DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ

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1 DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ Pflegereform 2016/2017 PSG II 1. Einführung Inhaltsverzeichnis 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren 3. Von den Pflegestufen zu den Pflegegraden 4. Die neuen Leistungen des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) 5. Quellennachweis 1

2 Einführung PSG II Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Flexibilisierung und Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung (PV) Umstieg erfolgt am Beitragssatz der PV steigt um 0,2% Punkte Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren 2

3 Alte Definition der Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig sind Personen die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe benötigen (SGB XI 14 Abs. 1 gültig bi ) Neue Definition der Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweisen und deshalb die Hilfe durch andere bedürfen. Pflegebedürftig sind Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, für voraussichtlich mindestens 6 Monate, bestehen. (SGB XI 14 Abs. 1 neu ab ) 3

4 Neuer Maßstab für die Pflegebedürftigkeit ist Der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen, Die Abhängigkeit von personeller Hilfe und zwar nicht nur bei einigen Verrichtungen der Grundpflege, Sondern in allen relevanten Bereichen der elementaren Lebensführung. Neuer Maßstab ist der Grad der Selbstständigkeit und nicht mehr der Zeitaufwand des Hilfebedarfs Der ressourcenorientierte Ansatz ermöglicht zudem eine systematische Erfassung von Präventions- und Rehabilitationsbedarf Das neue Begutachtungsverfahren Selbstständigkeit und Fähigkeiten der Menschen in sechs Lebensbereichen Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul 4 Modul 5 Modul 6 Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Erfasst wird in Modul 1, 4, 5 und 6 die Selbstständigkeit Erfasst wird in Modul 2 die Fähigkeiten Erfasst wird in Modul 3 die Häufigkeit der Verhaltensweisen } Grad der Beeinträchtigung der Lebensbereiche 4

5 Gewichtung der Module 10% 15% 15% 20% 40% Beispiel an Modul 1 npk2015-drpick-das-neue-begutachtungsassssment jpg?cb=

6 Beispiel Modul 1 Pflegegrad 6

7 Von den Pflegestufen zu den Pflegegraden Pflegegrade PG 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit PG 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit PG 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit PG 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit PG 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Mit Besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 7

8 Veränderungen durch das neue Begutachtungsverfahren Gerechte Einstufung des Pflegebedürftigen Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Erkrankungen erhalten einen besseren Zugang zu den PV- Leistungen Das neue Verfahren verzichtet auf die Minutenangaben Das neue Verfahren soll leichter nachvollziehbar sein Überleitung vom neuen in das alte System Alle Leistungsempfänger der Pflegeversicherung (PV) werden nach einer Überleitungsregel in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Für die Leistungsempfänger ist ein umfassender Schutz des Besitzstandes vorgesehen: Niemand wird schlechter gestellt. Es gilt lebenslanger Bestandsschutz: Kein bisher Pflegebedürftiger kann durch Neubegutachtung schlechter gestellt werden. Einzige Ausnahme: Pflegebedürftigkeit liegt nicht mehr vor. 8

9 Überleitungsregelung Gültiges Verfahren Wird übergeleitet in Pflegegrad PS 0 mit EA 2 PS I ohne EA 2 PS I mit EA 3 PS II ohne EA 3 PS II mit EA 4 PS III ohne EA 4 PS III mit EA 5 Härtefall 5 PS = Pflegestufe EA = eingeschränkte Alltagskompetenzen Die neuen Leistungen des PSG II 9

10 Die Leistungsveränderungen ab Die Leistungen der PV werden ab dem angehoben und erweitert Leistungen der PV werden über die Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung hinaus um Entlastungsleistungen erweitert Neuerung Pflegegeld Leistungen bis Leistungen ab Pflegestufe Leistung Pflegegrad Leistungen PS PG 1 * PS 1 ohne EA 244 PG PS 1 mit EA 316 PS 2 ohne EA 458 PG PS 2 mit EA 545 PG PS PG * Für PG 1 besteht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag von

