Jahr 2005 lassen darauf schließen, dass im Umfeld möglicher Zuwegungen keine Flächen vorkommen, die dem LRT zuzurechnen sind. Nach den vorläufigen Daten des MaP ist dieser LRT in den Teilgebieten im nahen Umfeld der Konzentrationszone nur mit einer Fläche abgegrenzt. Auch bei ungünstiger Anlage der Baustellenzuwegungen besitzen diese einen Mindestabstand von ca. 75 m. Eine Betroffenheit ist somit auszuschließen. Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands in Kuppenlage außerhalb des FFH-Gebiets. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und -lebensräumen sowie feuchten Waldsäumen durch die Anlagenstandorte kann somit ausgeschlossen werden. Anlage der Baustellenzuwegungen theoretisch möglich. Nach den vorläufigen Daten des MaP ist dieser LRT jedoch in den Teilgebieten im nahen Umfeld der Konzentrationszone nicht abgegrenzt. somit ausgeschlossen werden. Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands außerhalb des FFH- Gebiets. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und -lebensräumen durch die Anlagenstandorte kann somit ausgeschlossen werden.

6 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite 6 Die Ergebnisse der Grünlandkartierung aus dem Jahr 2005 lassen darauf schließen, dass hier Flächen vorkommen, die dem LRT zuzurechnen sind oder ein Potenzial zu dessen Entwicklung besitzen. Allerdings liegen sie abseits der Wege oder in einem Fall in einem Bereich, in dem eine Wegverbreiterung auszuschließen ist. Die vorläufigen Daten des MaP bestätigen diese Abgrenzungen. somit ausgeschlossen werden Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Dieser LRT kommt im Teilgebiet Kernstrut nicht vor. Nach den vorläufigen Daten des MaP ist dieser LRT in den Teilgebieten im nahen Umfeld der Konzentrationszone nicht abgegrenzt. somit ausgeschlossen werden. Dieser LRT kommt im Teilgebiet Kernstrut nicht vor. Nach den vorläufigen Daten des MaP ist dieser LRT in den Teilgebieten im nahen Umfeld der Konzentrationszone nicht abgegrenzt. somit ausgeschlossen werden. Dieser LRT kommt im Teilgebiet Kernstrut nicht vor. Nach den vorläufigen Daten des MaP ist dieser LRT in den Teilgebieten im nahen Umfeld der Konzentrationszone nicht abgegrenzt. somit ausgeschlossen werden. Da die Konzentrationszonen Kuppenlagen einnehmen, kommen keine Auenwälder vor. Das Teilgebiet Kernstrut umfasst evtl. Auwaldbereiche. Nach den vorläufigen Daten des MaP ist dieser LRT in den Teilgebieten im nahen Umfeld der Konzentrationszone nicht abgegrenzt. aufgrund der bei der MaP-Bearbeitung zu berücksichtigenden Kartierschwelle trotzdem nicht vollständig ausgeschlossen werden.

7 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo- Fagetum) 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo- Fagetum) 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) Gelbbauchunke (Bombina variegata) Das Teilgebiet Kernstrut umfasst evtl. diesen LRT. Nach den vorläufigen Daten des MaP ist dieser LRT in den Teilgebieten im nahen Umfeld der Konzentrationszone nicht abgegrenzt. aufgrund der bei der MaP-Bearbeitung zu berücksichtigenden Kartierschwelle trotzdem nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das Teilgebiet Kernstrut umfasst evtl. diesen LRT. Nach den vorläufigen Daten des MaP ist dieser LRT in den Teilgebieten im nahen Umfeld der Konzentrationszone nicht abgegrenzt. aufgrund der bei der MaP-Bearbeitung zu berücksichtigenden Kartierschwelle trotzdem nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das Teilgebiet Kernstrut umfasst evtl. diesen LRT. Nach den vorläufigen Daten des MaP ist dieser LRT in den Teilgebieten im nahen Umfeld der Konzentrationszone nicht abgegrenzt. aufgrund der bei der MaP-Bearbeitung zu berücksichtigenden Kartierschwelle trotzdem nicht vollständig ausgeschlossen werden. Innerhalb des FFH-Gebiets kann es durch den Bau der Windenergieanlagen nicht zu einer erheblichen Inanspruchnahme des Lebensraums der Gelbbauchunke als Anlagestandort kommen, da die potenziellen Standorte außerhalb des FFH-Gebiets liegen. Eine bauzeitliche Betroffenheit von Le-

