Die IAPA bietet 2013die jährliche Tagung mit Messe wieder an. Diesmal im Tagungshotel Holiday Inn Airport Berlin. Wie gewohnt findet das Treffen in der zweiten Novemberhälfte, am Fr. 15. und Sa. 16. 11.13, statt und dauert zwei Tage. Wir laden ALLE, die sich in dieser Branche bewegen und sich für das Thema Seilgarten interessieren, herzlich ein daran teilzunehmen und sich auszutauschen und freuen uns über eine rege Teilnahme! Für diese Messe konnten wir sehr schöne Räumlichkeiten im Holiday Inn Airport Berlin buchen. Die Halle ist in zwei Räume aufgeteilt, die durch mehrere Zugänge mit einander verbunden sind. Aussteller können bei der Buchung entscheiden welchen Stand sie buchen möchten. Ein aktualisierter Plan kann im Internet unter www.iapa.cc eingesehen werden. Darin werden die bereits gebuchten Standplätze markiert sein. So sehen die Räume aus: 1
Auf dem Messeplan sehen Sie Standflächen in zwei Varianten: A. 12qm zum Preis von 590 zzgl. MwSt., inklusive Strom, Tisch, ein Stuhl, kostenlose Teilnahme am Innovation Award und 4 Austellerkarten. B. 9qm zum Preis von 390 zzgl MwSt., inklusive Strom, Tisch, ein Stuhl, kostenlose Teilnahme am Innovation Award und 2 Austellerkarten. Teilnehmer des Adventure Park Meetings können vom 13.11 bis zum 18.11 exklusive Zimmer zu Sonderkonditionen unter dem Stichwort IAPA direkt beim Holiday Inn buchen. Einzelzimmer à 79,00 pro Einzelzimmer und Nacht inkl. Frühstücksbuffet Doppelzimmer à 99,00 pro Doppelzimmer und Nacht inkl. Frühstücksbuffet Business Lunch à 15 pro Person im Sky Restaurant von 12:00 bis 15:00 Dinnerbuffet à 21 pro Person im Sky Restaurant von 18:00 bis 23:00 Das Hotel Holiday Inn bietet bei Tag und Nacht einen Shuttle-Service an. Der Shuttlebus hält direkt am Flughafen Terminal B - auf der rechten Seite, bei Verlassen des Terminalgebäudes und am Bahnhof Schönefeld. Hotline +49 (0) 176 10 11 65 89 2
Zahlen der IAPA Tagungen 2013 in Berlin: während der 2 Tage werden mindestens 200 Besucher erwartet 2012 in Lloret de Mar 2 Tage 358 Besucher 2011 in Strasbourg 3 Tage 309 Besucher 2010 in Kandel 2 Tage 233 Besucher 2009 in Kandel 2 Tage 170 Besucher 2008 in Frankfurt 1 Tag 102 Besucher 2007 in Marbach 1 Tag 53 Besucher 2006 in Tecklenburg 1 Tag 28 Besucher 3
MESSE 14.11 14:00-20:00 Aufbau 15.11 9:00-18:00 reguläre Öffnung der Messe 16.11 9:00-18:00 reguläre Öffnung der Messe Ab 16:00 Abbau Im Messeareal finden Sie ein Kaffee- und Teestation sowie ein zentrales Snackbuffet. Die Kaffeepausen sind kostenlos. Zu allen Mahlzeiten und Kaffeepausen wird es Getränkestationen geben, an denen die Gäste Ihre Getränke bestellen können und vor Ort selbst zahlen. Die Teilnehmer des IAPA Meetings erhalten ausreichend Zeit die Messe zu besuchen. Hier ist ein Überblick der Zeiten: am 15.11. 9:00 10:00 Alle Besucher im Ausstellungsraum 10:00-11:30 Ca. 50 Personen bei der Tagung 11:30-14:00 Alle Besucher im Ausstellungsraum 14:00-15:00 Ca. 30 Personen bei der Tagung 15:00-18:00 30 Personen bei der IAPA Mitgliederversammlung am 16.11. 9:00 12:00 Ca. 30 Personen bei der Tagung 12:00-14:00 Alle Besucher im Ausstellungsraum 14:00-16:00 Ca. 100 Personen bei der Tagung 16:00-18:00 Alle Besucher im Ausstellungsraum 4
BUCHUNGSFORLUMAR Die Buchung einer Standfläche ist bis zum 01.November möglich. Buchungen erfolgen in schriftliche Form. Dieses Formblatt bitte für die Buchung Verwenden und als PDF per E- Mail zurückschicken. ANTWORT: office@iapa.cc, (Betreff Austeller IAPA 2013.) Company: Responsible Person E-Mail: Website: Surename: Name: Billing adress: VAT Nr. / IVA / UID: ID Nummer: BIC: Phone: IBAN: Mobile: Hiermit melde ich mich verbindlich als Austeller beim IAPA Meeting 2013 in Berlin unter Anerkennung der Ausstellungsbedingungen auf den Seiten 6 bis 8 an: Street / Nr.: ZIP / City: Country : Datum: / / Unterschrift: Stempel: Wir sind Operators of Adventure Parks: number of parks : Park builder Association / Institution / Inspector Manufacturer 1) Veranstalter ist die IAPA e.v. Rathausallee 1; 49134 Wallenhorst; Deutschland 5
