Massnahmenplan der Energiestadt Biel Beilage 5

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Transkript:

Massnahmenplan 2012-2020 der Energiestadt Biel Beilage 5 Das Dokument entspricht der Energiestadt-Vorlage für das sogenannte "Energiepolitische Programm", welches jeweils für die nächste Re-Audit-Periode als zentrales Element (neben dem mit einem Bewertungsvorschlag ausgefüllten Massnahmenkatalog) mit dem Label-Antrag eingereicht werden muss. Erläuterungen zum Aufbau und Inhalt der Tabelle im Detail: Spalten 1/2/3: Energiestadt-Massnahmen mit Punktemaximum (entspricht dem von Energiestadt vorgegebenen Verzeichnis der 79 Massnahmen mit total 500 Pkt.) Spalte 4: Bieler Massnahmen, dh eine Auflistung von Massnahmen, mit welchen die Energiestadt Biel bis ins Jahr 2020 die erforderlichen Punkte für das Gold-Label unter den folgenden Voraussetzungen erzielen kann: 1) Beschlussfassung, Weichenstellung für den "Basis-Anteil" der Bewertung wie zb Beschluss von Standards und Kreditsprechung für Studien, Konzepte, Planungen etc. Handlungsbedarf vordringlich in der Periode 2012 bis 2016, damit die Voraussetzungen für "Umsetzungs- und Wirkungs-Punkte" in der Periode 2017-2020 ermöglicht werden. 2) Laufende Realisierung von Massnahmen für den "Umsetzungs-Anteil". 3) Nachweis anhand von vorgegebenen Indikatoren mit den offiziellen Monitoring-Tools für den "Wirkungs-Anteil". Eine weitere Voraussetzung ist die Weiterführung von bereits laufenden Aktivitäten (n / Kontinuität). Spalten 5 bis 10 (Termin- und Kosten-Planung): Hinweis für die Finanzplanung, in welchen Jahren für die Initialisierung und Umsetzung mit ext. Kosten zu rechnen ist. Wichtig: Bei Massnahmen, wo ausschliesslich die Wirkung anhand der vorgegebenen Indikatoren bewertet wird enstehen keine Kosten mehr, jedoch müssen vorgängig andere mit Kosten verbundene Massnahmen realisiert werden, damit ein Wirkungsnachweis überhaupt möglich wird. Die Massnahmen müssen verwaltungsintern begleitet werden. Dazu sind entsprechende Personalressourcen gemäss Massnahme 5.1.1 zu berücksichtigen. Farben-Code für die Termin- und Kosten-Planung grau keine Aktivitäten / kein Aufwand grün bereits vorgesehene Aktivitäten / ext. Aufwand in der Finanzplanung aufgenommen oder Kredit bewilligt rosa neue Aktivitäten mit ext. Aufwandbedarf / in der Investitionsplanung bzw. im Budget zu berücksichtigen gelb Aktivitäten ohne ext. Aufwandbedarf / Sicherstellung Personalressourcen entsprechend Massnahme 5.1.1 Massnahmenplan 2012-2020 der Energiestadt Biel Seite 1 von 7

1 Entwicklungsplanung, Raumordnung 1.1. Konzepte, Strategie 1.1.1. Klimastrategie auf Gemeindeebene, Energieperspektiven 6 Leitbild mit qualifizierten und quantifizierten energieund klimapolitischen Zielsetzungen (inkl. Mobilität) erarbeiten 1.1.2. Klimaschutz- und Energiekonzept 6 Energie- und Klimaschutzkonzept mit definiertem Absenkpfad erarbeiten 1.1.3. Bilanz, Indikatorensysteme 10 Regelmässige Durchführung einer Situationsanalyse für die Bereiche Energie- und Klima (Monitoring-Tool "ECORegion") 1.1.4. Evaluation von Klimawandel-Effekten 6 Neuer Umweltbericht mit Kapitel Klimawandel-Effekten erarbeiten (Beteiligung am BAFU-Programm Klimawandel-Effekte). 