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Mediadaten 2014 Gültig ab 01.01.2014 www.maxpool.de

2 Inhalt Inhalt Erscheinungstermine 2 Objektprofil, Zielgruppe, Kurzcharakteristik 3 MRTK Media-Analyse 2012 4 Technische Angaben 8 Anzeigenformate und -preise 10 Formatübersicht 11 Beilagen 12 Beikleber und Beihefter 13 Allgemeine Geschäftsbedingungen 14 Herausgeber/Verlag 16 Erscheinungstermine Ausgabe Erscheinung Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss Themenschluss 01/2014 25.03.2014 24.02.2014 24.02.2014 10.02.2014 02/2014 26.06.2014 26.05.2014 26.05.2014 05.05.2014 03/2014 19.09.2014 18.08.2014 18.08.2014 28.07.2014 04/2014 18.12.2014 17.11.2014 17.11.2014 27.10.2014 procontra Preisliste Nr. 03 Gültig ab 01.01.2014

3 Kurzcharakteristik / Objektprofil / Zielgruppe Kurzcharakteristik In Deutschland stehen Finanz- und Versicherungsberatern tausend Produkte zur Auswahl. poolworld stellt die wichtigsten Produkte und Trends in Artikeln und Interviews vor und informiert über Märkte und Chancen. Damit erhalten Vermittler Hintergrundinformationen und Argumente, mit denen sie auf die Vorstellungen ihrer Kunden noch besser eingehen können. Außerdem berichtet poolworld exklusiv über interne Themen der Pools. poolworld versteht sich als praxisorientierte Pflichtlektüre für das tägliche Geschäft eines unabhängigen Finanzdienstleisters! Objektprofil: Das Magazin Erscheinungsweise: vierteljährlich Auflage: 14.000 poolworld lesen: Versicherungsmakler Immobilien- und Finanzmakler Unabhängige Finanzdienstleister Vertriebs- und Marketingleiter der Produktgeber Anlageberater Insbesondere aktive Geschäftspartner der Maklerpools

4 Media-Analyse Finanzmedien Das Marktforschungsinstitut MRTK führt im Zwei-Jahrestakt eine Media-Analyse durch. Dabei fließen 601 geführte Telefon-Interviews in die Auswertung ein. Die MRTK Media- Analyse ist eine der umfassendsten Studien für Finanzmedien. Methode Computergestützte telefonische Befragung (CATI) Zeitraum Mai 2012 Stichprobe Interviews 10.356 Makler und Mehrfachagenten (Bundesweite elektronische Recherche aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen) 601 Makler und Mehrfachagenten. Zu den Print- und Online-Medien liegen insgesamt N=3.360 Maklermeinungen vor. Vergleichsstudie MRTK-Media-Makleranalyse Juni 2010: N=601 Interviews

5 poolworld Fakten poolworld gehört zu den Top10-Maklermedien! Titel Platzierung 2012 AssCompact 1 Cash 2 Versicherungmagazin 3 Bestes Kundenmagazin 1. 2. 3. Top News poolworld poolnews Die MRTK-Studie 2012 zeigt: poolworld hat BCA TopNews als bestes Kundenmagazin abgelöst. Quelle: MRTK Media-Analyse 2012 experten report 4 Das Investment 5 poolworld wird bundesweit von jedem vierten Makler gelesen procontra 6 Fonds Professionell 7 Versicherungswirtschaft 8 poolworld 9 KURS 10 Als einziges Makler-Kundenmagazin ist die poolworld in der Top10 der Maklermedien vertreten. Die MRTK-Marktstudie vom Mai 2012 deckt auf: Fast jeder vierte Makler in Deutschland liest die poolworld. Ein Spitzenwert für ein Kundenmagazin, das sogar bekannte Branchenmedien wie Finanzwelt, Versicherungswirtschaft, Fonds exklusiv, Fonds & Co. oder gar Ökotest weit hinter sich lässt, die gerade einmal von weniger als 6% spontan genannt wurden. Quelle: MRTK Media-Analyse 2012 Quelle: MRTK Media-Analyse 2012