8 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite 8 bensstätten innerhalb des Teilgebiets Anlage der Baustellenzuwegungen möglich. Groppe (Cottus gobio) Europäischer Dünnfarn (Trichomanes speciosum) Hirschkäfer (Lucanus cervus) Grünes Gabelzahnmoos (Dicranum viride) Innerhalb des FFH-Gebiets kann es durch den Bau der Windenergieanlagen nicht zu einer erheblichen Inanspruchnahme des Lebensraums der Groppe als Anlagestandort kommen, da die potenziellen Standorte außerhalb des FFH- Gebiets liegen. In der Konzentrationszone und im Teilgebiet Kernstrut liegen keine feuchten und kühlen Blockhalden oder geeigneten Felsformationen vor, so dass ein Vorkommen des Europäischen Dünnfarns ausgeschlossen werden kann. Innerhalb des FFH-Gebiets kann es durch den Bau der Windenergieanlagen nicht zu einer erheblichen Inanspruchnahme des Lebensraums des Hirschkäfers als Anlagestandort kommen, da die potenziellen Standorte außerhalb des FFH-Gebiets liegen. Das Teilgebiet Kernstrut umfasst Waldbereiche. Eine bauzeitliche Betroffenheit des Teilgebiets Kernstrut ist bei ungünstiger Anlage der Baustellenzuwegungen möglich. Innerhalb des FFH-Gebiets kann es durch den Bau der Windenergieanlagen nicht zu einer erheblichen Inanspruchnahme des Lebensraums des Gabelzahnmooses als Anlagestandort kommen, da die potenziellen Standorte außerhalb des FFH-Gebiets liegen. Das Teilgebiet Kernstrut umfasst Waldbereiche. Eine bauzeitliche Betroffenheit des Teilgebiets Kernstrut ist bei ungünstiger Anlage der Baustellenzuwegungen möglich. Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini) Die Bechsteinfledermaus besiedelt überwiegend Wälder nutzt aber auch waldnahe Streuobstwiesen. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere aus dem FFH-Gebiet in das Waldgebiet in der Konzentrationszone überwechseln. Eine Betroffenheit ist somit nicht vollständig auszuschließen. Es gibt nach den Daten des Regierungspräsidiums Karlsruhe (2012) jedoch keine Hinweise, dass die Bechst-

9 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite 9 einfledermaus im Umfeld der Konzentrationszone vorkommt. Nach der Auskunft des RP Karlsruhe (2013) wurden im FFH-Gebiet übersommernde Männchen in Fledermauskästen nachgewiesen. Im Würmtal erfolgte ebenfalls der Nachweis von schwärmenden Tieren an Winterquartieren (weitere Erläuterungen siehe Anlage). Großes Mausohr (Myotis myotis) Spanische Fahne (Callimorpha quadripunctaria) Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous) Das Große Mausohr jagt insbesondere in lichten Wäldern. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere aus dem FFH-Gebiet auch das Waldgebiet in der Konzentrationszone nutzen. Eine Betroffenheit ist somit nicht vollständig auszuschließen. Nach den Daten des Regierungspräsidiums Karlsruhe (2012) ist die nächste Wochenstube des Mausohrs in Neuenbürg lokalisiert (3 km Luftlinie), wobei nach 2002 keine Nachweise mehr in die Datenbank eingetragen wurden. Nach der Auskunft des RP Karlsruhe (2013) wurden im FFH-Gebiet übersommernde Männchen in Fledermauskästen nachgewiesen. Im Würmtal erfolgte ebenfalls der Nachweis von schwärmenden Tieren an Winterquartieren (weitere Erläuterungen siehe Anlage). Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands außerhalb des FFH- Gebiets. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und -lebensräumen durch die Anlagenstandorte kann somit ausgeschlossen werden. Somit ist auch die Betroffenheit der Spanischen Fahne durch eine Flächeninanspruchnahme in Rahmen der Zuwegung nicht vollständig auszuschließen Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands außerhalb des FFH- Gebiets. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und -lebensräumen durch die Anlagenstandorte kann somit ausgeschlossen werden.

