Leistungen der Pflegeversicherung für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
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- Fabian Goldschmidt
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1 Leistungen der Pflegeversicherung für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Claudia Schöne Bereichsleiterin Pflege / Häusliche Krankenpflege 27. Dresdner Pflegestammtisch / 23. August 2017
2 Pflegebedürftigkeit Grundlagen DER NEUE PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF - Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat der Gesetzgeber einen grundlegenden Systemwechsel in der Pflegeversicherung eingeführt. Seit 01. Januar 2017 orientiert sich die Pflegebedürftigkeit nicht mehr an einem in Minuten gemessenem Hilfebedarf, sondern ausschließlich daran, wie stark die Selbständigkeit beziehungsweise die Fähigkeiten des Menschen bei der Bewältigung seines Alltags beeinträchtigt sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Selbstständigkeit aufgrund von körperlichen oder psychischen Einschränkungen beeinträchtigt ist und welche Hilfeleistungen tatsächlich erbracht werde. Bewertet wird allein, ob die Person in der Lage ist, die jeweilige Aktivität praktisch durchzuführen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate und mit einem Mindestschweregrad bestehen. Es gibt statt bisher 3 Pflegestufen nun 5 Pflegegrade. SONDERREGELUNG FÜR KINDER - Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten werden bei gleicher Beeinträchtigung pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft als ältere Kinder und erwachsene Pflegebedürftige und können in diesem Pflegegrad ohne weitere Begutachtung bis zur Vollendung des 18. Lebensmonat verbleiben.
3 Entlastungsbetrag zur Unterstützung im Alltag Ist für alle Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1-5 Es stehen für Betreuung, Beaufsichtigung und Entlastung monatlich 125 zur Verfügung. Diese Leistung dient der Entlastung der Pflegeperson und wird durch einen zugelassenen Anbieter erbracht. Hinweis: Die Leistung ist grundsätzlich per Rechnung bei der AOK PLUS nachzuweisen. Es erfolgt keine pauschale Auszahlung. In Sachsen gibt es seit 2013 auch: Nachbarschaftshilfe. Anbieterlisten:
4 Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Pflegeperson ist verhindert. Maximal 6 Wochen je Kalenderjahr. Leistungshöhe: maximal je Kalenderjahr. Erhöhung auf bis zu bei noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege. Pflege muss mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung erbracht worden sein. Kann im ambulanten und stationären Bereich erbracht werden. Auch stundenweise Verhinderungspflege ist möglich. Anspruch Pflegegrad 2 5.
5 Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege Die häusliche Pflege ist vorrübergehend nicht möglich. Maximal 8 Wochen je Kalenderjahr. Leistungshöhe: maximal je Kalenderjahr. Erhöhung auf bis zu bei noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege. Muss in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung erbracht werden. Für Kinder und Jugendliche werden auch geeignete Einrichtungen, z.b. der Behindertenhilfe, anerkannt. Eigenleistungen für Unterkunft und Verpflegung sind selbst zu erbringen. (Hinweis: Dafür können auch die Entlastungsleistungen verwendet werden.) Anspruch Pflegegrad 2 5.
6 Pflegekurse Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, Nachbarschaftshelfer allgemeine Schulungskurse und spezielle Demenzkurse individuelle Schulungen in besonderen Situationen richtet sich an Angehörige, aber auch an alle interessierten Personen, die ehrenamtlich pflegerisch tätig sein wollen dienen der Unterstützung in schwierigen Situationen sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln sind für die Versicherten kostenfrei Es gibt dazu Verträge mit Kooperationspartnern, wie z.b. Volkshochschule, Krankenhaus, Pflegedienste,
7 Leistungen zum Wohnumfeld Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Grundsätzlich kann der Zuschuss einmalig bis zu bewilligt werden, wenn: die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird, die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird, eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird, also die Abhängigkeit von der Pflegekraft verringert wird. Anspruch Pflegegrad 1 5.
8 Pflegeberatung bei der AOK PLUS Auf Ihren Wunsch kommen wir zu Ihnen nach Hause. Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Pflege. Wir sind erreichbar über die kostenfreie Servicenummer Wir helfen Ihnen: Bei der Antragstellung Bei Kontaktaufnahme zu Dritten (z.b. Pflegedienst, Sozialamt) Sicherstellung der Versorgung Wir arbeiten kostenfrei und neutral für Sie.
9 Ihre Fragen und Hinweise Was funktioniert schon gut? Welche Angebote brauchen Sie zur Unterstützung im Pflegealltag? Was würden Sie dabei gern regelmäßig nutzen? Was möchten Sie den Kostenträgern (Pflegekassen und Kommune) gern mitgeben?
10 Danke.
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