Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK)
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- Kornelius Hafner
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1 Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK)
2 Einstufung der Pflegebedürftigkeit im Vergleich Alt (bis 2016): 3 Pflegestufen Pflegestufe I täglich 1,5 h Zeitaufwand (mindestens 46 min Grundpflege) Pflegestufe II täglich 3 h Zeitaufwand (mindestens 2 h Grundpflege) Pflegestufe III täglich 5 h Zeitaufwand (mindestens 4 h Grundpflege) Pflegestufe 0 bei erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderungen, psychische Erkrankungen) Neu (ab 2017) 5 Pflegegrade Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung 2
3 Neu: Sechs Lebensbereiche (Module) werden hinsichtlich der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten betrachtet: 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 7. Außerhäusliche Aktivitäten 8. Haushaltsführung 3
4 Begutachtungskriterien im Vergleich Aktuelle Begutachtungskriterien 1 Körperpflege 2 Ernährung 3 Mobilität 4 Hauswirtschaftliche Versorgung Die Module 1 und 4 sind heute schon im Pflegebedürftigkeitsbegriff in leicht abgewandelter Form enthalten. Die Module 2, 3 und 6 ( Teilhabe ) sind völlig neu. Begutachtungskriterien nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 1 Mobilität 10 % 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3 Verhaltensweisen und deren Problemlagen 15 % 4 Selbstversorgung 40 % 5 Umgang mit krankheits- / therapiebedingten Anforderungen 6 Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 7 Außerhäusliche Aktivitäten - 8 Haushaltsführung - 20 % 15 % 4
5 Schwellenwerte zum Pflegegrad Kein Pflegegrad Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Schwellen -wert (von bis) 0 unter 12,5 Gesamtpunkte 12,5 unter 27 Gesamtpunkte 27 unter 47,5 Gesamtpunkte 47,5 unter 70 Gesamtpunkte 70 unter 90 Gesamtpunkte Gesamtpunkte Die Ergebnisse aus den 6 Begutachtungsbereichen werden gewichtet und zu einem Gesamtergebnis zusammengeführt. Das Gesamtergebnis kann einen Wert zwischen 0 und 100 Punkten aufweisen. 5
6 Überleitungsvorschriften/ automatische Überleitung, 140 ff SGB XI: Menschen mit körperlichen Einschränkungen werden automatisch von ihrer Pflegestufe in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet. einfacher Stufensprung Menschen, bei denen eine Beeinträchtigung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden in den übernächsten Pflegegrad überführt. doppelter Stufensprung Es besteht Bestandsschutz für den Überleitungspflegegrad, aber: Anhebung des Pflegegrades bei Neubegutachtung selbstverständlich möglich Anträge auf Begutachtung nach dem neuen System können grds. nur zu einer Verbesserung nicht aber zu einer Verschlechterung des Pflegegrads führen: Ausnahme: Pflegebedürftigkeit liegt überhaupt nicht mehr vor (dann Einstellung der Leistungen für die Zukunft) keine Wiederholungsbegutachtung gemäß 18 Abs. 2 Satz 5 SGB XI bis zum 1. Januar
7 Pflegestufe 0 (Demenz): Überleitung in Pflegegrad 2 ALT: Pflegestufe 0 NEU: Pflegegrad 2 Pflegegeld Pflegesachleistung teilstationäre Pflege vollstationäre Pflege Pflegegeld Pflegesachleistung teilstationäre Pflege vollstationäre Pflege Pflegestufe 0 Pflegegrad 2 7
8 Pflegestufe I: Überleitung in Pflegegrad 2 ALT: Pflegestufe I NEU: Pflegegrad 2 Pflegegeld Pflegesachleistung teilstationäre Pflege vollstationäre Pflege Zuschlag Pflegestufe I Pflegegrad 2 - Pflegegeld Pflegesachleistung teilstationäre Pflege vollstationäre Pflege 8
9 Pflegestufe I mit Demenz: Überleitung in Pflegegrad 3 ALT: Pflegestufe I mit Demenz NEU: Pflegegrad 3 Pflegegeld Pflegesachleistung teilstationäre Pflege vollstationäre Pflege Pflegestufe I mit Demenz Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung teilstationäre Pflege vollstationäre Pflege 9
10 Pflegestufe II: Überleitung in Pflegegrad 3 ALT: Pflegestufe II NEU: Pflegegrad 3 Pflegegeld Pflegesachleistung teilstationäre Pflege vollstationäre Pflege Zuschlag Pflegestufe II Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung teilstationäre Pflege vollstationäre Pflege 10
11 Pflegestufe III: Überleitung in Pflegegrad 4 ALT: Pflegestufe III NEU: Pflegegrad 4 Pflegegeld Pflegesachleistung teilstationäre Pflege vollstationäre Pflege Pflegegeld Pflegesachleistung teilstationäre Pflege vollstationäre Pflege Pflegestufe III Pflegegrad 4 11
12 Pflegestufe III mit Demenz: Überleitung in Pflegegrad 5 ALT: Pflegestufe III mit Demenz NEU: Pflegegrad 5 Pflegegeld Pflegesachleistung teilstationäre Pflege vollstationäre Pflege Pflegestufe III mit Demenz Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung teilstationäre Pflege vollstationäre Pflege 12
13 Pflegestufe III und Härtefall: Überleitung in Pflegegrad 5 ALT: Pflegestufe III und Härtefall NEU: Pflegegrad 5 Pflegegeld Pflegesachleistung teilstationäre Pflege vollstationäre Pflege Pflegestufe III Härtefall Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung teilstationäre Pflege vollstationäre Pflege 13
14 Fallbeispiel: Pflegebedürftiger im ambulanten Bereich mit Pflegestufe 1 und Einschränkung der Alltagskompetenz Leistungen: Pflegegeld oder 689 Sachleistungen und bis zu 208 Betreuungs-/Entlastungsleistungen wird übergeleitet in Pflegegrad 3 Leistungen: 545 Pflegegeld oder Sachleistungen und bis zu 125 Entlastungsleistungen 14
