Entwurf STELLUNGNAHME DER KOMMISSION. vom 3. Dezember 2010

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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 3. Dezember 2010 K(2010) 8438 Entwurf STELLUNGNAHME DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2010 auf Ersuchen Deutschlands nach Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen zur Weiterführung der Autobahn A 49 durch Anknüpfung der fertiggestellten A 49 bei Neuental an die A 5 in Hessen (Deutschland) DE DE

2 Entwurf STELLUNGNAHME DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2010 auf Ersuchen Deutschlands nach Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen zur Weiterführung der Autobahn A 49 durch Anknüpfung der fertiggestellten A 49 bei Neuental an die A 5 in Hessen (Deutschland) I. Rechtlicher Rahmen Nach Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG ( Habitat-Richtlinie ) erfordern Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung eines Natura-2000-Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, eine geeignete Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung für dieses Gebiet und vorbehaltlich des Absatzes 4 können die zuständigen einzelstaatlichen Behörden dem Plan bzw. Projekt nur zustimmen, wenn sie festgestellt haben, dass das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt wird, und nachdem sie gegebenenfalls die Öffentlichkeit angehört haben. Gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie 92/43/EWG kann ein Plan bzw. Projekt, auch wenn bei der Verträglichkeitsprüfung negative Auswirkungen auf ein Natura-2000-Gebiet festgestellt wurden, in Ermangelung von Alternativlösungen aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Gründe, durchgeführt werden. In diesem Fall ergreift der Mitgliedstaat alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die globale Kohärenz von Natura 2000 geschützt ist, und informiert die Kommission über die ergriffenen Ausgleichsmaßnahmen. Handelt es sich um ein Gebiet, das einen prioritären natürlichen Lebensraumtyp und/oder eine prioritäre Art einschließt, und können keine Erwägungen im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen und der öffentlichen Sicherheit oder im Zusammenhang mit maßgeblichen günstigen Auswirkungen für die Umwelt geltend gemacht werden, kann das Projekt dennoch nach Stellungnahme der Kommission durch andere zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt sein. II. Der Antrag Deutschlands Die Kommission erhielt am 5. Juli 2010 ein Schreiben der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, dem technische Unterlagen beigefügt waren und mit dem die Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Habitat-Richtlinie um Stellungnahme zur Genehmigung der Weiterführung der Autobahn A 49 von ihrem derzeitigen Ausbauende bei Neuental bis zur Autobahn A5 bei Gemünden ersucht wurde. Dieser Abschnitt liegt in Hessen. DE 2 DE

