PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II. Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz
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- Gerda Messner
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1 PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz
2 Inhaltsverzeichnis 5 Pflegestärkungsgesetz Was bedeutet das neue Gesetz? 8 Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsrichtlinie Gewichtung des Neuen Begutachtungs-Assessment 10 Übertragung der Pflegestufen in die neuen Pflegegrade Übersicht für unsere Bewohner 12 Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil Übersicht der Kosten 14 Bestandsschutz Gleichberechtigung für Bewohner 15 Betreuungskräfte Unterstützung der Lebensqualität 2
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5 Pflegestärkungsgesetz 2017 Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz - PSG II - im Januar 2017 erfolgt eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Auf die Änderungen sind wir zum Wohle unserer Bewohner gut vorbereitet. Der Schwerpunkt des PSG II liegt in der Umsetzung des lang erwarteten neuen Begutachtungsverfahrens (NBA) und der Einführung von fünf Pflegegraden. 5
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8 Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsrichtlinie Ab 2017 gelten der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und eine neue Begutachtungsrichtlinie (oft auch Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) genannt) für eine gerechtere, individuellere Begutachtung und Einstufung der Pflegebedürftigen in Pflegegrade. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade. Bei der Begutachtung der Pflegebedürf- tigen werden neben körperlichen Einschränkungen insbesondere Einschränkungen in der Alltagskompetenz berücksichtigt. Das entscheidende Kriterium ist der Grad der Selbständigkeit des Bewohners. Dabei wird geprüft, wie selbstständig die Aktivitäten ausgeführt werden können, um festzustellen, inwieweit Hilfestellung notwendig ist. PG = Pflegegrad P = Punkte PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG P 12,5 P 27 P 47,5 P 70 P 90 P 100 P
9 Gewichtung der NBA-Module Modul: Modul: Modul: Modul: Modul: Bewertung der Selbstständigkeit: PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Geringe Beeinträchtigung Erhebliche Beeinträchtigung Schwere Beeinträchtigung Schwerste Beeinträchtigung Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 9
10 Übertragung der Pflegestufen Neue Pflegegrade. Übersicht für unsere Bewohner. Die Übertragung der Pflegestufen in die neuen Pflegegrade unserer Bewohner erfolgt automatisch es ist nicht notwendig, einen erneuten Antrag zu stellen. Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz machen einen einfachen Stufensprung, z. B. von Pflegestufe I in Pflegegrad 2. Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz machen einen doppelten Stufensprung, z. B. von Pflegestufe I in Pflegegrad 3. Es wird zu Beginn also niemand dem Pflegegrad 1 zugeordnet. 10
11 von von Pflegestufe 0 (mit Demenz) mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe I nach Pflegegrad 2 von von Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe II nach Pflegegrad 3 von von Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe III nach Pflegegrad 4 von Pflegestufe III / Härtefall von Pflegestufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach Pflegegrad 5 11
12 Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil Für die Pflegegrade 2 bis 5 gibt es eine einheitliche Zuzahlung der Bewohner in stationären Einrichtungen. Für alle Pflegegrade ist der gleiche Einrichtungseinheitliche Eigenanteil für die Pflege zu entrichten. Für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die Pflegeleistungen 414,12 Euro je Monat. (In Summe mit Unterkunft und Verpflegung (U&V) sowie den Investitionskosten (IV) 1.662,25 Euro je Monat.) Sollte eine Höherstufung des Pflegegrades durch den Medizinischen Dienst der Kassen (MDK) erfolgen, so übernimmt die Pflegeversicherung den höheren Anteil für die Pflegekosten. 12
13 Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil 2017 Tabellarische Übersicht der Einrichtungseinheitlichen Eigenanteile. Heimentgelt ab Wert pro Pflegetag in Euro PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Pflege Unterkunft Verpflegung Investitionskosten 30,37 15,08 5,10 20,85 38,93 15,08 5,10 20,85 55,10 15,08 5,10 20,85 71,97 15,08 5,10 20,85 79,53 15,08 5,10 20,85 Gesamtentgeld 71,40 79,96 96,13 113,00 120,56 davon Anteil Pflegekasse 4,11 25,31 41,49 58,35 65,91 davon Anteil Bewohner 67,29 54,65 54,64 54,65 54,65 davon nachrichtlicher EEE nur Pflege 26,26 13,62 13,62 13,62 13,62 Gesamtentgelt pro Monat 2.171, , , , ,43 davon Anteil Pflegekasse pro Monat 125,00 770, , , ,00 davon Anteil Bewohner pro Monat 2.046, , , , ,43 PG = Pflegegrad 13
14 Bestandsschutz Es gibt einen Bestandsschutz für Bewohner! Alle Bewohner, die vor dem Leistungen bezogen haben, erhalten auch weiterhin mindestens diese Leistungen. Sollte der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil geringer als der bisherige zu entrichtende Eigenanteil sein, dann hat selbstverständlich der geringere neue Betrag Gültigkeit. Bei höherem Anteil übernimmt die Pflegeversicherung die Differenz. Durch diesen gesetzlichen Bestandsschutz wird kein Bewohner in der Zukunft schlechter gestellt! 14
15 Betreuungskräfte Der Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote ( 43 SGB XI) durch unsere Mitarbeiter wird unsere Bewohner bei den alltäglichen Aktivitäten unterstützen und die Lebensqualität erhöhen. Dadurch entstehen dem Pflegebedürftigen keine weiteren Kosten. WIR SIND FÜR SIE DA! Nina Adamski Aufnahmekoordination Bei Fragen beraten wir Sie jederzeit gerne! 15
16 Seniorenresidenz Heidehaus Am Heidehaus Hannover 12/16 Tel.:
Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend:
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