Das Neue BegutachtungsAssessment - NBA

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1 Das Neue BegutachtungsAssessment - NBA Der Begriff - Pflegebedürftigkeit - im Wandel der Definition Grundverständnis von Pflegebedürftigkeit Beeinträchtigung der Selbständigkeit... bei der Kompensation bzw. Bewältigung von Schädigungen, funktionalen Einbußen, Belastungen und Anforderungen = angewiesen sein auf personelle Hilfe (pflegerische Hilfe)... aufgrund eines Mangels personaler Ressourcen (C) Dirk Betzler_NBA-Teil1 1

2 der Pflegetheorien V. Henderson: Die einzigartige Funktion der Pflege besteht darin, dem kranken (...) Individuum bei der Verrichtung von Aktivitäten zu helfen, die seiner Gesundheit oder ihrer Wiederherstellung (...) förderlich sind und die es ohne Beistand selbst ausüben würde, wenn es über die dazu erforderliche Stärke, Willenskraft oder Kenntnis verfügte. Sie leistet ihre Hilfe auf eine Weise, dass das Individuum seine Selbständigkeit so rasch wie möglich wiedergewinnt. der Pflegetheorien D. Orem: Pflegebedürftigkeit entsteht aufgrund eines Ungleichgewichts zwischen Selbstversorgungsfähigkeiten und Selbstversorgungserfordernissen wie: - Universelle Selbstpflegeerfordernisse - Entwicklungsbedingte Selbstpflegeerfordernisse - Gesundheitlich bedingte Selbstpflegeerfordernisse (C) Dirk Betzler_NBA-Teil1 2

3 der Pflegetheorien Prof. Dr. M. Krohwinkel Ausgangspunkt sind die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen. Krohwinkel geht davon aus, dass eine eingeschränkte Bedürfnisbefriedigung in einem der A(B)EDL s zur Notwendigkeit der Pflege führt und das Handeln der Pflegekraft erfordert. Das Pflegemodell selbst basiert auf fünf Komponenten. der Sozialgesetzgebung SGB XI Alter Pflegebedürftigkeitsbegriff ( 14 SGB XI) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße ( 15) der Hilfe bedürfen. (C) Dirk Betzler_NBA-Teil1 3

4 der Sozialgesetzgebung SGB XI Derzeitiger Pflegebedürftigkeitsbegriff im SGB XI Einschätzung anhand der gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens Voraussichtlich für mindestens sechs Monate Verrichtungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung Kriterien = Häufigkeit und Zeitaufwand des SGB XI 1. Verkürztes und somatisch? verengtes Verständnis von Pflegebedürftigkeit: Hilfebedarf bei Alltagsverrichtungen 2. Pflegezeit als Maßstab ( Laienpflegezeit ) (C) Dirk Betzler_NBA-Teil1 4

5 des SGB XI Maßstab Zeit? des SGB XI Nicht Berücksichtigt Probleme im Bereich Kommunikation (nur wenn Verrichtung gestört) Folgen kognitiver Einbußen für die Lebensführung Psychische Problemlagen, Verhaltensauffälligkeiten Krankheitsbedingte Belastungen und Anforderungen (...) (C) Dirk Betzler_NBA-Teil1 5

6 des SGB XI Nicht Berücksichtigt Pflegebedürftigkeit bezeichnet den Umstand, dass ein Mensch infolge eines Krankheitsereignisses oder anderer gesundheitlicher Probleme / Beeinträchtigung durch altersbedingte Veränderungen auf pflegerische Hilfe angewiesen ist. Was kann die Person? Pflegebedarf ist ein Teil oder die Gesamtheit der pflegerischen Interventionen zur Bewältigung pflegerisch relevanter Problemlagen. (Klaus Wingenfeld / Uni Bielefeld-Münster 2000 = Siehe Fußnote) Welche Pflegeinterventionen sind für die Person erforderlich? des SGB XI Nicht Berücksichtigt Elemente eines Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf der Basis der Pflegewissenschaft: 1. Ursache/Auslöser: Fehlende personelle Ressourcen zur selbständigen Kompensation bzw. Bewältigung von Schädigungen, funktionalen Einbußen, Belastungen und Anforderungen 2. Frage der Dauerhaftigkeit: Dauerhafter oder vorübergehender Zustand 3. Betroffene Aspekte des Lebens: Aktivitäten (einschl. Krankheits- Beeinträchtigungsbewältigung), Gestaltung von Lebensbereichen, soziale Teilhabe 4. Relevante Auswirkungen: Autonomieverlust und Abhängigkeit von personeller Hilfe (C) Dirk Betzler_NBA-Teil1 6

7 des SGB XI Demenzielle Veränderungen Definition Pflegebedürftigkeit im Wandel - Koalitionsvertrag Bundesregierung 10/ Pflege Wir wollen eine neue, differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit. Damit schaffen wir mehr Leistungsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung. Es liegen bereits gute Ansätze vor, die Pflegebedürftigkeit so neu zu klassifizieren, dass nicht nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern auch anderweitiger Betreuungsbedarf (z. B. aufgrund von Demenz) berücksichtigt werden können. Wir werden die Auswirkungen dieser Ansätze auf die Gestaltung der Pflegeversicherung und auch die Zusammenhänge mit anderen Leistungssystemen überprüfen. (C) Dirk Betzler_NBA-Teil1 7

8 Neues Grundverständnis von Pflegebedürftigkeit Zentraler Maßstab ist der Grad der Selbstständigkeit bzw. die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bei der Kompensation bzw. Bewältigung von Schädigungen, funktionalen Einbußen, Belastungen und Anforderungen und damit das Angewiesensein auf personale (pflegerische) Hilfe Definition Pflegebedürftigkeit im Wandel - Neu Pflegebedürftigkeit 14 SGBXI Pflegebedürftig sind Personen, die nach näherer Bestimmung der folgenden Sätze Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche oder psychische Schädigungen, Beeinträchtigungen körperlicher oder kognitiver oder psychischer Funktionen, gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. (C) Dirk Betzler_NBA-Teil1 8

9 Definition Pflegebedürftigkeit im Wandel - Neu Pflegebedürftigkeit 14 SGBXI Maßgeblich sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen, in den Bereichen: 1. Mobilität 2. Kognitive Fähigkeiten (Funktionen des Menschen, die mit Wahrnehmung, Lernen, Erinnern und Denken, also der menschlichen Erkenntnis- und Informationsverarbeitung in Zusammenhang stehen. 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte [7. Außerhäusliche Aktivitäten] [8. Haushaltsführung] (C) Dirk Betzler_NBA-Teil1 9

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