10 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite 10 Somit ist auch die Betroffenheit des Dunklen Wiesenknopf-Ameisen- Bläulings durch eine Flächeninanspruchnahme in Rahmen der Zuwegung nicht vollständig auszuschließen. Nach den vorläufigen Daten des MaP sind Lebensräume dieser Art in den Teilgebieten im nahen Umfeld der Konzentrationszone abgegrenzt. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen finden sich im Anschluss an das Formblatt

11 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen 6.1 anlagebedingt betroffene Lebensraumtypen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde Flächenverlust (Versiegelung) Da das Vorhaben noch nicht im Detail lokalisiert werden kann, sind Beeinträchtigungen noch nicht quantifizierbar. Im Anschluss an das Formblatt wird ausführlich erläutert, unter welchen Bedingungen erhebliche Auswirkungen auf die Erhaltungsziele sicher vermieden werden können Flächenumwandlung Nutzungsänderung Zerschneidung, Fragmentierung von Natura Lebensräumen 6.2 betriebsbedingt akustische Emissionen optische Wirkungen Veränderungen des Mikround Mesoklimas Kollision 6.3 baubedingt Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Emissionen akustische Wirkungen *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen.

12 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben 8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) weitere Ausführungen finden sich im Anschluss an das Formblatt

13 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen

14 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite 14 Erläuterungen Die potenziellen Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie liegen ausschließlich innerhalb von Waldgebieten und nehmen keine Teile des FFH-Gebiets in Anspruch. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Zuwegungen beim Bau der Anlagen Teilgebiete des FFH-Gebiets tangieren. Wie im Formblatt, Punkt 5 dargestellt, verbleiben als potenziell beeinträchtigte Arten die Gelbbauchunke, die Groppe, der Hirschkäfer, das Grüne Gabelzahnmoos, die Bechsteinfledermaus, das Große Mausohr, die Spanische Fahne und der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling sowie die Lebensraumtypen 91E0*, 9110, 9130 und 9180*. Die Prüfung hat zum Ziel, aufzuzeigen, ob in den Konzentrationszonen mindestens 3 Windenergieanlagen erstellt werden können, ohne dass die Erhaltungsziele des FFH-Gebiets beeinträchtigt werden. Das bedeutet hier konkret, dass mindestens 3 Windenergieanlagen erstellt werden können, ohne dass Flächen beeinträchtigt werden müssen, die als Lebensstätte für oben genannten Arten innerhalb des FFH-Gebets angesehen werden müssen bzw. essentielle Bestandteile für die Arten darstellen oder für die die Klassifizierung als LRT nicht ausgeschlossen werden kann. Die Konzentrationszone 2 wird hier nicht gesondert berücksichtigt, da sie größere Abstände zu den FFH- Teilgebieten aufweist und deshalb eine direkte oder indirekte Betroffenheit auszuschließen ist. Eine Ausnahme bilden die Fledermäuse. Hier gelten die für Konzentrationszone 3 getätigten Aussagen auch für die Konzentrationszone 2. Abb. 1: Lageplan der Konzentrationszonen und angrenzender FFH-Teilgebiete (blau)

