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Transkript:

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 03.02.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Henke (AfD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Flugrückführungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern Die Kleine Anfrage 1727 vom 9. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Flugrückführungen stellen nach Kenntnis des Fragestellers die am häufigsten angewandte Rückführungsmethode bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern dar. Einem Pressebericht zufolge konnten im Jahr 2015 in Thüringen nur 154 Flugrückführungen durchgeführt werden, 473 dagegen wurden storniert. Als Gründe für diese hohe Zahl der gescheiterten Flugrückführungen wurden unter anderem das Untertauchen des vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers, fehlende Papiere, Erkrankungen sowie Fluguntauglichkeiten angeführt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie werden die Flugrückführungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern durch den Freistaat Thüringen beziehungsweise unter Einbeziehung der Behörden des Freistaats Thüringen organisiert beziehungsweise gewährleistet? 2. Wie viele Flüge/Flugplätze wurden durch den Freistaat Thüringen zur Überführung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 in welche Länder gebucht beziehungsweise organisiert (bitte nach Jahresscheiben sowie Ländern aufschlüsseln)? 3. Für wie viele Flüge im Sinne der Frage 2 wurden Luftverlastungskapazitäten der Bundeswehr oder der Bundespolizei beantragt und gewährt? Für wie viele Flüge wurden sie tatsächlich in Anspruch genommen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 4. Wie viele der gebuchten beziehungsweise organisierten Flüge aus Frage 2 konnten aus welchen Gründen nicht wahrgenommen werden (bitte die häufigsten Gründe für die Nichtwahrnehmung sowie die entstandenen Kosten nennen sowie gemäß Frage 2 aufschlüsseln)? 5. An wie vielen Sammelabschiebungen unter Beteiligung anderer Bundesländer hat sich Thüringen im Zeitraum von 2010 bis 2016 beteiligt (bitte gemäß Frage 2 aufschlüsseln und die beteiligten Bundesländer aufführen)? 6. Mit welchen n der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer stellt sich die Kooperation bei der Flugrückführung problematisch dar? Druck: Thüringer Landtag, 20. Februar 2017

7. Mit welchen n der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer gibt es eine gute Zusammenarbeit bei der Flugrückführung? 8. Falls es zu Gewaltanwendung seitens des vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers bei Versuchen der Flugrückführung kam: In wie vielen Fällen wurden Beamte der beteiligten Sicherheitsbehörden verletzt (bitte einzeln mitsamt des Datums des Vorfalls sowie der Nennung der jeweiligen Behörde des verletzten Beamten [Bundespolizei, Landespolizei und so weiter] aufführen und angeben, ob es infolge dieser Verletzungen zu Dienstausfallzeiten kam)? 9. Welche Maßnahmen führt die Landesregierung alleine oder in Zusammenarbeit mit dem Bund beziehungsweise anderen Bundesländern durch, um die Effizienz und Effektivität von Flugrückführungen zu verbessern? 10. Welche Alternativen sieht die Landesregierung zu Flugrückführungen (zum Beispiel Rückführung über den Land/Seeweg; bitte die Vor- und Nachteile der Alternativen aufführen)? 11. Wie bewertet die Landesregierung die Effektivität von freiwilligen Ausreisen von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern, wenn laut der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Möller (Kleine Anfrage 414, Drucksache 6/1061) nicht überprüft werden kann, wie viele freiwillig ausgereist sind beziehungsweise wie viele der teilweise durch Landesmittel geförderten freiwillig Ausgereisten inzwischen wieder in Thüringen sind? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zuständig für die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen, sind die Ausländerbehörden. Sofern keine Abschiebungshindernisse vorliegen und die abgelehnten Asylbewerber nicht freiwillig ausreisen, übersenden die Ausländerbehörden ein Abschiebeersuchen an die Zentrale Abschiebestelle im Landesverwaltungsamt. Diese trifft anschließend die organisatorischen Vorbereitungen in praktischer Hinsicht, wie etwa die Buchung der Flugscheine. Nach Abschluss der vorbereitenden Maßnahmen ist die Landespolizei für die Durchführung der Abschiebung verantwortlich. Ihr obliegt insbesondere die Organisation des Transports zum Überstellungsort an den betreffenden Flughafen. Dort werden die Abzuschiebenden an Bedienstete der Bundespolizei übergeben, die sie bis zum Abflug begleiten. Zu 2.: Aus den statistischen Erhebungen der Zentralen Abschiebestelle des Landesverwaltungsamtes für die Jahre 2010 bis 2016 sind die vollzogenen Rückführungen (Abschiebungen und Überstellungen nach Dublin- Verordnung) quantifizierbar. 2010 Afghanistan 3 Albanien 3 Algerien 4 Aserbaidschan 7 China 2 Indien 2 Irak 6 Iran 6 Israel 2 Kosovo 8 Kroatien 7 2

