Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen"

Transkript

1 Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

2 Zeitschiene Gesetzgebungsverfahren 22. Juni Referentenentwurf 12. August Kabinettentwurf 24. September 1. Lesung Bundestag 30. September Anhörung 12./13. November 2./3. Lesung Bundestag 18. Dezember 2. Durchgang Bundesrat 2. Quartal Quartal Quartal 2015 Mehr als 30 Änderungsanträge (Stand , 15 Uhr) 1. Januar 2016 Inkrafttreten erster Teil des PSG II 1. Januar 2017 Inkrafttreten des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes 1. Januar 2018 Inkrafttreten weiterer Teil des PSG II AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 2

3 Das Pflegestärkungsgesetz II Herzstück ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. So soll es ab 2017 besser möglich sein, die Individualität in der Pflege, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen und die Ansprüche von Menschen mit Demenz nachhaltig zu stärken. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 3

4 Kriterien der Pflegebedürftigkeit - bis Pflegestufe 0 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf Erhebliche Pflegebedürftigkeit Schwerpflegebedürftigkeit Schwerstpflegebedürftigkeit Täglicher Zeitaufwand: mind. 90 Min, davon 45 Min Grundpflege Täglicher Zeitaufwand: mind. 3 h, davon 2 h Grundpflege Täglicher Zeitaufwand: mind. 5 h, davon 4h Grundpflege Härtefallregelung: Für Pflegebedürftige, die täglich mindestens sechs Stunden und nachts mindestens drei Mal Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigen, gilt die Härtefallregelung. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 4

5 Pflegebedürftig erhalten... nach der Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Bei der Begutachtung werden die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der Menschen in sechs verschiedenen Bereichen beurteilt: 1. Mobilität: Halten einer stabilen Sitzposition oder Umsetzen 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: verstehen, reden, erinnern 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Ängste, Antriebslosigkeit 4. Selbstversorgung: Körperpflege, Essen und Trinken 5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Medikamentengabe 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Schlafen, Beschäftigen AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 5

6 Kriterien der Pflegebedürftigkeit sind klar beschrieben Pflegestufe 0 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf Erhebliche Pflegebedürftigkeit Schwerpflegebedürftigkeit Schwerstpflegebedürftigkeit Täglicher Zeitaufwand: mind. 90 Min, davon 45 Min Grundpflege Täglicher Zeitaufwand: mind. 3 h, davon 2 h Grundpflege Täglicher Zeitaufwand: mind. 5 h, davon 4h Grundpflege Härtefallregelung: Für Pflegebedürftige, die täglich mindestens sechs Stunden und nachts mindestens drei Mal Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigen, gilt die Härtefallregelung. Minuten spielen für die Einstufung keine Rolle mehr AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 6

7 Vom Antrag bis zur Leistung Der Schweregrad der Pflegebedürftigkeit wird wie folgt ermittelt: Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: in den vier Kategorien - selbständig, - überwiegend selbständig, - überwiegend unselbständig und - unselbständig, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: in den vier Kategorien - nie, - maximal einmal wöchentlich, - mehrmals wöchentlich und - täglich AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 7

8 Vom Antrag bis zur Leistung Der Schweregrad der Pflegebedürftigkeit wird wie folgt ermittelt: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen - Kombination der Kategorien Vorkommen, Häufigkeit des Auftretens oder Selbständigkeit bei der Durchführung zu erfassen AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 8

9 Vom Antrag bis zur Leistung Aus den summierten Teilsummen aus allen sechs Modulen ist der Gesamtpunktwert zu bilden, der auf einer Skala von Punkte liegt. Der Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmt sich anhand des ermittelten und gewichteten Punktwertes. Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte) Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte) Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte) Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte) Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte) AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 9

10 Automatische Überleitung Menschen mit körperlichen Einschränkungen werden automatisch von ihrer Pflegestufe in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet. Menschen, bei denen eine Beeinträchtigung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden in den übernächsten Pflegegrad überführt. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 10

11 Auswirkungen Es wird bis zu neue Leistungsempfänger geben. (Schätzung BMG) AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 11

12 55 SGB XI Beitragssatz ab Der Beitragssatz soll nach Aussage des BMG im Idealfall bis ins Jahr 2022 stabil bleiben AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 12

13 Die Pflegeversicherung leistet auf unterschiedlichen Wegen Um die häusliche Pflege zu erleichtern, können Pflegebedürftige wählen zwischen Pflegesachleistungen Bezahlte pflegerische Leistungen durch professionelle Pflegekräfte Pflegegeld Geldleistung an den Pflegebedürftigen für selbst sichergestellte Pflege mit verpflichtenden regelmäßigen Beratungen Kombinationsleistungen Kombination von Sachleistung und Geldleistung AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 13

14 Der Leistungskatalog Pflegesachleistungen Pflegegeld Kombinationsleistungen Verhinderungspflege Pflegehilfsmittel / technische Hilfen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Tages- und Nachtpflege Kurzzeitpflege vollstationäre Pflege Pflege in vollstationären Einrichtungen für behinderte Menschen zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen Kurzzeitige Arbeitsfreistellung Pflegezeit für Beschäftigte Pflegeberatung Pflegekurse für Pflegepersonen Förderung von Wohngruppen AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 14

