FFH-Vorprüfung. DE Koyne

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1 Fugro Consult GmbH Bebauungsplan Nr "Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz" FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE Koyne Sitz der Gesellschaft: Wolfener Str. 36 U Berlin Geschäftsführer: Dr. Uta Alisch (Vorsitz) Dr. Rolf Balthes Dr. Dirk Brinschwitz Tel.: Fax: fugro@fugro.de AG Berlin-Charlottenburg HRB B Ust.-IdNr.: DE Deutsche Bank AG Konto-Nr BLZ IBAN: DE SWIFT/BIC: DEUTDEBBXXX Auftraggeber: Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG Am Nesseufer Leer Auftragnehmer: Fugro Consult GmbH Abteilung Mining/Infrastruktur Wolfener Straße 36, Aufgang U Berlin Bearbeiter: Dipl.-Ing. Silvia Hecke Dipl.-Geografin Sylvia Röhnert Dipl.-Ing. Rüdiger Schäfer KT-Nr.: Bestätigt: Dr. Stefan Kuhn Abteilungsleiter Mining/Infrastruktur Datum: Berlin, geändert Seite 1 von 7

2 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung Anlass Rechtliche Grundlagen Beschreibung des Schutzgebietes und seiner Erhaltungsziele Datengrundlage Beschreibung Bestand an Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie Vorkommen von Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Güte und Bedeutung des Gebietes Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren Lage und Ausdehnung des Vorhabens im Zusammenhang mit angrenzenden Vorhaben Anlagentyp und technische Daten Verkehrsflächen zur Erschließung Netzanbindung Baustelleneinrichtung Wirkfaktoren Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Fazit... 7 Abbildungsverzeichnis Abbildung 3-1: Lageplan der Windenergieanlagen... 5 Anlagenverzeichnis 1 Lageplan FFH-Vorprüfung DE Koyne Seite 2 von 7

3 1 Anlass und Aufgabenstellung 1.1 Anlass Der Betreiber der Windparks Klettwitz Nord und Klettwitz Süd plant die Windenergieanlagen (= WEA) des Typs Vestas V66-1,65MW durch neuere und leistungsstärkere WEA zu ersetzen (= Repowering). Vorhabenträger und Antragsteller ist die Klettwitz Green Energy GmbH & Co.KG aus D26789 Leer. Im Umfeld des Vorhabens befinden sich mehrere Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (kurz FFH-Gebiete) für die FFH-Vorprüfungen (FFH-VorP) durchzuführen sind. Für jedes FFH-Gebiet ist eine gesonderte Prüfung erforderlich. Ziel der Vorprüfung ist es zu ermitteln, ob das Vorhaben mit seinen möglichen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes als unbedenklich zu beurteilen ist und damit eine vollständige FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) vermieden werden kann oder ob eine solche durchgeführt werden muss. 1.2 Rechtliche Grundlagen Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. 34 des Bundesnaturschutzgesetzes schreiben vor, dass die Prüfung der Verträglichkeit des Projektes oder Planes mit den festgelegten Erhaltungszielen eines Gebiet des Netzes "Natura 2000" (FFH-Gebiete und EU- Vogelschutzgebiete) vorzunehmen ist. Dabei ist es nicht relevant, ob der Plan oder das Projekt direkt Flächen innerhalb des NATURA-2000-Gebietes in Anspruch nimmt oder von außen auf das Gebiet einwirkt. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung wird für das Vorhaben Windpark Klettwitz I zunächst in einer FFH-Vorprüfung auf Grundlage vorhandener Unterlagen geklärt, ob es prinzipiell zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes kommen kann. Sind erhebliche Beeinträchtigungen nachweislich auszuschließen, so wird das Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert und eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung wird dann nicht erforderlich. Sind dagegen erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit auszuschließen, muss zur weiteren Klärung des Sachverhaltes eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach 34 ff. BNatSchG durchgeführt werden. Dabei gilt im Rahmen der Vorprüfung ein strenger Vorsorgegrundsatz. Bereits die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung löst die Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung aus. FFH-Vorprüfung DE Koyne Seite 3 von 7

