Aktuelles zur Pflege. Gut zu wissen - Allgemeines. Das Wichtigste zum Pflegestärkungsgesetz II
|
|
- Waltraud Kaufer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aktuelles zur Pflege Gut zu wissen - Allgemeines Das Wichtigste zum Pflegestärkungsgesetz II 1
2 Ich darf mich Ihnen kurz vorstellen: Christine Meiers 60 Jahre alt Ausbildungen / Studium: Kinderpflegerin Krankenschwester WB Pflegedienstleitung DBfK in Essen WB Fachkrankenschwester Palliativpflege FH Münster Pflegeberatung LfK berufliche Stationen: Josef-Hospital Oberhausen-Sterkrade /Krankenschwester Städt. Kliniken Duisburg / Krankenschwester Marienhospital Borghorst / Nachtwache Caritasverband Steinfurt / Krankenschwester amb. Pflege 1993 Gründung des ersten privaten Pflegedienstes in Steinfurt - ACURAS Seit Pflegeberatung mehr als 20 Jahre Sprecherin der privaten Pflegedienste im Kreis Steinfurt bis 2017 Mitglied im erweiterten Vorstand des Berufsverbandes LfK in Köln mehr als 40 Jahre Erfahrung in Sachen PFLEGE! 2
3 Ich darf mich Ihnen kurz vorstellen: Klaus Meiers 62 Jahre alt Ausbildungen / Studium: Krankenpfleger Fachkrankenpfleger für Anästhesie-Intensivmedizin Diplom Studium Pflegemanagement in Osnabrück Master-Studium Bildung im Gesundheitswesen in Münster berufliche Stationen: Josef-Hospital Oberhausen-Sterkrade /Krankenpfleger Städt. Kliniken Duisburg / Fachkrankenpfleger Clemenshospital Münster / Leitender Fachkrankenpfleger Krankenhaus Maria-Hilf Stadtlohn / Pflegedirektor ACURAS Steinfurt / Geschäftsführer Seit Pflegeberatung mehr als 45 Jahre Erfahrung in Sachen PFLEGE! 3
4 Die meisten Menschen möchten im Kreise Ihrer Familie alt werden Bis zum Jahr 2030 steigt die Zahl der über 60 jährigen um 8,5 Mio. Menschen auf 28,5 Mio. an! Ab dem 80. Lebensjahr steigt die Wahrscheinlichkeit, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein rapide an. (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit) 4
5 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsverfahren Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade zum Gleichberechtigter Zugang zu den Leistungen bei körperlich oder psychischen Einschränkungen 5
6 Begriff der Pflegebedürftigkeit Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde völlig neu definiert. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den nachfolgenden sechs Bereichen (Module): Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen Selbstversorgung Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 6
7 Dabei spielen die bisherigen Zeitorientierungswerte keine Rolle mehr. Vielmehr geht es in der Regel um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, teilweise selbständig oder nur unselbständig ausgeübt werden können. 7
8 Bei der Festlegung des Pflegegrades fließen die zuvor genannten Module in unterschiedlicher Wertigkeit bzw. Prozentsätzen ein. 8
9 Pflegegrad Zur Ermittlung eines Pflegegrades werden die bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in jedem Modul addiert und - unterschiedlich gewichtet - in Form einer Gesamtpunktzahl abgebildet. Diese Gesamtpunkte ergeben die Zuordnung zum maßgeblichen Pflegegrad. Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. 9
10 Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeitsstörungen mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. 10
11 Interessant ist auch, dass mit dem PSG II ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil eingeführt wurde. Dies bewirkt, dass - unabhängig vom Pflegegrad - alle Pflegebedürftigen in der stationären Einrichtung einen einheitlichen Eigenanteil entrichten. Künftige Erhöhungen des Pflegegrades wirken sich dann nicht mehr auf die ggf. zu entrichtenden Eigenanteile aus, diese bleiben dann gleich. 11
12 Leistungen Dem Pflegegrad 1 wurden ein Großteil der Antragsteller neu zugeordnet, die vorher keine Leistungen erhielten. Leistungen bei Pflegegrad 1 : 1. Pflegeberatung 2. Beratung in der eigenen Häuslichkeit gemäß 37 Absatz 3, 3. zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen gemäß 38a, 12
13 4. Versorgung mit Pflegehilfsmitteln 5. finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes, 6. zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen 7. Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Zudem gewährt die Pflegeversicherung den Entlastungsbetrag gemäß 45b in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser kann nur beim Pflegegrad I auch für die Sachleistung durch den Pflegedienst (Grundpflege) eingesetzt werden. Bei vollstationärer Pflege wird ein Zuschuss in Höhe von 125 Euro geleistet. 13