1.1.5. Abfallkonzept 4 1.2. Kommunale Entwicklungsplanung 1.2.1. Energieplanung 10 Über einen genehmigten Richtplan Energie Agglo Biel verfügen 1.2.2. Mobilitäts- und Verkehrsplanung 10 Neben dem Richtplan Siedlung und Verkehr über einen genehmigten Richtplan verkehrsflankierende Massnahmen N5 verfügen Die Begleitkommission Verkehrsintensive Anlagen weiterfüren. 1.3. Verpflichtung von Grundeigentümern 1.3.1. Grundeigentümerverbindliche Instrumente 10 Richtplan Energie in Baureglement & Uberbauungsordnungen (Eigentümerverbindlichkeit sichern) integrieren 1.3.2. Innovative nachhaltige städtische und ländliche Entwicklung 10 Verschärfung der energetische Forderungen beim Verkauf oder bei der Abgabe im Baurecht von gemeindeeigene Flächen, insbes. für Neubauten im Wohnbereich 1.4. Baubewilligung, - kontrolle 1.4.1. Prüfung Baubewilligung und Baukontrolle 8 Baukontrolle: Stichproben auswerten und den Vollzug verbessern 1.4.2. Beratung zu Energie und Klimaschutz im Bauverfahren 4 Verstärkung / Ergänzung Angebot Energieberatung Seeland / 5 kfr. p. a. entspr. aktuellem Umweltbericht 184.8 kf Finanzierung über 5.1.1 Massnahmenplan 2012-2020 der Energiestadt Biel Seite 2 von 7

2 Kommunale Gebäude, Anlagen 2.1. Energie- und Wassermanagement 2.1.1. Standards für Bau und Bewirtschaftung 4 öffentlicher Gebäude Anwendung der jeweils aktuellen Version des Gebäudestandards auch für Gebäude im Finanzvermögen (s.a. 5.2.4) Einkauf 100% erneuerbarer Strom bis 2020. Nachhaltige Beschaffung (zb Topten) 2.1.2. Bestandsaufnahme, Analyse 6 Energiebuchhaltung für Gebäude im Verwaltungsvermögen fortsetzen und für Gebäude im Finanzvermögen einführen 2.1.3. Controlling, Betriebsoptimierung 6 Gebäudetechnik optimieren (energo Mitgliedschaft) 2.1.4. Sanierungskonzept 6 Über eine Zuständige Person für u.a. die fachliche Begleitung der Planung, Umsetzung und Controlling des Gebäudestandards verfügen. Energiebuchhaltung und Finanzplanung (Betriebskosten) verknüpfen. 2.1.5. Beispielhafter Neubau oder Sanierung 4 Mindestens ein Beispielhafter Neubau oder Sanierung pro Auditperiode umsetzen 2.2. Zielwerte für Energie, Effizienz und Klimawirkung 2.2.1. Erneuerbare Energie Wärme 8 Konsequente Umsetzung gemäss 2.1.1 2.2.2. Erneuerbare Energie Elektrizität 8 2.2.3. Energieeffizienz Wärme 8 2.2.4. Energieeffizienz Elektrizität 8 2.2.5. CO2- und Treibhausgasemissionen 8 2.3. Besondere Massnahmen 2.3.1. Öffentliche Beleuchtung 4 Umsetzung Konzept öffentliche Beleuchtung 2012-2018 2.3.2. Wassereffizienz 4 Erarbeitung einer Wasserverbrauchspolitik Verwaltungsgebäude (inkl. Stadtgärtnerei) 3 Versorgung, Entsorgung 3.1. Unternehmensstrategie, Versorgungsstrategie 3.1.1. Unternehmensstrategie der Energieversorger 6 Über eine Eigentümer (2012)- und Unternehmensstrategie (2013) der ESB verfügen 3.1.2. Finanzierung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien 4 Ein Finanzierungsmodell erarbeiten (Förderprogramm Energieeffizienz und ern. Energien) Ab 2010: 50% / 200 kfr. p.a. Nur Wirkungs-Bewertung, dh