4 2 Beschreibung des Schutzgebietes und seiner Erhaltungsziele 2.1 Datengrundlage Die Informationen über das Schutzgebiet "Koyne" und seine Erhaltungsziele werden den Steckbriefen des BfN 1 und dem Standarddatenbogen 2 entnommen. Es liegt die Fortschreibung vor. Die vorhandenen Daten sind für die Durchführung der FFH- Vorprüfung ausreichend. Zusätzliche Erhebungen sind nicht erforderlich. 2.2 Beschreibung Das Gebiet hat eine Größe von 428,86 ha und liegt in der kontinentalen Region. Es handelt sich um ein Alttagebaugebiet mit reichgegliederten Sukzessionen und beginnender Vermoorung sowie Feuchtheiden. 2.3 Bestand an Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide 4030 Trockene Heiden 2.4 Vorkommen von Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Säugetiere: Großes Mausohr (Myotis myotis) (Fledermaus) Wirbellose Tiere: Hirschkäfer (Lucanus cervus) 2.5 Güte und Bedeutung des Gebietes Kohärenzsichernde Vorkommen von Lebensraumtypen des Anhanges I der FFH RL, z.t. mit besonderer Bedeutung für den Erhalt gefährdeter Arten. Hohes Potenzial für die Entwicklung naturnaher Laubmischwälder auf bodensauren Standorten. Alttagebaugebiet. 3 Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren 3.1 Lage und Ausdehnung des Vorhabens im Zusammenhang mit angrenzenden Vorhaben Das komplette Repowering- und Erweiterungsgebiet ist in nachfolgender Abbildung dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr "Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz" liegt 6 bis 8 km östlich des FFH-Gebietes Koyne. 1 &tx_n2gebiete_pi1%5bsearchffh%5d=suche%20starten&tx_n2gebiete_pi1%5bsitecode%5d=de &tx_n2gebiete_pi1% 5Bspid%5D= DE Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 107/4 FFH-Vorprüfung DE Koyne Seite 4 von 7

5 Abbildung 3-1: Lageplan der Windenergieanlagen 3.2 Anlagentyp und technische Daten Bei den geplanten Anlagen handelt es sich um Anlagen der neusten Generation mit einer Gesamthöhe von bis zu 200 m. Es ist von folgenden Abmessungen auszugehen: Nabenhöhe bis 150 m Rotordurchmesser bis 120 m Gesamthöhe bis 200 m FFH-Vorprüfung DE Koyne Seite 5 von 7

6 3.3 Verkehrsflächen zur Erschließung Die geplanten Windenergieanlagen werden überörtlich über vorhandene öffentliche Straßen und innerhalb des Plangebietes über bestehende sowie über teilweise neu anzulegende Wirtschaftswege erschlossen. Im unmittelbaren Bereich der Windenergieanlagen wird eine Verkehrsfläche für die Montage und die Unterhaltung der Anlage angelegt. Sowohl die Wirtschaftswege als auch die Montageflächen werden in ungebundener Bauweise mit einer Schottertragschicht befestigt. 3.4 Netzanbindung Die Netzanbindung der neuen Windenergieanlagen erfolgt über das bestehende Umspannwerk Kostebrau. Hierfür wird ein neues, unterirdisches Mittelspannungskabel von den WEA-Standorten zum Umspannwerk verlegt. Das Umspannwerk Kostebrau wird in Form des Austausches eines Transformators (40 MW) durch einen leistungsstärkeren Transformator (65 MW) erweitert. 3.5 Baustelleneinrichtung Für die Baustelleneinrichtung werden ausschließlich die vorhandenen oder die dauerhaft anzulegenden Verkehrsflächen (Zuwegung und Flächen für die Montage) und der unmittelbare Bereich um die Fundamente verwendet. Zusätzliche Flächen werden nicht benötigt. 3.6 Wirkfaktoren Die wesentlichen Faktoren, die zu nachteiligen Umweltauswirkungen führen können, sind: Baubedingte Wirkfaktoren Baustelleneinrichtung Bau- und Montagearbeiten für Fundamente und Windkraftanlage Anlagenbedingte Wirkfaktoren dauerhafter Flächenbedarf für Zuwegungen und Aufstellflächen Bodenversiegelung Verlust von Biotoptypen der Bergbaufolgelandschaft einschließlich Wäldern (jüngere Kieferforste) Betriebsbedingte Wirkfaktoren Schallemission durch Windgeräusch der Rotorblätter Schattenwurf durch drehenden Rotor Hindernisbefeuerung, Tages-/Nachtkennzeichnung Beeinflussung des Landschaftsbildes Vogel- und Fledermausschlag 4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben Eine Flächeninanspruchnahme des FFH-Gebietes findet nicht statt. Ein Verlust von Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie gibt es somit nicht. Es ist jedoch zu prüfen, ob Auswirkungen der Windenergieanlagen in das FFH-Gebiet hineinwirken können. Dieses FFH-Vorprüfung DE Koyne Seite 6 von 7