14 Leistungen im Überblick Quelle: Bundesministerium für Gesundheit : Die Pflegestärkungegesetze: Alle Leistungen zum Nachschlagen 14
15 39 SGB XI - Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2. Pflegegeld wird für bis zu 6 Wochen hälftig weitergezahlt. Der Anspruch beträgt weiterhin EUR im Kalenderjahr für maximal 42 Kalendertage. Auch ist weiterhin ein Übertrag der halben Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege möglich. Leistungen sind auch stundenweise abrufbar!!! 15
16 42 SGB XI - Kurzzeitpflege Anspruchsberechtigt sind die Pflegegrade 2 bis 5. Der Leistungszeitraum wird nunmehr eindeutig auf 8 Wochen festgesetzt. Die Leistungshöhe verbleibt bei EUR, wobei die Aufstockung um die Mittel der Verhinderungspflege weiterhin möglich ist. Pflegegeld wird für bis zu 8 Wochen hälftig weitergezahlt 16
17 41 SGB XI - Tages- und Nachtpflege Anspruchsberechtigt sind die Pflegegrade 2 bis 5. Pflegegrad 2 = 689 EUR Pflegegrad 3 = EUR Pflegegrad 4 = EUR Pflegegrad 5 = EUR 17
18 43 SGB XI - Vollstationäre Pflege Pflegegrad 2 = 770 EUR Pflegegrad 3 = EUR Pflegegrad 4 = EUR Pflegegrad 5 = EUR Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 vollstationäre Pflege, erhalten sie einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich 18
19 Pflegehilfsmittel Quelle: Bundesministerium für Gesundheit : Die Pflegestärkungegesetze: Alle Leistungen zum Nachschlagen 19
20 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Quelle: Bundesministerium für Gesundheit : Die Pflegestärkungegesetze: Alle Leistungen zum Nachschlagen 20
21 45b SGB XI - Entlastungsbetrag Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag dient der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von 1. Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, 2. Leistungen der Kurzzeitpflege, 3. Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für die Leistung körperbezogener Pflegemaßnahmen, 4. Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des 45a. Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt auch, wenn für die Finanzierung der genannten Leistungen im Übrigen Mittel der Verhinderungspflege eingesetzt werden. 21
22 Die Leistung nach Absatz 1 kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden; wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag wie bisher in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden 22
23 44 SGB XI - Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung werden gezahlt, wenn ein Pflegegrad 2-5 vorliegt und die Pflegeperson regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist. Der MDK soll im Rahmen der Begutachtung feststellen, ob die Pflegeperson eine oder mehrere pflegebedürftige Personen wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche pflegt. 23
24 NEU: Arbeitslosenversicherung der Pflegeperson Neu ist, dass Pflegepersonen ab 2017 nach den Vorschriften des SGB III in der Arbeitslosenversicherung versichert werden. Hierbei ist nach 26 SGB III grundsätzlich erforderlich, dass unmittelbar vor der Pflegetätigkeit eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bestanden haben muss oder eine Leistung nach dem SGB III (z.b. Arbeitslosengeld) bezogen wurde. Diese Regelung greift nur, sofern nicht ohnehin schon eine Absicherung in der Arbeitslosenversicherung - z.b. aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung etc. - besteht. Für Pflegepersonen besteht damit die Möglichkeit, nach dem Ende der Pflegetätigkeit Arbeitslosengeld zu beantragen und Leistungen der Arbeitsförderung zu beanspruchen. 24
25 Bürgertelefon des Ministeriums Mo. Do. von 8.00 Uhr bis Uhr Fr. von 8.00 Uhr bis Uhr Tel. Nr. 030 / Bei allen Pflegestützpunkten vor Ort ( in Steinfurt : AOK ) Pflegeberatung des Kreises Steinfurt bei allen Pflegediensten vor Ort und ihrem VdK 25
26 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 26
Pflegestärkungsgesetz II. Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin
Pflegestärkungsgesetz II Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin Pflegestärkungsgesetz II Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK)
Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Einstufung der Pflegebedürftigkeit im Vergleich Alt (bis 2016): 3 Pflegestufen Pflegestufe
Herzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017
Herzlich Willkommen Soziale Pflegeversicherung mit der AOK Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017 1 Wesentliche Inhalte des PSG II Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Einführung des
Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II
Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am 25.02.2016 Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II 1 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Bisheriger Begriff
Sanitätshaus Aktuell Unser Lächeln hilft. Homecare - Versorgung. Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team
Sanitätshaus Aktuell Homecare - Versorgung Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team Dieser wird jetzt maßgeblich erweitert: Künftig können diese Versicherten auch Leistungen der Tages-
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kurzübersicht über die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade sowie über ausgewählte Sachleistungsbeträge
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kurzübersicht über die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade sowie über ausgewählte Sachleistungsbeträge Stand: 24. Juni 2015 Gliederung: 1.) Überleitung von
Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab
Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab 01.01.017. Das PSG II ist in der ersten Stufe bereits am 01.01.016 in Kraft getreten. Die zweite Stufe, welche nunmehr zum 01.01.017 in Kraft treten
Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:
Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen
Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II
Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? 2 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wichtige Veränderungen
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: ( 14 (1) und (2) SGB XI) Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere
Pflegestärkungsgesetzt II
Pflegestärkungsgesetzt II 14 SGB XI - Begriff der Pflegebedürftigkeit Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird völlig neu definiert. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen
Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da
Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II Pflegestützpunkt Wir sind für Sie da Vorwort Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung als letzte Säule der Sozialversicherung
DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ
DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ Pflegereform 2016/2017 PSG II 1. Einführung Inhaltsverzeichnis 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren 3. Von den Pflegestufen zu den Pflegegraden
Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung. Vortrag Bündnis für Familie Koblenz von Gerd Strunk
Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung Vortrag Bündnis für Familie Koblenz 19.11.2016 von Gerd Strunk 1 Themenbereiche Ausblick 2. und 3. Pflegestärkungsgesetz Leistungen nach dem
Willkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2
Willkommen zur unseren Informationen über das Pflegestärkungsgesetz 2 Gesetze in 2015 Überblick Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft seit 01.01.2016 Verordnungen - durch Krankenhäuser bis zu 7 Tagen!
Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: *
Sozialverband Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 * E-Mail kjstreu@t-online.de -1- Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung
Herzlich Willkommen beim Sozialverband VdK OV Münstertal
Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 E-Mail vdk-muenstertal@t-online.de Herzlich Willkommen beim Sozialverband VdK OV Münstertal Im Mittelpunkt der Menschen - 1 - Änderungen und Neuregelungen durch ein
PSG II. Änderungen ab dem
PSG II Änderungen ab dem 01.01.2017 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Was lange währt, wird endlich gut? BISHERIGER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF KRITIK: defizitorientiert, somatisch ausgerichtet, verrichtungsbezogen,
Überblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur
Überblick der Änderungen durch das PSG II zum 01.01.2017 Andreas Dasbach AOK Montabaur Hier steht das Thema des Vortrages AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse 1 Wesentliche Inhalte der Pflegereform
Vorwort... 5 Paragraphen-Register Die Vergütungsregelungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen...
Inhaltsübersicht Vorwort... 5 Paragraphen-Register... 15 A. Die Zielsetzung der neuen Regelungen... 19 B. Der (neue) Pflegebedürftigkeitsbegriff... 37 C. Das Neue Begutachtungsinstrument... 63 D. Die Pflegegrade...
Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse
0 Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der - Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Infoveranstaltung zur Pflegeversicherung - Die Gesundheitskasse Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit
Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI nach Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes
Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI nach Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes Leistungen der Pflegeversicherung sind: - Sachleistungen und Pflegegeld - Verhinderungspflege - Kurzzeitpflege
Alle ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. Die Leistungen im Überblick. Pflegegeld für häusliche Pflege
Der ambulante Pflegedienst der Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll veröffentlicht an dieser Stelle eine Übersicht zu den ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. Die Informationen stammen vom Bundesministerium
Pflegekasse bei der. Pflegekasse. AOK Gesundheitskasse
0 Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der- Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Infoveranstaltung zur Pflegeversicherung Bürgerforum Altenpflege 05.12.2016 - Die Gesundheitskasse Übergangsregelungen
Kundeninformationen zur Einführung des 2. Pflegestärkungsgesetzes. Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.
Kundeninformationen zur Einführung des 2. Pflegestärkungsgesetzes Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Liebe Kundinnen und Kunden, sehr geehrte Angehörige! Die Bundesregierung
Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII
Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII Wesentliche Ziele u. Inhalte des PSG III Bessere Pflegeberatung - kommunale Pflegestützpunkte - stärkere Einbeziehung von Angehörigen - Beratungsgutscheine
Merkblatt Pflegeversicherung
Merkblatt Pflegeversicherung Stand: 2017 Was ist die Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung wurde zur sozialen Absicherung des Risikos bei Pflegebedürftigkeit als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung
Altenhilfe Aus der Praxis für die Praxis
Bayernletter August 2015 Ausgabe 105 Altenhilfe Aus der Praxis für die Praxis Pflegereform: Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Das Bundeskabinett hat am 12.08.2015 den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes
Was bringt das PSG II?
II. Pflegestärkungsgesetz Was bringt das PSG II? Die wesentlichsten Änderungen im SGB XI! Seite 1 Stand und Ausblick Juni 2015: Referentenentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Behandlungspflege (SGB V) Grundpflege (SGBXI)
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
Leistungen der Pflegekassen sowie ortsnahe Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Leistungen der Pflegekassen sowie ortsnahe Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Thomas Hackenberg Referatsleiter Pflegeversicherung / Sonstige Vertragspartner Verband der
Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen
Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Stand: Januar 2017 Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee
Die Änderungen rund um die Pflege
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Referent: Thorsten Meilahn. Datum: 05.11.2016 1. Überblick Das gilt ab dem 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt.
NomosPraxis. Die neue soziale Pf legeversicherung PSG I, II und III. Nomos. Richter. Pflegebegriff Vergütungen Potenziale. 2. erweiterte Auflage
NomosPraxis Richter Die neue soziale Pf legeversicherung PSG I, II und III Pflegebegriff Vergütungen Potenziale 2. erweiterte Auflage Nomos NomosPraxis Ronald Richter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
Übersicht: Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II)
Übersicht: Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften ( PSG II) Stand: Zweite und Dritte Lesung v. 13.11.2015 Inkrafttreten: 2016 bzw. 2017 Das 2015
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
Pflegeleistungen ab 2017
Pflegeleistungen ab 2017 Mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz wird ab dem 01.01.2017 ein neuer Pflegebegriff eingeführt. Die bisherigen 3 Pflegestufen werden durch 5 neue Pflegegrade ersetzt. Maßgeblich für
Das Pflegestärkungsgesetz II
Das Pflegestärkungsgesetz II Informationen für Ehrenamtliche Betreuer Jörg Bracke Pflegestützpunkt Inhalt: Überblick: wichtigste Änderungen durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) mit den Kernpunkten:
Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen
Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Stand: Januar 2017 Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee
Wenn Sie derzeit einen Pflegebedarf Ihrer Pflegekasse
VON DER PFLEGESTUFE ZUM PFLEGEGRAD Pflegebedürftige und Angehörige freuen sich auf bessere Leistungen ab dem 1. Januar 2017. Wir erklären Ihnen verständlich die Details. Gehören Sie zu den 2,7 Millionen
Einführung in das Pflegestärkungsgesetz II
Einführung in das Pflegestärkungsgesetz II Stand November 2016 Pflegestützpunkt SBK Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Unter Vorbehalt anderer Regelungen und Anwendungsempfehlungen 21.11.2016 1 Was ist
c. Das Neue Begutachtungsassessment (NBA)... 59
Inhaltsübersicht Vorwort... 5 Paragraphen-Register... 15 A. Die Zielsetzung der neuen Regelungen... 19 B. Der (neue) Pflegebedürftigkeitsbegriff... 35 c. Das Neue Begutachtungsassessment (NBA)... 59 D.