3 III. Das Projekt Die Autobahn A 49 gehört zum transeuropäischen Straßennetz. Das Projekt umfasst den Bau eines neuen Abschnitts zwischen Neuental und Gemünden. Der geplante Abschnitt soll den westlichen Teil des Natura-2000-Gebiets Herrenwald östlich Stadtallendorf (DE ) durchqueren und schneidet das Gebiet am Rand. Zum Projekt gehört außerdem der Bau einer Brücke mit einer Höhe von 6 bis 11 Metern und einer Länge von 350 Metern über den Fluss Joßklein. IV. Das Gebiet Das Gebiet DE Herrenwald östlich Stadtallendorf ist im Rahmen der Habitat- Richtlinie als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) ausgewiesen. Es liegt in der kontinentalen biogeografischen Region und erstreckt sich über eine Fläche von ha. Es zeichnet sich durch strukturell vielfältige, heterogene Wälder mit einigen alten Buchen- und Erlenbeständen aus. Der bedeutendste Lebensraumtyp von gemeinschaftlichem Interesse im GGB ist der Buchenwald Luzulo-Fagetum, der sich über 452 ha erstreckt. Das Gebiet umfasst einen Truppenübungsplatz mit Freiflächen und zahlreichen kleinen Wasserläufen, darüber hinaus ist es von außerordentlicher Bedeutung für Amphibien. So beherbergt es eine der landesweit größten Populationen von Kammmolchen (Triturus cristatus). Darüber hinaus ist der Herrenwald aufgrund seiner Funktion als Jagdgebiet und Sommerrastplatz für Bechsteinfledermäuse (Myotis bechsteini) von großer Bedeutung. Zum Gebiet gehört der Fluss Joßklein, ausgewiesen als prioritärer Lebensraumtyp Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior. Gemäß seinem Standard-Datenbogen wurde das GGB Herrenwald östlich Stadtallendorf hauptsächlich zur Erhaltung der folgenden Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse (Anhänge I und II der Habitat-Richtlinie) ausgewiesen: Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini), Großes Mausohr (Myotis myotis), Kammmolch (Triturus cristatus), 91E0*, Auwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior, 9110, Buchenwald Luzulu-Fagetum, 3150, natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Typs Magnopotamion oder Hydrocharition. V. Auswirkungen des Projekts auf das Gebiet Für den geplanten Autobahnabschnitt wurde eine Prüfung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie durchgeführt. Sie ergab, dass der Bau dieses Abschnitts und der Brücke das Natura-2000-Gebiet Herrenwald östlich Stadtallendorf, insbesondere die Lebensraumtypen Buchenwald Luzulu-Fagetum (9110) und den prioritären Lebensraumtyp Auwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91 EO*) erheblich beeinträchtigen wird. Der Verlust an den Lebensraumtypen 9110 und 91EO* wird sich auf insgesamt ca. 0,96 ha beschränken. 0,09 ha des prioritären Lebensraumtyps 91EO* werden durch die Errichtung von Brückenpfeilern und den Autobahnbau beeinträchtigt. Künftige Veränderungen des Mikroklimas durch die neue Brücke, insbesondere aufgrund von weniger Licht und Regen, DE 3 DE

4 wurden geprüft. 5,50 ha des Lebensraumtyps 91EO* und dessen charakteristischen Pflanzenarten werden von vermehrter Stickstoffablagerung aufgrund des Straßenverkehrs betroffen sein. Es ist daher eine mögliche Verschlechterung des Erhaltungsstatus dieses prioritären Lebensraums zu erwarten. Keine erheblichen Beeinträchtigungen sind für die Arten des Anhangs II, Myotis bechsteini und Myotis myotis, zu erwarten. Erhebliche Beeinträchtigungen der Art Triturus cristatus können ebenfalls ausgeschlossen werden. Das Projekt wird jedoch ein Natura-2000-Gebiet mit mehreren geschützten Lebensräumen, darunter ein prioritärer Lebensraumtyp, beeinträchtigen. Es darf daher nur dann genehmigt werden, wenn es die in Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie festgelegten Anforderungen erfüllt. VI. Erfüllung der Anforderungen gemäß Artikel 6 Absatz 4 - Alternativlösungen Es wurden zwölf alternative Trassen geprüft. Den Angaben Deutschlands zufolge könnte keine der untersuchten Alternativen die Ziele des deutschen Verkehrswegeplans ohne Beeinträchtigung des Natura-2000-Gebiets angemessen erreichen. Alle Alternativen führen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets, insbesondere des prioritären Lebensraums 91EO*, da auch diese Trassen eine Querung des Flusses Joßklein erfordern würden. Nur eine Variante (die so genannte M1-Variante ) hätte geringere Auswirkungen auf das Gebiet, jedoch könnten damit nicht alle Ziele des Projekts erreicht werden. Die zuständigen Behörden sind daher der Auffassung, dass die Ziele des deutschen Verkehrswegeplans mit keiner dieser Alternativlösungen erreicht werden können. - Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses Als Bestandteil des transeuropäischen Straßennetzes hat die A 49 zum Ziel, die Entwicklung der Region zu fördern, insbesondere die Entwicklung des Wirtschaftszentrums Stadtallendorfs. Regionalen Wirtschaftsmodellen zufolge werden dank dieser Entwicklung bis zu Arbeitsplätze in verschiedenen Unternehmen geschaffen. Als wichtiger positiver Nebeneffekt, wird das Verkehrsaufkommen im nachrangigen Straßennetz um Fahrzeuge pro Tag reduziert werden. Dadurch wird die lokale Luftverschmutzung um bis zu 75 % gesenkt. Auch der Lärmpegel wird um mindestens 10 db(a) verringert. Zudem wird die Wahrscheinlichkeit von Unfällen um 60 % sinken Der Bau des neuen Abschnitts der A 49 wird daher als Projekt von überwiegendem öffentlichen Interesse angesehen. - Schadensbegrenzung Aktivitäten, die direkt oder indirekt mit dem Bau des neuen Autobahnabschnitts im Zusammenhang stehen, dürften das Gebiet wohl nicht wesentlich beeinträchtigen, da umfangreiche Schadensbegrenzungsmaßnahmen getroffen werden. Hierzu gehören beispielsweise Maßnahmen, um die Dauer der Bautätigkeit so kurz wie möglich zu halten, und die Nutzung bereits vorhandener Industrie- und Forstwege als Betriebsstraßen. Weitere vorübergehend geschaffene Wege werden nach Fertigstellung der neuen Brücke wieder entfernt. Der Fluss Joßklein und seine Ufer werden durch den Brückenbau nicht direkt beeinträchtigt. DE 4 DE

