Überblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur

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1 Überblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur Hier steht das Thema des Vortrages AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse 1

2 Wesentliche Inhalte der Pflegereform Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Einführung des neuen Begutachtungsverfahrens Einführung von 5 Pflegegraden Leistungsrechtliche Anpassungen Anpassung der Vergütung im stationären Bereich 2

3 Überblick über die Änderungen in klassische Leistungen - 3

4 Überleitung Pflegestufen in Pflegegrade Pflegestufe ALT Pflegestufe 0 mit eea Pflegestufe 1 Pflegestufe 1 mit eea Pflegestufe 2 Pflegestufe 2 mit eea Pflegestufe 3 Pflegestufe 3 mit eea Härtefälle Pflegegrad NEU Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 eea = erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz (z.b. Demenz) 4

5 Leistungen bei Pflegegrad 1 - NEU Leistungsanspruch u.a. - Beratungsangebote - Wohngruppenzuschlag (214 monatlich) - Pflegehilfsmittel - Wohnumfeldverbesserung (bis zu ) - zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen - Entlastungsbetrag (125 monatlich) - Zuschuss bei vollstationärer Pflege (125 monatlich) 5

6 vollstationäre Pflege soziale Absicherung der Pflegeperson Sachleistung Geldleistung Kombinationsleistung Wohngruppen- Zuschlag Neu 214,00 Euro Tages- und Nachtpflege Leistungen Kurzzeitpflege Pflegehilfsmittel Verhinderungspflege Pflegekurse Umbaumaßnahmen zusätzliche Betreuungsund Entlastungs- Leistungen NEU: Entlastungsbetrag 6

7 Pflegesachleistungen - Leistungsbeträge Pflegestufe Betrag - ALT Pflegegrad Betrag - NEU Differenz 1 0 +/- 0 U1 mit eea mit eea mit eea /- 0 3 mit eea Härtefall /- 0 eea = erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz (z.b. Demenz) 7

8 Pflegegeld - Leistungsbeträge Pflegestufe Betrag - ALT Pflegegrad Betrag - NEU Differenz 1 0 +/- 0 U1 mit eea mit eea mit eea /- 0 3 mit eea eea = erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz (z.b. Demenz) 8

9 Entlastungsbetrag Wer hat Anspruch? - Pflegebedürftige in häuslicher Pflege Leistungshöhe? - NEU: 125 im Monat - Unterscheidung zwischen Grundbetrag und erhöhtem Betrag entfällt Wie? - Kostenerstattung gegen Vorlage entsprechender Belege nicht ausgeschöpfter Betrag kann nach wie vor in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden 9

10 Entlastungsbetrag Inhalt? Zweckgebundener Einsatz im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von 1. Leistungen der Tages- und Nachtpflege 2. Leistungen der Kurzzeitpflege 3. Leistungen der ambulanten Pflegedienste 4. anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach 45a (Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde erforderlich) 10

11 Tages- und Nachtpflege - Leistungsbeträge Pflegestufe Betrag Pflegegrad Betrag Differenz 1 0 +/- 0 U1 mit eea mit eea mit eea /- 0 3 mit eea eea = erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz (z.b. Demenz) 11

12 vollstationäre Leistungen - Leistungsbeträge Pflegestufe Betrag - ALT Pflegegrad Betrag - NEU Differenz 1 0 +/- 0 U1 mit eea mit eea mit eea mit eea Härtefall Keine Schlechterstellung für den Pflegebedürftigen! Ausgleich erfolgt über den Bestandsschutz zum Eigenanteil eea = erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz (z.b. Demenz) 12

13 vollstationäre Leistungen - Besonderheiten einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (NEU) - je Pflegeheim gleicher Eigenanteil für jeden Bewohner unabhängig des Pflegegrades keine Schlechterstellung mehr bei höherem Pflegegrad! Zuschlag zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil - Bedingung: einrichtungseinheitlicher Eigenanteil ist im ersten Monat nach der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs höher als der individuelle Eigenanteil im Vormonat - der Zuschlag kann bei zukünftigen Änderung (Pflegesatz/ Leistungsbetrag) angepasst werden 13

14 vollstationäre Leistungen - Besonderheiten Berechnung des Bestandsschutzes - berücksichtigt werden: pflegebedingte Aufwendungen Ausbildungsumlage - nicht berücksichtigt werden: Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung Investitionskosten 14

15 Soziale Sicherung der Pflegepersonen ab 1. Januar

16 Soziale Sicherung der Pflegepersonen Soziale Sicherung für pflegende Angehörige in der Rentenversicherung in der Arbeitslosenversicherung Wenn der Umfang der häuslichen Pflege: wenigstens 10 Std. wöchentlich an regelmäßig mind. 2 Tagen in der Woche und Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad

17 Soziale Sicherung der Pflegepersonen Rentenversicherung Versicherungsschutz sowie Gewinn von Zeiten für das persönliche Rentenkonto der Pflegeperson, wenn: neben der Pflege nicht mehr als 30 Std. / Woche beschäftigt oder selbstständig tätig kein Bezug einer Vollrente wegen Alters od. einer ähnlichen Altersversorgung Die Beiträge zahlt die AOK Pflegekasse für die Pflegeperson in voller Höhe an die gesetzliche Rentenversicherung. 17

18 Soziale Sicherung von Pflegepersonen Neu: Arbeitslosenversicherung Versicherungsschutz, wenn unmittelbar vor der Pflege: eine Beschäftigung aufgegeben oder unterbrochen wird oder Anspruch auf eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosengeld) bestand und neben der Pflege kein anderweitiger Schutz in der Arbeitslosenversicherung existiert (z. B. aufgrund Beschäftigung). Die Beiträge zahlt die AOK Pflegekasse für die Pflegeperson in voller Höhe an die Bundesagentur für Arbeit. 18

19 Soziale Sicherung von Pflegepersonen Feststellung der Versicherungspflicht AOK versendet automatisch den Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht an alle Pflegepersonen Bestandsfälle: - Versand des Fragebogens im Januar 2017 an die Pflegepersonen, für die ab Versicherungspflicht in Betracht kommt - Versand des Fragebogens bei zukünftigen Änderungen der Pflegesituation AOK klärt die Versicherungspflicht bei Rücklauf des Fragebogens und informiert die Pflegeperson schriftlich über das Ergebnis 19

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ref_Dateiname-InitialenMA 20

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