GUT BETREUT DAS WICHTIGSTE FÜR BERUFSTÄTIGE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

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Transkript:

GUT BETREUT DAS WICHTIGSTE FÜR BERUFSTÄTIGE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

Bis ins hohe Alter gesund und fit bleiben das ist uns allen zu wünschen! Auch wenn Sie sich noch mitten im Berufsleben stehend bester Gesundheit erfreuen: Es kann sein, dass eine Ihnen nahestehende Person, ob Eltern, Partnerin oder Partner oder andere Angehörige durch Krankheit, Unfall, Demenz oder altersbedingt, plötzlich Betreuung oder Pflege braucht. Es ist kein Thema, über das man gerne redet. Aber bereiten Sie sich darauf vor, informieren Sie sich und sprechen Sie rechtzeitig mit Ihren Lieben darüber. Und tragen Sie Ihr Wissen auch an Freunde und Bekannte weiter, die plötzlich in diese Situation kommen könnten und Angst vor Überforderung haben. Viele Fragen stellen sich: Wer kann die Pflegetätigkeit übernehmen? Wie bringen Sie Beruf und Betreuung zeitlich und finanziell unter einen Hut? Wie sieht es mit Bei hilfen oder Versicherung aus, und welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es? Passt die Pflegegeld-Stufe? Welche Rechte und Pflichten haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Arbeitgeberin? Wir wissen genau, was berufstätige Menschen brauchen. Wir schützen Ihre Interessen als Erwerbstätige und fordern gerechte Maßnahmen auf politischer Ebene ein. Informieren Sie sich und nehmen Sie rechtzeitig jede Unterstützung wahr. Wir beraten Sie gerne, jetzt auch neu, ob die Zuerkennung von Pflegegeld stimmt. 2 AK-Infoservice

UNBÜROKRATISCHE EXTRA-HILFE RUND UMS PFLEGEGELD Einstufung des Pflegegeldes Telefonische Beratung 01/501 65/ DW 1204 Mo Fr von 8 15.45 Uhr Persönliche Beratung durch die ExpertInnen für Sozialversicherung Die persönliche Beratung erfolgt nach Erhalt eines Bescheides und telefonischer Terminvergabe. Sie kann von Betroffenen als auch gänzlich unbürokratisch und ohne Vollmacht von deren Angehörigen in Anspruch genommen werden. Pflegegeld verweigert, zu niedrig? Wir helfen! Ihnen selbst oder einem Angehörigen wird das Pflegegeld verweigert oder nicht in angemessener Höhe bewilligt? Dann sollten die Chancen einer kostenfreien Klage geprüft werden. Die AK hilft Ihnen bei der Prüfung und stellt im Falle einer positiven Beurteilung einen Gutschein für den KOBV, Österreichs größtem Behindertenverband, aus. Der KOBV führt dann das Verfahren für Sie vor dem Sozialgericht. Dieses Angebot gilt für Mitglieder und ehemalige Mitglieder der AK Wien. AK-Infoservice 3

NEU AUS FÜR PFLEGEREGRESS Eine unserer wichtigsten Forderungen hat sich mit dem Entfall des Pflegeregresses erfüllt. Der Staat greift per 1. 1. 2018 nicht mehr auf das Vermögen Ihrer Familie zur Abdeckung der Pflegekosten in stationären Pflegeeinrichtungen zu. Das betrifft das Vermögen der pflegebedürftigen Angehörigen selbst, aber auch von Erbe oder Erbin, Geschenknehmer und -nehmerin. Die Höhe des Vermögens, ob Immobilien, Spar bücher oder Bargeld, macht dabei keinen Unterschied. Achtung: Zur Finanzierung der Pflege werden nur mehr Einnahmen der be treuten Person, wie z.b. Pension, Pflegegeld oder Unterhaltsansprüche gegenüber ehemaligen EhepartnerInnen, verwendet. WIE FINANZIERT SICH PFLEGE? 2017 hat der Bund für das Pflegegeld etwa 2,6 Mrd. Euro und die Länder für soziale Dienste 2 Mrd. Euro ausgegeben. Die Zahl der Personen, die Betreuung und Pflege braucht, steigt. Die Betroffenen selbst haben über Kostenbeiträge rund 1,4 Mrd. Euro bezahlt. Und es stellt sich auch die Frage: Wie finanziert sich die Pflege künftig? Aus verteilungspolitischen Gründen empfehlen wir eine Steuerfinanzierung über Vermögens- und Erbschaftssteuern auf große Vermögen über 1 Million Euro. Wenn die erste Million steuerfrei bleibt, sind nur 2 bis 3 Prozent der Bevölkerung betroffen, es entstehen dadurch aber Mehr-Einnahmen von 500 Millionen Euro für den Staat. Telefonische Beratung 01/501 65/ DW 1204 Mo Fr von 8 15.45 Uhr 4 AK-Infoservice