6 poolworld gewinnt gegen den Markttrend Während nahezu alle Printmedien für Vermittler teilweise massiv Leser verlieren, halten die Leser der poolworld die Treue. Laut aktueller MRTK-Studie haben einige Fachtitel bis zu vier von zehn Lesern gegenüber der Vorerhebung in 2010 verloren. Neben der procontra konnte nur noch die poolworld an Lesern hinzugewinnen. procontra +12 % + 0,44 % -40 % Portfolio International -34 % BCA Topnews -33 % Das Investment -29 % Euro -28 % Versicherungswirtschaft -26 % Kurs -25 % Focus Money -20 % Cash -17 % Capital -13 % Finanztest -13 % Fonds Professionell -10 % AssCompact -9 % experten report -7 % Impulse -3 % Versicherungmagazin Quelle: MRTK Media-Analyse 2012_Welche Fachzeitschriften der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie? (spontan und gestützt)

7 Die Leser studieren die pooworld eingehend Im Vergleich mit den Leitmedien der Makler- und Vermittlerbranche wird die poolworld überdurchschnittlich aufmerksam gelesen und lässt Titel wir Cash oder Das Investment weit hinter sich. Publikumszeitschriften erzielen vergleichsweise geringe Werte. Den direkten Draht zum Vermittler gibt es bei einer Mehrfachbuchung bereits ab 2.000 Euro. Ein Spitzenwert unter den Zeitschriften, selbst wenn man den TNP (Preis pro erreichtem Kontakt) berechnet. Wie viele Ausgaben des letzten Jahres haben Sie gelesen? poolworld hat die günstigsten Anzeigenpreise Prozent 100 80 60 Anzahl Weiterreichung 8.000 6.000 4.000 40 20 2.000 0 AssCompact Das Investment Cash Versicherungswirtschaft Capital Focus Money 0 Top News poolnews Versicherungswirtschaft Versicherungsmagazin Das Investment Cash AssCompact Quelle: MRTK Media-Analyse 2012 Quelle: MRTK Media-Analyse 2012

8 Technische Angaben Technische Angaben Anzeigendisposition Marcel Berno Tel.: (0 30) 688 37 20-30 Fax: (0 30) 688 37 20-49 E-Mail: m.berno@alsterspree-verlag.de Erscheinungsweise vierteljährlich Zahlungsbedingungen Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Zahlungen, die innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum beim Verlag eingehen, werden 2 Prozent Skonto gewährt. Wenn ältere Rechnungen offen stehen, kann Skonto nicht eingeräumt werden. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe banküblicher Zinsen für Dispositionskredite berechnet. Geschäftsbedingungen Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften. Heftformat DIN A4 210 x 297 mm Satzspiegel 170 x 242 mm Raster 60er Druckverfahren Bogenoffset Verarbeitung Klebebindung Druckfarben Euroskala, Sonderfarben auf Anfrage. Geringe Tonabweichungen liegen im Toleranzbereich des Offsetdruckverfahrens begründet.

9 Technische Angaben Farbanzeigen Der eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe bei der Anlage von Farbanzeigen ist ohne Einfluss auf die Berechnung der Anzeigen. Farbtonwerte, die nicht mit den Farben der verwendeten Euroskala zu erreichen sind, werden gesondert berechnet. Geringe Tonwertabweichungen sind im Toleranzbereich des Auflagen drucks begründet. Reklamationen können nur angenommen werden, wenn ein farbverbindlicher Proof mitgeliefert wurde. Digitale Druckunterlagen Originaldateien bitte nur in folgender Windows-Software: Illustrator CS4 / Photoshop CS4 oder neuere Version Empfohlene Dateiformate Original- sowie Postscript-Dateien (EPS, PDF etc.). Bitte immer die verwendeten Bilder und Schriften inkludieren bzw. beifügen! Datenträger CD-ROM. Bitte keine Filme zusenden, da unsere Zeitschrift komplett digital erstellt wird. Beschnittsicherheit Gestaltungselemente der Anzeige, die nicht angeschnitten werden sollen, müssen einen Abstand von mindestens 5 mm zur Formatbegrenzung des Heftes haben. Für Anzeigen, die wegen Dateiformats oder Farbprofil-Fehlern konvertiert werden müssen, gilt ein eingeschränktes Reklamationsrecht. Lieferanschrift für Druckunterlagen Alsterspree Verlag GmbH Marcel Berno Schumannstraße 17 10117 Berlin per E-Mail: als druckfähige Datei an m.berno@alsterspree-verlag.de per FTP-Upload: Zugangsdaten erhalten Sie telefonisch bei der Anzeigendisposition