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (Stand: )
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (Stand: 15.08.2015) Ziele des Pflegestärkungsgesetzes II Die Pflegeversicherung und die pflegerische Versorgung sollen durch einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und
Leistungen der Pflegeversicherung für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Leistungen der Pflegeversicherung für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Claudia Schöne Bereichsleiterin Pflege / Häusliche Krankenpflege 27. Dresdner Pflegestammtisch / 23.
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Behandlungspflege Grundpflege Hauswirtschaftliche Versorgung Verhinderungspflege Betreuungs- und Entlastungsleistungen Tagespflege Leistungen im Überblick
Wir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017
Wir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017: Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995
Pflegestärkungsgesetz II Änderungen zum AOK NORDWEST Frank Neuser
Pflegestärkungsgesetz II Änderungen zum 01.01.2017 AOK NORDWEST Frank Neuser AGENDA 1. Finanzierung 2. Übergangsrecht 3. Leistungen AOK NORDWEST Frank Neuser 2 Finanzierung Die Beitragssatzanpassung reicht
Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI ab
Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen
Die Leistungen der Privaten Pflege-Pflichtversicherung Merkblatt für Antragsteller
Die Leistungen der Privaten Pflege-Pflichtversicherung Merkblatt für Antragsteller In diesem Merkblatt erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Dieses Merkblatt ersetzt
Neu seit dem
Neu seit dem 01.01.2017 Pflegebedürftigkeitsbegriff Keine Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade Vollkommen veränderte Assessment zur Pflegegradeinstufung Der Satz der Pflegeversicherung steigt um 0,2
SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II
SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kassel, 3. November 2016 Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II Das ändert sich in der Pflegeversicherung Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Quelle: bpa Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung
Pflegestärkungsgesetze. Interessenverband Contergangeschädigter NRW e.v. copyright Nicole Soppa
Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin 26 Jahre Mitarbeiterin im Interessenverband für Contergangeschädigte NRW e.v. seit Dezember 2016. Zuständig für den Bereich rundum die Pflege Pflegestärkungsgesetze
Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich ab Januar 2017
Jahrestagung Fragiles-X e.v. Bad Salzdetfurth 30.09.-02.10.2016 Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich ab Januar 2017 Interessengemeinschaft Fragiles-X e.v. Inhalt - Grundsätzliches - Ziel der
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) erfolgte eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Das PSG II tritt ab dem in Kraft.
Kundeninformation zum PSG II Zweites Pflegestärkungsgesetz Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) erfolgte eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Das PSG II tritt ab dem 01.01.2017 in
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE CHARLOTTE KÖNIG GMBH & CO. KG Informationen für unsere Patienten und Angehörige Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer
Leistungen der Pflegeversicherung neu ab 2017
Leistungen der Pflegeversicherung neu ab 2017 Claudia Schöne Bereichsleiterin Pflege / Häusliche Krankenpflege April 2017 Begriff der Pflegebedürftigkeit - NEU! Es entscheidet der Grad der Selbstständigkeit
T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege?
T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und Familien im Bereich Pflege? Region Hannover/Fachbereich Soziales Senioren- und Pflegestützpunkt Calenberger Land, Stand 2016 Womit müssen Sie sich auseinandersetzen
Pflegestärkungsgesetz II + III Netzwerkkonferenz Demenz am in Minden. AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
Pflegestärkungsgesetz II + III Netzwerkkonferenz Demenz am 16.02.2017 in Minden AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford Agenda Gesetzgebung und Finanzierung des PSG II Neuer
PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017
PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017 PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE kein Anspruch Pflegegrad 2 316 Pflegegrad 3 545 Pflegegrad 4 728 Pflegegrad 5 901 Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn
Pflegestärkungsgesetz/ Eingliederungshilfe
Pflegestärkungsgesetz/ Eingliederungshilfe Sabine Schürmann, AOK Rheinland/Hamburg Köln, Zweites und drittes Pflegestärkungsgesetz zum 01.01.2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Verhältnis der Leistungen
2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) und NBA
+ 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) und NBA Pflege am 12. September 2016 in Münster Manuela Anacker neu gedacht? + Daten und Fakten 2,9 Mio. Überführungs-/ Änderungsbescheide!!!!!!! Quelle: Bundesamt für
Entlastungsbetrag. ambulant (zweckgebunden), in Euro
Pflegegrade Geldleistung ambulant, Sachleistung ambulant, Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden), Leistungsbetrag vollstationär, Pflegegrad 1 125 125 Pflegegrad 2 316 689 125 770 Pflegegrad 3 545 1.298
Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Zeitschiene Gesetzgebungsverfahren 22. Juni Referentenentwurf 12. August Kabinettentwurf 24. September 1.