15 Ambulante Pflegeleistungen seit 01. Januar 2015 PFLEGEGELD: Euro/Monat Stufe 0 * Stufe I* Stufe II* Stufe III* Härtefall Mit eingeschränkter Alltagskompetenz* Keine eingeschränkte Alltagskompetenz * Anspruch auf 104 bzw. 208 Euro/Monat für zusätzliche Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI besteht weiterhin PFLEGESACHLEISTUNG: Euro/Monat Stufe 0* Stufe I Stufe II Stufe III Härtefall Mit eingeschränkter Alltagskompetenz Keine eingeschränkte Alltagskompetenz AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 15

16 Ambulante Pflegeleistungen ab 01. Januar 2017 PFLEGEGELD: Euro/Monat PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 Pflegegeld Entlastungsbetrag PFLEGESACHLEISTUNG: Euro/Monat PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 Sachleistung Entlastungsbetrag AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 16

17 Ambulante Pflegeleistungen ab 01. Januar 2017 PFLEGEGELD: Euro/Monat PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 Pflegegeld Entlastungsbetrag PFLEGESACHLEISTUNG: Euro/Monat Leistungen bei Pflegegrad 1 - Pflegeberatung - Leistungen in ambulanten Wohngruppen - Pflegehilfsmittel - wohnumfeldverbessernde Maßnahmen PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 - Pflegekurse Sachleistung Entlastungsbetrag AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 17

18 Leistungen der häuslichen Pflege Kombinationsleistungen (Beispiel Pflegestufe II) Sachleistungen Anspruch bis 1144,00 Rechnung vom Pflegedienst: 686,40 = 60 % Pflegegeld Anspruch bis 458, % - 60 % = 40 % 458 x 40 % = 183,20 AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 18

19 Ambulante Pflegeleistungen ab 01. Januar 2016 Heute besteht bereits bei der Pflegesachleistung besteht ein finanzielles Risiko. Beispiel: Versicherter (männlich 78 Jahre) hat Pflegestufe 2 Die Alltagskompetenz ist eingeschränkt Die Pflegeperson ist berufstätig Der Pflegedienst kommt jeden Tag zur Versorgung Der Pflegedienst berechnet für die erbrachten Leistungen 1.423,90 pro Monat. Der Zuschuss der Pflegekasse beträgt Eigenanteil: 125,90 (173, ) AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 19

20 Ambulante Pflegeleistungen ab 01. Januar 2016 Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wird das finanzielle Risiko reduziert. Gleiches Beispiel: Versicherter (männlich 78 Jahre) hat Pflegegrad 4 Die Alltagskompetenz ist eingeschränkt Die Pflegeperson ist berufstätig Der Pflegedienst kommt jeden Tag zur Versorgung Der Pflegedienst berechnet für die erbrachten Leistungen 1.423,90 pro Monat. Der Zuschuss der Pflegekasse beträgt Eigenanteil: 0,00 (125, ) AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 20

21 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson bei Urlaub, Krankheit oder anderer Verhinderung der Pflegeperson Pflegeperson muss vorher mind. 6 Monate gepflegt haben bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr bei Erbringung der Ersatzpflege durch Verwandte grds. in Höhe des 1,5-fachen Pflegegeldes oder bis zur Höhe der nachgewiesenen Kosten höchstens 1.612,00 Weiterzahlung des hälftigen Pflegegeldes AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 21

22 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Die Mittel für Kurzzeitpflege können bis zu 50% für die Verhinderungspflege eingesetzt werden. Die Leistungen der Kurzzeitpflege verringern sich entsprechend. Dadurch max. 2418,00 Euro Anspruch auf Verhinderungspflege AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 22

23 Zusätzliche Betreuungsleistungen Für alle die Versicherte, die eine Pflegestufe haben oder bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt worden ist Leistungshöhe bis 104,00 Euro monatlich Bei vorliegen einer eingeschränkten Alltagskompetenz im erhöhtem Maße erhöht sich der Betrag auf 208,00 Euro kein zusätzliches Pflegegeld..., sondern zweckgebunden für spezielle qualitätsgesicherte Betreuung: Tages-/Nachtpflege Kurzzeitpflege Betreuungsangebote und Entlastungsangebote anerkannte Anleitung/Betreuung durch (spez.) Pflegedienste niedrigschwellige Betreuung- und Entlastungsangebote AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 23

24 Zusätzliche Betreuungsleistungen niedrigschwellige Entlastungsangebote: - Angebote zur Deckung des Bedarfs an Unterstützung im Haushalt, insbes. hauswirtschaftliche Versorgung (Serviceangebot für haushaltsnahe Dienstleistungen) - zur Bewältigung von allg. oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags (Alltagsbegleiter) - benötigte Hilfeleistungen bei der eigenverantwortlichen Organisation des Alltags (Alltagsbegleiter) - Entlastung der Pflegenden (Pflegebegleiter) Dementenbetreuung in Pflegeheimen/Behinderteneinrichtungen zusätzliches Betreuungspersonal ( Betreuungsassistenz ) Schlüssel 1 : 20 (Betreuungszuschlag 87 b SGB XI) Finanzierung durch Pflegekassen bei nachgewiesener Qualität AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 24

