Ermittlung der Wirkungen von Windenergieanlagen auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld

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1 Fugro Consult GmbH Bebauungsplan Nr "Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz" Ermittlung der Wirkungen von Windenergieanlagen auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Sitz der Gesellschaft: Wolfener Str. 36 U Berlin Geschäftsführer: Dr. Uta Alisch (Vorsitz) Dr. Rolf Balthes Dr. Dirk Brinschwitz Tel.: Fax: fugro@fugro.de AG Berlin-Charlottenburg HRB B Ust.-IdNr.: DE Deutsche Bank AG Konto-Nr BLZ IBAN: DE SWIFT/BIC: DEUTDEBBXXX Auftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeiter: Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG Am Nesseufer Leer Fugro Consult GmbH Abteilung Mining/Infrastruktur Wolfener Straße 36, Aufgang U Berlin Dipl.-Ing. Rüdiger Schäfer Fotobasierte Simulationen: Lenné3D GmbH Dipl.-Ing. Jochen Mülder Güntherstraße 98b D Hamburg KT-Nr.: Bestätigt: Dr. Stefan Kuhn Abteilungsleiter Mining/Infrastruktur Datum: Berlin, Fugro Consult GmbH, a member of the Fugro group of companies with offices throughout the world. Zertifiziert nach ISO 9001: TMS und BS OHSAS 18001: TM

2 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bebauungsplans Denkmalpflegerische Belange Beschreibung der Wirkungen von WEA auf das Landschaftsbild Ermittlung der relevanten Baudenkmale im Wirkbereich des Vorhabens Wahrnehmung von Baudenkmalen mit ihrer Umgebung sowie landschaftlicher und städtebaulicher Entwicklungen Methodik der Fotosimulation Beschreibung und Wertung der Wirkungen des Windparks auf denkmalgeschützte Objekte anhand von Fotosimulationen Zusammenfassung Quellenverzeichnis...24 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage der vorhandenen und geplanten WEA... 4 Abbildung 2: Illustration der Abmessungen vorhandener / geplanter WEA... 5 Abbildung 3 Koexistenz von Alt und Neu in der Landschaft Abbildung 4 Lage der Fotostandorte und der WEA Abbildung 5 Gesamtanblick - Ist-Zustand Abbildung 6 Gesamtanblick - Planung (Simulation) Abbildung 7 Gesamtanblick - verschiedene Ausrichtungen Abbildung 8 Henriettenkirche in Annahütte - Vorher / Nachher Abbildung 9 Herz-Jesu-Kirche - Blick aus Herrnmühle - Ist-Zustand Abbildung 10 Herz-Jesu-Kirche - Blick aus Herrnmühle - Planung (Simulation) Abbildung 11 Dorfkirche Klettwitz / Markt - Ist-Zustand Abbildung 12 Dorfkirche Klettwitz / Markt - Planung (Simulation) Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 2