WAS WILL DIE AK? Ausbau mobiler Pflege und Betreuung Solange stationäre Pflege nicht notwendig ist, soll die Betreuung zu Hause für Sie gut verfügbar und leistbar sein. Deshalb fordern wir, dass die Kostenbeiträge für mobile Dienste der Länder vereinheitlicht und verringert werden. Das kann durch Mittel aus dem Pflegegarantiefonds geschehen. Mehrstündige Betreuungsangebote zu Hause oder in Tageszentren, betreutes Wohnen etc. müssen zu leistbaren Preisen flächendeckend ausgebaut werden, damit Sie Beruf und Pflege bzw. Beruf und Betreuungsarbeit vereinbaren können. Ausreichend Personal und bessere Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind ebenfalls erforderlich. Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige Wir fordern einen echten Rechtsanspruch auf Pflege karenz. Damit wären Sie nicht auf das Entgegenkommen des/der Arbeit gebers/arbeitgeberin angewiesen. Und wir wollen, dass Sie Wahlmöglichkeiten und Unterstützung haben. Mehr Information zur Selbstversicherung Wenn Sie nahe Angehörige ab der Pflegestufe 3 pflegen, haben Sie die Möglichkeit der kostenlosen Selbstversicherung in der Pensionsversicherung. Viele wissen das nicht. Wir wollen diese Versicherungsform bekannter machen. PFLEGEKARENZ UND PFLEGETEILZEIT Sie stehen plötzlich vor der Herausforderung, eine Ange hörige oder einen Angehörigen zu versorgen? Oder der Pflegebedarf steigt? Mit Ihrem Dienstgeber können Sie Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbaren. Diese Maßnahmen sind dazu gedacht, dass Sie professionelle Pflege organisieren können. Pflegekarenz: Sie gehen nicht arbeiten, damit Sie die Pflege übergangsweise übernehmen und eine dauerhafte Lösung organisieren können. Sie bekommen kein Gehalt, dafür Pflegekarenzgeld AK-Infoservice 5

Pflegeteilzeit: Sie arbeiten weniger Stunden pro Woche. Sie bekommen in dieser Zeit nicht Ihr übliches Gehalt, sondern Sie werden für die Stunden bezahlt, die Sie arbeiten. Die Höhe des Pflegekarenzgeldes hängt davon ab, wie viele Stunden Sie weniger arbeiten Achtung: Die Vereinbarung müssen Sie schriftlich mit dem Arbeitgeber schließen. Rechtsanspruch gibt es keinen, Ihre Chefin oder Ihr Chef muss zustimmen. Sie können auch den Betriebsrat in die Verhandlungen einbeziehen. Welche Bedingungen und Regelungen gibt es? Angehöriger hat Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3, nachweislicher (diagnostizierter) Demenz oder einem minder jährigen Angehörigen ab Stufe 1 Arbeitsverhältnis seit min. 3 Monaten; bei Saisonarbeitskräften 2 Monate Dauer: mind. ein Monat, max. drei Monate Pflegekarenzgeld max. 3 Monate in der Höhe des Arbeitslosengeldes Beginn der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit: am Tag nach der Zustellung des Bescheids über das Pflegegeld Bei Pflegeteilzeit: Wöchentliche Normalarbeitszeit von 10 Stunden nicht unterschreiten Versicherung: Während des Pflegekarenzgeldbezugs werden Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge durch den Bund übernommen Sie dürfen nicht gekündigt werden, weil sie Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbaren wollen Grundsätzlich können Sie Pflegekarenz oder -teilzeit nur einmal pro zu pflegender Person beantragen. Verschlechtert sich die Pflegebedürftigkeit um zumindest eine Pflegegeldstufe, können Sie eine neue Vereinbarung treffen. Es ist auch möglich, dass z. B. andere Angehörige Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für die Person vereinbaren jedoch nicht im selben Zeitraum. Tipp: Den Antrag auf Pflegegeld finden Sie unter www.sozialministeriumservice.at 6 AK-Infoservice

