Pflegestärkungsgesetz II Änderungen zum AOK NORDWEST Frank Neuser
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- Edith Möller
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1 Pflegestärkungsgesetz II Änderungen zum AOK NORDWEST Frank Neuser
2 AGENDA 1. Finanzierung 2. Übergangsrecht 3. Leistungen AOK NORDWEST Frank Neuser 2
3 Finanzierung Die Beitragssatzanpassung reicht zur Refinanzierung des PSG II nicht aus, deshalb wird auf den Überschuss aus der Mindestreserve zurückgegriffen. Der Beitragssatz steigt zum um 0,2 Beitragssatzpunkte auf 2,55 Prozent, für Kinderlose auf 2,8 Prozent. 2,35 2,55 Rücklagen Vorgezogene Dynamisierung bis 2017 ab 2017 Beitragssatz Verwaltungskostenpauschale Die für 2017 vorgesehene Prüfung der Dynamisierung wird auf 2020 verschoben, da 2017 die grundsätzliche Neufestsetzung der Leistungsbeträge erfolgt( 30). Zum wird der Faktor zur Berechnung der Verwaltungskostenpauschale GKV/SPV von 3,5% auf 3,2% gesenkt. Damit wird der Verwaltungskostenersatz der Pflegeversicherungzu Lasten der GKV reduziert. AOK NORDWEST Frank Neuser 3
4 Mehrausgaben 2017 bis ,74 Mrd ,51 Mrd ,44 Mrd ,45 Mrd. Bestandsschutz 4,40 Mrd. ( 3,6 Mrd. Überleitungskosten & 0,8 Mrd. Bestandskosten vollstationärer Pflege) 15,54 Mrd. AOK NORDWEST Frank Neuser 4
5 Übergangsregelungen alte Pflegestufen 0 (PEA) I I (+PEA) II II (+PEA) III III(+PEA) Härtefall Geldleistung Sachleistung Stationäre Pflege neue Pflegegrade Geldleistung Sachleistung ** Stationäre Pflege * 1262* PEA = Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz * Betrag geringer als im alten System ** ambulanter Satz höher als der stationäre Satz AOK NORDWEST Frank Neuser 5
6 Leistungen bei Pflegegrad 1 Pflegeberatung, Beratung in der eigenen Häuslichkeit Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen Versorgung mit Pflegehilfsmitteln Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125,00 gemäß 45b SGB XI Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen Bei stationärer Pflege monatlicher Zuschuss in Höhe von 125,00 AOK NORDWEST Frank Neuser 6
7 Leistungen bei Pflegegrad 2 bis 5 PG 2 in PG 3 in PG 4 in PG 5 in Pflegesachleistung 689, , , ,00 Pflegegeld 316,00 545,00 728,00 901,00 Tages-/Nachtpflege 689, , , ,00 Vollstationäre Pflege 770, , , ,00 Vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen 266,00 266,00 266,00 266,00 AOK NORDWEST Frank Neuser 7
8 Vollstationäre Pflege 5 Pflegegrade statt 3 Pflegestufen Demnach sind sämtliche Vergütungsvereinbarungen in der stationären Pflege bis zum neu zu vereinbaren. Gesetzgeber möchte mit der vertraglichen Umstellung in der stationären Pflege zwei Ziele erreichen Verbesserte personelle Ausstattung im Funktionsbereiche Pflege Finanzielle Entlastung der Versicherten (Sozialhilfe) Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) In den Pflegegraden 2 bis 5 haben alle Bewohner gleich hohe Eigenanteile an den Pflegekosten Versicherte mit niedrigem Pflegegrad unterstützen die Versicherten mit hohem Pflegegrad Negativer EEE möglich (derzeit Vorschlag BMG: Für U/V aufwenden) AOK NORDWEST Frank Neuser 8
9 Soziale Sicherung pflegender Angehöriger Bisherige Berechnung nach Stunden entfällt. Wer einen Angehörigen mit außerordentlich hohem Unterstützungsbedarf (PG 5) pflegt, erhält um 25 Prozent höhere Rentenbeiträge als bisher. Bestandsschutz Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung wird verbessert Steigende Renten Soziale Sicherung für Pflegepersonen Renten ab Pflegegrad 2 Rentenbeiträge werden für einen deutlich größeren Personenkreis entrichtet Personenkreis Arbeitslosenversicherung Bestandschutz Rentenbeiträge für alle Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen im Pflegegrad 2-5 mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, zu Hause pflegen. AOK NORDWEST Frank Neuser 9
10 AOK NORDWEST Frank Neuser 10
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