Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:

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1 Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in 15 festgelegten Schwere bestehen

2 Kompetenzmodule Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung etc.) NEUER pflegebedürftigke ITS-BEGRIFF (NBA) Umgang mit krankheitsspezifischen / therapiebedingten Anforderungen Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

3 Pflegegrade

4 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Pflegekasse ermittelt aktuelle Pflegestufe 12/2016 Antrag bei der Pflegekasse stellen Automatische Überleitung In Pflegegrad MDK UNTERSUCHUNG 18 SGB XI Bescheid der Pflegekasse ohne Gutachten Automatischer Leistungsbezug Bescheid der Pflegekasse mit Gutachten Leistungsbezug

5 Überleitung von bisheriger Pflegestufe in den zukünftigen Pflegegrad Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz a) von Pflegestufe I in den Pflegegrad 2, b) von Pflegestufe II in den Pflegegrad 3, c) von Pflegestufe III in den Pflegegrad 4 sowie d) von Pflegestufe III, soweit die Voraussetzungen für einen Härtefall vorliegen in den Pflegegrad 5. Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz a) ohne gleichzeitige Pflegestufe = Pflegegrad 2, b) bei gleichzeitigem Vorliegen der Pflegestufe I = Pflegegrad 3, c) bei gleichzeitigem Vorliegen der Pflegestufe II = Pflegegrad 4, d) bei gleichzeitigem Vorliegen der Pflegestufe III ohne oder mit Härtefall = Pflegegrad 5.

6 Leistungsunterschiede

7 36 SGB XI - Sachleistungen Diese Leistung (Grad 1-5) wird durch geeignete Pflegekräfte erbracht. Eine Umwandlung kann bis zu max. 40 % des Budgets zur Erstattung analog des Entlastungsbetrages ( 45b Abs. 1, Satz 4) genutzt werden

8 37 SGB XI Pflegegeld Der Pflegebedürftige (Grad 2-5) kann dies, entsprechend seiner Pflegestufe, für selbst sichergestellte Pflege beanspruchen

9 Kombinationsleistungen 38 SGB XI Der Versicherte kann sich entscheiden, bestimmte Leistungen als Sachleistung in Anspruch zu nehmen und sich, wenn der Betrag der jeweiligen Pflegestufe nicht ausgeschöpft wurde, ein anteiliges Pflegegeld auszahlen zu lassen

10 Leistungen analog der Pflegegrade?

11 41 SGB XI teilstationäre Pflege Keine Anrechnung auf andere Leistungen, Leistungsanspruch für Grad 2 bis 5 in Höhe der jeweiligen Sachleistung

12 43 SGB XI Vollstationäre Pflege Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt. Einrichtungsindividuelle über alle Pflegegrade einheitliche Eigenanteile

13 Angebote zur Unterstützung im Alltag 45a SGB XI WER? Alle ambulante versorgten Pflegebedürftigen im Grad 1 5. = Entlastungsbetrag 125 Euro pro Monat für alle Leistungsbezieher. Im Heim analog 43b SGB XI Bestandteil des Heimentgeltes

14 Verhinderungspflege 39 SGB XI Voraussetzungen: Pflegeperson fällt aus: - Urlaub - Krankheit - andere Gründe und hat mindestens 6 Monate gepflegt Anspruchsdauer : max. 42 Tage/ 1612 Euro

15 42 SGB XI Kurzzeitpflege 1. Übergangszeit im Anschluss an stat. Behandlung 2. In einer Krisensituation Wenn die häusl. Pflege nicht ausreicht etc. Höchstens 1612,00 56 Tage pro Kalenderjahr

16 Umwidmung 42 (Kurzeitpflege) und 39 (Verhinderungspflege) SGB XI Der Anspruch aus der Kurzzeitpflege kann um maximal 1612 Euro aus der Verhinderungspflege erhöht werden. = 3224 Euro Der Anspruch auf Verhinderungspflege kann um max. 806 Euro aus der Kurzzeitpflege erhöht werden. = 2418 Euro

17 Leistungen bei Pflegegrad 1 Beratungsbesuche gemäß 37 Abs. 3 zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen gemäß 38a, Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, Pflegekurse Entlastungsbetrag von 125 monatlich, Vollstationäre Pflege Zuschuss 125 und zusätzliche Betreuung und Aktivierung Aber keine Kurzzeitpflege und keine Verhinderungspflege

18 40 SGB XI Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Pflegehilfsmittel leihweise Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel Höchstbetrag monatlich 40,00 Wohnumfeldverbesserung Höchstbetrag 4000 je Maßnahme

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