Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab
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- Gerrit Gerber
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1 Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab Gut umsorgt zuhause.
2 Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff - Körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigung werden gleichermaßen berücksichtigt Neue Begutachtungsrichtlinien - Zukünftig ist die Selbständigkeit das Maß für die Pflegebedürftigkeit
3 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem Fokus auf der Selbständigkeit des Versicherten. Zukünftig orientiert sich der Grad der Pflegebedürftigkeit Was kann die Person? Funktionseinschränkungen & Ressourcen
4 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Pflegebedürftig sind Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedürfen
5 Der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das NBA im Überblick
6 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Zentraler Maßstab des neuen Instrumentes ist der Grad der Selbständigkeit bei Aktivitäten im Lebensalltag, bei der Krankheitsbewältigung sowie bei der Gestaltung von Lebensbereichen und bei der Teilnahme am Gemeinschaftsleben Grad der Selbständigkeit = Unabhängigkeit von personeller Hilfe
7 Unterschiede Unerheblich ist ob die jeweilige Aktivität tatsächlich anfällt (Bsp.: Treppensteigen) die Häufigkeit oder der Zeitbedarf Unerheblich sind die konkreten Wohnumfeldbedingungen (Bsp.: Treppensteigen) evtl. Erschwernisfaktoren
8 Bewertung der Selbstständigkeit 0 = selbständig Die Person kann die Aktivität in der Regel selbstständig durchführen. Entscheidend ist, dass die Person keine personelle Hilfe benötig. Möglicherweise ist die Durchführung erschwert oder verlangsamt oder nur unter Nutzung von Hilfsmitteln möglich. Vorübergehende oder nur vereinzelt auftretende Beeinträchtigungen sind nicht zu berücksichtigen. 1 = überwiegend selbständig Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbstständig durchführen.
9 Bewertung der Selbstständigkeit 2 = überwiegend unselbständig Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Teil selbstständig durchführen.
10 Bewertung der Selbstständigkeit 3 = unselbständig Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbstständig durchführen bzw. steuern, auch nicht in Teilen. Es sind kaum oder keine Ressourcen vorhanden. Motivation, Anleitung, ständige Beaufsichtigung reichen auf keinen Fall aus. Die Pflegeperson muss alle oder nahezu alle Teilhandlungen anstelle der betroffenen Person durchführen.
11 Beispiel Treppensteigen Definition des Items: Überwinden von Treppen zwischen zwei Etagen Treppensteigen ist unabhängig von der individuellen Wohnsituation zu bewerten. Selbständig: Die Person kann ohne Hilfe durch andere Personen in aufrechter Position eine Treppe steigen. Die Person kann mit dem Rollator sich innerhalb der Wohnung bewegen. Überwiegend selbständig: Die Person kann eine Treppe alleine steigen, benötigt aber Begleitung wegen eines Sturzrisikos. Überwiegend unselbständig: Treppensteigen ist nur mit Stützen oder Festhalten der Person möglich. Unselbständig: Person muss getragen oder mit Hilfsmitteln transportiert werden, keine Eigenbeteiligung.
12 Abwandlung der 4-stufigen Skala der Selbstständigkeit, wenn eine Verhaltensweise beurteilt wird z. B. Nächtliche Unruhe, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage, Wahnvorstellungen 0 = nie oder nur sporadisch 1 = selten, d.h. ein- bis zweimal innerhalb von zwei Wochen 2 = häufig, d.h. zweimal oder mehrmals wöchentlich 3 = täglich betrifft Modul 3 (Verhaltensweisen/ psychische Problemlagen)
13 Bewertung der Selbständigkeit selbständig überwiegend überwiegend unselbständig selbständig unselbständig 1. Waschen des Oberkörpers Essen Trinken
14 Die Bewertungssystematik im Überblick Die Einzelpunkte der Module und deren Gewichtung führt zur Ermittlung des Pflegegrades Module und Gewichtung Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten keine geringe erhebliche schwere schwerste Summe der Einzelpunkte und der daraus resultierende gewichtete Punktwert des Moduls Modul 1 (10 Prozent) Summe der Punkte im Modul 1 0 2,5 5 7,5 10 Gewichtete Punkte im Modul 1 Modul Summe der Punkte im Modul 2 Modul Summe der Punkte im Modul 3 Höchster Wert aus Modul 2 oder Modul 3 (15 Prozent) 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte für die Module 2 und 3 Modul 4 (40 Prozent) Modul 5 (20 Prozent) Modul 6 (15 Prozent) Summe der Punkte im Modul Gewichtete Punkte im Modul Summe der Punkte im Modul Gewichtete Punkte im Modul Summe der Punkte im Modul 6 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte im Modul 6