25 Umwidmungsregelung Umwidmungsregelung für Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen: - Anspruchsberechtigte nach Abs. 1 (PEA nach 45a) und 1a (Pflegebedürftige) können niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote in Höhe von max. 40% des zustehenden Sachleistungsbudgets nach 36 und 123 je Kalendermonat in Anspruch nehmen; vorausgesetzt, es wurde für diese Beträge noch nichts in Anspruch genommen. - Die Vergütung für ambulante Sachleistungen ist vorrangig abzurechnen. - Es erfolgt eine Anrechnung auf das Sachleistungsbudgets und somit auch Berücksichtigung bei der Pflegegeldberechnung. - Voraussetzung ist, dass die Pflege sichergestellt ist. - Anspruch auf Betreuungsleistungen ist erschöpft. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 25

26 Quelle: BMG, PKV-Verband Die meisten wählen ambulante Pflege Ambulant Pflegebedürftige Stationär Pflegebedürftige Aber: Der Anteil der stationären Pflege steigt mit zunehmender Pflegestufe. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 26

27 Möglichkeiten der stationären Pflege Vollstationäre Pflege Dauerhaftes Leben und Wohnen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Kurzzeitpflege Pflege in einer vollstationären Einrichtung für eine Übergangszeit, zum Beispiel nach einer stationären Behandlung oder bei Verhinderung der Pflegeperson. Teilstationäre Pflege Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, mit der die häusliche Pflege ergänzt werden kann. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 27

28 Kurzzeitpflege stationär in anerkannten Pflegeeinrichtungen (für Kinder auch in anderen geeigneten Einrichtungen) wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich geeignet insbes. beim Übergang von Krankenhausbehandlung zur ambulanten Pflege oder in sog. Krisensituationen bis zu 8 Wochen je Kalenderjahr, maximal 1.612,00 Der Betrag kann um den Anspruch der Verhinderungspflege auf max. 3224,00 erhöht. Weiterzahlung des hälftigen Pflegegeldes AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 28

29 Stationäre und teilstationäre Pflegeleistungen seit Euro/Monat Stufe 0 Stufe I Stufe II Stufe III Härtefall Vollstationäre Pflege* Teilstationäre Pflege* ohne PEA mit PEA (neu) Kurzzeitpflege * Für Versicherte mit eingeschränkter Alltagskompetenz besteht Anspruch auf zusätzliches Betreuungspersonal. Ab 2015 beträgt die Quote 20 Demente/Betreuungskraft. (seit 2013 Quote von 24 Demente/Betreuungskraft) AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 29

30 Stationäre und teilstationäre Pflegeleistungen ab Euro/Monat PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 Vollstationäre Pflege* Teilstationäre Pflege* Kurzzeitpflege * Für Versicherte mit eingeschränkter Alltagskompetenz besteht Anspruch auf zusätzliches Betreuungspersonal. Ab 2015 beträgt die Quote 20 Demente/Betreuungskraft. (seit 2013 Quote von 24 Demente/Betreuungskraft) AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 30

31 Stationäre und teilstationäre Pflegeleistungen ab Euro/Monat PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 erhalten keine Leistungen bei: Vollstationäre Pflege* Kurzzeitpflege Teilstationäre Pflege* - Verhinderungspflege Tages- und Nachtpflege Kurzzeitpflege * Für Versicherte mit eingeschränkter Alltagskompetenz besteht Anspruch auf zusätzliches Betreuungspersonal. Ab 2015 beträgt die Quote 20 Demente/Betreuungskraft. (seit 2013 Quote von 24 Demente/Betreuungskraft) AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 31

32 Quelle: BMG Zahl der Pflegebedürftigen Anteil der stationären Pflege wächst überdurchschnittlich Vollstationäre Pflege in Behindertenheimen Vollstationäre Pflege Kurzzeitpflege Tages- und Nachtpflege Verhinderungspflege Kombinationsleistung Pflegesachleistung Pflegegeld AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 32

33 Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 33

34 Beratungsangebot Erstantragsteller erhalten innerhalb von 2 Wochen ein Beratungsangebot Die Beratung kann per Telefon, in der Geschäftsstelle oder zu Hause stattfinden Darüber hinaus ist eine Beratung auch zu jedem anderen Zeitpunkt möglich. Mit jeder Antragstellung erfolgen Hinweise auf Pflegestützpunkte, Pflegedienste und Anbieter von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten. Gemeinsame Internetseite der Pflegekasse wird erstellt. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 34

35 Das AOK-Pflegeportal unterstützt AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 35

36 Der AOK-Pflegenavigator schafft Transparenz Der AOK-Pflegenavigator bietet für Pflegeheime und Pflegedienste Profilbögen für einzelne Pflegeeinrichtungen Prüfungsergebnisse des MDK benutzerfreundlich dargestellt Pflegespezifische Suchfunktion AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 36