10 Preise & Formate 2/1 Seite über Bund 1/1 Seite 2/3 Seite hoch 2/3 Seite quer 1/2 Seite hoch 1/2 Seite quer 1/3 Seite hoch 1/3 Seite quer 1/4 Seite hoch 1/4 Seite quer

11 Preise & Formate Anzeigenformate und -preise Anzeigengröße Angeschnittene Anzeige (in mm) Satzspiegel (in mm) + 3 mm Beschnittzugabe Breite Höhe Breite Höhe Anzeigenpreise (in Euro) Doppelseite, 2/1 S. 4c 380 242 420 297 5.950, Umschlagseite 1/1 S. 4c 210 297 3.750, 1/1 S. 4c 170 242 210 297 2.950, 2/3 S. 4c, hoch 110 242 130 297 2.250, 2/3 S. 4c, quer 170 180 210 200 2.250, 1/2 S. 4c, hoch 80 242 100 297 1.750, 1/2 S. 4c, quer 170 130 210 150 1.750, 1/3 S. 4c, hoch 54 242 74 297 995, 1/3 S. 4c, quer 170 85 210 105 995, 1/4 S. 4c, hoch 105 147 94 144 685, 1/4 S. 4c, quer 170 62 210 82 685, Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Frequenzrabatt ab 4 Schaltungen 10 % ab 8 Schaltungen 15 % ab 12 Schaltungen 20 % Agenturrabatt bei Schaltung über Agentur 15 % AE

12 Beilagen Beilagen Preise bis 20 g: (zzgl. MwSt) Anlieferungstermin spätestens 9 Tage vor dem Erscheinungstag 5.000 Stück 157,50 / 1.000 Stück = 787,50 (zzgl. 130,00 Postgebühren) Jede Palette muss mit folgenden Angaben gekenn zeichnet sein: poolworld, Ausgaben-Nr. und Menge je Palette. 10.000 Stück 150,00 / 1.000 Stück = 1.500,00 (zzgl. 260,00 Postgebühren) bis 14.000 Stück 137,50 / 1.000 Stück = 1.925,00 (zzgl. 364,00 Postgebühren) Wichtig Die Vorlage eines verbindlichen Musters ist Bedingung für die Auftragsannahme und Ausführung. Beilagen Beikleber Beihefter

13 Beikleber / Beihefter Beikleber Beikleber werden auf eine Basisanzeige so aufgeklebt, dass sie von Interessenten abgelöst und verwendet werden können. Preise bis 20 g Postkarte (Tip-on-card): 2.750,00 (zzgl. 364,00 Postgebühren) Preise für alle anderen Beikleber auf Anfrage. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Für die Gebühren kann weder Provision noch Skonto gewährt werden. Anzeigenabnahme Basisanzeige 1/1 S. 4c. Berechnung laut Preisliste. Formate Postkarte: Breite: 140 bis 148 mm, Höhe: 90 bis 105 mm Beihefter Beihefter sind fest in die Zeitschrift eingeheftete Drucksachen/Prospekte eines Werbetreibenden. Sie müssen verarbeitungsfertig vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Preise 4-seitige Beihefter 1.022,00 zzgl. Postgebühren* 6-seitige Beihefter 1.288,00 zzgl. Postgebühren* 8-seitige Beihefter 1.610,00 zzgl. Postgebühren* Umfangreichere Beihefter auf Anfrage. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Für die Gebühren kann weder Provision noch Skonto gewährt werden. *Postgebühren richten sich nach Grammatur und Umfang des Beihefters. Formate und Anlieferung Mindestformat 120 x 120 mm mit 3 mm Fräsrand, Anlieferung beschnitten und offen. Höchstformat 210 x 297 mm mit Beschnitt Kopf 6 mm, Fuß und Rand 3 mm und Fräsrand 3 mm, Anlieferung unbeschnitten und offen. Anlieferungstermin für Beikleber und Beihefter: Spätestens 9 Tage vor dem Erscheinungstermin. Muster: Die Vorlage eines verbindlichen Musters ist Bedingung für die Auftragsannahme.