15 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite 15 Beispielhafte Beschreibung der Randbedingungen beim Bau einer Windenergieanlage Jeder Standort und jede Windenergieanlage besitzen unterschiedliche Ausprägungen, so dass sich Höhenangaben und Flächenbedarf nicht verallgemeinern lassen. Folgende Angaben sind aus der Praxis abgeleitet und können im jetzigen Planungsstadium als Anhaltswerte herangezogen werden: Die Nabenhöhe der derzeit gängigen Anlage beträgt zwischen 135 und 150 m über Grund. Die Rotordurchmesser variieren zwischen rund 100 und 130 m, so dass eine Gesamthöhe von ca. 200 m erreicht wird und der Abstand der unteren Rotorspitze über der maximalen Baumwipfelhöhe (ca. 35 m) noch ca. 35 bis 65 m beträgt. Die Energieableitung erfolgt in der Regel durch Erdkabel unter bestehenden Wirtschaftswegen. Die Anlagenstandorte gliedern sich jeweils in 3 Teilbereiche: Die versiegelte Fundamentfläche, die teilversiegelten Kranaufstellflächen und Fahrwege sowie die reinen Rodungsflächen, die u. a. zur Kranmontage dienen und nicht befestigt werden. Hinzu kommen die Zuwegungen vom Straßennetz zum Anlagenstandort. Fundamente Die Anlagen werden auf einem unterirdischen Stahlbeton-Fundament mit einer Flächengröße von rund 400 m² errichtet. Das Fundament kann nach Abschluss der Bauarbeiten mit Boden oder Schotter überdeckt werden. Kranaufstellflächen Die teilversiegelte Kranaufstellfläche befindet sich direkt angrenzend an das Fundament. Sie muss eben und tragfähig ausgebildet sein und wird in der Regel mit Schotter bedeckt. Ebenfalls mit Schotter bedeckt ist die direkte Zuwegung zur Kranaufstellfläche, die auch als Fahrweg beim Kranaufbau dient. Als ebenfalls geschotterte Flächen werden noch kleinere Wendeflächen und Ausrundungen benötigt. Die Größe dieser Flächen unterscheidet sich von Standort zu Standort, in Abhängigkeit von der Topografie und der Möglichkeit, bestehende Waldwege mit zu nutzen. Es kann eine Flächengröße von ca bis m² angenommen werden. Diese Flächen bleiben nach dem Bau der Anlage als teilversiegelte Schotterflächen erhalten, um im Bedarfsfall eine Wartung und Reparatur der Anlage zu ermöglichen. Rodungsflächen Hinzu kommen Flächen im Umfang von ca m², die für die Baumaßnahme gerodet und eingeebnet werden müssen, jedoch als natürliche Bodenfläche erhalten bleiben. Diese Flächen dienen zum Zusammenbau des Krans und können nach dem Bau der Anlage wieder bepflanzt werden. Sie können jedoch nicht uneingeschränkt wiederbewaldet werden, da sie für eine mögliche größere Reparatur wieder benötigt werden könnten. In der Summe kann somit von einem Gesamtflächenbedarf (gesamte Rodungsfläche) von ca m² im direkten Umfeld der Anlage ausgegangen werden. Zuwegungen Der Flächenbedarf für die Zuwegungen zum Anlagenstandort variiert sehr stark mit dem Standort der Anlagen und kann nicht verallgemeinert angegeben werden. Sind gerade und ebene Waldwege vorhanden, ist der Flächenbedarf gering. Er erhöht sich bei kurvigen Zuwegungen. Die Zufahrtswege zu den Anlagen müssen eine Breite von ca. 4,5 m aufweisen und tragfähig sein. Da die im Planungsraum vorhandenen Hauptforstwege im Mittel eine Breite von ca. 3,5-4 m aufweisen, ist in der Regel eine Verbreiterung um ca. 0,5 bis 1 m notwendig. Das kann oft ohne einen Eingriff in den Baumbestand erfolgen. Zum Teil müssen jedoch angrenzende Bäume aufgeastet werden, um das Lichtraumprofil der Transportfahrzeuge von ca. 5,5 x 5,5 m zu erhalten. In Kurven ist es zum Teil zusätzlich erforderlich, Rodungen auf der Innenseite des Weges durchzuführen, damit der Mittelteil der Tieflader über die Flächen schwenken kann. Auch die Fahrbahn muss hier teilweise über das Normalmaß hinaus verbreitert werden. Die Flächen werden zum Teil befestigt.

