STADT BECKUM. Das neue PSG II. Pflegeversicherungsreform. Eggi Steinhoff Seniorenbüro Januar 2017
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1 STADT BECKUM Das neue PSG II Pflegeversicherungsreform Eggi Steinhoff Seniorenbüro Januar 2017
2 Neu: Begriff der Pflegebedürftigkeit Fokus auf Selbstständigkeit im Alltag In der Begutachtung durch den MDK geht es nicht mehr darum, bei dem pflegebedürftigen Menschen einen Zeitaufwand für alltägliche Verrichtungen, wie etwa den Toilettengang, zu ermitteln, sondern darum, wie selbstständig er bei der Bewältigung seines Alltags ist. In sechs Bereichen werden dazu die individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten der bzw. des Pflegebedürftigen erfasst.
3 Begutachtung Körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen werden gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. (Demenz gleichwertig neben körperlichen Einschränkungen)
4 Automatische Überleitung in neue Pflegegrade Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen werden automatisch in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet: Werden automatisch in den übernächsten Pflegegrad übergeleitet: von Pflegestufe I Pflegegrad 2, von Pflegestufe II Pflegegrad 3, von Pflegestufe III Pflegegrad 4 und von Pflegestufe III mit Härtefallregelung Pflegegrad 5 Von sogenannter Pflegestufe 0 Pflegegrad 2, Von Pflegestufe I Pflegegrad 3, von Pflegestufe II Pflegegrad 4 von Pflegestufe III Pflegegrad 5
5 Leistungsverbesserungen in Renten-und Arbeitslosenversicherung Rentenleistungen Ab 10 Stunden wöchentlicher Pflege in den Graden 2 bis 5 Nicht an Rentner Nicht an Erwerbstätige mit mehr als 30 Wochenstunden Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung Ab 10 Stunden wöchentlicher Pflege Anspruch auf Arbeitslosengeld Anspruch auf aktive Arbeitsförderung nach Beendigung der Pflegezeit
6 Module der Begutachtung 1. Mobilität (10 % Gewichtung) Körperliche Beweglichkeit, z. B., ob die Person allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen kann oder ob sie sich selbstständig im Wohnbereich fortbewegen und Treppen steigen kann.
7 Module der Begutachtung 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: (höhere Wert aus 2) und 3) Gewichtung 15 %) Verstehen und Reden, z. B., ob die Person sich zeitlich und räumlich orientieren kann, ob sie Sachverhalte versteht, Risiken erkennen und Gespräche mit anderen Menschen führen kann.
8 Module der Begutachtung 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (höhere Wert aus 2) und 3) Gewichtung 15 %) Hierunter fallen unter anderem Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für die pflegebedürftige Person und andere belastend sind, aber auch die Abwehr pflegerischer Maßnahmen.
9 Module der Begutachtung 4. Selbstversorgung (Gewichtung 40 %) Z. B. inwieweit sich die Person selbstständig waschen, ankleiden, die Toilette aufsuchen, sowie essen und trinken kann.
10 Module der Begutachtung 5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen (Gewichtung 20 %) Z. B., ob die Person die Fähigkeit hat, Medikamente selbst einzunehmen, Blutzuckermessungen selbst durchzuführen, zu deuten, ob sie mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder einem Rollator zurechtkommt und den Arzt aufsucht.
11 Module der Begutachtung 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gewichtung 15 %) Z. B. die Fähigkeit, den Tagesablauf selbstständig zu gestalten, mit anderen Menschen in direkten Kontakt zu treten oder die Skatrunde ohne Hilfe zu besuchen.
12 Module der Begutachtung (wird nicht für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen, sondern ermöglicht den Pflegeberaterinnen und -beratern, die Pflegebedürftigen in Bezug auf weitere Angebote oder Sozialleistungen zu beraten oder einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen) 7. Außerhäusliche Aktivitäten In diesem Feld wird erhoben, ob sich die Person selbstständig im öffentlichen Raum bewegen, an Veranstaltungen teilnehmen und welche Transportmittel sie selbstständig nutzen kann.
