Vortrag. Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen
|
|
- Norbert Auttenberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vortrag Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul Juni 2009 Tania-Aletta Schmidt
2 Überblick pflegerische und gesundheitliche Versorgung Kranken- Pflege- Ergänzende Offene versicherung versicherung Leistungen Altenhilfe z.b. Behandlungs- ambulante, z. B. 71 Pflege, Prävention stationäre, SGB XII teilstationäre Pflege und Betreuung Beratung
3 Niedrigschwellige Betreuungsangebote (i.s.d. Pflegeversicherung) als Versorgungsbaustein in der ambulanten Versorgung Betreuungsleistungen als zusätzliche Versorgungsleistung für bestimmte Zielgruppen, ergänzend zur pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung Abgrenzung zur Betreuung im stationären Bereich gem. 87 b SGB XI
4 Leistungsberechtigte gem. 45 a SGB XI Pflegebedürftige der Pflegestufen I,II oder III Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der aber nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht mit demenzbedingten Funktionsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischer Erkrankung erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung Einschränkung der Alltagskompetenz Bewertung durch den MDK Kriterienkatalog des SGB XI und Begutachtungsrichtlinie
5 Kriterien zur Beurteilung der eingeschränkten Alltagskompetenz gem. 45 a SGB XI 1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches 2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen 3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potentiell gefährdenden Substanzen 4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation 5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten 6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen 7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
6 8. Störungen der höheren Hirnfunktionen 9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren 11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen 12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten 13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression
7 Zusätzliche Betreuungsleistungen 45 b SGB XI Grundbetrag in Höhe von 100,- Euro / monatlich (mind. 2 Kriterien) erhöhter Betrag in Höhe von 200,- Euro / monatlich (mind. 3 Kriterien) Übertragbar auf das folgende Kalenderhalbjahr ausschließlich Nutzung qualitätsgesicherter Betreuungsleistungen gem. 45 b SGB XI, d.h. keine Auszahlung des Geldbetrages, sondern Kostenerstattung nur Betreuung, keine Pflege oder hauswirtschaftlichen Leistungen
8 Qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen gem. 45 b SGB XI 1. Leistungen der Tages- und Nachtpflege 2. Kurzzeitpflege 3. besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste 4. nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote Wichtig: Unterscheidung zwischen Nr. 3 und 4, insbesondere bzgl. des Antragverfahrens
9 Verfahren der Feststellung Berechtigte, die bisher Anspruch auf 460,- Euro hatten, erhalten den Grundbetrag Erhöhter Betrag auf Antrag maßgeblich sind die bestehenden Begutachtungsrichtlinien Grundbetrag: mindestens 2 Punkte aus Kriterienkatalog gem. 45a SGB XI, davon mind. 1 aus den Bereichen 1-9 erhöhter Betrag: mind. 1 weiteres Kriterium muss zutreffen (insbesondere 1-5,9 oder 11) Begutachtungsrichtlinie unter: mds-ev.de/pflegebegutachtung_demenz.htm
10 Definition niedrigschwellige Betreuungsangebote Niedrigschwellige Betreuungsangebote im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind Betreuungsangebote, in denen Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen.... Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungspersonen... ( 45 c Abs. 3 SGB XI)
11 Besonderheiten ehrenamtliche / freiwillige Helfende müssen angemessen geschult sein und sich kontinuierlich fortbilden unter pflegefachlicher Anleitung ausschließlich Betreuung Entlastung und Unterstützung der pflegenden Angehörigen verschiedene Formen
12 Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungsangebote nach Landesrecht Nds. Anerkennungsverordnung und Förderrichtlinie Antragstellung beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Konzept mit Inhaltsbeschreibung des Angebotes: mind. 20-stündige Schulung der Ehrenamtlichen Versicherungsschutz fachliche Begleitung durch entsprechende Berufsgruppen geeignete Räumlichkeiten
13
14 Versorgungsstruktur in Niedersachsen flächendeckende Versorgungsstruktur 306 Anbieter verschiedener Angebotsformen (Einzelbetreuung, Gruppenbetreuung, Familienentlastende Dienste und Tagesbetreuung) zum Teil verschiedene Angebote bzw. Dezentralisierung heterogene Trägerschaft und Anbindung z. B.: Wohlfahrtsverbände Sozialstationen und Pflegedienste Mehrgenerationenhäuser Alzheimergesellschaften stationäre und teilstationäre Einrichtungen Kirchengemeinden Selbsthilfeinitiativen
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
AOK Rheinland Die Gesundheitskasse Leben mit Demenz. Leistungen der Pflegekasse AOK Rheinland/Hamburg. Karl-Martin Bach.
