Das neue Begutachtungsinstrument Aktuelle Fragen der Umsetzung

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1 Das neue Begutachtungsinstrument Aktuelle Fragen der Umsetzung MDK Berlin-Brandenburg Dr. Bettina Jonas Leiterin der Geschäftsbereiche Pflege und Qualitätsprüfungen

2 Gliederung 1. Das NBI Selbständigkeit erfassen 2. Einführung in die Bewertungssytematik 3. Prävention, Rehabilitation, Hilfsmittel Das neue Begutachtungsinstrument

3 Kritik am alten Pflegebedürftigkeitsbegriff Somatische Orientierung durch Fixierung auf Verrichtungen des täglichen Lebens, Ungleichbehandlung der gerontopsychiatrischen Hilfebedarfe, insbesondere bei Menschen mit Demenz, Pflegezeit ist als Kriterium zur Bemessung des Hilfebedarfs wenig geeignet ( Minutenpflege ) Das neue Begutachtungsinstrument

4 Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist... der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen, die Abhängigkeit von personeller Hilfe und zwar nicht nur bei einigen Verrichtungen der Grundpflege wie z.b. Waschen, Essen, sondern in allen relevanten Bereichen der elementaren Lebensführung. Der neuer Maßstab ist der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen und nicht mehr der Zeitaufwand des Hilfebedarfs (der Pflegeperson) Das neue Begutachtungsinstrument

5 Das NBI ist Teil des Begutachtungsverfahrens Angaben zur Person und Begutachtungssituation Anamnese Wohn- und Lebenssituation Versorgungssituation Befunderhebung zu Schädigungen und Beeinträchtigungen N E U E S B E G U T A C H T U N G S I N S T R U M E N T Ergebnisse und Empfehlungen Das neue Begutachtungsinstrument

6 Wie selbstständig kann jemand seinen Alltag gestalten? Wie selbstständig kann sich jemand im Bett umdrehen, sitzen, aufstehen, gehen oder mit dem Rollstuhl fahren, Treppensteigen? Wie kann sich der Mensch erinnern und orientieren, mit anderen Menschen kommunizieren und seine Bedürfnisse mitteilen? Wird Hilfe bei Therapien, Medikamentengabe und Arztbesuchen benötigt? Wie häufig wird Hilfe bei psychischen Problemen, aggressivem oder ängstlichem Verhalten gebraucht? Wie selbstständig ist jemand beim Waschen, An- und Ausziehen, Essen und Trinken? Das neue Begutachtungsinstrument

7 5 Grade der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) Das neue Begutachtungsinstrument

8 Die Bewertungssystematik im Überblick Die Einzelpunkte der Module und deren Gewichtung führt zur Ermittlung des Pflegegrades: Module und Gewichtung Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten keine geringe erhebliche schwere schwerste Summe der Einzelpunkte und der daraus resultierende gewichtete Punktwert des Moduls Modul 1 (10 Prozent) Summe der Punkte im Modul 1 0 2,5 5 7,5 10 Gewichtete Punkte im Modul 1 Modul Summe der Punkte im Modul 2 Modul Summe der Punkte im Modul 3 Höchster Wert aus Modul 2 oder Modul 3 (15 Prozent) Modul 4 (40 Prozent) Modul 5 (20 Prozent) Modul 6 (15 Prozent) 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte für die Module 2 und Summe der Punkte im Modul Gewichtete Punkte im Modul Summe der Punkte im Modul Gewichtete Punkte im Modul Summe der Punkte im Modul 6 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte im Modul Das neue Begutachtungsinstrument

9 Das NBA Modul 1: Mobilität selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen Das neue Begutachtungsinstrument

10 Modul 1: Mobilität (Gewichtung: 10 Prozent) Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten Einzelpunkt Modul Skala Modul Gewichtete Punkte für Pflegegrad keine gering ,5 erheblich schwer ,5 schwerste Das neue Begutachtungsinstrument

11 Die Bewertungssystematik im Überblick Die Einzelpunkte der Module und deren Gewichtung führt zur Ermittlung des Pflegegrades: Module und Gewichtung Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten keine geringe erhebliche schwere schwerste Summe der Einzelpunkte und der daraus resultierende gewichtete Punktwert des Moduls Modul 1 (10 Prozent) Summe der Punkte im Modul 1 0 2,5 5 7,5 10 Gewichtete Punkte im Modul 1 Modul Summe der Punkte im Modul 2 Modul Summe der Punkte im Modul 3 Höchster Wert aus Modul 2 oder Modul 3 (15 Prozent) Modul 4 (40 Prozent) Modul 5 (20 Prozent) Modul 6 (15 Prozent) 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte für die Module 2 und Summe der Punkte im Modul Gewichtete Punkte im Modul Summe der Punkte im Modul Gewichtete Punkte im Modul Summe der Punkte im Modul 6 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte im Modul Das neue Begutachtungsinstrument

12 5 Grade der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) Das neue Begutachtungsinstrument

13 Module 7 und 8 Diese Module fließen nicht in die Bewertung des Pflegegrads ein. Sie können jedoch für die weitere Hilfeplanung genutzt werden. Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten z. B. selbstständiges Verlassen der Wohnung oder des Wohnbereichs sich außerhalb des Wohnbereichs oder der Einrichtung selbstständig fortbewegen öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder in einem Pkw mitfahren Modul 8: Haushaltsführung Einkaufen Zubereiten einfacher Mahlzeiten Aufräum- und Reinigungsarbeiten Regelung finanzieller oder behördlicher Angelegenheiten Das neue Begutachtungsinstrument

14 Prävention, Rehabilitation, Hilfsmittel Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen kann durch verschiedene Maßnahmen positiv beeinflusst werden. Durch den ressourcenorientierten Ansatz des NBI werden Empfehlungen zur Prävention, Rehabilitation sowie zur Heil- und Hilfsmittelversorgung besser ermöglicht. Es wird klarer als bisher erkennbar, wann und wie z. B. präventive Maßnahmen und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ansetzen müssen. Die Gutachter geben auch dazu Empfehlungen ab Das neue Begutachtungsinstrument

15 Pflegebegutachtung gemäß SGB XI Gutachterliche Stellungnahme unter Würdigung der Ergebnisse der Begutachtung, ob über die derzeitige Versorgung hinaus: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Hilfsmittel /Pflegehilfsmittel, Heilmittel und andere therapeutischen Maßnahmen, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, edukative Maßnahmen/Beratung/Anleitung, präventive Maßnahmen, und eine Beratung zu Leistungen zur verhaltensbezogenen Primärprävention nach 20 Abs. 5 SGB V erforderlich und erfolgversprechend sind Das neue Begutachtungsinstrument

16 Wie haben sich die Medizinischen Dienste auf den Systemumstieg vorbereitet? Erarbeitung und Fertigstellung der Begutachtungs-Richtlinien Schulung der Gutachterinnen und Gutachter Entwicklung und Erprobung einer neuen Begutachtungssoftware Personelle Vorbereitungen in den MDK Intensive Öffentlichkeitsarbeit Das neue Begutachtungsinstrument

17 Das neue Begutachtungsinstrument

18 MDK Berlin-Brandenburg e.v. Dr. Bettina Jonas Lise-Meitner-Straße Berlin +49 (30)

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