Litauen 3 Moldau 1 Nepal 1 Pakistan 1 Rumänien 4 Russische Föderation 3 Serbien 5 Sierra Leone 2 Somalia 2 Türkei 7 Tunesien 1 Ukraine 1 Usbekistan 1 Vietnam 26 sonstige asiatische Staaten 2 ungeklärt 1 Summe: 112 2011 Afghanistan 6 Albanien 1 Algerien 10 Armenien 1 Aserbaidschan 5 Bosnien-Herzegowina 1 Bulgarien 1 China 2 Indien 1 Irak 4 Kosovo 9 Mazedonien 4 Moldau 2 Nigeria 2 Rumänien 4 Russische Föderation 1 Serbien 14 Sierra Leone 2 Somalia 5 Türkei 10 Ukraine 2 Vereinigte Staaten von Amerika 1 Vietnam 16 Weißrussland 2 Summe 107 3

2012 Afghanistan 2 Albanien 1 Algerien 2 Armenien 4 Aserbaidschan 1 Bosnien-Herzegowina 2 Burkina Faso 1 Dominikanische Republik 1 Indien 1 Irak 4 Iran 2 Italien 1 Kamerun 1 Kosovo 9 Marokko 1 Mazedonien 3 Polen 1 Rumänien 3 Russische Föderation 3 Serbien 47 Somalia 3 Syrien 6 Thailand 1 Türkei 2 Ukraine 3 Vietnam 8 ungeklärt 1 Staatenlos 1 Summe 117 2013 Afghanistan 4 Algerien 2 Armenien 2 Aserbaidschan 3 China 5 Indien 2 Irak 1 Kongo 1 Kosovo 13 Libanon 1 Litauen 2 Marokko 2 Mazedonien 37 4

Moldau 1 Nigeria 1 Österreich 1 Rumänien 3 Russische Föderation 3 Serbien 71 Syrien 1 Türkei 4 Tunesien 3 Vietnam 2 Summe 165 2014 Afghanistan 16 Albanien 1 Eritrea 2 Irak 7 Kamerun 1 Kasachstan 1 Kolumbien 1 Kosovo 14 Libanon 1 Mazedonien 57 Russische Föderation 8 Serbien 52 Slowakei 1 Somalia 5 Syrien 1 Thailand 1 Türkei 1 Tunesien 5 Staatenlos 1 Summe 177 2015 Afghanistan 9 Albanien 26 Armenien 2 China 3 Eritrea 2 Indien 1 Indonesien 1 Irak 5 Kasachstan 1 Kirgistan 2 5