13 Module der Begutachtung (wird nicht für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen, sondern ermöglicht den Pflegeberaterinnen und -beratern, die Pflegebedürftigen in Bezug auf weitere Angebote oder Sozialleistungen zu beraten oder einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen) 8. Haushaltsführung In diesem Modul wird die Selbstständigkeit bei Tätigkeiten wie Einkaufen, Behördengängen oder der Regelung finanzieller Angelegenheiten ermittelt.
14 Quelle: BmG Praxisseiten Pflege
15 Die Bewertung in den einzelnen Modulen 0 = selbstständig Die Person kann die Aktivität ohne eine helfende Person durchführen. Das gilt auch, wenn sie Hilfsmittel benötigt oder die Tätigkeit nur langsam ausführen kann. 2 = überwiegend unselbstständig Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbstständig durchführen, eine Beteiligung ist aber möglich. 1 = überwiegend selbstständig Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbstständig durchführen. Für die Pflegeperson besteht nur ein geringer Aufwand. 3 = unselbstständig Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbstständig durchführen beziehungsweise steuern, auch nicht in Teilen. Es sind kaum oder keine Ressourcen vorhanden. Auch Motivation, Anleitung und ständige Beaufsichtigung reichen nicht aus.
16 Barrierearm wohnen bis zu 4000 zur Verbesserung des Wohnumfeldes frühzeitige Beratung vor dem Umbau Quelle: BmG Praxisseiten Pflege
17 Pflegesachleistungen
18 Die Leistungen Die Stadtverwaltung verwendet die sogenannte neue deutsche Rechtschreibung und richtet sich nach dem DUDEN; bei Alternativen den Empfehlungen des DUDEN-Verlages. Neben dem DUDEN bildet die DIN5008 Schreib-und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung die wesentliche Grundlage für die Schriftguterstellung der Verwaltung. Die DIN5008 ist dabei der kleinste gemeinsamer Nenner für Typografie-Fragen. Quelle: MDK Westfalen-Lippe
19 Die Leistungen Die Stadtverwaltung verwendet die sogenannte neue deutsche Rechtschreibung und richtet sich nach dem DUDEN; bei Alternativen den Empfehlungen des DUDEN-Verlages. Neben dem DUDEN bildet die DIN5008 Schreib-und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung die wesentliche Grundlage für die Schriftguterstellung der Verwaltung. Die DIN5008 ist dabei der kleinste gemeinsamer Nenner für Typografie-Fragen. Quelle: MDK Westfalen-Lippe
20 Die Kosten in der stationären Pflege
21 Die Kosten in der stationären Pflege Einrichtung PLZ Ort Eigenanteil Pflwohngeld Differenz Haus Wilhelm Beckum Seniorenheim St. Anna Beckum Annazentrum Beckum Julie-Hausmann-Haus Beckum Heinrich-Dormann-Zentrum Beckum St. Vincenz-Gesellschaft St. Josef-Heim Beckum Hugo-Stoffers-Zentrum Ahlen Elisabeth-Tombrock-Haus Ahlen Gezeitenland Ahlen Altenheim St. Josef Ennigerloh Seniorenresidenz Ennigerloh Altenheim St. Josef Wadersloh-Liesborn Wohnstätte für Pflegedürftige Wadersloh-Liesborn Wohnstätte für Pflegedürftige Wadersloh-Liesborn Altenheim St. Josef Wadersloh Altenheim Maria Regina Wadersloh Seniorenheim Liesborn Wadersloh-Liesborn Seniorenzentrum Am Eichendorfpark Oelde-Stromberg Kardinal-von-Galen-Heim Oelde
22 Die Leistungen in der Verhinderungs-und Kurzzeitpflege
23 Die Leistungen in der häuslichen Pflege
24 Die Leistungen in der Tagespflege
Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds
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