Überblick Merkmale und Voraussetzungen für die Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten

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1 Agentur zum Auf- Ausbau niedrigschwelliger e Überblick Merkmale Voraussetzungen für die Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungs- Entlastungsangeboten Anspruchsberechtigt sind Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen psychischen Erkrankungen / Pflegebedürftige mit mindestens Pflegestufe I, im Folgenden Pflegebedürftige genannt Merkmal Niedrigschwellige e Helferinnen- In n Pflegebedürftige gemeinsam für mehrere Sten außerhalb der eigenen Häuslichkeit betreut. Eine ein r besucht die pflegebedürftige Person in ihrer eigenen Wohnung betreut sie stenweise vor Ort Förderung Dieses Projekt wird aus Mitteln der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Bayern gefördert. Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministerium für Gesheit Pflege gefördert. Bei einer Privathaushalten Pflegebedürftige für mehrere Sten von einem Team aus einer Gastgeberin / einem Gastgeber ehrenamtlichen Helfern betreut Kooperation Unter n verstanden, die üblicherweise zur Versorgung in einem Privathaushalt erbracht z.b. eigenständig Hilfe bei Reinigungs- Ordnungsarbeiten, Lebensmittelbevorratung jedoch keine handwerklichen Tätigkeiten, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben. Niedrigschwellige Entlastungsangebote innen Unterstützung des Pflegebedürftigen beim Umgang mit allgemeinen pflegebedingten Anforderungen des Alltags. Begleitung z.b. beim Einkauf, leisten eher kleine Hilfen Pflegebegleiter- Unterstützung des häuslich Pflegenden durch beratende, aber auch emotionale Hilfestellung zur besseren Bewältigung des Pflegealltags. Hilfe bei der Strukturierung Organisation des Pflegealltags. Keine Pflegeberatung nach 7a SGB XI

2 Agentur zum Auf- Ausbau niedrigschwelliger e 2 Anerkennung Dienste Dienste, Dorfhilfe können Helferinnen- Dienste Dienste, die Leistungen der Dorfhilfe können Dienste Dienste, Dorfhilfe können Dienste Dienste, die Leistungen der Dorfhilfe können - Auf Antrag beim ZBFS Dienste Dienste, die Leistungen der Dorfhilfe benötigen eine Anerkennung durch das ZBFS zur Abrechnung mit der Pflegekasse -zugelassene benötigen kein weiteres niedrigschwelliges - Auf Antrag beim ZBFS - Familienentlastende Dienste Dienste, Dorfhilfe benötigen eine Anerkennung durch das ZBFS zur Abrechnung mit der Pflegekasse -zugelassene benötigen kein weiteres niedrigschwelliges

3 Agentur zum Auf- Ausbau niedrigschwelliger e 3 Ausschluss Einzelpersonen Helferinnen- - Die Anerkennung von Einzelpersonen ist - Die Anerkennung von Einzelpersonen ist s Angebot Schulung - es sei denn, eine Einzelperson tritt als Trägerin einer auf - weist nach, dass bei Krankheit, Urlaub - es sei denn, eine Einzelperson tritt als Trägerin eines es auf - weist nach, dass bei Krankheit, Urlaub - außer sie weisen nach, dass bei Krankheit, Urlaub - außer sie weisen nach, dass bei Krankheit, Urlaub - außer sie weisen nach, dass bei Krankheit, Urlaub Ja Ja Ja Ja Ja Ja - mind. 40 UE - 2 Themenblöcke (je 20 UE) Hauswirtschaft Pflege jeweils durch geeignete (Hauswirtschaft, Pflege) -siehe Empfehlung GKV - außer sie weisen nach, dass bei Krankheit, Urlaub -siehe Empfehlung GKV -Schulung enthält insbesondere psychosoziale Inhalte zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen

4 Agentur zum Auf- Ausbau niedrigschwelliger e 4 Fortbildung Helferinnen- Hauptamtliches Angebot Nein Nein Nein Ja Schulung des eingesetzten Personals (siehe ) Pflicht Ja - gleiche wie Ja - gleiche wie Geeignete Aufgaben einschlägiger Fort- Weiterbildung -ständige Anwesenheit während der Gruppentreffen einschlägiger Fort- Weiterbildung einschlägiger Fort- Weiterbildung - Berufsausbildung Fortbildung in der Hauswirtschaft -zusätzliche Schulung (40 UE) im Umgang mit Pflegebedürftigen (siehe Schulung e) der bzw. Hauptamtlichen einschlägiger Fort Weiterbildung einschlägiger Fort Weiterbildung

5 Agentur zum Auf- Ausbau niedrigschwelliger e 5 Zahl der Betreuten im Verhältnis zu Räumliche Voraussetzungen Versicherungs -schutz -Verhältnis Helfer: Betreuter - 1:1 bis 1:3 - abhängig von der Anzahl der Betreuten, dem Schweregrad der Erkrankung der Betreuten dem benötigten Betreuungsumfang - In den ersten beiden Förderjahren kann die in den Betreuungsschlüssel einbezogen Die Räume müssen zielgruppengerecht ausgestattet angepasst sein Helferinnen- -pro Einsatz in der Familie i.d.r. eine Helferin/ein Helfer - Gastgeberin mindesten ein r, abhängig von der Zahl der Gäste - durchschnittlich 3-5 Gäste Die Räume müssen zielgruppengerecht ausgestattet angepasst sein Haftpflicht + Unfallversicherung inne n Haftpflicht Haftpflicht Für die Angaben wird keine Gewähr übernommen. Agentur zum Auf- Ausbau niedrigschwelliger e Spitalgasse Nürnberg Telefon: info@niedrigschwellig-betreuung-bayern.de Web:

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