16 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite 16 Arten und Lebensraumtypen im Bereich des Teilgebiets Kernstrut Die Arten Groppe, Hirschkäfer, Grünes Gabelzahnmoos, Spanische Fahne, sowie der Dunkle Wiesenknopf- Ameisenbläuling und die Lebensraumtypen 91E0*, 9110, 9130 und 9180* können durch die Windenergieanlagen selbst nicht beeinträchtigt werden. Der Grund ist die gegebene Entfernung der Konzentrationszone von den Teilgebieten des FFH-Gebiets. Als mögliche baubedingte Gefährdung kommt die Anlage einer Zuwegung in Frage, die im Teilgebiet Kernstrut kleine Teile der möglichen LRT und Lebensräume in Anspruch nehmen könnte, da hier potenziell geeignete Zufahrten zu möglichen Standorten in der Konzentrationszone 3 existieren. Die Nutzung einer Zuwegung durch das Teilgebiet Kernstrut ist jedoch nicht zwingend notwendig, da noch weitere geeignete Zufahrtsmöglichkeiten, die zu keiner Betroffenheit des FFH-Gebietes führen, existieren. Werden diese genutzt, kann eine erhebliche bauzeitliche Betroffenheit der o.g. LRT und Lebensräume der Arten ausgeschlossen werden. Für die Arten Gelbbauchunke, Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr ist ein pauschaler Ausschluss von Beeinträchtigungen aufgrund ihrer Mobilität nicht möglich, da das Projekt auch bei einer Verwirklichung im Umfeld Auswirkungen auf die Arten im FFH-Gebiet besitzen kann. Auf diese Arten wird deshalb im Folgenden detailliert eingegangen. Gelbbauchunke Lebensraumansprüche Die Gelbbauchunke bewohnt vor allem Hügelland und Mittelgebirge. Ursprünglich war sie in Klein- und Kleinstgewässern der Überschwemmungsaue von Bächen und Flüssen beheimatet. Heutzutage bewohnt die Art vor allem Sekundärlebensräume wie Kiesgruben, Tongruben, Steinbrüche und Truppenübungsplätze. Als geeignete Laichgewässer dienen wassergefüllte Wagenspuren, Suhlen, Pfützen, Tümpel und Gräben. Als Landhabitate nutzen Gelbbauchunken Feuchtwiesen, Laub- und Mischwälder sowie Ruderalflächen. Die tagaktiven Unken halten sich während des Sommerhalbjahres meist an oder in Gewässern auf. Oft treiben sie an der Wasseroberfläche, um bei Gefahr abzutauchen und sich am Gewässergrund zu verstecken. Im Wasser oder an Land erbeuten sie Insekten (z.b. Mückenlarven), Spinnen und Würmer. Die unscheinbaren Eiklumpen werden an Pflanzenstängeln befestigt oder sinken auf den Grund. Für die erfolgreiche Entwicklung des Nachwuchses binnen ein bis zweieinhalb Monaten kommen nur Gewässer infrage, die kaum Feinde oder Konkurrenten enthalten und länger als einen Monat Wasser führen. Die Larven ernähren sich vor allem von Algenbewuchs, den sie abweiden. Als Pionierart zeigt die Gelbbauchunke eine hohe Wanderbereitschaft, um rasch neue Laichgewässer zu besiedeln. (Quelle: LUBW, 2009) Ihre Gefährdung beruht in erster Linie in der Beseitigung von geeigneten Gewässern. Betroffenheit von Habitatbestandteilen Bauzeitliche Betroffenheit Es ist möglich, die Zufahrten zu den Baustellen in der Konzentrationszone so zu legen, dass die FFH-Teilgebiete nicht betroffen sind. Eine potenzielle Restgefährdung durch Bauarbeiten in Teillebensräumen kann durch Maßnahmen (z. B. Bauzeiten- und Baufeldbeschränkung sowie Schutzzäune) im Rahmen des Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sicher ausgeräumt werden. Eine bauzeitliche Betroffenheit kann somit ausgeschlossen werden.

17 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite 17 Anlagebedingte Betroffenheit Theoretisch könnten die Fundamente und die Kranstellplätze den Landlebensraum der Gelbbauchunke verkleinern. Allerdings liegt die geplante Konzentrationszone nicht im FFH-Gebiet (Abstand mindestens 100 m). Zudem liegen die Konzentrationszonen in Kuppenlage, also nicht in einem bevorzugten Lebensraumkomplex der Gelbbauunke. Eine Beeinträchtigung von Teillebensräumen, die einen Einfluss auf die Population im FFH-Gebiet haben könnte, kann somit ausgeschlossen werden. Betriebsbedingte Betroffenheit Eine betriebsbedingte Betroffenheit liegt nicht vor. Fazit Gelbbauchunke Es ist möglich, jeweils 3 Windenergieanlagen in der geplanten Konzentrationszone 3 zu errichten und gleichzeitig eine erhebliche Betroffenheit der Gelbbauchunke im FFH-Gebiet auszuschließen. Bechsteinfledermaus Lebensraumansprüche (Quelle: ITN, 2012) Die Bechsteinfledermaus ist eine typische Waldfledermaus. Sowohl ihre Wochenstuben als auch die Jagdgebiete befinden sich innerhalb geschlossener Waldgebiete, die überwiegend kaum verlassen werden. Als Quartier werden meist Baumhöhlen genutzt, auch in Fledermauskästen wird die Art regelmäßig angetroffen. Ein permanenter Wechsel zwischen verschiedenen Quartieren, auch zur Wochenstubenzeit, ist typisch für sie (Baagøe 2001), andererseits aber auch eine hohe Treue zu einer bestimmten Region (Schlapp 1990). Aufgrund der Schwierigkeiten des Nachweises werden Wochenstuben der Bechsteinfledermaus nur selten entdeckt, das Wissen über sie ist noch spärlich. Die Kolonien sind meist klein (< 30 Tiere, Červenŷ & Bürger 1989), bisweilen umfassen sie bis zu 80 adulte Weibchen. Bechsteinfledermäuse überwintern in Stollen und Höhlen (Schlapp 1990, Haensel 1991), allerdings in so geringer Zahl, dass vermutet wird, dass die Art vorrangig andere Quartiere für den Winterschlaf nutzt (Baagøe 2001). (Quelle: ITN, 2012) Betroffenheit von Habitatbestandteilen und Kollisionsrisiko Vorkommen Derzeit gibt es keine Nachweise der Bechsteinfledermaus im Umfeld der Konzentrationszone bzw. des Teilgebiets Kernstrut (Regierungspräsidium Karlsruhe 2012). Nach der Auskunft des RP Karlsruhe (2013) wurden im FFH-Gebiet übersommernde Männchen in Fledermauskästen nachgewiesen. Im Würmtal erfolgte ebenfalls der Nachweis von schwärmenden Tieren an Winterquartieren. Die Stadt Pforzheim hat in einer Erhebung die Kenntnisse zu potenziellen und nachgewiesenen Winterquartieren zusammengefasst. Um Büchenbronn sind einige wenige Stollen verzeichnet, die aber insgesamt eine geringe Eignung besitzen und bei denen keine Nachweise von Fledermäusen vorliegen. Stollen mit Fledermausnachweisen liegen in deutlich größerer Entfernung im Nagoldtal (>3 km) und insbesondere im Würmtal (> 7,5 km). Hier liegen auch Nachweise der Bechsteinfledermaus aus dem Jahr 2004 vor (Stadt Pforzheim, 2013). Sollten sich keine neuen Erkenntnisse Ergeben kann eine signifikante Betroffenheit ausgeschlossen werden. Die folgenden Ausführungen werden vorsorglich aufgrund möglicher Kenntnislücken durch die nicht flächendeckende Erfassung der Bestände gemacht.