der Aufwand für die Verbesserung (insbes. Realisierung von Gebäudesanierungen, Einhaltung von Standards etc.) sowie für das Controlling mittels Energiebuchhaltung (CEBU) fällt in den entsprechenden Massnahmen an. ext. Beratung Initialau fwand ext. Beratung 1 kfr. p.a. / Umsetzungskosten zahlen sich zurück über die Reduktion der Betriebskosten Gesamt-Investitionen 250 Mio Fr. für Schulen, davon ca. 10% "energierelevant" Finanzierung über die Abgabe an das Gemeinwesen Massnahmenplan 2012-2020 der Energiestadt Biel Seite 3 von 7

3.2. Produkte, Tarife, Kundeninformation 3.2.1. Produktepalette und Serviceangebot 6 Erhöhung des Angebotes an Dienstleistungen und Umsatz-Anteil der entsprechenden Produkte (zb Energiehotline, das neue Produkt 100% ern. Strom) 3.2.2. Verkauf von Strom aus erneuerbaren Quellen 10 3.2.3. Beeinflussung des Kundenverhaltens und - Verbrauchs 4 Fortsetzung / Erweiteren Bewusstseinsbildung und Motivation Kunden (Energiesparguide, Stromsparbonus, Verbrauchersangaben bei der Rechnung) 3.3. Lokale Energieproduktion 3.3.1. Abwärme Industrie 6 Das Potenzial der Abwärme aus grösseren Industriebetrieben wird ausgeschöpft 3.3.2. Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen 3.3.3. Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen 3.3.4. Wärmekraftkopplung und Abwärme / Kälte aus Stromproduktion 3.4. Enegieeffiziente Wasserversorgung 3.4.1. Analyse und Bestandesaufnahme Energieeffizienz 10 6 Kontinuierliche Prüfung Eigenproduktion ern. Strom entsprechend den lokalen Möglichkeiten 10 6 Umsetzung der Analyse im Rahmen der evtl. vorgezogenen Erneuerung (Werterhaltung) unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit 3.4.2. Effizienter Wasserverbrauch 2 Förderung Wassersparendes Verhalten der Kunden (s.a. 3.2.3) 3.5. Energieeffiziente Abwasserreinigung 3.5.1. Analyse und Bestandesaufnahme 6 Energieeffizienz 3.5.2. Externe Abwärmenutzung 6 3.5.3. Klärgasnutzung 4 Evtl. Anpassungen ARA gemäss Richtplan Energie vornehmen 3.5.4. Regenwasserbewirtschaftung 4 Die Generelle Entwässerungsplanung GEP weiterhin aktualisieren und umsetzen Energiehotline / 160 kfr. Nur Wirkungs-Bewertung, dh Aufwand für Basisund Umsetzungsanteil ist in vorgelagerten Massnahmen erforderlich. Finanzbedarf aufgrund Richtplan Energie Agglo Biel. Nur Wirkungs-Bewertung, dh Aufwand für Basisund Umsetzungsanteil ist in vorgelagerten Massnahmen erforderlich. 2 Mio. Fr. p. a. bis 2035 im Finanzplan ESB Grosser Wirkungs-Anteil bei der Bewertung, dh Aufwand für Basis- und Umsetzungsanteil ist in vorgelagerten Massnahmen erforderlich. Finanzbedarf aufgrund Richtplan Energie Agglo Biel, grosser Wirkungs- Anteil. Massnahmenplan 2012-2020 der Energiestadt Biel Seite 4 von 7