11 Neuerung Pflegesachleistungen Leistungen bis Leistungen ab Pflegestufe Leistung Pflegegrad Leistungen PS PG 1 PS 1 ohne EA 468 PG PS 1 mit EA 689 PS 2 ohne EA 1144 PG PS 2 mit EA 1298 PG PS PG Härtefall 1995 Leistungen bei Pflegegrad 1 Pflegeberatung Beratung in der eigenen Häuslichkeit Versorgung mit Hilfsmitteln Wohnumfeldverbessernde Maßnahme Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Helfer 11

12 Entlastungsbetrag Es werden monatlich 125 gewährt (104 oder 208 bis ) Beim Entlastungsbetrag besteht die Möglichkeit diesen Anzusparen, allerdings verfallen nicht verbrauchte Ansprüche ab dem des Folgejahres Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen Kurzzeitpflege (KZP) Anspruch von Pflegegrad 2-5 Zur Verfügung steht ein Höchstbetrag von 1612,- im Jahr KZP- Anspruch besteht für max. 8 Wochen im Kalenderjahr Kann um den vollen Betrag der Verhinderungspflege auf 3224,- im Jahr erhöht werden Das Pflegegeld wird während der KZP zur Hälfte weitergezahlt 12

13 Verhinderungspflege (VHP) Anspruch von Pflegegrad 2-5 Zur Verfügung steht ein Höchstbetrag von 1612,- im Jahr VHP- Anspruch besteht für max. 6 Wochen im Kalenderjahr Kann um den halben Betrag der KZP auf 2418,- im Jahr erhöht werden Das Pflegegeld wird während der VHP zur Hälfte weitergezahlt Tages- oder Nachtpflege Leistungen bis Leistungen ab Pflegestufe Leistung Pflegegrad Leistungen PS PG 1 - PS 1 ohne EA 468 PG PS 1 mit EA 689 PG PS 2 ohne EA 1144 PG PS 2 mit EA 1298 PG PS

14 Absicherung von nicht-erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen Pflegeperson pflegt wenigstens 10 Stunden wöchentlich, regelmäßig verteilt auf mindestens 2 Tage Pflegeperson ist nicht mehr wie 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig Pflegeperson hat Anspruch auf Renten-,Arbeitslosenversicherung Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 Unfallversicherung Kurzzeitige Freistellung von bis zu 10 Tagen Bei akut auftretender Pflegesituation eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen besteht der Anspruch auf 10 Tage Freistellung von der Arbeit In dieser Zeit erhält der Angehörige Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung 14

15 Stationäre Dauerpflege Leistungen bis Leistungen ab Pflegestufe Leistung Pflegegrad Leistungen PS 0 Kein Anspruch PG PS PG PS PG PS PG Härtefall 1995 PG Änderung Finanzierung stationäre Dauerpflege Für die Pflegegrade 2-5 wird ein einrichtungsbezogener Eigenanteil ermittelt ( + Investitions-, Unterkunft-, Verpflegungskosten) Liegt der einrichtungsbezogene Eigenanteil höher als der jetzige Eigenanteil, dann übernimmt die Pflegekasse den Differenzbetrag (Besitzstandsschutz gilt bis ) 15

16 Weiter Informationen Pflegestützpunkt Osthofen Fr. Bock, Tel.: Fr. Markheim, Tel.: Broschüre: Das neue Begutachtungsinstrument der Sozialen Pflegeversicherung- Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit; Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) Quellennachweis Das zweite Pflegestärkungsgesetz, Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff; MDK PowerPoint Präsentationen (2016) PSG II, NBA- Pflegereform 2016/2017, Das neue SGB XI, Vergleichende Gegenüberstellung/Synopse, Gesetzesmaterialien und Erläuterungen zum Pflegestärkungsgesetz II; Walhalla Fachverlag; Regensburg (2016) 16

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