18 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite 18 Bauzeitliche Betroffenheit Als mögliche baubedingte Gefährdung kommt die Anlage einer Zuwegung in Frage, die am Rande des Teilgebiets Kernstrut kleine Teile der möglichen Lebensräume durch die Fällung von Habitatbäumen in Anspruch nehmen könnte, da hier eine potenziell geeignete Zufahrt zu möglichen Standorten in der Konzentrationszone 3 existiert. Die Nutzung einer Zuwegung durch das Teilgebiet Kernstrut ist jedoch nicht zwingend notwendig, da noch weitere geeignete Zufahrtsmöglichkeiten ohne eine Betroffenheit des FFH-Gebietes existieren. Werden diese genutzt, kann eine erhebliche bauzeitliche Betroffenheit der Lebensräume der Bechsteinfledermaus im FFH- Gebiet ausgeschlossen werden. Anlagebedingte Betroffenheit Theoretisch können die Fundamente und die Kranstellplätze den Jagdraum der Bechsteinfledermaus verkleinern. Allerdings liegt die geplante Konzentrationszone nicht im FFH-Gebiet (Abstand mindestens 100 m). Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Anlagen gezielt in Waldbereichen zu erstellen, die sich nur untergeordnet als Jagdraum für die Bechsteinfledermaus eigenen. Im Wald besteht die Gefahr des Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Die Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland stellt in seiner Veröffentlichung von 2012 eine Beeinträchtigung im Wesentlichen nur für die Quartiere in Baumhöhlen fest. Durch eine gezielte Auswahl der Einzelstandorte (keine Altbaumbestände mit Höhlen) kann aufgrund der Größe der Konzentrationszonen diese Beeinträchtigung weitgehend ausgeschlossen werden, so dass keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind, die die Population im FFH-Gebiet betreffen. Betriebsbedingte Betroffenheit Das Kollisionsrisiko der Bechsteinfledermaus ist aufgrund der geringen nächtlichen und saisonalen Aktionsräume sowie der Strukturgebundenheit im Flug in Höhen unter Baumkronenniveau gering (ITN, 2012). Die Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland bewertet in ihrer Veröffentlichung von 2012 das Kollisionsrisiko ebenfalls als gering. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, durch Abschaltalgorithmen das Kollisionsrisiko noch einmal deutlich zu reduzieren. Fazit Bechsteinfledermaus Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist es möglich, 3 Windenergieanlagen in der geplanten Konzentrationszone 3 zu errichten und gleichzeitig eine erhebliche Betroffenheit der Bechsteinfledermaus im FFH-Gebiet auszuschließen. Großes Mausohr Lebensraumansprüche (Quelle: ITN, 2012) Wochenstuben des Großen Mausohrs finden sich in Mitteleuropa meist in Dachböden von Kirchen, Schlössern, Gutshöfen oder ähnlichen großen Räumen, die vor Zugluft geschützt sind (Güttinger et al. 2001). Die Kolonien umfassen meist mehrere hundert Tiere, in Ausnahmefällen bis zu Große Mausohren hängen in der Regel frei im Dachfirstbereich, suchen bei ungünstigen klimatischen Verhältnissen jedoch auch andere Orte auf, wie z.b. Mauerspalten und Zwischendächer. Andere Quartiertypen wie Baumhöhlen, Spalten an Gebäuden oder Höhlen werden von Weibchen nur als Zwischen- oder Ausweichquartier, von Männchen aber regelmäßig genutzt. Zwischen den Quartieren einer Region findet ein regelmäßiger Austausch statt. So konnte bei telemetri-