14 Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alsterspree Verlag GmbH für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften, Preisliste Nr. 08 vom 1. Januar 2010 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit dem Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeter dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss informiert werden kann, falls der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. 7. Textteilanzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder eine Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen beinhalten, werden aus diesen Gründen nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Liegen dem Auftragnehmer die Druckunterlagen bis zum Druckunterlagenschluss nicht oder nicht vollständig vor, so wird bei einem Abschluss das vorher geschaltete Motiv wiederholt. Bei einer Einzelanzeigenschaltung wird der gesamte Anzeigenpreis berechnet. Sollte sich ein neuer Auftraggeber finden, so wird der Rechnungsbetrag um den Betrag, den dieser für die Anzeige zahlt, gekürzt. Entstehen dem Auftragnehmer durch die nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Anlieferungvon Druckunterlagen Aufwendungen oder ein Schaden, so hat der Auftraggeber Ersatz zu leisten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie -bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H., -bei einer Auflage über 500.000 Exemplare 5 v. H.beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag hätte zurücktreten können. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expreßsendungen auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die innerhalb dieser Frist nicht abgeholt worden sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht

15 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher- und Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, daß der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/ Kosten übernimmt. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Eine Aufbewahrung elektronisch übermittelter Anzeigen ist nicht möglich. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages Präambel Mit Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die Preisliste des Verlages an. Die oben aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als sie den folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages nicht entgegenstehen. Plazierung der Anzeigen a) Plazierungsvorschriften sind nur gültig, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt worden sind. b) Der Anzeigenteil dieser Zeitschrift wird nach typographischen Gesichtspunkten gesetzt und umbrochen. Daraus ergeben sich für die Gestaltung bestimmter rubrizierter Anzeigen gewisse Regeln, deren Berücksichtigung der Verlag sich vorbehält. Technische Zusatzkosten Bei aufwendigen typographischen Arbeiten und bei über den üblichen Rahmen hinausgehenden Anfertigungen von Reinzeichnungen, Filmen und anderen Druckunterlagen behält sich der Verlag vor, diese Arbeiten gesondert in Rechnung zu stellen. Advertorials Advertorials sind fremdproduzierte Teile, die sich in Form und Aufmachung deutlich von den redaktionellen Teilen der Zeitschrift unterscheiden, sowohl Text als auch Werbung Dritter enthalten und durch ein eigenes Impressum gekennzeichnet sind. Der Verlag behält sich die Veröffentlichung nach Vorlage eines verbindlichen Musters sowie das Recht, bei besonderen Publikationen Sonderpreise festzusetzen, vor. Chiffreanzeigen Bei Chiffreanzeigen werden Wertbriefe und Einschreiben nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.beilagen. Der Verlag leistet keine Gewähr für Beilagen in bestimmten Gebieten und bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg. Platzwünsche, z.b. Beilegungen in bestimmten Zeitungsprodukten, können nicht berücksichtigt werden. Im redaktionellen Teil kann ein Beilagenhinweis veröffentlicht werden, dessen Text über die Nennung des Firmennamens hinaus keine Werbung enthalten darf. Beilagen dürfen nur einem Auftraggeber dienen. Die Verbreitung von Warenproben, auch