Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der ambulanten Pflege- Überlegungen für strategische Umsetzungen. Fachtag

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1 Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der ambulanten Pflege- Überlegungen für strategische Umsetzungen Fachtag Sonja Schneider-Koch Diakonisches Werk Hamburg

2 Entlastungsbetrag gemäß 45 b SGB XI ab dem ü Monatlicher Betrag in Höhe von 125 Euro ü Zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. ü Kostenerstattungsanspruch = Ersatz von Aufwendungen. ü Anspruchsberechtigt sind alle Pflegebedürftigen. ü Die Leistung kann innerhalb eines Kalenderjahres in Anspruch genommen werden, werden die Leistungen nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderjahr übertragen werden (bis zum des Folgejahres). ü Entlastungsbetrag kann für Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des 36 verwendet werden, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung. Seite 2

3 Was wird sich zum ändern? ü Vereinfachung der Begrifflichkeit: Ab dem nur noch Entlastungsleistungen statt wie bisher Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. ü Vereinheitlichung: Die bisherige Unterscheidung zwischen Grundbetrag (104 Euro) und dem erhöhten Betrag (208 Euro) entfällt. ü Die Beeinträchtigung durch die sog. Eingeschränkte Alltagskompetenz findet sich in der Zuordnung zu den jeweiligen Pflegegraden wieder. ü Die Entlastungsleistungen werden den Regelleistungen im Rahmen der Sachleistung nach 36 SGB XI gleichgestellt. Seite 3

4 Pflegegrad 1 ü Neue Zielgruppe! ü Anspruch auf 125 Euro im Monat, ansonsten weder Geld- noch Sachleistungsansprüche aus der Pflegeversicherung. ü Annahme des Expertenrates, daß diese Versicherten vorwiegend somatische Beeinträchtigungen haben und vornehmlich Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen werden. ü Entlastungsbetrag kann aber - im Gegensatz zu den Versicherten mit Pflegegrad 2 bis 5 - auch für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung (bislang Grundpflege) verwendet werden. ü Anspruch auf Beratung gemäß 37 Absatz 3 SGB XI einmal im Halbjahr, Vergütung bis zu 23 Euro. Seite 4

5 Betreuungsleistung im Rahmen des 36 SGB XI ü Ab dem : Gemäß 36 Absatz 1 SGB XI haben Pflegebedürftige bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung. ü Ab dem Gleichrangigkeit von den pflegerischen Betreuungsmaßnahmen zu den körperbezogenen Pflegemaßmaßnahmen und den Haushaltshilfeleistungen (bisher: Vorrang von Grundpflege und Hauswirtschaftlicher Versorgung). ü Die bisherigen häuslichen Betreuungsleistungen gemäß 124 SGB XI haben wenig Relevanz für ambulante Pflegedienste - die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen im Sinne des 36 SGB XI werden als gleichrangiger Anspruch durch den Kunden abgerufen werden können. Seite 5

6 Inhalte der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen gemäß 36 SGB XI ü ü ü Ziel der Betreuung ist die Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen sowie die Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen und zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nachtrhytmus. Des weiteren soll durch die Betreuungsmaßnahme Orientierungshilfen gegeben werden sowie eine Unterstützung bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen angeboten werden. Unter Betreuungsmaßnahmen sind auch Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung zu fassen. Seite 6

7 Inhalte des Betreuungsbegriffs nach 36 SGB XI Beispiel aus einer Vereinbarung Begleitung: z. B. 1. Ermöglichung des Besuchs von Freunden und Verwandten, Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen 2. Spaziergänge 3. Begleitung zum Friedhof 4. Begleitung zu kulturellen, religiösen und Sportveranstaltungen, z.b. Konzert, Theater, Fußballspiel 5. Behördengänge 6. Dokumentation Hilfen und Unterstützung bei personenbezogenen Verrichtungen: z. B. 1. bei Spiel und Hobby 2. bei der Versorgung von Haustieren 3. bei emotionalen Problemlagen 4. bei der Kontaktpflege zu Personen 5. bei Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen 6. beim Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen 7. beim Beteiligen an einem Gespräch 8. bei der Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen 9. zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur 10. durch kognitiv fördernde Maßnahmen 11. zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen 12. zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus 13. Dokumentation Seite 7