37 Krankenhausstrukturgesetz Ausweitung des Leistungsanspruches auf häusliche Krankenpflege nach 37 SGB V Leistungsinhalt: Erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung keine Behandlungspflege Leistungsvoraussetzungen: schwere Krankheit akute Verschlimmerung einer Krankheit insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung soweit keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI vorliegt Leistungsumfang: Bis zu vier Wochen je Krankheitsfall In begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse die häusliche Krankenpflege für einen längeren Zeitraum bewilligen, wenn der MDK entsprechende Feststellungen getroffen hat AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 37

38 Die AOK Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Elf AOKs mit 24,2 Millionen Versicherten (Stand Januar 2012) Marktanteil von 34,8 Prozent an den gesetzlichen Krankenkassen Rund Geschäftsstellen mit insgesamt Beschäftigten Einnahmen 2011: 69,6 Milliarden Euro Ausgaben 2011: 68,3 Milliarden Euro AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen - Soziale Pflegeversicherung in Deutschland - Folie 38

Sanitätshaus Aktuell Unser Lächeln hilft. Homecare - Versorgung. Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team

Sanitätshaus Aktuell Unser Lächeln hilft. Homecare - Versorgung. Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team Sanitätshaus Aktuell Homecare - Versorgung Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team Dieser wird jetzt maßgeblich erweitert: Künftig können diese Versicherten auch Leistungen der Tages-

Mehr

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK)

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Einstufung der Pflegebedürftigkeit im Vergleich Alt (bis 2016): 3 Pflegestufen Pflegestufe

Mehr

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen

Mehr

Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit NIEDERSÄCHSISCHE VERSORGUNGSKASSE Stand: 01.01.2015 Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit im häuslichen und teilstationären Bereich Dauernde Pflegebedürftigkeit

Mehr

Herzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017

Herzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017 Herzlich Willkommen Soziale Pflegeversicherung mit der AOK Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017 1 Wesentliche Inhalte des PSG II Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Einführung des

Mehr

Pflegestärkungsgesetz

Pflegestärkungsgesetz Pflegestärkungsgesetz Bis zum 31.12.2014 galt: Personen sind pflegebedürftig, wenn Sie Hilfe im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit

Mehr

T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege?

T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege? T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und Familien im Bereich Pflege? Region Hannover/Fachbereich Soziales Senioren- und Pflegestützpunkt Calenberger Land, Stand 2016 Womit müssen Sie sich auseinandersetzen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück

Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Inhalt des Referats Vorstellung Beratungsangebote / Möglichkeiten

Mehr

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage Andrea Spanuth Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe Präsentationsvorlage Grundsätzliches zum Pflegestärkungsgesetz I Das Gesetz ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Durch

Mehr

PSG II. Änderungen ab dem

PSG II. Änderungen ab dem PSG II Änderungen ab dem 01.01.2017 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Was lange währt, wird endlich gut? BISHERIGER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF KRITIK: defizitorientiert, somatisch ausgerichtet, verrichtungsbezogen,

Mehr

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse 0 Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der - Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Infoveranstaltung zur Pflegeversicherung - Die Gesundheitskasse Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit

Mehr

PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE

PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 120 123 Pflegestufe I 235 244 Pflegestufe I (mit Demenz*) 305 316 Pflegestufe II 440 458 Pflegestufe II (mit Demenz*) 525 545 Pflegestufe III

Mehr

Leistungsverbesserungen: Das müssen Sie jetzt wissen!

Leistungsverbesserungen: Das müssen Sie jetzt wissen! Leistungsverbesserungen: Das müssen Sie jetzt wissen! Was ändert sich für Sie und ihre pflegenden Angehörigen im kommenden Jahr? Was müssen Sie als pflegender Angehöriger jetzt wissen für 2017? Maßgebliche

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab 01.01.017. Das PSG II ist in der ersten Stufe bereits am 01.01.016 in Kraft getreten. Die zweite Stufe, welche nunmehr zum 01.01.017 in Kraft treten

Mehr

PFLEGEHILFSMITTEL. Leistungen 2014 pro Monat (Angaben in Euro) bis zu. Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe I, II oder III 31 40

PFLEGEHILFSMITTEL. Leistungen 2014 pro Monat (Angaben in Euro) bis zu. Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe I, II oder III 31 40 PFLEGEHILFSMITTEL Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 31 40 Pflegestufe I, II oder III 31 40 Grundsätzlich werden unter dem Begriff Pflegehilfsmittel Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege

Mehr

Pflegeleistungen ab 2017

Pflegeleistungen ab 2017 Pflegeleistungen ab 2017 Mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz wird ab dem 01.01.2017 ein neuer Pflegebegriff eingeführt. Die bisherigen 3 Pflegestufen werden durch 5 neue Pflegegrade ersetzt. Maßgeblich für

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Fünfte Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II. Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin

Pflegestärkungsgesetz II. Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin Pflegestärkungsgesetz II Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin Pflegestärkungsgesetz II Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung

Mehr

DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ

DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ Pflegereform 2016/2017 PSG II 1. Einführung Inhaltsverzeichnis 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren 3. Von den Pflegestufen zu den Pflegegraden

Mehr

Alle ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. Die Leistungen im Überblick. Pflegegeld für häusliche Pflege

Alle ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. Die Leistungen im Überblick. Pflegegeld für häusliche Pflege Der ambulante Pflegedienst der Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll veröffentlicht an dieser Stelle eine Übersicht zu den ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. Die Informationen stammen vom Bundesministerium

Mehr

PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017

PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017 PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017 PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE kein Anspruch Pflegegrad 2 316 Pflegegrad 3 545 Pflegegrad 4 728 Pflegegrad 5 901 Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn

Mehr

Entlastungsbetrag. ambulant (zweckgebunden), in Euro

Entlastungsbetrag. ambulant (zweckgebunden), in Euro Pflegegrade Geldleistung ambulant, Sachleistung ambulant, Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden), Leistungsbetrag vollstationär, Pflegegrad 1 125 125 Pflegegrad 2 316 689 125 770 Pflegegrad 3 545 1.298

Mehr

Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht

Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht Das Pflegestärkungsgesetz Teil 1 Inkrafttreten: 01.01.2015 AURISCARE GmbH - Zentrale Berlin AURISCARE GmbH INHALT 1. Pflegeunterstützungsgeld 2. Sachleistungen ( 36

Mehr

Herzlich Willkommen beim Sozialverband VdK OV Münstertal

Herzlich Willkommen beim Sozialverband VdK OV Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 E-Mail vdk-muenstertal@t-online.de Herzlich Willkommen beim Sozialverband VdK OV Münstertal Im Mittelpunkt der Menschen - 1 - Änderungen und Neuregelungen durch ein

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Behandlungspflege (SGB V) Grundpflege (SGBXI)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Behandlungspflege (SGB V) Grundpflege (SGBXI) Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: *

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: * Sozialverband Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 * E-Mail kjstreu@t-online.de -1- Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung

Mehr

Weiterlesen auf den Seiten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK)

Weiterlesen auf den Seiten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) Versorgung Wer an Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz erkrankt, braucht neben einer guten medizinischen und therapeutischen Versorgung früher oder später regelmäßig Unterstützung. Besteht voraussichtlich

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Behandlungspflege Grundpflege Hauswirtschaftliche Versorgung Verhinderungspflege Betreuungs- und Entlastungsleistungen Tagespflege Leistungen im Überblick

Mehr

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am 25.02.2016 Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II 1 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Bisheriger Begriff

Mehr

Überblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur

Überblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur Überblick der Änderungen durch das PSG II zum 01.01.2017 Andreas Dasbach AOK Montabaur Hier steht das Thema des Vortrages AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse 1 Wesentliche Inhalte der Pflegereform

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Pflegereform 2017 Was ändert sich? Claudia Schöne, AOK PLUS 1 Grundsatz der Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen Hilfe. Soziale Grundsicherung

Mehr

Einführung in das Pflegestärkungsgesetz II

Einführung in das Pflegestärkungsgesetz II Einführung in das Pflegestärkungsgesetz II Stand November 2016 Pflegestützpunkt SBK Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Unter Vorbehalt anderer Regelungen und Anwendungsempfehlungen 21.11.2016 1 Was ist

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung neu ab 2017

Leistungen der Pflegeversicherung neu ab 2017 Leistungen der Pflegeversicherung neu ab 2017 Claudia Schöne Bereichsleiterin Pflege / Häusliche Krankenpflege April 2017 Begriff der Pflegebedürftigkeit - NEU! Es entscheidet der Grad der Selbstständigkeit

Mehr

Pflegekasse bei der. Pflegekasse. AOK Gesundheitskasse

Pflegekasse bei der. Pflegekasse. AOK Gesundheitskasse 0 Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der- Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Infoveranstaltung zur Pflegeversicherung Bürgerforum Altenpflege 05.12.2016 - Die Gesundheitskasse Übergangsregelungen

Mehr

Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung. Vortrag Bündnis für Familie Koblenz von Gerd Strunk

Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung. Vortrag Bündnis für Familie Koblenz von Gerd Strunk Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung Vortrag Bündnis für Familie Koblenz 19.11.2016 von Gerd Strunk 1 Themenbereiche Ausblick 2. und 3. Pflegestärkungsgesetz Leistungen nach dem

Mehr

Merkblatt Pflegeversicherung

Merkblatt Pflegeversicherung Merkblatt Pflegeversicherung Stand: 2017 Was ist die Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung wurde zur sozialen Absicherung des Risikos bei Pflegebedürftigkeit als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung

Mehr

Was bringt das PSG II?