15 Neu: Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil im Heim Ab 2017 ist der pflegebedingte Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch, d.h. er steigt nicht mehr mit einer Einstufung in einen höheren Pflegegrad. Bestandsschutz: Pflegeheimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten einen Zuschlag von der Pflegekasse, wenn ihr individueller an das Pflegeheim zu zahlender Eigenanteil im Januar 2017 höher ist als ihr individueller Eigenanteil im Dezember 2016, bis zum Erreichen des ursprünglichen Eigenanteils. Fiktives Beispiel: 2016: Pflegestufe II 2017: Pflegegrad 3 Pflege und Betreuung p. Tag 58,53 58,53 Monatlicher Pflegesatz 1.780, ,48 Abzüglich Pflegekosten Eigenanteil Pflege 450, Zuschlag: 129,52 15
16 Leistungen bei Pflegegrad 1, 28 a SGB XI Pflegeberatung Beratung in der eigenen Häuslichkeit Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen Versorgung mit Pflegehilfsmitteln Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen Pflegekurse für Angehörige/ehrenamtliche Pflegepersonen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 bei häuslicher Pflege, (auch für Sachleistung durch Pflegedienst (Grundpflege), Kurzzeitpflege, teilstationäre Tages- und Nachtpflege einsetzbar) Zuschuss in Höhe von 125 bei vollstationärer Pflege Finanzielle Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu ) 16
17 Teilstationäre Tages- und Nachtpflege, 41 SGB XI Pflegegrad 1 - Pflegegrad Pflegegrad Pflegegrad Pflegegrad Die Betreuung wird im Tagesverlauf zeitweise in einer Einrichtung sichergestellt. Kombination möglich: Pflegebedürftige können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt. 17
18 Kurzzeitpflege, 42 SGB XI Die vorübergehende Pflege eines pflegebedürftigen Patienten in einem Heim, für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung in Krisensituationen wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Die Kosten der Kurzzeitpflege werden bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr bis zu einer Höhe von übernommen. Der Pflegebedürftige muss die Kosten für Unterkunft und Essen selbst zahlen. Kombination mit Verhinderungspflege möglich: Der Betrag kann um bis zu aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu im Kalenderjahr erhöht werden (Budgetübertragung). 18
19 Verhinderungs-/ Ersatzpflege, 39 SGB XI Die Pflege durch eine andere als die normalerweise in der häuslichen Pflege tätige Pflegeperson, wenn diese wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist. Wenn die Ersatzpflege erstmalig in Anspruch genommen wird, muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben. Die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege werden für bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr bis zu einer Höhe von erstattet. Ausnahme: Die Ersatzpflegekraft ist mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert oder lebt in häuslicher Gemeinschaft mit ihm, dann Obergrenze Höhe 1,5 faches Pflegegeld zzgl. zusätzliche Aufwendungen, z.b. Fahrtkosten oder Verdienstausfall, bis insgesamt maximal (Verwandte: Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister. Verschwägerte: Stiefeltern, -kinder, -enkelkinder (Enkelkinder des Ehepartners), Schwiegereltern, -kinder, Großeltern des Ehepartners, Schwager/Schwägerin.) 19
20 Entlastungsleistung, 45 b SGB XI Anspruch auf Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege in Höhe von bis zu 125 monatlich für Aufwendungen in Zusammenhang mit Leistungen der Tages- oder Nachtpflege Leistungen der Kurzzeitpflege Leistungen der ambulanten Pflegedienste nach 36, in PG 2 bis 5 jedoch nicht für die Leistung körperbezogener Pflegemaßnahmen Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag nach 45 a. Der in einem Kalenderjahr nicht verbrauchte Betrag kann in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. 20
21 Rentenversicherung für Pflegende, 44 SGB XI Voraussetzungen: Pflege einer oder mehrerer pflegebedürftiger Personen wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mind. 2 Tage in der Woche Pflege = pflegerische Maßnahmen in den Begutachtungsbereichen (Mobilität, und kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsund therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte), somit auch bei Betreuungsmaßnahmen sowie bei Hilfen in der Haushaltsführung in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig Pflegeperson ist regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig bei pflegebedürftiger Person liegt Pflegegrad 2 5 vor 20
22 Sonstige soziale Sicherung für Pflegepersonen Bzgl. gesetzlicher Unfallversicherung Einbezug in den Versicherungsschutz ( 44 Abs. 2 a SGB XI, 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII) während der pflegerischen Tätigkeit und Hilfe bei der Haushaltsführung, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt Bzgl. gesetzlicher Arbeitslosenversicherung Pflichtversicherung, Entrichtung von Beiträgen an die Bundesagentur für Arbeit durch die Pflegekassen bemessen an Einkünften in Höhe von 50 % der Bezugsgröße ( 44 Abs. 2 b SGB XI, 345 Nr. 8 SGB III), bei o Pflege einer oder mehrerer pflegebedürftiger Personen wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mind. 2 Tage in der Woche, in häuslicher Umgebung, nicht erwerbsmäßig o wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und o Pflegeperson unmittelbar vor Pflegetätigkeit versicherungspflichtig war oder mit Anspruch auf laufende Entgeltersatzleistung, 26 Abs. 2 b SGB XI 22
23 Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit.
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