3 1 Anlass und Aufgabenstellung Der Betreiber der Windparks Klettwitz Nord und Klettwitz Süd plant die Windenergieanlagen (= WEA) des Typs Vestas V66-1,65MW durch neuere und leistungsstärkere WEA zu ersetzen (= Repowering). Die neuen WEA sind größer und werden in weiteren Abständen zueinander angeordnet, als die vorhandenen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen werden von der Gemeinde Schipkau durch Aufstellung des Bebauungsplans (= B-Plan) Nr Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz geschaffen. Zur Finanzierung des Bebauungsplanverfahrens wird gemäß 8 bzw. 10 BauGB ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Schipkau und der Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG aus D26789 Leer geschlossen. Die Klettwitz Green Energy beabsichtigt, das Projekt Repowering Windpark Klettwitz nach Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen umzusetzen. Dafür wird dann ein Zulassungsverfahren nach 4 BImSchG beantragt. Im Rahmen der Trägerbeteiligung für den Bebauungsplan Schipkau Nr Repowering Windpark Klettwitz hat das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) die Forderung erhoben, die Wirkung der WEA auf die umgebenden denkmalgeschützten Objekte zu überprüfen. Für diesen Zweck forderte das BLDAM, Ballonversuche durchzuführen. Nach Prüfung verschiedener Methoden ist der Vorhabenträger jedoch zu dem Schluss gekommen, dass mit Hilfe von 3D-Techniken extrem genaue Fotosimulationen erzeugt werden können und dass dieses Verfahren besser nachvollziehbare Ergebnisse bringt. Die Ergebnisse können für die Planaufstellung durch die Gemeinde verwandt und an die zuständigen Träger öffentlicher Belange versandt werden. Die Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG hat die Fugro Consult GmbH mit der vorliegenden Untersuchung beauftragt. 2 Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bebauungsplans Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Repowering Windpark Klettwitz" werden als Ersatz für 37 ältere, zurückzubauende Anlagen insgesamt 31 neue, leistungsstärkere Anlagen errichtet. Bei der Beurteilung von Umweltwirkungen der durch diesen Bebauungsplan ermöglichten 31 neuen WEA müssen auch die vorhandenen und verbleibenden WEA im Umfeld einbezogen werden. Deshalb wird zunächst vorgestellt, welche Windparks mit welchen Anlagen sich derzeit im Umfeld des geplanten Standorts befinden: Klettwitz Nord: mit 21 WEA vom Typ Vestas V66 1,65 MW. Diese Anlagen werden komplett "repowert". Klettwitz Süd: mit 16 WEA vom Typ Vestas V66 1,65 MW. Auch diese Anlagen werden "repowert". Zwei WEA vom Typ Vestas V90 2,0 MW werden verbleiben. Kostebrau: mit 6 WEA vom Typ Vestas V66 1,65 MW Sallgast: mit 13 WEA vom Typ Vestas V80 2,0 MW Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 3

4 Zur Verdeutlichung der Angaben wird auf "Abbildung 1: Lage der vorhandenen und geplanten WEA" verwiesen. Einen Überblick über die Dimensionen der Anlagen selbst vermittelt "Abbildung 2: Illustration der Abmessungen vorhandener / geplanter WEA". Die vorhandenen WEA vom Typ Vestas V66-1,65MW haben eine Nabenhöhe von 78 m und einen Rotordurchmesser von 66 m. Die geplanten WEA haben eine Nabenhöhe von maximal 150 m, einen Rotordurchmesser von maximal 120 m und eine Gesamthöhe von maximal 200 m. Abbildung 1: Lage der vorhandenen und geplanten WEA Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 4

5 Abbildung 2: Illustration der Abmessungen vorhandener / geplanter WEA Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 5

6 3 Denkmalpflegerische Belange Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) hat in seiner Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange gem. 1 Abs. 5 Ziff. 5 BauGB unter Hinweis auf das BbgDSchG vom als zuständige Denkmalfachbehörde zum Vorhaben Stellung genommen. Das BLDAM weist darauf hin, dass sich in den Ortslagen Annahütte, Hörlitz und Klettwitz orts- und landschaftsbildprägende, denkmalgeschützte Kirchen befinden, deren Wirkung durch WEA gestört werden können. Denkmale werden nach 3 BbgDSchG in der Denkmalliste, einem öffentlichen Verzeichnis, geführt. Bei den Kirchen handelt es sich um Baudenkmale gemäß 2 Abs. (2) Nr. 1 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz BbgDSchG. Gemäß 2 Abs. (3) unterliegt auch die nähere Umgebung eines Denkmals, soweit sie für dessen Erhaltung, Erscheinungsbild oder städtebauliche Bedeutung erheblich ist, dem Schutz des Gesetzes. Die vorliegende Untersuchung muss daher klären, ob der Umgebungsschutz durch das Repowering- Vorhaben beeinträchtigt wird. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden, ist nach 9 Abs. 1 Ziffer 4 BbgDSchG eine Erlaubnis zu beantragen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24. April 2012, Az. 11 K 6956/10 ist für den hier zu beurteilenden Sachverhalt Windkraft / Umgebungsschutz sehr hilfreich. Folgende Teile der Urteilsbegründung werden aufgegriffen und den nachfolgenden Untersuchungsschritten zugrunde gelegt: Wie weit der Umgebungsschutz im Einzelfall reicht, lässt sich nicht allgemein bestimmen, sondern hängt mit der Eigenart und dem Standort des konkreten Denkmals zusammen. Das geschützte Erscheinungsbild eines Denkmals ist nicht gleichzusetzen mit dem bloßen ungestörten Anblick des Denkmals. Das denkmalrechtliche Erscheinungsbild ist vielmehr als der von außen sichtbare Teil eines Denkmals zu verstehen, an dem jedenfalls der sachkundige Betrachter den Denkmalwert, der dem Denkmal innewohnt, abzulesen vermag. Die Beziehung des Denkmals zu seiner Umgebung muss für den Denkmalwert von Bedeutung sein. Eine Beeinträchtigung des denkmalrechtlich geschützten Erscheinungsbildes liegt vor, wenn der mit dem Erscheinungsbild angesprochene Denkmalwert durch das Vorhaben herabgesetzt wird. Hilfreich für die Aufgabenstellung ist weiterhin die Veröffentlichung von HÖNES, ERNST- RAINER (2001). Daraus ist festzuhalten: Aus dem Denkmalrecht ergibt sich u.a. die Verpflichtung, Kulturdenkmale in ihrer Ausstrahlungskraft zu schützen. Dazu ist auch der Schutz der näheren Umgebung erforderlich. Infolge von Veränderungen in der näheren Umgebung soll ein Denkmal nicht in seiner Wirkung übertönt werden. Vielmehr soll Achtung gegenüber den Werten erkennbar bleiben, die das Denkmal verkörpert. Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 6

