Pflegestärkungsgesetz II + III Netzwerkkonferenz Demenz am in Minden. AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
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- Holger Bayer
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1 Pflegestärkungsgesetz II + III Netzwerkkonferenz Demenz am in Minden AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
2 Agenda Gesetzgebung und Finanzierung des PSG II Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ab dem Einblick in das neue Begutachtungsassessment (NBA) Neuregelungen im Leistungsrecht der Pflegeversicherung Weiterentwicklung der Pflegeberatung Gesetzgebung des PSG III ab AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
3 Gesetzgebung und Finanzierung Pflegestärkungsgesetz (PSG II) : Inkrafttreten des ersten Teils des PSG II : Inkrafttreten des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes Personen mit Demenz erhalten gleichen Zugang zu Leistungen der PV Modernisierung der Pflegeversicherung Aufwertung der Pflege Ein neues Begutachtungssystem NBA Finanzierung: Beitragssatzerhöhung ab auf 2,55% bzw. 2,8% ( kinderlose Mitglieder) Überschuss aus Rücklagen AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
4 Gesetzliche Definition 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Pflegebedürftig ist, wer körperliche, kognitive, psychische oder gesundheitliche Belastungen nicht selbstständig kompensieren kann. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für Mindestens sechs Monate und mit mindestens der in 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen. Kognitive Beschwerden = Probleme beim Wahrnehmen / Erkennen Definition der Pflegegrade AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
5 Daraus folgt Das neue Begutachtungsassessment - NBA Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Bis Seit Bisher erfolge die Begutachtung verrichtungsbezogen in Minutenwerten Die Begutachtung erfolgt nach dem Grad der Selbstständigkeit und das Angewiesen sein auf personelle Unterstützung durch andere Abgrenzung durch Antragsstellung! AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
6 Das neue Begutachtungsassessment NBA Die Grundlage für die Begutachtung ist die sorgfältige Erhebung der pflegerelevanten Vorgeschichte Anamnese. Dabei werden Befunde erhoben, es wird die Situation des Pflegebedürftigen geprüft und die einzelnen Module bewertet. Der Gutachter gibt eine Einschätzung der Selbstständigkeit des Versicherten ab. Der Gutachter bewertet außerdem, ob sich realistische Möglichkeiten zur Verbesserung oder zum Erhalt der bewerteten Fähigkeiten ergeben. Hieraus lassen sich entsprechende Empfehlungen zu Leistungen und pflegerischen Maßnahmen, zu Hilfsmitteln oder wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, aber auch Empfehlungen zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation ableiten. Beschreibt der Gutachter ein notwendiges Hilfsmittel zur Pflegeunterstützung gilt dieses als Verordnung! Heilmittel müssen weiterhin vom behandelnden Arzt verordnet werden. AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
7 Module der Begutachtung Der Mensch wird in den Mittelpunkt gerückt. 15 % Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 10 % Mobilität 20 % Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 15 % Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Zusätzlich werden die Selbstständigkeiten in den Bereichen Haushaltsführung und außerhäusliche Aktivitäten festgestellt. 40 % Selbstversorgung AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
8 Module der Begutachtung 15 % Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 20 % Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 10 % Mobilität Der Mensch wird in den Mittelpunkt gerückt. 15 % Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 40 % Selbstversorgung Gewichtung erfolgt durch Punktwerte Durch Zusammenführung der Teilergebnisse in den Modulen ergibt sich der Pflegegrad. AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
9 Fünf neue Pflegegrade Verteilung der Gesamtpunkte AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
10 Überleitung der Bestandsfälle Einfacher und doppelter Stufensprung Einstufiger Sprung für rein somatisch beeinträchtigte Pflegebedürftige Pflegestufe I Pflegegrad 2 Pflegestufe II Pflegegrad 3 Pflegestufe III Pflegegrad 4 Pflegestufe III mit Härtefall Pflegegrad 5 Pflegegrad 1 kann nur bei Neueinstufungen ab 2017 erreicht werden. Doppelter Stufensprung bei Leistungsbeziehern mit EdA* Pflegestufe 0 Pflegegrad 2 Pflegestufe I Pflegegrad 3 Pflegestufe II Pflegegrad 4 Pflegestufe III mit/ohne Härtefall Pflegegrad 5 *EdA = Einschränkung der Alltagskompetenz AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
