z.h. Sozialamt, Gesunde Gemeinde & Gesundheitsförderung & alle Interessierten
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- Daniela Schreiber
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1 BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT VILLACH- LAND Bereich 6 Gesundheitswesen und Soziales GPS Villach Land DVR Auskünfte GPS Villach - Land Telefon oder bhvl.gps@ktn.gv.at z.h. Sozialamt, Gesunde Gemeinde & Gesundheitsförderung & alle Interessierten Inhalte: Thema des Monats: Pflegende und betreuende Angehörige Wichtige Info: Neue Tarife bei Förderung der Ersatzpflege Neue Termine: Urlaub für pflegende Angehörige Veranstaltungen im Februar 2017 GPS Service THEMA DES MONATS: Pflegende und betreuende Angehörige Es gibt heutzutage viele Menschen, die Pflege benötigen. Oft betrifft es, wenn es so weit ist, die ganze Familie. Jede Pflegesituation ist anders; es kommt zum Beispiel darauf an, wie viel Pflege jemand braucht und wieviel davon von den Familienmitgliedern abgedeckt werden kann. Es ist auch wichtig, wie viel Geld eine Familie hat oder wie groß die Wohnung ist. Auf jeden Fall ist die Pflege daheim sehr anstrengend für alle beteiligten Personen. Diese Personen brauchen dabei viel Unterstützung. Pflegende Angehörige haben wenig Zeit und brauchen oft Informationen zur Pflege.
2 Unterstützung für pflegende Angehörige Wenn ein naher Angehöriger oder eine nahe Angehörige einen Menschen seit mindestens einem Jahr pflegt, kann diese Person eine Unterstützung bekommen, wenn sie die Person aus einem wichtigen Grund für eine Zeit lang nicht pflegen kann. Wichtige Gründe sind zum Beispiel Krankheit oder Urlaub. Dafür gibt es folgende Voraussetzungen: Die pflegebedürftige Person bekommt mindestens ein Pflegegeld der Stufe 3 Die pflegebedürftige Person ist an Demenz erkrankt ist und bekommt mindestens ein Pflegegeld der Stufe 1 Die pflegebedürftige Person ist minderjährig und bekommt mindestens ein Pflegegeld der Stufe 1 Diese Unterstützung ist dafür da, dass eine Person bezahlt werden kann, die die Haupt-Pflegeperson vertritt. Wenn Sie diese Unterstützung bekommen möchten, müssen Sie ein Ansuchen an das Sozialministeriumservice schicken. Das Antragsformblatt sowie ein Informationsblatt können Sie im Internet herunterladen. Pensionsversicherung für pflegende Angehörige Manchmal können Personen wegen der Pflege eines nahen Familienangehörigen nicht arbeiten gehen. Man kann in so einem Fall trotzdem Zeiten für die Pensions-Versicherung bekommen, obwohl man keinen Beitrag zahlt. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Weiterversicherung für pflegende Angehörige Wenn eine Person keine Pflichtversicherung mehr hat, weil sie eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen pflegen muss, kann sie sich bei der Pensionsversicherung weiterversichern. Voraussetzungen: Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegeld der Stufe 3 bekommen. Die pflegende Person muss ihre ganze Arbeitskraft für die Pflege brauchen. Es muss schon bestimmte Vor-Versicherungszeiten geben. Pro Pflegefall gibt es diese Begünstigung nur für eine Person. Die Weiterversicherung gibt es weiter, auch wenn die pflegebedürftige Person für eine bestimmte Zeit im Krankenhaus ist. Die Beiträge für die Pensionsversicherung zahlt der Bund. Pflegende Angehörige haben also keine Kosten.
3 2. Selbstversicherung für pflegende Angehörige Diese neue Selbstversicherung gilt für Zeiten, in denen eine Person keine Pflichtversicherung mehr hat, weil sie eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen pflegen muss. Man kann sie auch bekommen, wenn man schon eine Pflichtversicherung hat, weil man arbeiten geht. Voraussetzungen: Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegeld der Stufe 3 bekommen. Die pflegende Person muss sehr viel Arbeit mit der Pflege haben. Die pflegende Person muss im Inland wohnen. Auch diese Beiträge bezahlt der Bund. Pflegende Angehörige können so kostenlos Versicherungszeiten bekommen. Frauen oder Männer die ein behindertes Kind pflegen und deshalb nicht mehr als 20 Stunden arbeiten können, können sich auch in der Pensionsversicherung selbst versichern. Die Kosten dafür übernimmt der Bund. Pflegende Personen haben also keine Kosten. Weiter Infos unter: egende_angehoerige/ Wichtige Info: Erhöhung der jährlichen Höchstzuwendung für pflegende Angehörige Ist eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger, die/der einen pflegebedürftigen Menschen seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegt und an der Erbringung der Pflegeleistung wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert, kann eine Zuwendung gemäß 21a des Bundespflegegeldgesetzes gewährt werden. Zuständig ist das Sozialministeriumservice. Wie die Erfahrungen zeigen ist die Pflege von Menschen mit demenziellen Symptomen sowie pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen, die oftmals über viele Jahre erfolgt, psychisch und physisch besonders belastend und stellt hohe Anforderungen an die Pflegeperson. Um die Situation dieser Personen zu verbessern, wurden die bisherigen Richtlinien nun dahingehend geändert, dass die jährlichen Höchstzuwendungen für pflegende Angehörige von demenziell erkrankten und minderjährigen Personen in sämtlichen Stufen um jeweils 300,- angehoben werden.