7 4 Beschreibung der Wirkungen von WEA auf das Landschaftsbild Die Errichtung von WEA bedeutet eine visuelle Veränderung der Landschaft. Es handelt sich um technische Bauwerke von erheblicher Höhe (hier bis zu 200m), die allerdings im Vergleich zu Gebäuden recht feingliedrig sind. Die Farbgebung ist stets darauf ausgerichtet, die Sichtbarkeit in der Landschaft zu reduzieren. Daher wird Grau verwendet, bei einigen Bautypen auch Grün im unteren Mastbereich. Aus Gründen der Flugsicherheit werden die Flügelspitzen rot markiert. Weiterhin erfolgt eine Hindernisbeleuchtung. Einen erheblichen optischen Reiz stellt die Bewegung der Rotoren dar. Während die Bewegung der kleineren, älteren WEA manchmal als schnell bzw. hektisch empfunden wird, ist die Umdrehungszahl der neuen, großen WEA geringer und wird als ruhig empfunden. Sofern der sich drehende Schatten von WEA auf Wohngebäude fällt, kann dieses bei längerer Dauer zu erheblichen Störungen für die Bewohner führen. Im vorliegenden Bebauungsplan sind deshalb entsprechende Abstände und andere Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen. Zu optischen Störungen kann es auch kommen, wenn die Sonne von drehenden Rotoren reflektiert wird ( Disco-Effekt ). Auch solche Beeinträchtigungen wurden bei der Aufstellung des Bebauungsplans bewertet und negative Auswirkungen ausgeschlossen. Der Begriff Landschaftsbild wird heute als mit den menschlichen Sinnen wahrnehmbarer Teil der Landschaft verstanden. Somit sind auch die hörbaren Anteile d.h. Schallemissionen für das Landschaftsbild relevant. Diese bestehen aus Turbinen- und Windgeräuschen. Auch hier wurde bei der Aufstellung des Bebauungsplans durch entsprechende Abstände Vorsorge getroffen, damit die Wohnqualität nicht beeinträchtigt wird. Die Reichweite der Wirkungen von WEA bzw. eines Windparks ist unterschiedlich. Die Geräuschintensität nimmt schnell ab und bei einem Abstand von m zwischen WEA und Wohngebäuden können im Allgemeinen alle Grenzwerte eingehalten werden. Auch Schattenwurf und eventuelle Disco-Effekte sind räumlich begrenzt. Die anderen optischen Wirkungen reichen dagegen erheblich weiter. Sie sind aber von den Witterungsverhältnissen abhängig. Üblicherweise werden Wirkungen von Windparks auf das Landschaftsbild in einem Radius von 10 km untersucht. Die Wirkungen von WEA auf das Landschaftsbild können eine Funktionsminderung für Wohnfunktionen, die landschaftsgebundene Erholung und das Schutzgut Landschaftsbild bedeuten. Diese Aspekte wurden bereits bei der Planaufstellung vertiefend untersucht und in Umweltbericht und UVS dargelegt. In der vorliegenden Untersuchung wird darauf nicht mehr eingegangen, sondern ausschließlich der Aspekt der Wirkung auf Baudenkmale untersucht. Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 7