5 Die Brücke selbst ist Teil des Konzepts zur Schadensbegrenzung. Dem Projektvorschlag nach soll sie das Auengebiet um den Fluss Joßklein in Form eines speziellen, im Einklang mit der Geometrie des Tals errichteten Viadukts queren. Die Auswirkungen auf den Lebensraumtyp 91EO* beschränken sich somit auf den Bau der Fundamente, die dank einer außerordentlich leichten Konstruktion auf ein Mindestmaß reduziert werden. Darüber hinaus wird diese Art von Brücke die Dynamik des Auengebiets nicht beeinträchtigen. Um das Entstehen von Lärm und sonstigen Unannehmlichkeiten zu vermeiden, werden 4 m hohe Lärmschutzwände errichtet. Diese sollen auch verhindern, dass Schadstoffe direkt in den Fluss Joßklein gelangen. Von der Straße oder den Straßendämmen stammendes Oberflächenwasser wird abgeleitet. - Ausgleichsmaßnahmen Als Ausgleich für die erwarteten Auswirkungen des Projekts auf die Kohärenz des Natura Netzes sind Maßnahmen für die nahe gelegenen Natura-2000-Gebiete Brückerwald und Hußgeweid und Herrenwald östlich Stadtallendorf geplant. Zusätzlich ist geplant, das Gebiet Brückerwald und Hußgeweid um das Gebiet Kleinaue zu erweitern (alle Maßnahmen wurden einer Natura-2000-Folgenabschätzung unterzogen). Ziel der vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen ist die Schaffung eines großflächigen Erlen- Eschen-Auwaldes des Lebensraumtyps 91EO* im Einzugsgebiet der Flüsse Joßklein und Klein. Innerhalb der Natura-2000-Gebiete Herrenwald östlich Stadtallendorf und Brückerwald und Hußgeweid werden ca. 12 ha des Lebensraumtyps 91EO* geschaffen. Das Natura-2000-Gebiet Brückerwald und Hußgeweid wird um ca. 1,09 ha erweitert. Mit der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen wird das lokale Gebiet des Lebensraumtyps 91EO* um 23 % vergrößert. Abgesehen vom Aufbau zusätzlicher Gebiete des Lebensraumtyps 91EO* zählen die Renaturierung des Flusses Joßklein und die strukturelle Verbesserung der Auengebiete dieser Flüsse zu den wichtigsten Ausgleichsmaßnahmen. Mit diesen Maßnahmen sollen die bestehenden Erlen-Eschen-Auenwälder ökologisch aufgewertet werden. Es wird damit außerdem ein kohärentes System von Gebieten hoher ökologischer Qualität geschaffen, das die zwei Natura-2000-Gebiete Herrenwald östlich Stadtallendorf und Brückerwald und Hußgeweid miteinander verbindet, wodurch ein ökologisch kohärentes Gebiet von 18 km Gesamtlänge entsteht. Die deutschen Behörden haben bestätigt, dass die Ausgleichsmaßnahmen rechtzeitig, das heißt bevor die Schäden eintreten, durchgeführt werden. Die Maßnahmen werden die Kohärenz des Natura-2000-Netzes mit sofortiger Wirkung in vollem Umfang schützen. Die Ausgleichsmaßnahmen umfassen die langfristige Überwachung der Lebensräume. VII. Stellungnahme der Kommission Nach Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Richtlinie 92/43/EWG und auf Ersuchen Deutschlands gibt die Kommission folgende Stellungnahme ab: Auf der Grundlage der Informationen der zuständigen deutschen Behörden gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die Weiterführung der A 49 und deren Querung des westlichen Teils des Natura-2000-Gebiets Herrenwald östlich Stadtallendorf in Hessen sowie die Brücke über den Fluss Joßklein aus zwingenden Gründen des überwiegenden DE 5 DE