Was bringt das PSG II? II. Pflegestärkungsgesetz Was bringt das PSG II? Die wesentlichsten Änderungen im SGB XI! Seite 1 Stand und Ausblick Juni 2015: Referentenentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Steffi s Pflegeteam. Der Pflegeberater. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624

Steffi s Pflegeteam. Der Pflegeberater. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624 Steffi s Pflegeteam Der Pflegeberater Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624 1 Die Pflegeversicherung Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde für die gesamte Bevölkerung eine

Mehr

Das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft ab 01.01.2013

Das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft ab 01.01.2013 Das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft ab 01.01.2013 Schwerpunkte 1. Verbesserte Leistungen für Demenzerkrankte 2. Betreuungsleistung 3. Zeitleistung und Kombileistung 4. Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wichtige Veränderungen

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wichtige Veränderungen Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: ( 14 (1) und (2) SGB XI) Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere

Mehr

Willkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2

Willkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2 Willkommen zur unseren Informationen über das Pflegestärkungsgesetz 2 Gesetze in 2015 Überblick Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft seit 01.01.2016 Verordnungen - durch Krankenhäuser bis zu 7 Tagen!

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

PS 0, I, II, oder III (mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, der zur Inanspruchnahme des erhöhten Betrages berechtigt)

PS 0, I, II, oder III (mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, der zur Inanspruchnahme des erhöhten Betrages berechtigt) » Kurzzeitpflege Im Anschluss an die Krankenhausbehandlung Für die zeitlich begrenzte Unterbringung in einer statio nären Einrichtung (Alten-/Pflegeheim) im Anschluss an einen Kranken hausaufenthalt stellt

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (Stand: )

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (Stand: ) Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (Stand: 15.08.2015) Ziele des Pflegestärkungsgesetzes II Die Pflegeversicherung und die pflegerische Versorgung sollen durch einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und

Mehr

Neu seit dem

Neu seit dem Neu seit dem 01.01.2017 Pflegebedürftigkeitsbegriff Keine Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade Vollkommen veränderte Assessment zur Pflegegradeinstufung Der Satz der Pflegeversicherung steigt um 0,2

Mehr

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse 0 Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der - Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Infoveranstaltung Pflegestärkungsgesetz II Pfiff Dachau, 12.10.2016 - Die Gesundheitskasse Pflegekasse

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Stand: Januar 2017 Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee

Mehr

Welche Leistungen bezahlt die Pflegeversicherung. Fachstelle für pflegende Angehörige

Welche Leistungen bezahlt die Pflegeversicherung. Fachstelle für pflegende Angehörige Pflegefall- was nun? Welche Leistungen bezahlt die Pflegeversicherung Inhaltsverzeichnis Der Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegebedürftig- was nun? Welche Kriterien sind für den Pflegegrad relevant? Leistungen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz/ Eingliederungshilfe

Pflegestärkungsgesetz/ Eingliederungshilfe Pflegestärkungsgesetz/ Eingliederungshilfe Sabine Schürmann, AOK Rheinland/Hamburg Köln, Zweites und drittes Pflegestärkungsgesetz zum 01.01.2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Verhältnis der Leistungen

Mehr

BASISINFORMATION. Leistungen der Pflegeversicherung

BASISINFORMATION. Leistungen der Pflegeversicherung BASISINFORMATION Leistungen der Pflegeversicherung Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt und werden dem Pflegebedürftigen in Form von

Mehr

Die Leistungen der Privaten Pflege-Pflichtversicherung Merkblatt für Antragsteller

Die Leistungen der Privaten Pflege-Pflichtversicherung Merkblatt für Antragsteller Die Leistungen der Privaten Pflege-Pflichtversicherung Merkblatt für Antragsteller In diesem Merkblatt erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Dieses Merkblatt ersetzt

Mehr

Übersicht Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz II ab dem

Übersicht Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz II ab dem Übersicht Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz II ab dem 01.01.2017 Vorbemerkung: Die vorliegende Zusammenfassung wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Gewähr für den Inhalt wird jedoch

Mehr

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Folie 1

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Folie 1 Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Folie 1 GLIEDERUNG PSG II Artikel 1 (Inkrafttreten zum 1.1.2016) Schwerpunkte: Beratung, Qualitätssicherung, Übergangsregelungen Artikel 2 (Inkrafttreten zum 1.1.2017)

Mehr

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Stand: Januar 2017 Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege

Die Änderungen rund um die Pflege Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Referent: Thorsten Meilahn. Datum: 05.11.2016 1. Überblick Das gilt ab dem 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt.

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) (PSG II) Bernhard Moorkamp, Pflegefachkraft AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Regionaleinheit Oldenburger Münsterland AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Folie 1 - Agenda 1. Einführung

Mehr

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? 2 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Mehr

Merkblatt -Pflegeversicherung-

Merkblatt -Pflegeversicherung- Welche erhalte ich von der Pflegeversicherung? Auch Kinder und können unter bestimmten Umständen der Pflegeversicherung erhalten. Bei Kindern muss ein erhöhter Pflege- und Betreuungsbedarf im Vergleich

Mehr

Wie stellt man einen Antrag? Wie bekommt man ein Beratungsgespräch?