8 5 Ermittlung der relevanten Baudenkmale im Wirkbereich des Vorhabens Anhand der folgenden Kriterien wird überprüft, welche der gelisteten Baudenkmale überhaupt durch das Vorhaben betroffen sein können: 1. Entfernung: Mit zunehmender Distanz wird ein eventueller Einfluss eines Windparks auf die nähere Umgebung eines Baudenkmals immer geringer. Weit entfernt liegende Objekte werden von vornherein nicht recherchiert. Vielmehr beschränkt sich die Untersuchung auf Bereiche, auf die das BLDAM hingewiesen hatte, nämlich die Ortslagen von Annahütte, Hörlitz und Klettwitz. 2. Sichtbeziehung: Sofern keine Sichtbeziehung zwischen Denkmal und Windpark besteht, kann eine Störung von vornherein ausgeschlossen werden. 3. Schutzzweck: Der Umfang des Umgebungsschutzes muss vom Schutzgegenstand und dessen Schutzzweck abgeleitet werden. Sofern für das Erreichen des Schutzzwecks die Umgebung nicht bedeutsam ist, kann eine Störung durch den Windpark von vornherein ausgeschlossen werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die gelisteten Baudenkmale (LAND BRANDENBURG 2012) und das Ergebnis der Relevanzprüfung anhand eines Ausschlussverfahrens. Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 8

9 Tabelle 1 Ermittlung der prüfrelevanten Baudenkmale Adresse Bezeichnung Beeinträchtigung ausgeschlossen, weil nähere Prüfung erforderlich Annahütte, Gemeinde Schipkau Bahnhofstraße Henrietten-Kirche mit vorplatzartiger Terrasse und gusseiserner Straßenlaterne X Bahnhofstraße 10-12, Karl- Liebknecht-Straße 1-21, Lindenstraße 1-50, (gerade) Bergarbeitersiedlung (Reihensiedlung) *) **) Hinweis: Die Bergarbeitersiedlung ist zusammen mit der Henriettenkirche in Abbildung 8 zu sehen. Parkstraße 1/2, 3/4, 5/6, 7/8, Glashüttenstraße 1/2, 3/4, 5/6, Schubertstraße 1/2, 3/4, 5/6, 7/8, 9/10, 11/12, Schillerstraße 1/2, 3/4, 5/6, Goethestraße 1/2, 3/4, 5/6 Glasarbeitersiedlung *) **) Parkstraße 9 Menage (Werksgasthof) *) keine Sichtbeziehung vorhanden Hörlitz, Gemeinde Schipkau Portal des Stollenmundlochs der Grube Meuro-Stolln mit dem erhaltenen Schachtabschnitt, auf dem Betriebsgelände der Brikettfabrik Meuro-Stolln *) Katholische St. Barbara-Kirche keine Sichtbeziehung vorhanden Heilandskirche keine Sichtbeziehung vorhanden Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 9

10 Adresse Bezeichnung Beeinträchtigung ausgeschlossen, weil nähere Prüfung erforderlich Klettwitz, Gemeinde Schipkau Dorfkirche und Kirchhof mit Einfriedung, Kriegerdenkmal und Grabmal für die Eheleute Krüger X Schachtanlage Tagebau Klettwitz, Entwässerung, Turm mit Fördermaschinenhaus *) Karl-Marx-Straße 16 Katholische Kirche Herz Jesu mit Nebengebäude X Krankenhausstraße / Am Krankenhaus Krankenhaus mit Haupthaus, Nebengebäuden und Park Sicht durch umfangreichen Baumwuchs verstellt. Senftenberger Straße 3 Wohnhaus **) Senftenberger Straße 5 Villa mit zwei Nebengebäuden, Einfriedung und Hofpflasterung **) Senftenberger Straße 7 Pfarrhaus mit Nebengebäude **) Senftenberger Straße 8 Schule mit Nebengebäude **) *) Der übergreifende Schutzzweck aller mit dem Braunkohlentagebau zusammenhängenden Baudenkmale liegt in ihrer Bedeutung als Zeitdokument des Bergbaus. Die Windkraftnutzung in der Lausitz ist die moderne Ergänzung bzw. die Nachfolge der Energiegewinnung aus Braunkohle. Sie mindert daher nicht die Bedeutung der industriellen Baudenkmale. Darum wird von vornherein ausgeschlossen, dass in der weiteren Umgebung liegende Windenergieanlagen ihren Schutzzweck stören können. **) Der Schutzzweck der Gebäude liegt in ihrer geschichtlichen Bedeutung durch die frühere Bauweise. Es besteht deshalb ein öffentliches Interesse an der Erhaltung, welches die Unterschutzstellung rechtfertigt. Merkmale für einen räumlich weit greifenden Umgebungsschutz des Baudenkmals bestehen nicht. Eine Empfindlichkeit gegen Windenergieanlagen ist nicht gegeben. Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 10