6 öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist und dass es keine tragbaren Alternativen zu dem geplanten Projekt gibt. Zwölf Alternativen wurden bewertet, aber die mit dem Bau der Autobahn verfolgten Ziele wie Verkehrssicherheit und regionale Entwicklung könnten ohne Beeinträchtigung des Natura-2000-Gebiets nicht erreicht werden. Die für die Erweiterung der A 49 geplante Trasse erweist sich daher als die einzige Möglichkeit, die Ziele des Projekts im Zusammenhang mit dem transeuropäischen Straßennetz zu erreichen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die möglichen Alternativen zu dem Projekt in zufriedenstellender Weise bewertet wurden und dass es keine Alternativen zu dem Projekt gibt. Was die Schadensbegrenzungsmaßnahmen betrifft, so ist die Kommission (ausgehend von den vorliegenden Informationen) der Auffassung, dass die durchzuführenden Maßnahmen die negativen Folgen sowohl des Baus als auch der Nutzung der Autobahn begrenzen werden. Die Maßnahmen sind angemessen und orientieren sich am Vorsorgeansatz. Das Projekt wird jedoch nachteilige Auswirkungen auf den prioritären Lebensraumtyp 91EO* Auenwälder haben. Diese werden durch die Schaffung gleichwertiger Lebensräume auf einer Gesamtfläche von 12,84 ha ausgeglichen. Das lokale Gebiet des Lebensraumtyps 91EO* wird dadurch um 23 % erweitert. Aufgrund des Standorts der ausgleichenden Gebiete wird die Kohärenz des Natura Netzes geschützt. Für die im Natura-2000-Gebiet beheimateten und in den Anhängen II und IV der Habitat-Richtlinie angeführten Arten (Myotis bechsteini, Myotis myotis und Triturus cristatus) sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Die Kommission hält daher die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen für annehmbar und für angemessen, um die Kohärenz des Natura-2000-Netzes zu schützen. Auf der Grundlage der detaillierten Informationen und Erläuterungen der deutschen Behörden und unter besonderer Berücksichtigung der in diesem Dokument beschriebenen Aspekte ist die Kommission der Auffassung, dass die nachteiligen Auswirkungen des Baus des neuen Abschnitts der Autobahn A 49 auf das Natura Gebiet DE Herrenwald östlich Stadtallendorf aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt sind. Diese Stellungnahme unterliegt folgenden Bedingungen: Die Ausgleichsmaßnahmen werden entsprechend der Beschreibung in den Unterlagen, die die deutschen Behörden der Kommission übermittelt haben, durchgeführt und überwacht. Der Kommission wird ein ausführlicher Bericht über die Durchführung und Überwachung dieser Maßnahmen vorgelegt. DE 6 DE

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