8 Inhalte des Betreuungsbegriffs nach 36 SGB XI Beaufsichtigung: z.b. - Anwesenheit, u.a. um Sicherheit zu vermitteln - Hilfen zur Verhinderung bzw. Reduzierung von Gefährdungen - Orientierungshilfen Unterstützung bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen: - Unterstützung bei der Organisation von Dienstleistungen, z.b. Haushaltshilfen, Notrufsysteme, Gärtnerdienste, Fahrdiensten, Hol- und Bringediensten - Unterstützungsleistungen im Umgang mit finanziellen Angelegenheiten und Behördenangelegenheiten - Unterstützung bei der Organisation von Terminen, z.b. Arztterminen, Besuche bei Therapeuten etc. Seite 8

9 Chancen für die ambulante Pflege durch PSG II mit Blick auf Betreuungsleistungen ü Durch das PSG I (104 Euro für alle Pflegebedürftigen) hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Betreuungsleistungen gemäß 45 b SGB XI erheblich vergrößert. ü Niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit Pflegegrad 1. ü Betreuungsleistungen im Rahmen pflegerische Betreuungsmaßnahmen bekommen eine große Bedeutung durch die Gleichrangigkeit im 36 SGB XI. ü Es muß ein Regelangebot aller ambulanten Pflegedienste werden. ü Pflegegeldempfänger und Kombileistungsempfänger haben ebenfalls den Betrag von 125 Euro künftig zur Verfügung und können diesen nur zweckgebunden einsetzen. ü Die Verhinderungspflege gemäß 39 SGB XI kann ebenfalls für Betreuungs-/Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Seite 9

10 Chancen für die ambulante Pflege durch PSG II mit Blick auf Betreuungsleistungen (2) ü Durch die gesetzliche Überleitung der Pflegestufen in die neuen Pflegegrade profitieren insbesondere Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz (doppelter Stufensprung) ü Die Nachfrage wird größer sein als das Angebot. ü Im Ergebnis bieten sich hier Wachstumschancen für die ambulanten Dienste. ü Angesichts des Pflegefachkräftemangels müssen die Aufgaben zukünftig kompetenzgerecht verteilt werden. ü Fazit: Neue Ausrichtung der Dienste notwendig. Seite 10

11 Strategische Überlegungen für eine Umsetzung ü Gibt es eine Strategie? ü Welchen Stellenwert haben Betreuungs- und Entlastungsleistungen bislang im Leistungsgeschehen des Dienstes? ü Werden die bestehenden Ansprüche der Kunden im Sinne einer guten Versorgung optimal ausgeschöpft? ü Welche Kunden werden derzeit mit Betreuungs- und Entlastungsleistungen versorgt? ü Sind alle Kunden des Pflegedienstes dahingehend beraten worden? ü Wie sieht das grundsätzliche Beratungssetting aus? ü Soll das Angebot der Betreuung strategisch ausgebaut werden? ü Welcher Personaleinsatz ist hierfür hinterlegt? Seite 11

12 Strategische Fragestellungen für eine Umsetzung ü Welches neues Personal wird benötigt? ü Wie sind die Leistungen in der Tourenplanung dargestellt Teil der Einsätze beim Kunden mit Grundpflege und Hauswirtschaft oder solitäre Einsätze? ü Sachleistungsbudgets durch die gesetzliche Überleitung erhöht! Beratung der Kunden im 4. Quartal 2016! ü Wie stellt sich die Beratung der Kunden dar? Hat Sie den Stellenwert, den sie benötigt als wichtige Leistung? Welche Mitarbeiter machen die Pflegeberatung? ü Größe und Marktanteile eines Dienstes Soll der Dienst wachsen? ü Darstellung in der Öffentlichkeitsarbeit Soll das Angebot der Betreuung auch bereits im Namen kenntlich gemacht werden? ü Wie erreichen wir mit dem Angebot potentielle Kunden? Seite 12

13 Zahlen, Daten, Fakten ab Entlastungsbetrag monatlich 125,00 Euro - Verhinderungspflege zzgl. 50% Kurzzeitpflege monatlich 201,50 Euro Ergibt ein eigenes Budget für den Pflegebedürftigen in Höhe von 326,50 Euro Welches Angebot kann hier dem Kunden im Sinne einer guten Versorgung in der Häuslichkeit gemacht werden? Wichtig: Beratung!! Seite 13

14 Beispiel für die Überleitung Bisher: Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Sachleistung nach 36 SGB XI monatlich 231 Euro Ab dem Gesetzliche Überleitung in Pflegegrad 2 Sachleistung nach 36 SGB XI monatlich 689 Euro Das bedeutet, daß einem Versicherten mit der derzeitigen Pflegestufe 0 ab dem Euro mehr an Sachleistung zur Verfügung steht. Seite 14

15 Herzlichen Dank! Sonja Schneider-Koch Diakonisches Werk Hamburg Seite 15

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