Leben mit Demenz Leistungen der Pflegekasse AOK Rheinland/Hamburg Seite 1 Zusätzliche Betreuungsleistungen gemäß 45 b SGB XI ab 07/2008...Verfahren Antrag stellen! Feststellung des erheblichen allgemeinen
MehrÜbersichtsreferat zum Pflege- Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
Herzlich Willkommen! Wenn die Last des Alltags nicht mehr zu schaffen ist Übersichtsreferat zum Pflege- Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) 27.03.2014 1 Programm: 1. Das Pflege-Neuausrichtungs- Gesetz (PNG) 2.
MehrFAQ s zu den Tarifen. und uni-pt-komfort plus. uni-pt-premium plus bietet folgende Leistungen: 1. Welche Leistungen beinhalten die Tarife?
FAQ s zu den Tarifen uni-pt-premium plus und uni-pt-komfort plus 1. Welche Leistungen beinhalten die Tarife? *) gem. 45 a SGB XI Pflegebedürftige, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege
MehrArgumentationscharts uni-pt-komfort plus uni-pt-premium plus. Ersteller: MVS-KV Stand:
Argumentationscharts uni-pt-komfort plus uni-pt-premium plus Ersteller: MVS-KV Stand: 01.07.2013 Demenz aktuelle Prognosen Experten-Prognosen Zunahme der Demenzerkrankungen BRD 2008: weltweit: von 35,6
MehrBereiche der Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz
Bereiche der Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz Bereiche der Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz Körperpflege Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung
MehrBericht Arbeitsgruppe 3 Angebote
PflegeNetz Bericht Arbeitsgruppe 3 Angebote PflegeNetz Netzwerktreffen PflegeNetz Struktur der Netzwerkarbeit in der AG3 Angebote Bedarfsanalyse 1. Menschen ohne Pflegestufe, aber mit Hilfebedarf / Nachbarschaft/
MehrAbrechnungsmöglichkeiten des 45 SGB XI. Ehrenamtlicher Seniorenbegleitservice der Stadt Dortmund. Sabine Dahlmann, Koordinatorin
Abrechnungsmöglichkeiten des 45 SGB XI Ehrenamtlicher Seniorenbegleitservice der Stadt Dortmund Sabine Dahlmann, Koordinatorin Gründe für den Unterstützungsbedarf: Eine steigende Lebenserwartung mit mehr
MehrWas leistet die Pflegeversicherung?
Was leistet die Pflegeversicherung? Fachtag am 29.09.2015 Tagesordnung 1. Vergleich Pflegestufe unterhalb I zu Pflegestufe I 2. Zusätzliche Betreuungsleistungen 3. Ersatzpflege 4. Kurzzeitpflege 5. Wohnumfeldverbessernde
MehrMerkblatt -Pflegeversicherung-
Welche erhalte ich von der Pflegeversicherung? Auch Kinder und können unter bestimmten Umständen der Pflegeversicherung erhalten. Bei Kindern muss ein erhöhter Pflege- und Betreuungsbedarf im Vergleich
MehrReferentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich Hilfe zur Pflege Seit 01.01.2004 Pflegeberatung beim Kreis Lippe Seit 01.07.2010 tätig im Pflegestützpunkt
MehrAnsatzpunkte zur Implementierung von SimA-Angeboten in Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenhilfe. in der ambulanten Altenhilfe?