Wie stellt man einen Antrag? Wie bekommt man ein Beratungsgespräch? Kriterien der Pflegebedürftigkeit Personen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Erkrankung sind ihren Möglichkeiten eingeschränkt. Sie brauchen Hilfe und bekommen diese oft durch die Pflegeversicherung.

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II Änderungen zum AOK NORDWEST Frank Neuser

Pflegestärkungsgesetz II Änderungen zum AOK NORDWEST Frank Neuser Pflegestärkungsgesetz II Änderungen zum 01.01.2017 AOK NORDWEST Frank Neuser AGENDA 1. Finanzierung 2. Übergangsrecht 3. Leistungen AOK NORDWEST Frank Neuser 2 Finanzierung Die Beitragssatzanpassung reicht

Mehr

Übersicht: Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II)

Übersicht: Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II) Übersicht: Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften ( PSG II) Stand: Zweite und Dritte Lesung v. 13.11.2015 Inkrafttreten: 2016 bzw. 2017 Das 2015

Mehr

Jörg Fröhlich Geschäftsführer der Elisabethenstiftung Lauingen

Jörg Fröhlich Geschäftsführer der Elisabethenstiftung Lauingen Titel Pflegebedürftig der Präsentation was nun? Untertitel Wie ich als der Angehöriger Präsentation Pflege organisiere und wo ich Hilfe bekomme Geschäftsführer der Elisabethenstiftung Lauingen Augsburg,

Mehr

Leistungen der Pflegekassen sowie ortsnahe Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Leistungen der Pflegekassen sowie ortsnahe Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Leistungen der Pflegekassen sowie ortsnahe Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Thomas Hackenberg Referatsleiter Pflegeversicherung / Sonstige Vertragspartner Verband der

Mehr

Die Pflegestärkungsgesetze

Die Pflegestärkungsgesetze Die Pflegestärkungsgesetze Pflegeneuausrichtungsgesetz 2013 Erstes Pflegestärkungsgesetz 2015 Zweites Pflegestärkungsgesetz 2017 Christiane Mais, Aphasiker-Zentrum NRW e.v./regionales Schlaganfallbüro

Mehr

Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten

Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten 1. Warum ist eine Pflegereform notwendig? Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit orientiert sich heute vor allem an den körperlichen Einschränkungen des Betroffenen

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI nach Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI nach Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI nach Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes Leistungen der Pflegeversicherung sind: - Sachleistungen und Pflegegeld - Verhinderungspflege - Kurzzeitpflege

Mehr

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) erfolgte eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Das PSG II tritt ab dem in Kraft.

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) erfolgte eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Das PSG II tritt ab dem in Kraft. Kundeninformation zum PSG II Zweites Pflegestärkungsgesetz Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) erfolgte eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Das PSG II tritt ab dem 01.01.2017 in

Mehr

Leistungszuwächse im Überblick

Leistungszuwächse im Überblick I.6 Schnelleinstieg Leistungszuwächse im Überblick Auf einen Blick: höhere Leistungen in der Pflegeversicherung und ein neuer sbegriff Die Pflegestärkungsgesetze I und II stellen die größte Reform seit

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Versorgung neu ab 2017

Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Versorgung neu ab 2017 Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Versorgung neu ab 2017 Claudia Schöne Bereichsleiterin Pflege / Häusliche Krankenpflege März 2017 Begriff der Pflegebedürftigkeit - NEU Es entscheidet

Mehr

Kundeninformationen zur Einführung des 2. Pflegestärkungsgesetzes. Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Kundeninformationen zur Einführung des 2. Pflegestärkungsgesetzes. Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Kundeninformationen zur Einführung des 2. Pflegestärkungsgesetzes Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Liebe Kundinnen und Kunden, sehr geehrte Angehörige! Die Bundesregierung

Mehr

Häusliche Betreuung und Unterstützung

Häusliche Betreuung und Unterstützung Häusliche Betreuung und Unterstützung COMPASS Private Pflegeberatung GmbH Köln, Juli 2014 COMPASS ein Tochterunternehmen des PKV-Verbandes 2 Wer findet durch das Labyrinth? 3 Begriff der Pflegebedürftigkeit

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Quelle: bpa Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

PFLEGESACHLEISTUNGEN 36 SGB XI

PFLEGESACHLEISTUNGEN 36 SGB XI GESTERN UND HEUTE Häusliche Pflegeleistungen Angebote zur Unterstützung im Alltag stundenweise Verhinderungspflege zusätzliche Betreuung- und Entlastung niedrigschwellige B- & E- Leistungen Grundpflege

Mehr

Sätze laut Pflege-Stärkungsgesetz II in der Pflegeversicherung

Sätze laut Pflege-Stärkungsgesetz II in der Pflegeversicherung Änderungen in der Pflegeversicherung Ab dem 1. Januar 2016 gelten kleinere Änderungen hinsichtlich der Pflegeleistungen. Im Zusammenhang mit der Ersatz- und Kurzzeitpflege steigt der Anspruch auf Pflegegeld

Mehr

Was ist neu an der neuen Pflege?