3.6. Energie aus Abfall 3.6.1. Energetische Nutzung von Abfällen 8 Evtl. Anpassungen MüVE gemäss Richtplan Energie vornehmen 3.6.2 Energetische Nutzung von Bioabfällen 4 Evtl. Anpassungen bez. Bioabfällen gemäss Richtplan Energie vornehmen 3.6.3 Energetische Nutzung von Deponiegas 4 4 Mobilität 4.1. Mobilitätsmanagement in der Verwaltung 4.1.1. Unterstützung bewusster Mobilität in der Verwaltung 4 Über einen Mobilitätsplan der Stadtverwaltung verfügen, Massnahmen umsetzen 4.1.2. Kommunale Fahrzeuge 4 Richtlinien nachhaltige Beschaffungen erarbeiten (effiziente Fahrzeuge, CO2-neutrale Treibstoffe) 4.2. Verkehrsberuhigung, Parkieren 4.2.1. Parkplatzbewirtschaftung 8 Parkplatzrichtplan und Parkierungsverordnung weiterhin umsetzen 4.2.2. Hauptachsen 6 Fortsetzung Entwicklung nachhaltige Mobilität 4.2.3. Temporeduktion und Attraktivierung 10 (Richtpläne Siedlung und Verkehr & öffentlicher Räume verkehrflankierende Massnahmen N5) 4.2.4. Städtische Versorgungssysteme 4 Weitere Parkraumbewirtschaftung und Förderung von Angebote wie Velokuriere 4.3. Nicht motorisierte Mobilität 4.3.1. Fusswegnetz, Beschilderung 10 Fortsetzung flächendeckende, attraktive Entwicklung 4.3.2. Radwegnetz, Beschilderung 10 Wegnetz Langsamverkehr 4.3.3. Abstellanlagen 6 Optimierung der Abstellanlagen (zb Bahnhof) 4.4. Öffentlicher Verkehr 4.4.1. Qualität des ÖV-Angebots 10 Regionalen Verkehrskonferenz fortsetzen 4.4.2. Vortritt ÖV 4 (Austauschplattform Stadt - öv Anbieter) 4.4.3. Kombinierte Mobilität 6 Veloverleihsystem fortsetzen 4.5. Mobilitätsmarketing 4.5.1. Mobilitätsmarketing in der Gemeinde 8 Fortsetzung Sensibilisierung nachhaltige Mobilität (mobiclick mit u.a. Mobilitätsberatung für Unternehmen) 4.5.2. Beispielhafte Mobilitätsstandards 6 Mobilitätseffizienz der Gemeinde auswerten (Energiebuchhaltung Mobilität) 50 kfr. Finanzbedarf aufgrund Richtplan Energie Agglo Biel, grosser Wirkungs- Anteil. Kein Potential, keine Möglichkeit Punkte zu erhalten Finanzierung der Umsetzung über Zurückerstattung CO2-Abgabe und Parkgebühren Finanzierung über die öv Spezialfinanzierung Finanzierung über die öv Spezialfinanzierung Finanzierung Aggloprogramm / 144 kfr. Grosser Wirkungs-Anteil, dh Aufwand für Basisund Umsetzungsanteil ist in vorgelagerten Massnahmen erforderlich. Massnahmenplan 2012-2020 der Energiestadt Biel Seite 5 von 7

5 Interne Organisation 5.1. Interne Strukturen 5.1.1. Personalressourcen, Organisation 8 Über eine Fachperson Energie (Sanierungskonzept & vertiefte Beratung an der Bevölkerung) verfügen 5.1.2. Gremium 4 Verordnung über die Organisation der Umweltschutzaufgaben anpassen 5.2. Interne Prozesse 5.2.1. Einbezug des Personals 2 Jährliche Kampagnen durchführen (zb Energy Day, Bike-to-work) 5.2.2. Erfolgskontrolle und jährliche Planung 10 Jährlicher Bericht zur Umsetzung Massnahmenplan Energiestadt und zum Jahresprogramm Energiestadt- Aktivitäten. 5.2.3. Weiterbildung 6 Die regelmässige Weiterbildung des Personals in den Bereichen Klima, Energie und Umwelt weiterhin ermöglichen 5.2.4. Beschaffungswesen 6 Richtlinien nachhaltige Beschaffungen erarbeiten 5.3. Finanzen 5.3.1. Budget für energiepolitische Gemeindearbeit 6 Kommunikation, Kooperation 6.1. Kommunikationsstrategie 6.1.1. Konzept für Kommunikation und Kooperation 8 Budget für die Unterstützung von energie- und klimarelevanten Aktivitäten sicherstellen (Energiestadtberater, Schulprojekte etc.) 4 Kommunikationskonzept Energiestadtlabel (inkl Webseite komplettieren) erarbeiten 6.1.2. Vorbildwirkung, Corporate