11 6 Wahrnehmung von Baudenkmalen mit ihrer Umgebung sowie landschaftlicher und städtebaulicher Entwicklungen Inwieweit neue landschaftliche Entwicklungen oder technische Anlagen als eine Beeinträchtigung von Baudenkmalen empfunden werden, hängt von Wertungen und Empfindungen ab, sowie von der Bedeutung, welche die Menschen ihrer Umgebung beimessen. Bei den näher zu prüfenden Baudenkmalen handelt es sich um Kirchen im Zusammenhang mit ihrer Ortschaft. Um sich diesem Thema im Hinblick auf die denkmalpflegerische Fragestellung nähern zu können, werden zu folgenden drei Fragen Grundsatzaussagen in Form von Thesen entwickelt: 1. Welche Werte verkörpert ein Kirchengebäude innerhalb der Ortschaft? Beim Anblick alter Siedlungen wird das harmonische Miteinanderwirken von Gebäuden und Topografie spürbar. Die Kirche ist im Allgemeinen gegenüber der übrigen Bebauung hervorgehoben und bildet den Ortsmittelpunkt. Der Kirchturm ist durch seine Höhe schon von weitem erkennbar. Für den sich Annähernden ist er das Objekt des ersten Erkennens des Ortes. Die Kirche verkörpert für einen Ort seinen historisch gewachsenen Kern. Die Identifikation von Einwohnern mit ihrer Kirche bzw. von Besuchern der Ortschaft ist nicht unbedingt von konfessioneller Zugehörigkeit oder der Einstellung zum Glauben abhängig. Das Kirchengebäude wird vielmehr im räumlichen Gesamtzusammenhang als ein Stück Heimat oder charakteristischer Landschaft empfunden. 2. Welche Empfindungen und Einstellungen werden mit einem Windpark verbunden? Ein Windpark wird zunächst als technisches Bauwerk empfunden, das aus dem Kontext der gewachsenen Kulturlandschaft herausfällt. Erst im Laufe der Zeit werden die Menschen Windparks als normalen Bestandteil der Landschaft empfinden. Derzeit verkörpern Windparks Innovation und Moderne, aber auch Verunsicherung wegen des Gelingens und der Kosten der Energiewende. 3. Wie können Altes und Neues koexistieren? Allgemein wird es als störend empfunden, wenn ein Bauwerk von der Landschaft visuell Besitz ergreift und dieser Anspruch mit der Bedeutung des Bauwerks für die Allgemeinheit nicht in Einklang zu bringen ist. Die Übertönung der Wirkung einer Kirche durch eine Windenergieanlage wird deshalb als unangemessen empfunden. Aber wie kann sich eine Landschaft bei neuen Anforderungen an die Nutzung (hier: Windenergieanlagen) weiterentwickeln, ohne wertvolle, gewachsene Strukturen zu zerstören? Voraussetzung ist eine trennende Distanz zwischen Alt und Neu. Im Idealfall ist das ein gegliederter und begrünter Zwischenraum. Vorteilhaft ist, wenn die neuen Windenergieanlagen in einen eigenen landschaftlichen Rahmen oder Landschaftsraum eingebunden sind. Unter diesen Voraussetzungen empfindet der Betrachter die Ortschaft weiterhin als eigenständig. Die Ausstrahlungskraft des Baudenkmals Kirche als Ortskern wird nicht gestört. Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 11