Was ist neu an der neuen Pflege? Was ist neu an der neuen Pflege? Die wichtigsten Änderungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes, PSG II Impulsvortrag Philipp Kocher, Teamleiter CompetenceCenter Pflege AOK Stuttgart-Böblingen Haus am

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Entlastungsangebote für Angehörige und Prävention Geschäftsbereich Pflege/Häusliche Krankenpflege Claudia Schöne / Bereichsleiterin Dresden, 07. November 2018 Pflegeversicherung

Mehr

Die Pflegestärkungsgesetze mehr Flexibilität in der ambulanten Versorgung. MRin Katja Streppel 25. April 2017

Die Pflegestärkungsgesetze mehr Flexibilität in der ambulanten Versorgung. MRin Katja Streppel 25. April 2017 Die Pflegestärkungsgesetze mehr Flexibilität in der ambulanten Versorgung MRin Katja Streppel 25. April 2017 Zukunftsthema Pflege 350.000 Pflegebedürftige in Bayern - davon 70 % ambulant versorgt - davon

Mehr

Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017

Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung sieht für Versicherte im ambulanten Pflegebereich eine Reihe an Leistungen vor, welche dem Grundsatz ambulant

Mehr

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich) 1 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bürgerforum Altenpflege Das erste Pflegestärkungsgesetz Dienstag, 24.02.2015 - Die Gesundheitskasse Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG)

Mehr

Kundeninformation. Dezember Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer,

Kundeninformation. Dezember Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer, Seite 1 von 9 Dezember 2014 Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer, Für das Jahr 2015 können wir uns über einige Neurungen im Pflegegesetz freuen. Alle pflegebedürftigen

Mehr

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend:

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend: Änderungen rund um die Pflege zum 01.01.2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage gestellt.

Mehr

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege Fachbereich Thematik Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege I. Allgemeines Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen

Mehr

Vorwort 1. 1. Pflege und Hilfe zu Hause, häufig verwendete Begriffe verstehen 3. 1.1. Hauswirtschaftliche Versorgung 4. 1.2.

Vorwort 1. 1. Pflege und Hilfe zu Hause, häufig verwendete Begriffe verstehen 3. 1.1. Hauswirtschaftliche Versorgung 4. 1.2. Inhalt Vorwort 1 1. Pflege und Hilfe zu Hause, häufig verwendete Begriffe verstehen 3 1.1. Hauswirtschaftliche Versorgung 4 1.2. Grundpflege 5 1.2.1. Körperpflege 5 1.2.2. Ernährung 8 1.2.3. Mobilität

Mehr

Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab

Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab 01.01.2017 Gut umsorgt zuhause. Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab 01.01.2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Was ist neu in der Pflege?

Was ist neu in der Pflege? Herzlich Willkommen! Was ist neu in der Pflege? 11.10.2018, AWO Heiden Ruth Weddeling Kreis Borken, Leiterin Abteilung Pflege/Heimaufsicht Übersicht 1. Was bedeutet Pflegebedürftigkeit? 2. Wie hoch ist

Mehr

Zusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI

Zusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI Zusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI (1) Pflegebedürftige, die die Voraussetzungen des 45a erfüllen, können neben den in diesem Kapitel vorgesehenen Leistungen der ambulanten und teilstationären

Mehr

Die Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015

Die Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015 Die Entwicklung der Pflegeversicherung Open Campus Universität Bremen 11. Juli 2015 1 Inhalt Entstehungsgeschichte - Armutsrisiko bei Pflegebedürftigkeit Definition von Pflegebedürftigkeit - Gehört Demenz

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 10 1 8 6 0 Spalte1 SpalteSpalte Zeile1 Zeile Ze ile Ze ile Änderung Pflegereform 017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 017 Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszüge beziehen sich ausschließlich

Mehr

Vorwort... 5 Paragraphen-Register Die Vergütungsregelungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen...

Vorwort... 5 Paragraphen-Register Die Vergütungsregelungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen... Inhaltsübersicht Vorwort... 5 Paragraphen-Register... 15 A. Die Zielsetzung der neuen Regelungen... 19 B. Der (neue) Pflegebedürftigkeitsbegriff... 37 C. Das Neue Begutachtungsinstrument... 63 D. Die Pflegegrade...

Mehr

Wenn Sie derzeit einen Pflegebedarf Ihrer Pflegekasse

Wenn Sie derzeit einen Pflegebedarf Ihrer Pflegekasse VON DER PFLEGESTUFE ZUM PFLEGEGRAD Pflegebedürftige und Angehörige freuen sich auf bessere Leistungen ab dem 1. Januar 2017. Wir erklären Ihnen verständlich die Details. Gehören Sie zu den 2,7 Millionen

Mehr

Auf einen Blick Die wichtigsten Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen

Auf einen Blick Die wichtigsten Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen Auf einen Blick Die wichtigsten Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen Information für Pflegebedürftige und deren Angehörige Die neuen Pflegestärkungsgesetze: Das ändert sich zum 01.01.2017 Zum 1.

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II

SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kassel, 3. November 2016 Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II Das ändert sich in der Pflegeversicherung Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz

Mehr