Telefonische Beratung 01/501 65/ DW 1204 Mo Fr von 8 15.45 Uhr DAS PFLEGEGELD Wer pflegebedürftig ist, hat einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld. Die Höhe hängt vom nötigen Pflegeaufwand ab (mehr als 65 Stunden/Monat). Durch eine ärztliche oder pflegerische Untersuchung wird geprüft, wie viel Hilfe im Alltag anerkannt werden kann. Das Ergebnis bestimmt die Pflegegeldstufe. Sieben Pflegegeldstufen Es gibt 7 Pflegegeldstufen. Das Pflegegeld wird jährlich im Nachhinein ausbezahlt. Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt, wenn Sie keine Pension beziehen, bei der PVA. Pflegegeldstufen Das Pflegegeld beträgt bei Stufe 1 157,30 Euro Stufe 5 920,30 Euro Stufe 2 290,00 Euro Stufe 6 1.285,20 Euro Stufe 3 451,80 Euro Stufe 7 1.688,90 Euro Stufe 4 677,60 Euro TIP PASST DIE PFLEGEGELD-STUFE? Die AK hilft Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern zur richtigen Pflegegeld einstufung. Denn welche Pflegegeldstufe ein Mensch bekommt, der Pflege braucht, ist für die Betroffenen und ihre Familie von großer Bedeutung. Pflege kann teuer werden und muss finanziert werden. AK-Infoservice 7

TIPP PENSI0NSVERSICHERUNG FÜR PFLEGENDE Muss man die Arbeit reduzieren oder aufgeben, weil man einen Angehörigen pflegt, verliert man nicht nur Einkommen, sondern auch Pensionsansprüche. Man kann sich für die Zeit der Pflege pensionsversichern lassen, die Kosten dafür müssen nicht Sie tragen, die trägt der Bund. Selbstversicherung Wenn Sie neben der Pflege noch weiterarbeiten können z. B. Teilzeit können Sie sich (ohne Kosten für Sie) selbst versichern. Sie bekommen dabei so viel für die Pension gutgeschrieben, als hätten Sie 1.864 Euro im Monat verdient, das ergibt eine monatliche Pensionsgutschrift von 28,44 Euro. Weiterversicherung Haben Sie vor der Pflegetätigkeit mehr als 1.864 Euro verdient oder müssen Sie Ihre Arbeit für die Pflege zur Gänze aufgeben, dann empfiehlt sich die Weiterversicherung; Sie bekommen dann so viel Pensionsgutschrift, wie Sie zuvor von Ihrem Einkommen erhielten. In beiden Fällen ist Voraussetzung, dass die Pflege im Inland stattfindet und zu Hause, nicht in einem Pflegeheim. Die Selbstversicherung ist sogar dann möglich, wenn Sie zuvor gar nicht berufstätig oder anders pensionsversichert waren. Tipp: Die genauen Regeln finden Sie unter https://wien. arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankheitundpflege/pflege/ Pensionsversicherung_bei_Pflege_eines_Angehoerigen.html Beispiel Selbstversicherung Karls Gattin erlitt vor 5 Jahren einen Gehirnschlag und braucht seitdem viel Pflege. Karl reduzierte seine Arbeitszeit, um mehr Pflegezeit zu haben. Er beantragte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für die Pflege eines nahen Angehörigen mit zumindest Pflegegeldstufe 3. Er erhielt in den vergangenen 5 Jahren Pensionsgutschriften für seine Erwerbstätigkeit und zusätzlich für die Selbstver sicherung. Ohne Selbst ver sicherung hätte er monatlich eine um 142 Euro geringere Pensions gutschrift erworben. 8 AK-Infoservice