Die neue Pflegegesetzgebung welche Rolle spielen hauswirtschaftliche Leistungen? Dr. Bernhard Opolony 23. November 2016
Die neue Pflegegesetzgebung welche Rolle spielen hauswirtschaftliche Leistungen? Dr. Bernhard Opolony 23. November 2016 Koalitionsvertrag Wir wollen die Pflegebedürftigkeit besser anerkennen ( ). Dazu
Pflegestärkungsgesetz II
Pflegestärkungsgesetz II Die große Reform Info Veranstaltung am 08.12.2016 im Rathaus der Stadt Hofheim Kerstin Jährling-Roth Bereichsleitung Gesundheitsdienste /Altenhilfe Caritasverband Main-Taunus 1
I K K - I N F O R M AT I V
IKK-INFORMATIV Änderungen in der Pflege ab 2017 ÄNDERUNGEN IN DER PFLEGE AB 2017 Vorwort Sicher haben Sie auch schon davon gehört: Zum 1. 1. 2017 wird sich in der Pflegeversicherung einiges ändern. So
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Folie 1
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Folie 1 GLIEDERUNG PSG II Artikel 1 (Inkrafttreten zum 1.1.2016) Schwerpunkte: Beratung, Qualitätssicherung, Übergangsregelungen Artikel 2 (Inkrafttreten zum 1.1.2017)
Leistungszuwächse im Überblick
I.6 Schnelleinstieg Leistungszuwächse im Überblick Auf einen Blick: höhere Leistungen in der Pflegeversicherung und ein neuer sbegriff Die Pflegestärkungsgesetze I und II stellen die größte Reform seit
Leistungen der Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung Pflegereform 2017 Was ändert sich? Claudia Schöne, AOK PLUS 1 Grundsatz der Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen Hilfe. Soziale Grundsicherung
Welche Leistungen bezahlt die Pflegeversicherung. Fachstelle für pflegende Angehörige
Pflegefall- was nun? Welche Leistungen bezahlt die Pflegeversicherung Inhaltsverzeichnis Der Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegebedürftig- was nun? Welche Kriterien sind für den Pflegegrad relevant? Leistungen
PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015
PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Fünfte Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz
Übersicht Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz II ab dem
Übersicht Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz II ab dem 01.01.2017 Vorbemerkung: Die vorliegende Zusammenfassung wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Gewähr für den Inhalt wird jedoch
PFLEGESACHLEISTUNGEN 36 SGB XI
GESTERN UND HEUTE Häusliche Pflegeleistungen Angebote zur Unterstützung im Alltag stundenweise Verhinderungspflege zusätzliche Betreuung- und Entlastung niedrigschwellige B- & E- Leistungen Grundpflege
Pflegestärkungsgesetz II mit Blick auf den ambulanten Versorgungsbereich. 10. Hamburger Demenzgespräch am Hamburg. Sonja Schneider-Koch
Pflegestärkungsgesetz II mit Blick auf den ambulanten Versorgungsbereich 10. Hamburger Demenzgespräch am 22.09.2016 Sonja Schneider-Koch Diakonisches Werk Hamburg Überblick 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE
PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 120 123 Pflegestufe I 235 244 Pflegestufe I (mit Demenz*) 305 316 Pflegestufe II 440 458 Pflegestufe II (mit Demenz*) 525 545 Pflegestufe III
Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück
Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Inhalt des Referats Vorstellung Beratungsangebote / Möglichkeiten
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
Pflegestärkungsgesetz II. Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein
Pflegestärkungsgesetz II Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein Wichtige Eckpunkte der Pflegereform 1. Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Pflegereform Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Nr. 3 - Januar 2017 Pflegereform Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen So funktioniert die Pflegereform! Zum 01.01.2017 greift die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung
Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse
0 Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der - Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Infoveranstaltung Pflegestärkungsgesetz II Pfiff Dachau, 12.10.2016 - Die Gesundheitskasse Pflegekasse
Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI ab 01. Januar Pflegeberatung, AOK PLUS
Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI ab 01. Januar 2017 Pflegeberatung, AOK PLUS Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen Hilfe. Soziale Grundsicherung
Änderungen in der P fl e g e2 0 17
LEISTUNGEN Änderungen in der P fl e g e2 0 17 Von der Pflegestufe zum Pflegegrad Liebe Leserin, lieber Leser, sicher haben Sie auch schon davon gehört: Zum 1.1.2017 wird sich in der Pflegeversicherung
Mehr Leistungen in der Pflege
Die neuen Pflegegrade ab 2017 Mehr Leistungen in der Pflege Liebe Leserin, lieber Leser, sicher haben Sie auch schon davon gehört: Zum 1.1.2017 wird sich in der Pflegeversicherung einiges ändern. So werden
Pflegestärkungsgesetz
Pflegestärkungsgesetz Bis zum 31.12.2014 galt: Personen sind pflegebedürftig, wenn Sie Hilfe im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit
Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage
Andrea Spanuth Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe Präsentationsvorlage Grundsätzliches zum Pflegestärkungsgesetz I Das Gesetz ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Durch
Das Pflegestärkungsgesetz II (ab ) Pflegegrad 3. Schwere.. Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegegrade Geringe.. Erhebliche.. Schwere.. Schwerste.. Schwerste.. Leistungen Punkte: (frühere Pflegestufe:) Geldleistung ( 37 private
PFLEGEHILFSMITTEL. Leistungen 2014 pro Monat (Angaben in Euro) bis zu. Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe I, II oder III 31 40
PFLEGEHILFSMITTEL Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 31 40 Pflegestufe I, II oder III 31 40 Grundsätzlich werden unter dem Begriff Pflegehilfsmittel Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege
Pflegestärkungsgesetz II
Pflegestärkungsgesetz II Die große Reform Info Veranstaltung am 20.04.2017 Rathaus Sulzbach Kerstin Jährling-Roth Bereichsleitung Gesundheitsdienste /Altenhilfe Caritasverband Main-Taunus 1 2 3 Pflegestärkungsgesetz
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
10 1 8 6 0 Spalte1 SpalteSpalte Zeile1 Zeile Ze ile Ze ile Änderung Pflegereform 017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 017 Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszüge beziehen sich ausschließlich
Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege
Fachbereich Thematik Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege I. Allgemeines Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen
Gröhe: Mehr Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Meldungen 2015 Gröhe: Mehr Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Bundeskabinett verabschiedet Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes II Das Bundeskabinett hat am 12. August 2015 den Entwurf des
Neues Pflegestärkungsgesetz II
Neues Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab dem 1. Januar 2017 für die stationäre Pflege Curatio GmbH Liebe Hausgäste, sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Betreuer Im Januar 2017 werden die neuen gesetzlichen
Hilfen für Pflegebedürftige. Die neuen Pflegeleistungen Gabriele Knöpfle
Hilfen für Pflegebedürftige Die neuen Pflegeleistungen 2017 1 Gabriele Knöpfle 2 Landratsamt Bodenseekreis Gabriele Knöpfle Ganzer Melanie Haugg Bodenseekreis Landratsamt Bodenseekreis Glärnischstr. 1-3,
Pflegestärkungsgesetz II. 20. Oktober 2016 Referenten: Frank Schubert, Jürgen Schneidereit
II 20. Oktober 2016 Referenten: Frank Schubert, Jürgen Schneidereit II Aktuelle Marktentwicklung Bundespflegestatistik: Anzahl der Pflegebedürftigen Ambulant in % Stationär in % Gesamt 1999 1.442.880 71,57
Die soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
Aphasie LV Hessen Arbeitstagung für Gruppenleiter und aktive Mitglieder Aphasie und Recht: Die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) Neue Leistungen für Aphasiker? Michael Goetz Rechtsanwalt und Fachanwalt