Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Wirtschaftsrecht Unternehmen zwischen Freiheit und staatlicher Steuerung. Vom 13.03.



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Transkript:

Technische Universität Dresden Juristische Fakultät Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Wirtschaftsrecht Unternehmen zwischen Freiheit und staatlicher Steuerung Vom 13.03.2015 Aufgrund von 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz SächsHSFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 3), geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1086), erlässt die Technische Universität Dresden die nachfolgende Studienordnung als Satzung. Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Studiums 3 Zugangsvoraussetzungen 4 Studienbeginn und Studiendauer 5 Lehr- und Lernformen 6 Aufbau und Ablauf des Studiums 7 Inhalte des Studiums 8 Leistungspunkte 9 Studienberatung 10 Anpassung von Modulbeschreibungen 11 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Anlage 1: Modulbeschreibungen Anlage 2: Studienablaufplan

1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes und der Prüfungsordnung Ziel, Inhalt, Aufbau und Ablauf des Studiums für den konsekutiven Master-Studiengang Wirtschaftsrecht Unternehmen zwischen Freiheit und staatlicher Steuerung an der Technischen Universität Dresden. 2 Ziele des Studiums (1) Durch das Studium haben die Studierenden vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, interdisziplinäre Fragestellungen aus verschiedenen Rechtsgebieten des Wirtschaftsrechts zu erkennen und sachgerecht darzustellen, sie mit wissenschaftlichen Methoden zu analysieren sowie selbständige Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Die Studierenden sind in der Lage, wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden anzuwenden und ihre Reichweite zur Lösung komplexer wissenschaftlicher und praktischer Fragestellungen heranzuziehen. (2) Die Absolventen sind durch ein breites fachliches Wissen, die Kenntnis wissenschaftlicher Methoden sowie die umfassende praxisorientierte Ausbildung dazu befähigt, nach entsprechender Einarbeitungszeit in der Berufspraxis vielfältige und komplexe Aufgabenstellungen zu bewältigen. Durch die besondere Praxisbezogenheit verfügen sie über vertiefte Einblicke in ihre zukünftigen Aufgabengebiete. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist der akademische Grad eines juristischen Bachelors oder die Erste Juristische Staatsprüfung bzw. die Erste Juristische Prüfung oder ein gleichwertiger ausländischer Studienabschlusses, sofern die Bewerber über hinreichende deutsche Rechtskenntnisse, die in der Regel durch entsprechende Zeugnisse nachzuweisen sind, verfügen. (2) Das Studium setzt gute Kenntnisse in der deutschen und englischen Fachsprache voraus, die in der Regel durch ein Zeugnis auf der Stufe B 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Europarates nachzuweisen sind. 4 Studienbeginn und Studiendauer (1) Das Studium kann jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden. (2) Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester und umfasst neben der Präsenz das Selbststudium, betreute Praxiszeiten sowie die Master-Prüfung. 2

5 Lehr- und Lernformen (1) Der Lehrstoff ist modular strukturiert. In den einzelnen Modulen werden die Lehrinhalte neben dem Selbststudium durch folgende Lehrveranstaltungen nach Abs. 2 vermittelt, gefestigt und vertieft. (2) Arten von Lehrveranstaltungen sind: 1. Vorlesungen führen in die Stoffgebiete der Module ein und behandeln die wichtigsten Themen und Strukturen des Faches in zusammenhängender Darstellung. 2. Arbeitsgemeinschaften ermöglichen die Anwendung des Lehrstoffes in exemplarischen Teilbereichen. 3. Seminare ermöglichen den Studierenden, sich auf der Grundlage von Fachliteratur o- der anderen Materialien unter Anleitung über einen ausgewählten Problembereich zu informieren, das Erarbeitete vorzutragen, in der Gruppe zu diskutieren und/oder schriftlich darzustellen. 4. Praktika dienen der Anwendung des vermittelten Lehrstoffes sowie dem Erwerb von praktischen Fähigkeiten in potentiellen Berufsfeldern. 5. Workshops dienen der praktischen Übung und Anwendung der erlangten Qualifikation in der Gruppe, indem typische praktische Problemstellungen dargestellt und geübt werden. 6. Prozesssimulationen ermöglichen den Studierenden, ihre Rechtskenntnisse und allgemeine Qualifikationen in gerichtlichen oder damit in Zusammenhang stehenden Verfahrenssituationen praktisch anzuwenden. 7. Selbststudium ermöglicht den Studierenden die selbständige Erarbeitung von modulbezogenen Themenbereichen auf der Grundlage von Fachliteratur oder anderen Materialien. 6 Aufbau und Durchführung des Studiums (1) Das Studium ist modular aufgebaut. Das Lehrangebot ist auf vier Semester verteilt. (2) Das Studium umfasst sieben Pflichtmodule und ein Wahlpflichtmodul, das eine Schwerpunktsetzung nach Wahl des Studierenden ermöglicht. Es stehen die Wahlpflichtmodule Wirtschaft und Steuern sowie Regulierte Märkte in Energie, Technik und Verkehr zur Verfügung. Es ist eines der beiden Wahlpflichtmodule zu wählen. Ein Wechsel ist ausgeschlossen. Das Verfahren zur Auswahl des Wahlpflichtmoduls wird den Studierenden rechtzeitig zu Semesterbeginn vom Prüfungsausschuss fakultätsüblich bekannt gegeben. Mit der Wahl entscheidet sich der Studierenden verbindlich für die Schwerpunktsetzung entweder auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerrechts oder des Rechts der Regulierten Märkte in Energie, Umwelt, Technik und Verkehr, die im Modul Erschließung spezieller Forschungsgebiete fortgeführt und vertieft wird. (3) Inhalte und Qualifikationsziele, umfasste Lehr- und Lernformen, Voraussetzungen, Verwendbarkeit, Häufigkeit, Arbeitsaufwand sowie Dauer der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen (Anlage 1) zu entnehmen. (4) Die Lehrveranstaltungen werden in deutscher Sprache abgehalten. (5) Die sachgerechte Aufteilung der Module auf die einzelnen Semester, deren Beachtung den Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit ermöglicht, sowie Art und Umfang der 3

jeweils umfassten Lehrveranstaltungen sowie Anzahl und Regelzeitpunkt der erforderlichen Prüfungs- und Prüfungsvorleistungen sind dem beigefügten Studienablaufplan (Anlage 2) zu entnehmen. 7 Inhalte des Studiums (1) Der Master-Studiengang Wirtschaftsrecht Unternehmen zwischen Freiheit und staatlicher Steuerung ist stärker forschungsorientiert. (2) Inhalte des Studiums sind spezifisches Arbeitsrecht; Vertragsrecht; allgemeines Steuerrecht mit Bezügen zum Steuerstrafrecht; rechtliche Zusammenhänge infolge verschiedenartiger, unternehmerischer Umstrukturierungen sowie öffentlich-rechtliche Wirkungsweisen des Wirtschaftsrechts. Lehr- und Lerngegenstand sind Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Das Studium berücksichtigt rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis. Zudem werden praxisbezogene Inhalte durch Praktika hergestellt. Je nach gewähltem Wahlpflichtmodul werden spezielle Inhalte des Wirtschafts- und Steuerrechts bzw. des Rechts der Regulierten Märkte in Energie, Umwelt, Technik und Verkehr vermittelt. 8 Leistungspunkte (1) ECTS-Leistungspunkte dokumentieren die durchschnittliche Arbeitsbelastung der Studierenden sowie ihren individuellen Studienfortschritt. Ein Leistungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung von 28 Stunden. In der Regel werden pro Studienjahr 60 Leistungspunkte vergeben, d. h. 30 pro Semester. Durch die nach Art und Umfang in den Modulbeschreibungen bezeichneten Lehrveranstaltungen sowie Studien- und Prüfungsleistungen, als auch durch Selbststudium können inklusive der Master-Arbeit insgesamt 120 Leistungspunkte erworben werden. (2) Leistungspunkte werden grundsätzlich modulweise und nur dann erworben, wenn die Modulprüfung bestanden wurde. 27 der Prüfungsordnung bleibt davon unberührt. In den Modulbeschreibungen (Anlage 1) ist geregelt, wie viele Leistungspunkte durch ein Modul jeweils erworben werden können und unter welchen Voraussetzungen dies im Einzelnen möglich ist. 9 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der TU Dresden und erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten. Die studienbegleitende fachliche Beratung obliegt der Studienberatung der Juristischen Fakultät. Diese fachliche Studienberatung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung. (2) Zu Beginn des dritten Semesters hat jeder Studierende, der bis zu diesem Zeitpunkt noch keinen Leistungsnachweis erbracht hat, an einer fachlichen Studienberatung teilzunehmen. 4

10 Anpassung von Modulbeschreibungen (1) Zur Anpassung an geänderte Bedingungen können die Modulbeschreibungen im Rahmen einer optimalen Studienorganisation mit Ausnahme der Felder Modulname, Inhalte und Qualifikationsziele, Lehrformen, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten sowie Leistungspunkte und Noten in einem vereinfachten Verfahren geändert werden. (2) Im vereinfachten Verfahren beschließt der Fakultätsrat die Änderung der Modulbeschreibung auf Vorschlag der Studienkommission. Die Änderungen sind fakultätsüblich zu veröffentlichen. 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2010 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Fakultätsratsbeschlusses der Juristischen Fakultät vom 09.06.2010 und der Genehmigung durch das Rektorat vom 24.02.2015. Dresden, den 13.03.2015 Der Rektor der Technischen Universität Dresden Prof. Dr.-Ing. habil. DEng/Auckland Hans Müller-Steinhagen 5