4 Die Höchstzuwendungen für diese Personenkreise betragen ab bei Pflege einer Person mit Bezug eines Pflegegeldes der Stufen 1, 2 oder ,- der Stufe ,- der Stufe ,- der Stufe ,- der Stufe ,- Weiter Infos unter: er_jaehrlichen_hoechstzuwendung_fuer_pflegende_angehoerige Urlaub für pflegende Angehörige Angebot 7 Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Kurzentrum Bad Bleiberg Kurärztliche Untersuchungen Individuelle Therapieanwendungen Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad uvm. Vorträge zu pflegerelevanten Themen / Information / psychologische Beratung Rahmenprogramm Antragsvoraussetzung Pflege und Betreuung eines nahen Verwandten seit mind. zwei Jahren Mehr als die Hälfte des Betreuungsaufwandes muss von der/dem Antragsteller/in erbracht werden Mindestens Einstufung in der Pflegestufe 3 Hauptwohnsitz in Kärnten bzw. Aufenthaltsberechtigung länger als 4 Monate Entrichtung eines Selbstbehaltes in Höhe von 50,-- Antragsunterlagen Unterfertigter Antrag Urlaub für pflegende Angehörige Letztgültiger Pflegegeldbescheid in Kopie Meldezettel der/des Antragstellers/in und der/des Pflegebedürftigen (nicht älter als 6 Monate) Kopie der letzten drei Monatsrechnungen allfällig in Anspruch genommener mobiler sozialer Dienste
5 Sicherstellung der Ersatzpflege Mobile soziale Dienste Förderungen (Kurzzeitpflege, finanzielle Ersatzpflegeförderung Sozialministerium Service) Durchführungszeitraum Turnusse im Frühjahr Turnus 23. April bis 30. April Turnus 07. Mai bis 14. Mai Turnus 21. Mai bis 28. Mai 2017 Einsendeschluss: Freitag, 17. März 2017 Anträge erhältlich ab Mittwoch, 01. Feber 2017 bei den Gemeindeämtern/Magistraten sowie bei der Landesregierung bzw. im Internet unter (Menüpunkt Themen: Pflege- Unterstützung für pflegende Angehörige) Mehr Infos: Dr. in Michaela Miklautz, UAL Dr. in Andrea Meisslitzer Abteilung 5 Gesundheit und Pflege, Unterabteilung Pflegewesen Tel.: DW 15456, Fax: DW abt5.pflegeurlaub@ktn.gv.at VERANSTALTUNGEN Was ist los im Bezirk: Selbsthilfegruppe: Alzheimerkranke und deren Angehörige Villach Erfahrungsaustausch: Das Leben mit an Alzheimer erkrankten Angehörigen Gäste: Eva Sachs Ortner - Akad. Expertin für Demenzstudien Sonja Haubitzer Juristin; Fachgebiet Pflege) Wann: Montag, Wo: AHA Senioren- und Pflegezentrum Untere Fellach (Mahrhöflweg 17, 9500) HPE Kärnten Hilfe für Angehörige Psychisch Erkrankter Gruppentreffen und Erfahrungsaustausch: Angehörige psychisch Erkrankter Wann: um 18:00 Uhr Wo: Schlossgasse 6 in Villach (AVS Tiefgeschoss)
6 Termine für weitere Selbsthilfegruppen in Villach Infos unter: Tel.: +43 (0) oder Service des GPS Villach-Land Hilfestellung aus einer Hand! Service- und Beratungsstelle für Pflege, pflegende Angehörige und Menschen mit Beeinträchtigung GPS Villach Land Gesundheits-, Pflege- und Sozialservice 9500 Villach, Meister-Friedrich-Straße 4 Tel.: +43 (0) oder bhvl.gps@ktn.gv.at Web: Beratungen sind kostenlos! MO FR von , nachmittags nach telefonischer Vereinbarung. Ist es Betroffenen, aufgrund von körperlichen bzw. geistigen Gebrechen, nicht möglich ins Beratungszentrum zu kommen, werden Beratungen auch vor Ort angeboten. Gerne können Sie die Informationen und Termine an Betroffene oder Interessierte weitergeben! Mit freundlichen Grüßen
7 Ihr Beratungsteam Villach -Land Bezirkshauptmannschaft Villach-Land Bereich 6 Gesundheitswesen und Soziales GPS Gesundheits-, Pflege- und Sozialservice 9500 Villach, Meister-Friedrich-Straße 4 Tel.: +43 (0) oder Fax: +43 (0) bhvl.gps@ktn.gv.at Web: Inhalte ohne Gewähr!
GPS - Hilfestellung aus einer Hand!
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