19 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite 19 schen Untersuchungen im Werra-Wehre-Tal in Nordosthessen zum Teil ein fast täglicher Wechsel zwischen zwei 2,5 km voneinander entfernten Wochenstuben festgestellt werden. Winterquartiere finden sich meist in unterirdischen Stollen, Kellern und Höhlen. Es wird vermutet, dass auch Baumhöhlen und Felsspalten als Winterquartier genutzt werden (Güttinger et al. 2001). Zwischen Winter- und Sommerquartier legen Mausohren bis 200 km zurück. Typische Jagdgebiete des Großen Mausohrs sind alte Laub- und Laubmischwälder mit geringer Bodenbedeckung, weitgehend fehlender Strauchschicht und mittleren Baumabständen > 5m. Auch Äcker und Wiesen können zeitweise als Jagdhabitat genutzt werden, insbesondere nachdem die Flächen gemäht bzw. geerntet worden sind. Um geeignete Flächen zu finden legen Große Mausohren Entfernungen von bis zu 20 km zurück (eigene Untersuchungen im Werra-Wehre-Tal, Dense & Rahmel 2002). Die Nahrung der Großen Mausohren setzt sich überwiegend aus Laufkäfern (Carabidae) zusammen, Schmetterlingsraupen und Grillen ergänzen das Nahrungsspektrum (Arlettaz et al. 1997, Wolz 2002). Die Beute wird von den Tieren während einer kurzen Landung am Boden ergriffen und im Flug verzehrt. Jagdflug meist in geringer Höhe (0-15m) (Gebhard 1977, Schober & Grimmberger 1998, Skiba 2003, Krapp 2001, 2004) (Quelle: ITN, 2012). Betroffenheit von Habitatbestandteilen und Kollisionsrisiko Vorkommen Derzeit gibt es keine Nachweise des Großen Mausohrs im Umfeld von ca. 3 km um die Konzentrationszone bzw. das Teilgebiet Kernstrut (Regierungspräsidium Karlsruhe 2012). Die Nachweise aus Neuenbürg (ca. 3 km Luftlinie) sind mehr als 10 Jahre alt. Nach der Auskunft des RP Karlsruhe (2013) wurden im FFH-Gebiet übersommernde Männchen in Fledermauskästen nachgewiesen. Im Würmtal erfolgte ebenfalls der Nachweis von schwärmenden Tieren an Winterquartieren. Die Stadt Pforzheim hat in einer Erhebung die Kenntnisse zu potenziellen und nachgewiesenen Winterquartieren zusammengefasst. Um Büchenbronn sind einige wenige Stollen verzeichnet, die aber insgesamt eine geringe Eignung besitzen und bei denen keine Nachweise von Fledermäusen vorliegen. Stollen mit Fledermausnachweisen liegen in deutlich größerer Entfernung im Nagoldtal (>3 km) und insbesondere im Würmtal (> 7,5 km). Hier liegen auch Nachweise des Großen Mausohrs aus dem Jahr 2004 vor (Stadt Pforzheim, 2013). Sollten sich keine neuen Erkenntnisse Ergeben kann eine signifikante Betroffenheit ausgeschlossen werden. Die folgenden Ausführungen werden vorsorglich aufgrund möglicher Kenntnislücken durch die nicht flächendeckende Erfassung der Bestände gemacht. Bauzeitliche Betroffenheit Das Konfliktpotential für direkte Wochenstubenverluste ist gering, da die Art im Siedlungsraum siedelt. Eine bauzeitliche Betroffenheit kann somit ausgeschlossen werden. Die Betroffenheit von Tagesquartieren kann durch die geeignete Wahl der Standorte und Zuwegungen minimiert werden. Die Eingriffsbereiche liegen bei einer möglichen günstigen Wahl der Zuwegung außerhalb des FFH-Gebiets. Anlagebedingte Betroffenheit Theoretisch können die Fundamente und die Kranstellplätze den Jagdraum des Großem Mausohrs verkleinern. Allerdings liegt die geplante Konzentrationszone nicht im FFH-Gebiet (Abstand mindestens 100 m). Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Anlagen gezielt in jungen Waldbereichen zu erstellen, die keinen Jagdraum für das Große Mausohr darstellen. Die Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland sieht in ihrer Veröffentlichung von 2012 eine Beeinträchtigung im Wesentlichen für die Männchenquartiere und evtl. von Winterquartieren in Baumhöhlen. Durch eine gezielte Auswahl der Einzelstandorte (keine Altbaumbestände mit Höhlen) kann aufgrund der Größe der Konzentrationszonen diese Beeinträchtigung weitgehend ausgeschlossen werden, so dass keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind, die die Population im FFH-Gebiet betreffen.