24-STUNDEN-BETREUUNG Oft bleiben Menschen lieber in familiärer Obhut als im Heim. Das betrifft vielleicht auch Ihre Eltern oder andere Ange hörige. Eine 24-Stunden-Betreuung ist dabei eine große Hilfe. Dabei gibt es Förderungen vom Staat. Für zwei selbstständige Personen betreuerinnen gibt es eine Förderung von 550 Euro pro Monat. Sind die BetreuerInnen angestellt, beträgt die Förderung 1.100 Euro. Tipp: Achten Sie auf die Qualität der Vermittlungsagenturen und der verwendeten Verträge. Hilfe bietet eine Broschüre des Sozialministeriums unter https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/2/3/7/ CH3434/CMS1458034029516/24-stunden-betreuung_vertraege_mit_vermittlungsagenturen_und_personenbetreuerinnen_-_was_sie_wissen_sollten_pdfua.pdf Der Verein für Konsumenteninformation hat im November 2018 einen Test von 26 Agenturen veröffentlicht. Mehr Informationen unter https://vki.at/vki-test-24-stunden-betreuung-1 AK-Infoservice 9

AK TIPP AK Broschüre Pflegekarenz, Pflegeteilzeit PFLEGEKARENZ PFLEGETEILZEIT WENN SIE FÜR ANGEHÖRIGE DIE PFLEGE ORGANISIEREN MÜSSEN Alle aktuellen AK Broschüren finden Sie im Internet zum Bestellen und Download n wien.arbeiterkammer.at/publikationen WEITERE WICHTIGE INFORMATIONEN AK Broschüre Mobile Pflege: stmk.arbeiterkammer.at/mobilepflege AK Website Meine Situation: Ich pflege einen Angehörigen www.arbeiterkammer.at/pflege Sozialministeriumservice: Förderung 24-Stundenbetreuung, Ansuchen um Pflegekarenzgeld www.sozialministeriumservice.at Sozialministerium: Allgemeine Infos für betreuende und pflegende Angehörige www.pflegedaheim.at www.infoservice.sozialministerium.at Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger www.ig-pflege.at Hospiz Österreich www.hospiz.at Pensionsversicherungsanstalt www.pensionsversicherung.at Österreichische Sozialversicherung www.sozialversicherung.at KOBV Der Behindertenverband www.kobv.at 10 AK-Infoservice

Telefonische Beratung 01/501 65/ DW 1204 Mo Fr von 8 15.45 Uhr Selbstverständlich erarbeiten wir alle Inhalte unserer Ratgeber sorgfältig. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alles vollständig und aktuell ist bzw. sich seit dem Druck keine Gesetzesänderung ergeben hat. Alle aktuellen AK Publikationen stehen zum Download für Sie bereit: wien.arbeiterkammer.at/publikationen Weitere Bestellmöglichkeiten: E-Mail: bestellservice@akwien.at Bestelltelefon: (01) 501 65 1401 Artikelnummer 444 1. Auflage, Februar 2019 Impressum Medieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Prinz-Eugen-Str. 20-22, 1040 Wien, Telefon (01) 501 65 0 Offenlegung gem. 25 MedienG: siehe wien.arbeiterkammer.at/impressum Zulassungsnummer: MZ 02Z034648 M Fotos: KatarzynaBialasiewicz istock.com (Cover), Westend61 gettyimages Grafik: Jakob Fielhauer Druck: Medienfabrik, 1050 Wien Verlags- und Herstellungsort: Wien Stand: Februar 2019 AK-Infoservice 11

Das Zukunftsprogramm der AK Wien. Digi-Bonus Digi-Winner Bildungsnavi Internet- & Datenschutzberatung AK Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0 Wohnrechtsberatung Pflegegeld-Beratung Gesundheitsberuferegister Weitere Infos zu den AK Extra-Services: wien.arbeiterkammer.at/ zukunftsprogramm www.facebook.com/ arbeiterkammer AK Wien Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien