Vortrag. Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen

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1 Vortrag Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul Juni 2009 Tania-Aletta Schmidt

2 Überblick pflegerische und gesundheitliche Versorgung Kranken- Pflege- Ergänzende Offene versicherung versicherung Leistungen Altenhilfe z.b. Behandlungs- ambulante, z. B. 71 Pflege, Prävention stationäre, SGB XII teilstationäre Pflege und Betreuung Beratung

3 Niedrigschwellige Betreuungsangebote (i.s.d. Pflegeversicherung) als Versorgungsbaustein in der ambulanten Versorgung Betreuungsleistungen als zusätzliche Versorgungsleistung für bestimmte Zielgruppen, ergänzend zur pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung Abgrenzung zur Betreuung im stationären Bereich gem. 87 b SGB XI

4 Leistungsberechtigte gem. 45 a SGB XI Pflegebedürftige der Pflegestufen I,II oder III Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der aber nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht mit demenzbedingten Funktionsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischer Erkrankung erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung Einschränkung der Alltagskompetenz Bewertung durch den MDK Kriterienkatalog des SGB XI und Begutachtungsrichtlinie

5 Kriterien zur Beurteilung der eingeschränkten Alltagskompetenz gem. 45 a SGB XI 1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches 2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen 3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potentiell gefährdenden Substanzen 4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation 5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten 6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen 7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung

6 8. Störungen der höheren Hirnfunktionen 9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren 11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen 12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten 13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression

7 Zusätzliche Betreuungsleistungen 45 b SGB XI Grundbetrag in Höhe von 100,- Euro / monatlich (mind. 2 Kriterien) erhöhter Betrag in Höhe von 200,- Euro / monatlich (mind. 3 Kriterien) Übertragbar auf das folgende Kalenderhalbjahr ausschließlich Nutzung qualitätsgesicherter Betreuungsleistungen gem. 45 b SGB XI, d.h. keine Auszahlung des Geldbetrages, sondern Kostenerstattung nur Betreuung, keine Pflege oder hauswirtschaftlichen Leistungen

8 Qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen gem. 45 b SGB XI 1. Leistungen der Tages- und Nachtpflege 2. Kurzzeitpflege 3. besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste 4. nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote Wichtig: Unterscheidung zwischen Nr. 3 und 4, insbesondere bzgl. des Antragverfahrens

9 Verfahren der Feststellung Berechtigte, die bisher Anspruch auf 460,- Euro hatten, erhalten den Grundbetrag Erhöhter Betrag auf Antrag maßgeblich sind die bestehenden Begutachtungsrichtlinien Grundbetrag: mindestens 2 Punkte aus Kriterienkatalog gem. 45a SGB XI, davon mind. 1 aus den Bereichen 1-9 erhöhter Betrag: mind. 1 weiteres Kriterium muss zutreffen (insbesondere 1-5,9 oder 11) Begutachtungsrichtlinie unter: mds-ev.de/pflegebegutachtung_demenz.htm

10 Definition niedrigschwellige Betreuungsangebote Niedrigschwellige Betreuungsangebote im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind Betreuungsangebote, in denen Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen.... Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungspersonen... ( 45 c Abs. 3 SGB XI)

11 Besonderheiten ehrenamtliche / freiwillige Helfende müssen angemessen geschult sein und sich kontinuierlich fortbilden unter pflegefachlicher Anleitung ausschließlich Betreuung Entlastung und Unterstützung der pflegenden Angehörigen verschiedene Formen

12 Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungsangebote nach Landesrecht Nds. Anerkennungsverordnung und Förderrichtlinie Antragstellung beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Konzept mit Inhaltsbeschreibung des Angebotes: mind. 20-stündige Schulung der Ehrenamtlichen Versicherungsschutz fachliche Begleitung durch entsprechende Berufsgruppen geeignete Räumlichkeiten

13

14 Versorgungsstruktur in Niedersachsen flächendeckende Versorgungsstruktur 306 Anbieter verschiedener Angebotsformen (Einzelbetreuung, Gruppenbetreuung, Familienentlastende Dienste und Tagesbetreuung) zum Teil verschiedene Angebote bzw. Dezentralisierung heterogene Trägerschaft und Anbindung z. B.: Wohlfahrtsverbände Sozialstationen und Pflegedienste Mehrgenerationenhäuser Alzheimergesellschaften stationäre und teilstationäre Einrichtungen Kirchengemeinden Selbsthilfeinitiativen

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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