2) Anmeldung Die Anmeldung zu der Ausstellung wird für den Aussteller bindend mit Abgabe der unterschriebenen Anmeldung. Durch die vom Aussteller unterzeichnete Anmeldung unterwirft sich der Aussteller nebst seinen Beauftragten den Ausstellungsbedingungen, den gewerbebehördlichen, den orts- und feuerpolizeilichen sowie anderen einschlägigen Vorschriften und der Haus- und Platzordnung. Die Hoteldirektion des Holiday Inn übt auf dem gesamten Ausstellungsgelände das Haus- und Platzrecht aus und ist berechtigt, bei Verstößen einzuschreiten. Die Kosten für solche Maßnahmen trägt der betreffende Aussteller. 3) Rücktritt Nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgter Zulassung ist ein Rücktritt vom Vertrag durch den Aussteller nicht möglich. Wird vom Veranstalter ausnahmsweise ein Recht zum Rücktritt zugestanden, sind 25% der Miete als Unkostenentschädigung, sowie die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Der Antrag auf Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen. Er ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn der Veranstalter ebenfalls schriftlich sein Einverständnis erklärt. Der Aussteller ist zur Zahlung der gesamten Standmiete verpflichtet, auch wenn er seinerseits den Vertrag nicht erfüllt und den angemieteten Stand nicht nutzt. Kann der Veranstalter den Stand anderweitig vermieten, so hat der Aussteller gleichwohl 25% des vereinbarten Netto- Mietbetrages, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, als Kostenentschädigung an den Veranstalter zu zahlen. Dem Aussteller bleibt unbenommen, den Beweis zu führen, dass dem Veranstalter kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden, so ist die Ausstellungsleitung berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes einen anderen Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen oder den Stand in anderer Weise auszufüllen. In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch auf Minderung der Standmiete. Die entstehenden Kosten für Dekoration bzw. Ausfüllung des nicht bezogenen Standes gehen zu Lasten des Mieters. 4) Untervermietung Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Genehmigung der Ausstellungsleitung den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise an Dritte unterzuvermieten oder sonst zu überlassen, ihn zu tauschen oder Aufträge für andere Firmen anzunehmen. 5) Standzuteilung Die Standzuteilung erfolgt durch die Ausstellungsleitung nach freiem Ermessen. Besondere Wünsche der Aussteller werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Wird der Stand später als 14 Tage vor Beginn der Ausstellung bestellt, sind Beanstandungen von Lage, Form und Größe nicht möglich. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Ausstellungsstände zu verlegen oder zu verkleinern, den etwa vorgesehenen Rundgang zu verändern, Hallendurchgänge zu schließen oder neu zu öffnen, ohne dass insoweit Regressansprüche geltend gemacht werden können. Ansprüche auf Schadenersatz, Mietminderung und Rücktritt werden ausdrücklich ausgeschlossen. Transparente/Werbetafeln sind nach Zuweisung des Platzes vom Aussteller selbst anzubringen und am Abbautag zu entfernen. Werbeanbringungen in mehr als 2m Höhe sind nur nach Absprache mit den Veranstaltern möglich. Die Stände müssen spätestens bis 20.00 Uhr des 14.11 bezogen sein. (über Stände, die bis zu diesem Zeitpunkt vom Aussteller nicht bezogen sind, kann der Veranstalter anderweitig frei verfügen. Das Recht des Ausstellers, den angemieteten, gleichwohl nicht termingerecht bezogenen Stand zu nutzen, verfällt. Die Rückzahlung bereits geleisteter Miete ist ausgeschlossen. 8) Versicherung Der Veranstalter haftet nur für Schäden, für die er in seiner Eigenschaft als Veranstalter aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Anspruch genommen werden kann. Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung. Der Geschädigte hat sich unmittelbar an die Haftpflichtversicherung zu wenden. Eine Abtretung der Erstattungsansprüche an den Geschädigten erfolgt hieraus nicht. Die Haftpflichtversicherung des Veranstalters erstreckt sich nicht auf Ausstellungsgüter und Haftpflichtschäden innerhalb ihres Standes. Der Eintritt der Haftpflichtversicherung ist bei höherer Gewalt ausgeschlossen. Soweit die Haftpflichtversicherung bei einem Schaden nicht eintritt, kann der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in Anspruch genommen werden. 6
Den Ausstellern wird eine Versicherung gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl, Wasser dringendst empfohlen. Sie können Ihre Betriebshaftpflichtversicherung auf das Risiko der Ausstellungsbeteiligung erweitern. Ebenfalls kann Ihre Einbruchs- und Diebstahls-Versicherung auf das Ausstellungsgut ausgedehnt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Aussteller nicht für Schäden an Personen und an Sachen haftet, die innerhalb der Ausstellungsstände oder am Ausstellungsgut entstehen. 9) Dienstleistungen Aufträge für Dienstleistungen können nur an die Hausverwaltung des Holiday Inn übertragen werden (z.b. Elektro- und Wasseranschlüsse, Beschriftungen). 10) Zahlungsbedingungen Beanstandungen sind bis spätestens 1 Woche nach Abgang der Rechnung geltend zu machen. Die Rechnungsbeträge müssen pünktlich zu den festgesetzten Zahlungsterminen bezahlt sein. Die Umseitige Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil und unbedingt einzuhalten. Von Fälligkeit an werden Verzugszinsen berechnet. Diese betragen 5%. 11) Allgemeine Regeln Abgesehen von Gratisproben ist ein Ausschank von Wein, Bier, Spirituosen, Kaffee und sonstigen Getränken von der Hotel direktion zu genehmigen. Diese Genehmigung muss von den Ausstellerfirmen eingeholt werden. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, die Genehmigung einzusehen. Die Herausgabe für Berichte und Nachrichten für Presse, Rundfunk und Fernsehen erfolgt ausschließlich über die Ausstellungsleitung. Zum Schutz der Veranstaltung ist die Ausstellungsleitung befugt, ohne Erstattung etwaiger Unkosten Hausverbot zu erteilen. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt. Das Aufstellen von Ausstellungsgütern über die normale Standhöhe hinaus muss der Ausstellungsleitung vor dem Umbau bekanntgegeben werden. Laut polizeilichen Anordnungen müssen alle brennbaren Dekorationsstoffe und Ausstellungsstücke feuerhemmend imprägniert werden. Eine Minderung der Standmiete wegen baulicher und sonstiger Mängel des Ausstellungsstandes, der Halle oder des Ausstellungsgeländes ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern die Mängel durch von der Ausstellungsleitung zur Ausrichtung der Ausstellung eingesetzte Drittunternehmer veranlasst sind, tritt die Ausstellungsleitung jedoch entsprechende Ersatzansprüche hiermit an den Aussteller ab. Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern. Der Aussteller hat die Ausstellungsfläche ordnungsgemäß und besenrein zurückzugeben. Für evtl. Schäden an dem vermieteten Stand haftet er in vollem Umfang. Etwaige Ansprüche der Aussteller, die später als 1 Monat nach Ausstellungsschluss geltend gemacht werden, sind verwirkt. 12) Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages als Ganzes nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, unverzüglich eine rechtswirksame Regelung herbeizuführen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. 13) Schriftform Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und alle sonstigen das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen der Vertragsparteien haben schriftlich zu erfolgen. Auch eine Vereinbarung, die das Erfordernis der Schriftform aufhebt, hat schriftlich zu erfolgen. 7