Kompetenz in Sucht und Psychosomatik. Annegret Kreuels, Leiterin AHG Therapiezentrum Haus Dondert

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1 Kompetenz in Sucht und Psychosomatik AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft Soziotherapie begegnet Pflege Ein Familienunternehmen seit 1973 Annegret Kreuels, Leiterin AHG Therapiezentrum Haus Dondert Kongress Fachverband Sucht 2016 Forum 8: Soziotherapie trifft auf besondere Lebenslagen Heidelberg, den

2 Psychosomatische Medizin und Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen nach verhaltenstherapeutischen Grundsätzen. Ca Mitarbeiter betreuen und behandeln jährlich über Patienten in mehr als 40 Kliniken und Therapiezentren. Ein modernes und vernetztes Leistungsangebot von der Prävention, über die Behandlung in Akutkliniken, ambulanter und stationärer Rehabilitation, bis hin zur Eingliederungshilfe. Das AHG Therapiezentrum ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe Mit einem Wohnheim, ambulanten Angeboten und einer Tagesstätte 2

3 Bisher Soziotherapie ist eine Leistung nach SGB XII 53, 54 dies gilt für: Wohnheim, stationäres Wohnen Ambulant betreutes Wohnen 3

4 Politische Vorgaben, die unsere Arbeit verändern Ambulant vor stationär UN Behindertenrechtkonvention Inklusion Trennung von Fachleistung und Grundsicherung Abkehr von eher einrichtungsorientierter zu personenorientierter Leistungsvergütung Sozialraumorientierung Senkung der Kosten 4

5 Neue Gesetze Gesetze die auf Länderebene das Wohnen in Einrichtungen oder anderen betreuten Wohnformen neu regeln. (WTG, LWTG.) Bundesteilhabegesetz Pflegestärkungsgesetze 5

6 Was bedeutet dies für uns als Träger von Leistungen der Eingliederungshilfe? Viele offene Fragen und doch müssen wir die Zukunft gestalten. Hier Ausschnitt: Auswirkungen der Reform der Pflegeversicherung auf die Eingliederungshilfe. Niedrigschwelliges Betreuungs- und Entlastungsangebot nach 45b SGB XI. Ein Bundesgesetz, die Durchführungsverordnungen sind auf Länderebene. Daher hier: Erfahrungen aus NRW und Beschränkung auf die Nutzung im ambulanten Bereich. 6

7 Reform der Pflegeversicherung und Auswirkung auf die ambulante Arbeit in der Eingliederungshilfe. Hier: Aufbau von niedrigschwelligen Pflege- und Entlastungsstrukturen Erweitertes Verständnis von Pflege und Assistenz, Ergänzung von Pflegefachleistungen um Leistungen zur sozialen Begleitung und Teilhabe. Umbau der Leistungssysteme Sozialräumliche Ausgestaltung 7

8 Reform der Pflegeversicherung und Auswirkung auf die ambulante Arbeit in der Eingliederungshilfe. Hier: Aufbau von niederschwelligen Pflege und Entlastungsstrukturen Flexiblere am individuellen Bedarf orientierte Gestaltung des Hilfe- und Leistungssystems Leistungen werden aus der Kostenträgerschaft der Eingliederungshilfe rausgenommen und in die Zuständigkeit der Pflegeversicherung übertragen. 8

9 Verordnung über die Anerkennung niederschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote Die Verordnung regelt 1. Voraussetzungen und Verfahren der Anerkennung nach 45b SGBXI). 2. Grundsätze und Verfahren der Förderung zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte. 3. Grundsätze und Verfahren, nach denen der Aufbau und Ausbau von Bürgerschaftlichem Engagement wie Selbsthilfegruppen, -organisationen und Kontaktstellen ( 45d SGBXI) erfolgen soll. 9

10 Zielgruppen Pflegebedürftige ab Pflegestufe 1 und Versicherte mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegende Angehörige 10

11 Eine eingeschränkte Alltagskompetenz, wenn.. Der Versicherte auf Grund von demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, einer geistigen Behinderung oder von psychischen Erkrankungen in der Ausführung der Aktivitäten des täglichen Lebens auf Dauer beeinträchtigt ist und deshalb regelmäßig und dauerhaft beaufsichtigt und betreut werden muss. Es kommt nicht darauf an, ob im Übrigen die Voraussetzungen für die Einstufung in eine Pflegestufe erfüllt sind. Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz 11

12 Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz 1. Screening Assessmentverfahren ja oder nein? Orientierung Antrieb/Beschäftigung Stimmung Gedächtnis Tag/Nachtrythmus Wahrnehmung und Denken Kommunikation/Sprache Situatives Anpassen Soziale Bereiche des Lebens 12

13 Wenn in mindestens einem Bereich eine Auffälligkeit besteht, die auf eine - demenzbedingte Funktionsstörung, - geistige Behinderung oder - psychische Erkrankung zurückzuführen ist und hieraus ein regelmäßiger und dauerhafter Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf resultiert, wird ein Assessment durchgeführt 13