12 Die nachfolgende Abbildung versucht diese Gestaltungsprinzipien zu verdeutlichen. Die Illustration wurde anhand einer Vorlage aus (LANDZETTEL, WILHELM 1981, Seite 96) erstellt. Es handelt sich um eine allgemeingültige Darstellung und nicht um den Windpark Klettwitz. Abbildung 3 Koexistenz von Alt und Neu in der Landschaft Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 12

13 7 Methodik der Fotosimulation Die Simulationen basieren auf einer Fotodokumentation, deren Standorte und Blickrichtungen mittels GPS und Kompass im Gelände exakt erhoben worden sind. Die Fotos wurden mit 50 mm Brennweite aufgenommen, da diese eine geringe Verzerrung aufweist und der Bildausschnitt der menschlichen Wahrnehmung nahe kommt. Die Fotostandorte bilden frei zugängliche, alltägliche Ansichten auf das Projektgebiet ab. Das zur Simulation der Planung verwendete Modell einer WEA der Firma Vestas wurde mit der exakten Nabenhöhe im Vorfeld in 3D detailreich modelliert. Die weitere Vorbereitung der Simulation erfolgte in einem Geografischen-Informations-System, wobei relevante Raumund Sachdaten (z.b. Standorte und Modell der Windenergieanlagen) für die Darstellung im 3D-Modell aufbereitet wurden. In der Software Biosphere3D wurde dann ein virtuelles 3D- Landschaftsmodell erstellt, welches aus dem Gelände, den Satellitenbildern sowie den Windenergieanlagen besteht (Bestand und Planung). Im nächsten Arbeitsschritt wurden die Fotostandorte durch den Import der Koordinaten (X, Y und Z) und Brennweite im 3D-Landschaftsmodell nachempfunden. Die Blickrichtung und Kameraneigung wurde anhand vorhandener Strukturen, wie z.b. der Windenergieanlagen, exakt ausgerichtet. Durch das Auslesen des Aufnahmezeitpunkts wurden die Tageszeit, Beleuchtung und Atmosphäre im 3D Modell den einzelnen Fotos so gut wie möglich nachempfunden. Im Planungszustand nicht mehr vorhandene WEA werden vorher aus dem Foto entfernt. Die geplanten Windenergieanlagen wurden dann aus dem 3D-Landschaftsmodell als Bild exportiert und durch herkömmliche Bildbearbeitung in das Foto eingearbeitet. Im Ergebnis zeichnen sich die Simulationen durch räumliche und atmosphärische Genauigkeit aus und bilden eine verlässliche Grundlage für die Bewertung des Landschaftsbildes. 8 Beschreibung und Wertung der Wirkungen des Windparks auf denkmalgeschützte Objekte anhand von Fotosimulationen Anhand einer Folge von Bildern wird auf den nächsten Seiten die Wirkung der WEA auf die relevanten Baudenkmale erarbeitet. Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 13

14 Abbildung 4 Lage der Fotostandorte und der WEA Panoramablick Abb. 8 Henriettenkirche Panoramablick Abb. 9 und 10 mit Herz-Jesu-Kirche Abb. 11 und 12 Dorfkirche Klettwitz - Nahbereich Aussichtsturm Hörlitz; Abb. 5 bis 7 Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 14

15 Abbildung 5 Gesamtanblick - Ist-Zustand Blick vom Aussichtsturm in Hörlitz mit Gesamtansicht der bestehenden Windparks Klettwitz Nord und Süd, Sallgast und Kostebrau. Die denkmalgeschützten Kirchen sind bei diesem Gesamtbild nicht zu erkennen. Im Vordergrund die WEA am Lausitzring mit 131 m Nabenhöhe und 126 m Rotordurchmesser. Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 15

16 Abbildung 6 Gesamtanblick - Planung (Simulation) Blick vom Aussichtsturm in Hörlitz mit den unverändert bleibenden Windparks Sallgast und Kostebrau sowie dem simuliertem Zustand nach Repowering Windpark Klettwitz. Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 16