20 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite 20 Betriebsbedingte Betroffenheit Große Mausohren werden tot unter Windenergieanlagen gefunden, allerdings ist das Kollisionsrisiko geringer, als bei den wandernden Arten mit Flug im freien Luftraum (Quelle: ITN, 2012). Die Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland bewertet in ihrer Veröffentlichung von 2012 das Kollisionsrisiko als gering. Die Wahrscheinlichkeit, dass es bei Jagdflügen im Wald zu Kollisionen kommt, ist geringer als in den Bereichen, die für Transferflüge genutzt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, durch Abschaltalgorithmen das Kollisionsrisiko noch einmal deutlich zu reduzieren. Fazit Großes Mausohr Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist es möglich, mindestens 3 Windenergieanlagen in der geplanten Konzentrationszone 3 zu errichten und gleichzeitig eine erhebliche Betroffenheit des Großen Mausohrs im FFH- Gebiet auszuschließen. Gesamtfazit Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist es möglich, 3 Windenergieanlagen in der geplanten Konzentrationszone 3 zu errichten und gleichzeitig eine erhebliche Betroffenheit der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets auszuschließen. Folgende Gründe sind hierfür maßgeblich: Die Lage der Konzentrationszonen außerhalb des FFH-Gebiets Die Möglichkeit der Erschließung ohne Tangierung des FFH-Gebiets Es sind keine essentiellen Teilhabitate der im FFH-Gebiet geschützten Arten durch die möglichen Anlagen betroffen. Hinweis: Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist unter Berücksichtigung der Detailplanung (auch der Zuwegungen) und angepasster Untersuchungen die Verträglichkeit der konkreten Planung mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets zu prüfen.

21 Natura Vorprüfung FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte Seite 21 Literatur: BEZIRKSSTELLE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE KARLSRUHE (BNL, 2005): Grünlandkartierung Enzkreis BRAUN, M. & DIETERLEN, F. (Hrsg.) (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs EBERT, G. & RENNWALD, E. (Hrsg.) (1991): Die Schmetterlinge Baden-Württembergs ITN (2012): Gutachten zur landesweiten Bewertung des hessischen Planungsraumes im Hinblick auf gegenüber Windenergienutzung empfindliche Fledermausarten, Auftraggeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung LANIS RLP (2010) Artensteckbrief Bechsteinfledermaus ( LAUFER, H., FRITZ, K. & SOWIG, P. (HRSG.) (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs LUBW (2009): Kurzbeschreibung Gelbbauchunke ( LUBW (2013): Datenauswertebogen FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte (aktueller Internetauszug) REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE (2012): Rasterdaten zu dokumentierten Fledermausfunden der Koordinationsstelle für Fledermausschutz Nordbaden REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE (2013): Schriftliche Mitteilung zum Stand der Erfassungen im Rahmen des MaP Würm-Nagold-Pforte ( ) STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN, RHEINLAND-PFALZ UND DAS SAARLAND SOWIE DER LUWG RHEIN- LAND-PFALZ (2012): Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz. Artenschutz (Vögel, Fledermäuse) und Natura 2000-Gebiete. STADT PFORZHEIM, UMWELTAMT (2013): Informationen zu Winterquartieren im Umfeld des FFH-Gebiets Würm- Nagold-Pforte

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