Ansatzpunkte zur Implementierung von SimA-Angeboten in Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenhilfe SimA-Tagung Nürnberg, 16. Mai 2009 Christine Fricke (M.A.) SimA 50+ in der ambulanten Altenhilfe?
MehrBis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf
Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise
MehrNiedrigschwellige Betreuungsangebote für Russischsprachige in Nürnberg
Fachstelle für pflegende Angehörige Nürnberg Niedrigschwellige Betreuungsangebote für Russischsprachige in Nürnberg Seminar am 13.04.14 in Eitorf 09:00 12:15 Uhr Dipl.- Sozialpädagogin (FH) Zu niedrigschwelligen
Mehrzusätzliche Betreuungs- und Informationsveranstaltung
zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Herzlich Willkommen zu der Informationsveranstaltung zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Gesetzliche Grundlage Wer hat einen Anspruch? Wozu
MehrDie Pflegeversicherung in der Praxis Details zur Pflichtversicherung nach SGB XI
Die Pflegeversicherung in der Praxis Details zur Pflichtversicherung nach SGB XI Anja Feist, Geschäftsführende Gesellschafterin Kerpener Pflegedienst Feist GmbH Vortrag zur Demenzwoche am 17.03.2010 Definition
MehrDemenz und Migration. Workshop am in Kiel Uhr. Fachstelle für pflegende Angehörige Nürnberg
Fachstelle für pflegende Angehörige Nürnberg Demenz und Migration im ehrenamtlichen Bereich/ niedrigschwellige Betreuungsangebote Workshop am 23.11.11 in Kiel 14.00 16.30 Uhr Dipl.- Sozialpädagogin (FH)
MehrVoraussetzung 2 häusliche Pflege stationäre Pflege Voraussetzung 3 zusätzlich erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung
'DV3IOHJHOHLVWXQJVHUJlQ]XQJVJHVHW] Rechtsanwalt Jürgen Mußmann Kanzlei von der Forst und Kollegen, Rheine info@pflegeundrecht.de 0162/2485973 %HUHFKWLJWHU3HUVRQHQNUHLV (= grau unterlegter Bereich) Voraussetzung
MehrInformationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
NIEDERSÄCHSISCHE VERSORGUNGSKASSE Stand: 01.01.2015 Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit im häuslichen und teilstationären Bereich Dauernde Pflegebedürftigkeit
MehrRund um die Pflege. Dipl. Gesundheitswirt (FH) Martin Lehwald. Zentrales Informationsbüro Pflege- Beratungsstelle für Probleme in der Altenpflege
Rund um die Pflege Dipl. Gesundheitswirt (FH) Martin Lehwald Zentrales Informationsbüro Pflege- Beratungsstelle für Probleme in der Altenpflege Landeshauptstadt Magdeburg Zentrales Informationsbüro Pflege-
MehrNiedrigschwelliger Betreuungsangebote gem. 45 b Abs.1 S.6 Ziffer
Anerkennung Niedrigschwelliger Betreuungsangebote gem. 45 b Abs.1 S.6 Ziffer 4 SGB XI Ihre Organisation beabsichtigt im Landkreis Esslingen ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot für Menschen mit Demenz,
MehrZusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Handreichung für Eltern, Angehörige und Betreuer (Stand: )
Handreichung über zusätzliche und niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Menschen mit/ ohne eingeschränkte Alltagskompetenz nach 45b und 45a SGB XI Pflegereform Am 01.01.2015 ist das
MehrZusätzliche Betreuung von Menschen mit Demenz. Prof. Dr. Peter Sauer
Titel Zusätzliche Betreuung von Menschen mit Demenz Bisherige Erfahrungen und Chancen durch die Novellierung des SGB XI Prof. Dr. Peter Sauer Berlin, 12.03.08 zur Person: Hintergrund Prof. für Sozialpolitik
MehrMenschen mit Demenz und ihre Angehörigen brauchen Unterstützung
Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen brauchen Unterstützung Wer ist die Angehörigenhilfe Demenz für Hamburg? Die Angehörigenhilfe Demenz für Hamburg ist ein kooperativer Zusammenschluss von neun Trägern.
MehrDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Gesetz zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz-PflEg) Stand: 1. Januar 2002 Der Bundestag
MehrRealisierung von Leistungsansprüchen nach 45 SGB XI für Menschen mit russischem Migrationshintergrund
Realisierung von Leistungsansprüchen nach 45 SGB XI für Menschen mit russischem Stellungnahme und Information Inhalt: 1. Niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote 2. Berechtigter Personenkreis nach
MehrPflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013
Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegegeld ( 37 SGB XI) Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 kein Anspruch
MehrÜberprüfung von Eingradungsbescheiden nach neuem Recht
Überprüfung von Eingradungsbescheiden nach neuem Recht Altes Recht: Bemessung nach Pflegezeit Neu: Symbiose von Neuem Pflegebedürftigkeitsbegriff und BRi Überprüfung von Gutachten Feststellung von Pflegebedürftigkeit
MehrAktuelle Herausforderungen und Reformen im Bereich der Pflege und Betreuung zu Hause Deutschland
Aktuelle Herausforderungen und Reformen im Bereich der Pflege und Betreuung zu Hause Deutschland Prof. Hildegard Theobald, Universität Vechta Workshop Reformen in der Langzeitpflege Deutschland und O sterreich
MehrZusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI
Zusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI (1) Pflegebedürftige, die die Voraussetzungen des 45a erfüllen, können neben den in diesem Kapitel vorgesehenen Leistungen der ambulanten und teilstationären
MehrRechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016
Informationsblatt für Angehörige von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016 1. Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch
MehrHerzlich willkommen. Erfahrungsaustausch Die Bewertung der Alltagskompetenz reloaded FOTOS MEDICPROOF
Herzlich willkommen Erfahrungsaustausch 2014 Die Bewertung der Alltagskompetenz reloaded Entwicklung der Betreuungsleistungen Pflegeleistungsergänzungsgesetz (PflEG) 01.04.2002: 460,- jährlich für qualitätsgesicherte
MehrVortrag. Vorpflegerische und pflegerische Versorgung, gesundheitliche und pflegerische Einrichtungen
Vortrag Vorpflegerische und pflegerische Versorgung, gesundheitliche und pflegerische Einrichtungen Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul 3 16. Juni 2009 Tania-Aletta Schmidt Überblick
MehrFachtagung Zwischen Pflegebett und Büro Hattingen Franz Schumacher Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW
Fachtagung Zwischen Pflegebett und Büro Hattingen 27.10.09 Franz Schumacher Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW Übersicht ZDF/ Zahlen Daten Fakten Unterstützung pflegender Angehöriger durch professionelle
Mehr2. Fachtagung der Engagementwerkstatt Berlin Freiwilligendienste und Pflege
2. Fachtagung der Engagementwerkstatt Berlin Freiwilligendienste und Pflege Workshop: Unterstützungsstellen für Selbsthilfe und Ehrenamt in der Pflege Referentin: Silke Migala Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung
MehrPflegeprozessplanung mit
Übersicht Informationssammlung mit RiP(R) Probleme und Ressourcen Pflegeziele Pflegeplan und Tagesstruktur Durchführung KK Training Beratung Weiterbildung Pflegebericht 2 Evaluation 1 Aufbau Regelkreis
MehrPflegestärkungsgesetz
Pflegestärkungsgesetz Bis zum 31.12.2014 galt: Personen sind pflegebedürftig, wenn Sie Hilfe im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit
MehrNiedrigschwellige Angebote
Niedrigschwellige Angebote Barbara Lischka Angehörigenberatung e.v. Nürnberg www.angehoerigenberatung-nbg.de 1 Inhalte Die Angehörigenberatung e.v. Nürnberg Hintergrund: Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
MehrAllgemeine Informationen. Voraussetzungen für die Anerkennung
Angebote zur Unterstützung im Alltag Informationen für Einzelpersonen als selbstständige Gewerbetreibende; Einrichtungen mit Nicht-Ehrenamtlichen Mitarbeitern; ambulante Pflegedienste und Familienentlastende
MehrHerzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017
Herzlich Willkommen Soziale Pflegeversicherung mit der AOK Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017 1 Wesentliche Inhalte des PSG II Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Einführung des
MehrWas ändert sich für Pflegebedürftige
Was ändert sich für Pflegebedürftige Mit Einführung der Pflegeversicherung 1995 als 5. Säule des Sozialversicherungssystems erhalten Bürger einen Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit. Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz
MehrDie Soziale Pflegeversicherung
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz Die Soziale Pflegeversicherung Mitglied der Ursula Kölbl-Holzmann Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Bereich Pflegeversicherung, BBZ
Mehrder Unfallversicherung dem Sozialamt dem Versorgungsamt Sonstige Stelle
Rücksendung an: Bosch BKK Pflegekasse Kruppstr. 19 70469 Stuttgart Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei vollstationärer Pflege Name des Versicherten, Vorname / Geburtsdatum/Versicherungs-Nr.
MehrPFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE
PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 120 123 Pflegestufe I 235 244 Pflegestufe I (mit Demenz*) 305 316 Pflegestufe II 440 458 Pflegestufe II (mit Demenz*) 525 545 Pflegestufe III
MehrSozialgesetzbuch XI Soziale Pflegeversicherung 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
Sozialgesetzbuch XI Soziale Pflegeversicherung 1 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen 2 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Die Pflegekassen sollen
MehrLeistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da
Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II Pflegestützpunkt Wir sind für Sie da Vorwort Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung als letzte Säule der Sozialversicherung
MehrSachleistung Geldleistung Kombinationsleistung 1) Vollstationäre Pflege Sachleistung häusliche Pflege als Härtefall 2)
Zurück an: BKK24, Sülbecker Brand 1, 31683 Obernkirchen I. Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Vorname, Name, Geburtstag Versichertennummer Anschrift Bitte ausfüllen - Anspruch auf Leistungen
MehrBeihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege
Fachbereich Thematik Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege I. Allgemeines Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen
MehrHandbuch. Tania-Aletta Schmidt Birgit Wolff. Ein Baustein in der ambulanten gerontopsychiatrischen Versorgung. 2. Auflage
Tania-Aletta Schmidt Birgit Wolff Handbuch NIEDRIGSCHWELLIGE BETREUUNGSANGEBOTE Ein Baustein in der ambulanten gerontopsychiatrischen 2. Auflage Niedrigschwellige Betreuungsangebote ambulanter Bereich
MehrPFLEGESACHLEISTUNGEN 36 SGB XI
GESTERN UND HEUTE Häusliche Pflegeleistungen Angebote zur Unterstützung im Alltag stundenweise Verhinderungspflege zusätzliche Betreuung- und Entlastung niedrigschwellige B- & E- Leistungen Grundpflege
Mehr45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen (1) Die
MehrKognitiv und psychisch beeinträchtigte Pflegebedürftige
K bis O Kognitiv und psychisch beeinträchtigte Pflegebedürftige Das neue Pflegestärkungsgesetz I weitet den Kreis der Leistungsberechtigten insbesondere auf Personen mit demenzbedingten Funktionsstörungen,
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Behandlungspflege Grundpflege Hauswirtschaftliche Versorgung Verhinderungspflege Betreuungs- und Entlastungsleistungen Tagespflege Leistungen im Überblick
MehrFirma Sozialer Dienst Logo Kapitel 1 Allgemeine Angaben 45 a bis d SGB XI. 45a Berechtigter Personenkreis
Auszug aus dem Sozialgesetzbuch XI 45a Berechtigter Personenkreis (1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, betreffen die Leistungen in diesem Abschnitt Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben
MehrSitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II
Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am 25.02.2016 Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II 1 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Bisheriger Begriff
MehrSteffi s Pflegeteam. Über uns. Spinnereiinsel Kolbermoor Mobil /
Steffi s Pflegeteam Über uns Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624 1 Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird? Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen Sie pflegen Ihren
MehrAndrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage
Andrea Spanuth Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe Präsentationsvorlage Grundsätzliches zum Pflegestärkungsgesetz I Das Gesetz ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Durch
MehrBETREUUNG KEINE PFLEGE
BETREUUNG KEINE PFLEGE SICHERHEIT BESCHÄFTIGUNG SPASS FREIZEIT ENTSPANNUNG SPIELE DIE PFLEGEREFORM BETREUUNGSANGEBOT Eine besonders positive Änderung liegt in der erhöhten GELDLEISTUNG zur Betreuung von
MehrProf. Dr. Sigrid Leitner: BEDARFE UND RESSOURCEN EINER ALTERNDEN GESELLSCHAFT: PERSPEKTIVEN FÜR DIE SOZIALE ARBEIT
: BEDARFE UND RESSOURCEN EINER ALTERNDEN GESELLSCHAFT: PERSPEKTIVEN FÜR DIE SOZIALE ARBEIT Vortrag im Rahmen der Fachtagung Quartiersorientierung in der stationären Altenhilfe, HS Düsseldorf, 13.11.2015
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
MehrSelbsthilfe Demenz: Hilfe und Entlastung für Angehörige Ursula Helms, NAKOS, Neuwied,
Selbsthilfe Demenz: Hilfe und Entlastung für Angehörige, NAKOS,, 22.9.2011 1 2007 waren in Deutschland 2,1 Millionen, im Dezember 2009 2,34 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des SGB XI 2 69 %
Mehr14. Münsterische Sozialrechtstagung am 5. Dezember 2008
14. Münsterische Sozialrechtstagung am 5. Dezember 2008 Statement des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Referent: Dr. Holger Berg Geschäftsführer des MDK Westfalen-Lippe Burgstr. 16 48151
MehrMerkmale und Voraussetzungen für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach 45a SGB XI
Agentur zum Auf- Ausbau niedrigschwelliger e Merkmale Voraussetzungen für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach 45a SGB XI Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
MehrHilfen für pflegende Angehörige
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Zukunftsministerium Was Menschen berührt. Hilfen für pflegende Angehörige Niedrigschwellige Betreuungsangebote Sehr geehrte
MehrDie Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015
Die Entwicklung der Pflegeversicherung Open Campus Universität Bremen 11. Juli 2015 1 Inhalt Entstehungsgeschichte - Armutsrisiko bei Pflegebedürftigkeit Definition von Pflegebedürftigkeit - Gehört Demenz
MehrWelche Verbesserungen bringt das neue Pflegestärkungsgesetz?
Inhaltsverzeichnis Welche Verbesserungen bringt das neue Pflegestärkungsgesetz? Informationen zum 2. Pflegestärkungsgesetz - 6. SGB XI-ÄndG ab Januar 2017 Einleitung S. 3 1. Pflegegeld S. 4 2. Pflegesachleistungen
MehrGesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens 05. September 2012
Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens 05. September 2012 Gerontopsychiatrische Versorgung in den sozialpsychiatrischen Strukturen in Niedersachsen Caritas Forum Demenz, Marianne
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
10 1 8 6 0 Spalte1 SpalteSpalte Zeile1 Zeile Ze ile Ze ile Änderung Pflegereform 017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 017 Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszüge beziehen sich ausschließlich
MehrDie Pflegereform 2015 Eine Übersicht
Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht Das Pflegestärkungsgesetz Teil 1 Inkrafttreten: 01.01.2015 AURISCARE GmbH - Zentrale Berlin AURISCARE GmbH INHALT 1. Pflegeunterstützungsgeld 2. Sachleistungen ( 36
MehrVereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Bildelement: Altenpflege. Betreuung / Pflege von Angehörigen.
Bildelement: Altenpflege Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN Betreuung / Pflege von Angehörigen Bildelement: Logo ELDER CARE Betreuung und Pflege von Angehörigen Der englische Begriff
MehrNiedrigschwellige. Betreuungsangebote
Agentur zum Auf- und Ausbau Niedrigschwellige Landratsamt Bamberg Dipl.-Soz. Lisa Distler, Leiterin der Agentur zum Auf- und Ausbau Agentur zum Auf- und Ausbau Agentur zum Auf- und Ausbau Gründung März
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Quelle: bpa Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung
MehrEltern für Eltern. Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011
Eltern für Eltern Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011 Umfrage März 2011 Rücklauf 76 Fragebogen Hit Liste 1.Schwerbehindertenausweis 2. Pflegegeld 3. Überprüfung der Pflegebedürftigkeit 4.
MehrSelbsthilfe im Pflegebereich und ihre Förderung über das Pflegeweiterentwicklungsgesetz
7. Bayerischer Selbsthilfekongress Freitag, 23. Oktober 2009 Workshop 3 Selbsthilfe im Pflegebereich und ihre Förderung über das Pflegeweiterentwicklungsgesetz 23.10.2009 Ursula Helms 1 Im Jahr 2005 waren
MehrKontaktstelle PflegeEngagement Marzahn-Hellersdorf
Kontaktstelle PflegeEngagement Marzahn-Hellersdorf Übersicht Gesetzliche Grundlage der Arbeit Umsetzung des 45d SGB XI Zielgruppen und Aufgaben Angebote für Menschen mit Demenz Abgrenzung zu niedrigschwelligen
MehrPflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen
Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Inhalt Übersicht der Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Aufgaben der Pflegestützpunkte Sprechzeiten Allgemeines zur Pflegeversicherung Informationen zum Pflegestärkungsgesetz
MehrNiedrigschwellige. Betreuungsangebote
Agentur zum Auf- und Ausbau Niedrigschwellige Fachtag Behindertenhilfe Dipl.-Soz. Lisa Distler, Leiterin der Agentur zum Auf- und Ausbau Übersicht Agentur zum Auf- und Ausbau 1. Was sind Niedrigschwellige?
MehrÜberblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur
Überblick der Änderungen durch das PSG II zum 01.01.2017 Andreas Dasbach AOK Montabaur Hier steht das Thema des Vortrages AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse 1 Wesentliche Inhalte der Pflegereform
MehrDAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ
DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ Pflegereform 2016/2017 PSG II 1. Einführung Inhaltsverzeichnis 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren 3. Von den Pflegestufen zu den Pflegegraden
MehrWonach richten sich die Pflegestufen?
Pflegebedürftige im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) sind Personen, für die der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) Pflegestufen zugeordnet hat. Es bestehen 4 Pflegestufen.
MehrLeistungen der Pflegeversicherung für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Leistungen der Pflegeversicherung für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Claudia Schöne Bereichsleiterin Pflege / Häusliche Krankenpflege 27. Dresdner Pflegestammtisch / 23.
MehrPFLEGEDIENSTE ALS SONSTIGE LEISTUNGSANBIETER. Ralf Kaminski, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
1 PFLEGEDIENSTE ALS SONSTIGE LEISTUNGSANBIETER Ralf Kaminski, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht 2 Kurze Vorstellung: Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte arbeiten bundesweit und vertreten
MehrDie Herausforderung der Zukunft:
Sonnen-Team Ambulanter Pflegedienst GmbH Nördliche Grünauer Str. 25 86633 Neuburg I. Leitbild Die Herausforderung der Zukunft: Die Betreuung und Versorgung demenzerkrankter Menschen Der Demenz stehen nicht
MehrVorstellung der landesweiten Aktivitäten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Landesverband M-V
Vorstellung der landesweiten Aktivitäten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Landesverband M-V Es begrüßt Sie Astrid Als Koordinatorin des Landesverbandes Deutsche Alzheimer Gesellschaft Selbsthilfe Demenz
MehrWillkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2
Willkommen zur unseren Informationen über das Pflegestärkungsgesetz 2 Gesetze in 2015 Überblick Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft seit 01.01.2016 Verordnungen - durch Krankenhäuser bis zu 7 Tagen!