17 Bebauungsplan Nr "Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz" Das Erscheinungsbild des Windparks hängt u.a. von der Windrichtung ab. Das verdeutlichen die folgen drei Fotos. Abbildung 7 Gesamtanblick - verschiedene Ausrichtungen Oberes Bild / Ist-Zustand. Der Wind weht von Westen her. Die Rotoren werden überwiegend von der Seite betrachtet. Nur einige Rotoren sind frontal zu sehen. Das liegt daran, dass es sich um eine Panorama-Aufnahme handelt, bei der die Kamera eine Drehbewegung vollzieht. Weiterhin waren einzelne WEA zum Aufnahmezeitpunkt außer Betrieb. Mittleres Bild / Planung (Simulation 1). Es wird eine Situation mit unterschiedlicher Ausrichtung der WEA simuliert. Unteres Bild / Planung (Simulation 2). Alle Rotoren sind auf den Betrachter ausgerichtet. In diesem Fall ist der Eindruck im Landschaftsbild am intensivsten. Es handelt sich um den Worst-Case. Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 17

18 Abbildung 8 Henriettenkirche in Annahütte - Vorher / Nachher Damit die Kirche und der Windpark auf einem Foto gezeigt werden können, wurde hier eine Panorama-Aufnahme mit einem Schwenk um 180 gewählt. Das bedeutet, dass der Betrachter der Kirche sich umdrehen muss, um den Windpark sehen zu können. Für den Schutzzweck der Kirche ist auch die nähere Umgebung sehr bedeutsam. Wie die Fotos zeigen, besteht das Umfeld der Kirche aus der ebenfalls denkmalgeschützten Bergarbeitersiedlung. Wegen eines ungenügend eingegrünten Ortsrandes speziell der hellen, neueren Gewerbegebäude ist das Umfeld der Kirche durchaus als defizitär bzw. vorbelastet zu bezeichnen. Die bestehenden WEA (oberes Bild) sind über den Bäumen am Horizont deutlich zu erkennen. Das untere Bild zeigt, dass die repowerten WEA aufgrund ihrer Höhe noch deutlicher in Erscheinung treten werden. Zwischen Kirche und Windpark besteht eine erhebliche räumliche Distanz, die durch einen gegliederten und begrünten Zwischenraum gefüllt ist. Die nähere Umgebung der Kirche und der Windpark werden eindeutig als unterschiedliche Landschaftsräume wahrgenommen. Aufgrund dessen vermag der Windpark nicht die Ausstrahlungskraft des Baudenkmals zu stören. Beeinträchtigungen des Schutzzwecks des Baudenkmals Henriettenkirche in Annahütte durch das Repowering des Windparks Klettwitz werden ausgeschlossen. Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 18

19 Abbildung 9 Herz-Jesu-Kirche - Blick aus Herrnmühle - Ist-Zustand Abbildung 10 Herz-Jesu-Kirche - Blick aus Herrnmühle - Planung (Simulation) Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 19

20 Im Nahbereich der katholischen Herz-Jesu-Kirche ist der Windpark nicht sichtbar. Eine Beeinflussung des Nahbereichs der Kirche kann damit ausgeschlossen werden. Das weitere Umfeld der Herz-Jesu-Kirche wird durch Abbildung 9 und Abbildung 10 untersucht. Es ist festzustellen, dass die Kirche in der Landschaft nur wenig wahrnehmbar ist, weil der Fernblick auf die Kirche meist von höheren Bäumen verstellt wird. Um das dokumentieren zu können, wurde ein Fotostandort am Ortsrand von Herrnmühle gewählt. Es handelt sich um Panorama-Aufnahmen mit einem Blickfeld von ca. 90. Das heißt, in der Realität kann der Betrachter die gesamte Szenerie erst nacheinander durch Fixieren der unterschiedlichen Sehobjekte erfassen. Die beiden Abbildungen verdeutlichen die erhebliche räumliche Distanz zwischen Herz-Jesu-Kirche und Windpark. Gesetzlich geschützt ist nur der Nahbereich des Denkmals. Aufgrund der intensiven Durchgrünung mit Bäumen, kann die freie Landschaft nicht mehr zum Nahbereich des Denkmals gezählt werden. Die Simulation in Abbildung 10 zeigt die repowerten Windenergieanlagen. Diese vermögen nicht die Ausstrahlungskraft des Baudenkmals Herz-Jesu-Kirche in Klettwitz zu stören. Abbildung 11 und Abbildung 12 zeigen den Nahbereich der Dorfkirche Klettwitz. Im Nahbereich der Kirche sind nur wenige Blicke auf den Windpark möglich, weil in der geschlossenen Ortslage die Sicht durch Gebäude und Bäume weitgehend verstellt wird. Der Fotostandort auf dem Markt (Abbildung 11 und Abbildung 12) verdeutlicht das. Wegen dieser geringen Sichtbarkeit kann der Windpark die Ausstrahlungskraft des Baudenkmals nicht stören. Beeinträchtigungen des Schutzzwecks des Baudenkmals Dorfkirche Klettwitz durch das Repowering des Windparks Klettwitz können deshalb ausgeschlossen werden. Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 20