7 kann passieren, wenn Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- oder Wanderkorridore der im Standardbogen genannten Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie gestört werden. Die Überprüfung dieses Sachverhaltes ergibt Folgendes: Das Große Mausohr ist die größte heimische Fledermaus und in Deutschland weit verbreitet. Ihre Hauptbeute sind Laufkäfer. Die Quartiere sind meist in Gebäuden und die Jagdgebiete überwiegend im geschlossenen Laubwald. Es werden Entfernungen bis zu 10 km zwischen Schlafplatz und Jagdgebiet zurückgelegt. Es gibt keine Hinweise, dass das Vorhabensgebiet des Windparks als Wanderflugstrecke zwischen Schlafplatz und Jagdgebiet genutzt würde. Auch gehört das Große Mausohr nicht zu den Fledermausarten, die den freien Luftraum regelmäßig nutzen 3.. Daher sind Kollisionen mit Windenergieanlagen sehr unwahrscheinlich. Zur Einschätzung der Gefährdungssituation der Art und somit der Empfindlichkeit gegen das Vorhaben kann auf den Artensteckbrief des BfN 4 zurückgegriffen werden. Dort werden Sanierungsarbeiten in Gebäuden mit Wochenstuben, Pestizideinsatz in Obstbau und Forstwirtschaft sowie bestimmte forstwirschaftliche Maßnahmen als Gefährdungen genannt. Zwischen diesen Gefährdungsfaktoren und dem Windpark kann ein Zusammenhang ausgeschlossen werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Beeinträchtigung des als Erhaltungsziel des FFH-Gebietes genannten Großen Mausohrs ausgeschlossen werden kann. Ein Zusammenhang mit den Hischkäfervorkommen kann ausgeschlossen werden, da diese Art an Totholz alter Wälder gebunden ist. Solche Wälder kommen aber im Vorhabensgebiet nicht vor. 5 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte entfällt 6 Fazit Eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE Koyne durch das geplante Repowering Windpark Klettwitz kann aus folgenden Gründen ausgeschlossen werden: Eine direkte Flächeninanspruchnahme findet nicht statt. Deshalb gehen keine Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie verloren. Beeinträchtigungen der Fledermausart Großes Mausohr können aus mehreren Gründen ausgeschlossen werden: Der Flugraum befindet sich weit unterhalb der Rotorblätter. Als Jagdgebiet sind die jungen Kiefernwälder des Windparks ungeeignet. Auf Wanderflugstrecken durch den Windpark gibt es keinerlei Hinweise. Die waldgebundenen Hirschkäfer finden in den jungen Kiefernforsten des Vorhabensgebietes keine geeigneten Habitate. Eine weitergehende FFH-Verträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich. 3 Brandenburger Windenergieerlass, Anlage 3 4 Bundesamt für Naturschutz: FFH-Vorprüfung DE Koyne Seite 7 von 7

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