11 Neue Leistungsbeträge im Detail So verändern sich die Beträge in Euro/Monat von Pflegestufen zu Pflegegraden * Betrag geringer als im alten System ** ambulanter Satz höher als der stationäre Satz AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
12 Überleitung von Bestandsfällen in der vollstationären Pflege NEU: einheitlicher Eigenanteil für den Pflegebedürftigen Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil an den stationären Pflegekosten unabhängig vom Pflegegrad. Pflegesätze für den vollstationären Bereich werden angepasst. Eigenständige Festlegung durch die Einrichtung Ist der einheitliche Eigenanteil höher als der vorherige individuelle Eigenanteil, ist die Differenz von der Pflegeversicherung an die Einrichtung zu zahlen. AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
13 Entlastungsbetrag Jeder ab Pflegegrad 1 kann einen sogenannten Entlastungsbetrag beantragen. Dabei handelt es sich um eine Kostenerstattung von bis zu 125 Euro pro Monat. Er gilt für Kosten von: Teilstationärer Pflege Kurzzeitpflege Leistungen anerkannter Pflegedienste (auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen) Angeboten zur Unterstützung im Alltag Wichtig! Beträge aus 2015/2016 die noch nicht aufgebracht sind, stehen bis zur Verfügung AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
14 Leistungen für Pflegende Es werden Renten- und ggf. Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt für Pflegepersonen : Pflegebedürftiger in Pflegegrad 2 bis 5 Pflegeperson in Ehrenamtlicher / Familiärer Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche auf mindestens 2 Tage verteilt daneben nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig noch keine Altersrente Zeiten für die Pflege mehrerer Personen werden addiert Unfallversicherungsschutz bei der Pflege es besteht ein Versicherungsschutz in der ALV, allerdings nur, wenn unmittelbar vor der Pflegetätigkeit ALV-Pflicht bestanden hat AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
15 Leistungen für Pflegende RV-Bemessungsgrundlage monatlich in % der Bezugsgröße (2017: ) Pflegegrad Pflegegeld Kombileistung Sachleistung II 27 (803,25 ) 22,95 (682,76 ) 18,9 (562,23 ) III 43 (1.279,25 ) 36,55 (1.087,36 ) 30,1 (895,48 ) IV 70 (2.082,50 ) 59,5 (1.770,13 ) 49 (1.457,75 ) V 100 (2.975 ) 85 (2.528,75 ) 70 (2.082,50 ) Arbeitslosenversicherung II - V 50 (1.487,50 ) Von der Bemessungsgrundlage werden entsprechend die jeweils gültigen Beitragssätze gezahlt (RV 2017: 18,7 %, ALV 2017: 3 %). AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
16 Pflegestärkungsgesetz III ab Ziel: Verbesserung und Einführung systematisches Prüfrecht, um gegen Abrechnungsbetrug vorgehen zu können Neue Regeln gegen Abrechnungsbetrug von Pflegediensten Um wirksamer gegen Betrug in der ambulanten Pflege vorgehen zu können, sichert das Pflegestärkungsgesetz III Krankenkassen neue Kontrollrechte bei häuslichen Pflegediensten zu. Krankenkassen, die Pflegedienste für die häusliche Krankenpflege vergüten, erhalten ab 2017 ein systematisches Prüfrecht für ambulanten Dienstleister. Verbesserung der Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Ausweitung der Prüfrechte Die Selbstverwaltung der Pflege auf Länderebene wird verpflichtet, bessere Möglichkeiten zur Sanktionierung von nachweislich betrügerischen Pflegediensten zu schaffen. Damit soll effektiver gegen auffällige Dienstleister vorgegangen werden. AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
17 Pflegestärkungsgesetz III ab Ziel : Verbesserung der Steuerung, Kooperation und Koordination von Beratung und Pflege - Künftig sollen die Kommunen unter anderem bundesweit 60 Modellprojekte insbesondere zur besseren Koordination und Kooperation von Beratungsangeboten zur Pflege, zur Altenhilfe und zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung erproben dürfen und finanziert bekommen, ein Initiativrecht zur Einrichtung neuer Pflegestützpunkte zur Beratung Hilfesuchender erhalten, deren Arbeit und Finanzierung dann in jedem Bundesland über eine Rahmenvereinbarung geregelt werden muss, als eigene Beratungsstellen (vgl. neuer 7 Abs. 2 im PSG III) die Pflegeberatung und Pflegeberatungsbesuche (vgl. neuer 37 Abs. 8 im PSG III) für Leistungsempfänger der Pflegeversicherung durch eigenes, entsprechend qualifiziertes Personal übernehmen dürfen und besser am Auf- und Ausbau von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten z. B. für Demenzkranke beteiligt werden, deren Finanzierungsregeln vereinfacht werden. AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
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