21 Abbildung 11 Dorfkirche Klettwitz / Markt - Ist-Zustand Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 21

22 Abbildung 12 Dorfkirche Klettwitz / Markt - Planung (Simulation) Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 22

23 9 Zusammenfassung Die vorliegende Untersuchung wurde angefertigt, weil das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) im Rahmen der Trägerbeteiligung für den Bebauungsplan Schipkau Nr Repowering Windpark Klettwitz die Forderung erhoben hat, die Wirkung der WEA auf die umgebenden denkmalgeschützten Objekte zu überprüfen. In der Untersuchung werden Inhalte der denkmalpflegerischen Belange und der gesetzliche Rahmen des Umgebungsschutzes erläutert. Unter anderem besteht die Verpflichtung, Kulturdenkmale in ihrer Ausstrahlungskraft zu schützen, wozu auch der Schutz der Umgebung erforderlich ist. Von den Wirkungen der WEA auf das Landschaftsbild ist vor allem die weite Sichtbarkeit der Anlagen und der bewegten Rotoren für eine Beurteilung denkmalpflegerischer Beeinträchtigungen relevant. Inwieweit neue landschaftliche Entwicklungen oder technische Anlagen als eine Beeinträchtigung von Baudenkmalen empfunden werden, hängt von Wertungen und Empfindungen ab, sowie von der Bedeutung, welche die Menschen ihrer Umgebung beimessen. Um sich diesem Thema im Hinblick auf die denkmalpflegerische Fragestellung nähern zu können, werden drei Thesen aufgestellt, über (1) die Bedeutung von Kirchen als Mittelpunkt von Ortschaften, (2) die Empfindungen und Einstellungen der Menschen zu Windparks und (3) Gestaltungsprinzipien für die Koexistenz von Altem und Neuem in der Landschaft. Im nächsten Schritt werden aus der Denkmalliste des Landes Brandenburg die Denkmale ermittelt, deren Umgebung möglicherweise betroffen sein könnte. Dieses sind die Kirchen der angrenzenden Ortschaften. Danach wird das Vorhaben Repowering Windpark Klettwitz mittels Fotos visualisiert, wobei die Kirchen im Kontext zum Windpark gezeigt werden. Auf Grundlage der Visualisierungen erfolgt eine Beurteilung der Wirkungen des Windparks auf die denkmalgeschützten Objekte. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Ausstrahlungskraft der Baudenkmale durch das Vorhaben Repowering Windpark Klettwitz nicht beeinträchtigt wird. Es wird kein Baudenkmal in seiner Wirkung übertönt. Vielmehr bleibt die Achtung gegenüber den Werten erkennbar, die das Denkmal verkörpert. Beeinträchtigungen des Schutzzwecks der Baudenkmale durch das Repowering des Windparks Klettwitz können ausgeschlossen werden. Eine Erlaubnis nach 9 Abs. 1 Ziffer 4 BbgDSchG ist deshalb für das Vorhaben Repowering Windpark Klettwitz nicht erforderlich. Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 23

24 10 Quellenverzeichnis Hönes, Ernst-Rainer (2001): Der Schutz der Umgebung an Beispielen aus der Rechtsprechung zum Denkmalrecht. DSI 03/2001, Seite Land Brandenburg (2012): Denkmalliste des Landes Brandenburg, Stand , Landkreis Oberspreewald-Lausitz. denkmalinformationen/denkmalliste.html Abruf am Landzettel, Wilhelm (1981): Ländliche Siedlung in Niedersachsen. Im Auftrag des Niedersächsischen Sozialministers. Hannover. Verwaltungsgericht Düsseldorf: Urteil vom 24. April 2012, Az. 11 K 6956/10 Wirkungen von WEA auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld Seite 24

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