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
MehrBASISINFORMATION. Leistungen der Pflegeversicherung
BASISINFORMATION Leistungen der Pflegeversicherung Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt und werden dem Pflegebedürftigen in Form von
MehrInhalt / Ablauf. Begrüßung und kurze Vorstellung des Pflegestützpunkts. Zahlen & Fakten zur Pflege. Bisherige Leistungsgrundsätze
Inhalt / Ablauf Begrüßung und kurze Vorstellung des Pflegestützpunkts Zahlen & Fakten zur Pflege Bisherige Leistungsgrundsätze Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Exkurs: Eingeschränkte Alltagskompetenz
MehrWas nun? Demenz Was nun?
Was nun? Demenz Was nun? Was bedeutet Demenz? Demenzerkrankungen sind mehr als einfache Gedächtnisstörungen. Sie beeinträchtigen das gesamte Dasein des Menschen: seine Wahrnehmung, sein Verhalten und sein
MehrAnerkennung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten
Landesverordnung zur Anerkennung und Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote, Modellvorhaben, zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen, ehrenamtlicher Strukturen und der
MehrHilfen im Bereich. Aktuelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit einer psychischen Behinderung. Gesundheitsamt Psychiatriekoordination
Hilfen im Bereich Wohnen Aktuelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit einer psychischen Behinderung Psychiatriekoordination Titel der Präsentation Folie: 1 Ämterangabe über Folienmaster Die Mehrzahl
MehrPflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK)
Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Einstufung der Pflegebedürftigkeit im Vergleich Alt (bis 2016): 3 Pflegestufen Pflegestufe
MehrPNG Pflegeneuausrichtungsgesetz
PNG Pflegeneuausrichtungsgesetz Neuregelungen des Pflegegesetzes- Eine lang erwartete Reform oder ein Reförmchen? Grundlagen der Reform Heute bereits 2,4 Millionen Menschen im Sinne des SGB XI pflegebedürftig
MehrZusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der ambulanten Pflege- Überlegungen für strategische Umsetzungen. Fachtag
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der ambulanten Pflege- Überlegungen für strategische Umsetzungen Fachtag 24.10.2016 Sonja Schneider-Koch Diakonisches Werk Hamburg Entlastungsbetrag
MehrDas Pflege Neuausrichtungs - Gesetz. Was ein FDP Minister bewegt! Hartmut Vöhringer
Das Pflege Neuausrichtungs - Gesetz Was ein FDP Minister bewegt! Von 2,42 Mio. Menschen mit Pflegebedarf werden: 31 % 23 % 46 % Zu Hause nur von Angehörigen gepflegt Zu Hause mit Hilfe ambulanter Dienste
MehrMaßnahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes im Überblick. Von Martin Lörcher, Freiburg
Maßnahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes im Überblick Von Martin Lörcher, Freiburg Die pflegerische Versorgung, insbesondere die ambulante Pflege und Betreuung, wird mit der Umsetzung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes
MehrDie Änderungen rund um die Pflege
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Referent: Thorsten Meilahn. Datum: 05.11.2016 1. Überblick Das gilt ab dem 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt.
MehrWir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017
Wir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017: Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995
MehrPersoneninformationsbogen Stammdaten
AurA, Aktives und rüstiges Altern ggmbh, Cappeler Straße 72, 35039 Marburg Adressen: Cappeler Straße 72 35039 Marburg/Lahn Telefon: 0 64 21-17 50 70-0 Fax: 0 64 21-17 50 70-50 Kirchstraße 3 35287 Amöneburg-Roßdorf
Mehr