im Zusammenhang mit Beilagen, ist nicht möglich. Die Mittlervergütung für Werbeagenturen beträgt für Beilagenaufträge 15 %. Die Einbeziehung von Beilagenaufträgen in Anzeigenabschlüsse ist nicht möglich. Abbestellungen a) Abbestellungen von ganzseitigen Anzeigen und seitenteiligen Anzeigen können nur bis 21 Tage vor dem vereinbarten Erscheinungstermin berücksichtigt werden. b) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen, in jedem Fall werden 70% des Nettopreises in Rechnung gestellt. Verbindlichkeit der Preisliste a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren an die Werbungtreibenden gerichteten Angeboten, Verträgen und Rechnungen an die Preisliste des Verlages zu halten. b) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Verträgen sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Nachlaß/ Rabatt a) Nachlaßpflichtige Aufträge können nur zugunsten ein und derselben natürlichen oder juristischen Person abgeschlossen werden. Gesellschaften, mit denen der Auftraggeber einen Organvertrag abgeschlossen hat, können in nachlaßpflichtige Aufträge einbezogen werden. Dies gilt nicht für den Zusammenschluß verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder für Zusammenschlüsse, an denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. b) Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlaß erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. c) Die zahlen- und mengenmäßige Einbeziehung von Anzeigen in einen Abschluß, für die der Tarif einen Nachlaß nicht vorsieht, ist nicht möglich. Es ist auch nicht zulässig, für Anzeigen zum ermäßigten Grundpreis, für die der Tarif einen Nachlaß nicht vorsieht, einen nachlaßpflichtigen Abschluß zum vollen Grundpreis zu tätigen oder solche Anzeigen in einen laufenden nachlaßpflichtigen Abschluß zum vollen Grundpreis einzubeziehen. d) Ein Kollegenrabatt in Höhe von 10 % wird nur bei direkt erteilten Gelegenheitsanzeigen/-aufträgen gewährt. Inkassoberechtigung Inkassoberechtigung haben nur mit Ausweis versehene Vertreter. Höhere Gewalt Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadensersatz. Verantwortlichkeit des Auftraggebers a) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. b) Zur Vermeidung von Verwechselungen mit privaten Anzeigen müssen gewerbliche Anzeigen als solche klar erkennbar sein, z.b. durch die Kennzeichnung Immobilien für Immobilienfirmen oder mit Kfz-Firma bzw. Firma für sonstige gewerbliche Anbieter. Der Gebrauch von Kennzeichnungen geschieht auf Risiko des Auftraggebers. Ihm obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen bei unzureichender Kennzeichnung gegen den Verlag erwachsen. c) Der Auftraggeber hält den Verlag von allen Ansprüchen aus Verstößen der Anzeigen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und das Urheberrecht, frei. d) Mit dem Erteilen des Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Haftungsausschluß des Verlages a) Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen wird nicht gehaftet. b) Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmte Ausgaben und auf bestimmte Plätze übernimmt der Verlag keine Gewähr. c) Geringe Abweichungen im Farbton berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen. Datenschutz Gem. 33 BDSG weisen wir darauf hin, daß im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. Stand 17.10.2013

16 Herausgeber / Verlag Herausgeber Alsterspree Verlag GmbH Schumannstraße 17 10117 Berlin Tel.: (0 30) 688 37 20-20 Fax: (0 30) 688 37 20-49 redaktion@alsterspree-verlag.de www.alsterspree-verlag.de Chefredaktion: Philipp B. Siebert Tel.: (0 30) 688 37 20-20 Fax: (0 30) 688 37 20-49 p.siebert@alsterspree-verlag.de Anzeigendisposition: Marcel Berno Tel.: (0 30) 688 37 20-30 Fax: (0 30) 688 37 20-49 m.berno@alsterspree-verlag.de Anzeigenabteilung: Nadin Prüwer Tel.: (0 30) 688 37 20-23 Fax: (0 30) 688 37 20-49 n.pruewer@alsterspree-verlag.de Grafik + Layout: Niels Flender Tel.: (0 30) 688 37 20-27 Fax: (0 30) 688 37 20-49 n.flender@alsterspree-verlag.de