Kosovo 67 Marokko 1 Mazedonien 77 Rumänien 1 Russische Föderation 7 Serbien 224 Somalia 9 Syrien 1 Türkei 2 Ukraine 2 Weißrussland 1 Ungeklärt 1 Summe 446 2016 Afghanistan 1 Albanien 121 Algerien 1 Aserbaidschan 2 China 3 Eritrea 2 Indien 2 Irak 3 Kasachstan 1 Kosovo 206 Mazedonien 65 Mosambik 1 Rumänien 3 Russische Föderation 8 Serbien 163 Slowakei 1 Somalia 4 Syrien 2 Thailand 1 Tunesien 4 Ukraine 2 Weißrussland 1 Summe 599 Darüber hinausgehende statistische Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Zu 3.: Unter dem vom Fragesteller verwendeten Begriff der Luftverlastung ist gemeinhin eine Art des Güterverkehrs, das heißt des Transports von Frachtgut mittels Luftfahrzeugen, zu verstehen. Dies steht nicht im Sachzusammenhang mit der Passagierluftfahrt, der die Beförderung von Passagieren im Luftverkehr betrifft. Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 6

Zu 4.: Eine Unterscheidung zwischen geplanten Flugrückführungen und Rückführungen auf dem Landweg bei abgebrochenen Abschiebungsvorbereitungen erfolgt nicht. Die Gesamtzahl der abgebrochenen Abschiebungsvorbereitungen in den Jahren 2010 bis 2016 stellt sich wie folgt dar: Jahr Abschiebungsvorbereitung abgebrochen davon wegen Untertauchens des Ausländers davon aus sonstigen Gründen (siehe unten) 2010 361 152 209 2011 256 80 176 2012 248 88 160 2013 553 169 384 2014 720 161 559 2015 656 165 491 2016 462 117 345 Zu den sonstigen Gründen, aus denen Abschiebungsvorbereitungen abgebrochen werden, zählen freiwillige Ausreisen, krankheitsbedingte Gründe, Asylfolgeanträge oder Härtefallanträge sowie die Einlegung von Rechtsmitteln. Die aufgrund dieser Umstände jeweils abgebrochenen Abschiebungsvorbereitungen und die hierbei entstandenen Kosten sind nicht bezifferbar, da diese Daten nicht gesondert statistisch erfasst werden. Zu 5.: Es werden keine gesonderten Statistiken zu Sammelflügen zur Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern geführt. Die Zahl der im Rahmen von Sammelflügen zurückgeführten Personen ist in den genannten Zahlen der Antwort zu Frage 2 enthalten. Zu 6.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Mit der Übergabe der Abzuschiebenden im Flughafenbereich besteht die Zuständigkeit der Bundespolizei. Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zu 8.: Der Landesregierung sind keine derartigen Sachverhalte bekannt. Zu 9.: Die Ausländerbehörden sind unter Anwendung der bundesgesetzlichen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes für die Durchsetzung des Vollzugs der Ausreisepflicht der abgelehnten Asylbewerber zuständig. Da es sich um den Vollzug von Bundesrecht handelt, besteht für die Landesregierung kein Handlungsspielraum. Der Freistaat Thüringen ist in diversen länderübergreifenden Arbeitsgruppen zu diesem Themenbereich vertreten. Zu 10.: Zur Flugrückführung von ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen gibt es grundsätzlich keine Alternativen. Eine Überführung auf dem Landweg scheitert in der Regel an den fehlenden Genehmigungen der Länder, durch die die Abschiebungsmaßnahme im Wege des Transits durchgeführt werden soll. Zu 11.: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage 11 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 412, Drucksache 6/1059, des Abgeordneten Möller bezieht. Die Landesregierung bewertet die Effektivität freiwilliger Ausreisen positiv. Im Jahr 2015 reisten nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) 944 Personen mit Mitteln des Rückkehrförderprogramms REAG/GARP aus Thüringen aus. Im Jahr 2016 wurden nach Angaben der IOM 1.829 Anträge auf freiwillige Ausreise mit Mitteln des REAG/GARP-Programms bewilligt. Nach Auffassung der Landesregierung sind freiwillige Ausreisen unter fiskalischen Erwägungen vorzugswürdig und für die Betroffenen weniger belastend. Lauinger Minister 7