Identity 4 Eine Nachhaltigkeitsbeurteilung der Stadt durchführen mit anschliessend ein Monitoring der erzielten Fortschritten 6.2. Kommunikation & Kooperation mit Behörden 6.2.1 Institutionen im gemeinnützigen Wohnungsbau 6 Zusammenarbeit mit Genossenschaften und (privaten) Heimen bez. Energieeffizienz, Einsatz von erneuerbaren Energien und Klimaschutz (s.a. 5.1.1) 6.2.2 Andere Gemeinden und Regionen 6 Fortsetzung Zusammenarbeit Verein s.b-b, l'association Régionale Jura-Bienne, Réseau des Villes de l'arc Jurassien, climate alliance Im Rahmen der Verwaltungsreorganisation Wiederkehrende Budgetposition 300 kfr. 10.0 2.0 2.0 Ein Teil der Spezialfinanzierung Energiestadtlabel / 4'000 kfr. Massnahmenplan 2012-2020 der Energiestadt Biel Seite 6 von 7

6.2.3 Regionale und nationale Behörden 2 Beteiligung beim Austausch der grossen Schweizer Städte (Fachgruppen Energie, Fördermodelle und Klima/Umwelt) fortsetzen 6.2.4 Universitäten und Forschung 2 Kooperation mit Institutionen um Forschung und Ausbildung zu fördern 6.3. Kommunikation & Kooperation mit Wirtschaft, Gewerbe, Industrie 6.3.1 Energieeffizienzprogramme in und mit Wirtschaft, Gewerbe, Industrie, Dienstleistung 6.3.2 Professionelle Investoren und HausbesitzerInnen 6.3.3 Lokale, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung 10 EnergieEffort in den Unternehmen planen und umsetzen 6 Investoren motivieren Projekte im Einklang mit der lokalen Energiepolitik zu planen (s.a. 5.1.1) 4 Energie- und Klimapolitik im Standortmarketing integrieren (umweltfreundlicher Tourismus) 6.3.4 Forst- und Landwirtschaft 4 Zusammenarbeit mit Landschaftswerk Biel-Seeland und Burgergemeinde Biel weiterführen. Ökol. Vernetzungskonzept aktualisiert halten. 6.4. Kommunikation & Kooperation mit EinwohnerInnen und lok. Multiplikatoren 6.4.1 Arbeitsgruppen, Partizipation 6 Gemeinde und EinwohnerInnen bilden Arbeitsgruppen, die Projekte durchführen (zb im Rahmen des Sicherheitskonzeptes zur Aufwertung von Grün- und Freiräume sowie der Mobilität) 6.4.2 KonsumentInnen, MieterInnen 10 Erweiterung EnergieEffort auf andere Energiebereiche wie Wärme, Mobilität etc. 6.4.3 Schulen, Kindergärten 4 Folgeprogramme EnergieEffort in den Schulen planen und umsetzen 6.4.4 Politische Parteien, NGOs, religiöse Institutionen, Vereine 6.5. Unterstützung privater Aktivitäten 6.5.1 Beratungsstelle Energie, Mobilität, Ökologie 4 Parteien, NGOs und Kirchen werden sensibilisiert entsprechend der lokalen Energiepolitik zu handeln 10 Energie- und Mobilitätsberatungsstellen weiterführen. Bauökologische Beratungsstelle zufügen (s.a. 1.4.2 und 5.1.1) 6.5.2 Leuchtturmprojekt 4 Mindestens eine Beteiligung an einer speziellen Umsetzung der lokalen Energiepolitik in einem privaten Projekt bis 2020 (zb AGGLOLac) 6.5.3 Finanzielle Förderung 10 Vorbildliche energetische Vorhaben von Privathaushalten und Gewerbe fördern (Fahren mit Erdgas, bis Mitte 2012 Solar aufs Dach) 150 kfr. 100 kfr. Sicherheitskonzept / Beleuchtungskonzept Im Rahmen der Verwaltungsreorganisation ext. Kostenträger / 150 kfr. p.a. Massnahmenplan 2012-2020 der Energiestadt Biel Seite 7 von 7