14 Assessment 1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs 2. Verkennen und Versursachen gefährlicher Situationen 3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen 4. Tätlich oder Verbalaggressives Verhalten 5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten 6. Unfähigkeit die eigenen Gefühle und Bedürfnisse wahrzunehmen 7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung 14

15 Assessment 8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen) 9. Störungen des Tag/Nachtrythmus 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren. 11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen 12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliertes emotionales Verhalten. 13. Zeitlich überwiegende Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression 15

16 Wenn wenigstens zwei Items mit ja beantwortet werden, davon eines von 1-9, dann liegt eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vor. Werden zusätzlich noch bei mindestens zwei weiteren Items aus 1-5 und 9 oder 11 mit ja angegeben, liegt eine in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz vor 16

17 Ziele der niedrigschwelligen Angebote 1. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit. 2. Pflegende Angehörige unterstützen und entlasten. 3. Weiterentwicklung einer leistungsstarken und nachhaltigen Unterstützungsstruktur, als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und quartiersorientierte Sozialpolitik vor Ort. Damit soll auch den Zielen der UN Konvention Rechnung getragen werden. 17

18 Anforderungen an die Angebote Angebot muss niedrigschwellig sein, d.h. es besteht ein geringer organisatorischer und finanzieller Aufwand. Keine Grund- und Behandlungspflege. Sie können im häuslichen Umfeld oder aber auch außerhalb stattfinden. Für die Durchführung der Angebote können dann im ambulanten Setting die dafür vorgesehenen Leistungen der Pflegekassen in Anspruch genommen werden. 18

19 Betreuungs- und Entlastungsangebote Hauswirtschaftliche Unterstützung: ausgeschlossen sind Handlungen ohne konkreten Bezug zur Versorgung z.b. Instandhaltung Gebäude, Handwerkerdienste etc. Alltagsbegleitung: Sonstige Alltagsbewältigung oder eigenverantwortliche Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen z.b. Kommunikation, Freizeitaktivitäten, Behördenangelegenheiten. Pflegebegleitung: Unterstützung der Angehörigen bei der Bewältigung des Pflegealltags. 19

20 Anbieterinnen und Anbieter Zugelassene Pflegeeinrichtungen Sonstige Anbieter ohne Versorgungsauftrag nach 72 SGB XI mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Einzelkräfte in selbständiger Tätigkeit oder unmittelbarem Beschäftigungsverhältnis mit Pflegebedürftigen Juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige oder kirchliche Träger, die ehrenamtliche Personen einsetzen Qualifizierte Einzelpersonen auf ehrenamtlicher Basis 20

21 Fachkraft 1. Müssen die WTG Vorschriften erfüllen. 2. Aufgabe von Fachkräften für die leistungserbringenden Personen: Fachliche und psychosoziale Anleitung und Unterstützung Durchführung regelmäßiger Teams und Fallbesprechungen Beratung, auch aufsuchend, der Nutzer zu Bedarfen, Betreuung und Entlastung 3. Für hauswirtschaftliche Unterstützung können auch Familienpfleger oder hauswirtschaftliche Kräfte die Anleitung übernehmen. 21

22 Qualifizierung der leistungserbringenden Person Wenn ohne Berufsausbildung im Bereich Pflege mindestens Basisqualifikation Darüber hinaus angebotsbezogene Qualifikation Alle leistungserbringende Personen und die Nutzer müssen über eine gemeinsame sprachliche Ebene zur Kommunikation verfügen 22

23 Basisqualifizierung Basiswissen über Krankheits- und Behinderungsbilder Auf das Handlungsfeld abgestimmte wesentliche inhaltliche Grundsätze Grund und Notfallwissen im Umgang mit Pflegebedürftigen Wahrnehmung des sozialen Umfeldes und des bestehenden Hilfe- und Unterstützungsbedarfs Grundkenntnisse in der besondere Kommunikation mit der Zielgruppe Selbstmanagement und Reflexionskompetenz Möglichkeiten der Konfliktlösung Kenntnis der Rahmenbedingungen 23

24 Die Basisqualifizierung muss durch eine Fachkraft erbracht werden, mindestens 40 Stunden umfassen und es muss eine durch die zuständige Behörde anerkannte Konzeption vorliegen. 87b SGB XI Schulungen sind gleichgestellt (Schulungen für soziale Betreuung in stationären Pflegeeinrichtungen) Leistungserbringende Person muss mindestens 1 Tag im Jahr an Schulungen teilnehmen. 24

25 Hier wollte ich nur einen Einstieg ins Thema geben. Aber alles musste erst verstanden, beantragt, die Fachkräfte informiert und entängstigt werden. Die neunen Mitarbeiter gefunden und geschult werden. Die ambulanten Klienten informiert und zur Beantragung der Pflegestufen angehalten werden. USW. Wir machen in Kevelaer nun unsere ersten Erfahrungen und die sind spannend. 25

26 Kompetenz in Sucht und Psychosomatik Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Annegret Kreuels AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft Ein Familienunternehmen seit 1973 Mögliche Kontaktwege: Telefonisch unter unter der Adresse 26

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