15 Pflegestärkungsgesetz II Bewertungssystematik im Überblick Pflegegrad ermitteln: Module Gewichtung 0 keine 1 geringe 2 erhebliche 3 schwere 4 schwerste Mobilität 10% Summe der Punkte Kognitive u. Kommunikat Verhaltensw eisen psych. Probleme Höchster Wert aus Modul 2 oder 3 0 2,5 5 7,5 10 Gewichtete Punkte 15 % ,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte Selbstvers. 40% Gewichtete Punkte
16 Pflegestärkungsgesetz II Pflegegrad ermitteln: Module Gewichtung 0 keine 1 geringe 2 erhebliche 3 schwer 4 vollständ. Bewältigung von selbst. Umgang mit Krankheitsbedingte n Anforderungen und Belastungen Mobilität Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 20% Summe der Punkte Gewichtete Punkte 15 % ,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte
17 Pflegestärkungsgesetz II Ergebnis der Begutachtung: 1. Mobilität 0 Punkte 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 11,25 Punkte 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 20,00 Punkte 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anfor- derungen 10,00 Punkte 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 7,50 Punkte 48,75 Punkte Unter 12,50 Punkte 12,5 - < 27 Punkte 27- < 47,5 Punkte 47,5 - < 70 Punkte 70 - < 90 Punkte Punkte Kein Pflegegrad Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
18 Die Pflegegrade 1 2 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit/Fähigkeitsstörung (vorrangig körperlich beeinträchtigte Pflegebedürftige, mit geringem Bedarf an personeller Unterstützung) Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit/Fähigkeitsstörung Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit/Fähigkeitsstörung Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit/Fähigkeitsstörung Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung
19 Weitere Leistungsbeträge ab 2017 Entlastungsbetrag (aktuell Betreuungs- und Entlastungsleistungen) Bis Ab Grundbetrag 104 Euro Erhöhter Betrag 208 Euro 125 Euro (erhöhter Betrag entfällt) Wohngruppenzuschlag 205 Euro 214 Euro 43a SGB XI-Satz (stationäre Behinderteneinrichtung) Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 266 Euro 266 Euro Euro Euro Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 Euro 40 Euro Beratungsbesuch PS 0 - II 22 Euro PS III 32 Euro PG 1 3 bis zu 23 Euro PG bis zu 33 Euro
20 Entlastungsleistungen ab 2017 Aus zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden Entlastungsleistungen 125 Euro monatlich (Kein Bestandsschutz) ABER: Trotzdem keine Schlechterstellung /Beispiel Im Jahr 2016 erhält Herr Maier in PS 1 mit Demenz Pflegegeld = 316 Euro (Zus. Entlastungsu. Betreuungsleistungen) Demenz = 208 Euro (gegen Rechnung) Gesamt = 524 Euro / 2016 Ab 2017 erhält er ein monatliches Pflegegeld von also ohne Rechnung + 21 Euro monatlich
21 Überleitungen von Pflegestufe in Pflegegrade alte Pflegestufen 0 (EdA*) I I (+EdA*) II II (+EdA*) III III(+ EdA*) Härtefall Geldleistung Pflegesachleistung Tages-/Nachtpflege Vollstationäre Pflege neue Pflegegrade Geldleistung Pflegesachleistung Tages-/Nachtpflege Vollstationäre Pflege Bestandsschutz 1262 Bestandsschutz Bei Beeinträchtigung der Alltagskompetenz, Überleitung in den übernächsten Pflegegrad!
22 Kombileistung in den Pflegegraden 2 bis 5 Die Sachleistung ist für die Bezahlung des Pflegedienstes. Im Pflegegrad II sind das 689. Das Pflegegeld ist ein finanzieller Ausgleich für pflegende Angehörige, Verwandte oder ehrenamtlich Tätige für die häusliche Pflege. Im Pflegegrad II sind das 316. Wird beides also Sachleistung und Pflegegeld in Anspruch genommen, wird von einer Kombileistung gesprochen. (Also eine Kombination aus Geldleistung und Sachleistung). Beispiel: Herr Mustermann wird von seiner Ehegattin betreut. Er erhält eine Rechnung über 482,30 = 70% von 689 Somit bleiben 30 % vom Pflegegeld übrig. Sie errechnen sich aus den Geldleistungen von 316 = 94,80. Unterm Strich bedeutet das: Die Rechnung des Pflegedienstes wird in voller Höhe übernommen, die Ehegattin bekommt für ihre Leistung in der häuslichen Pflege 94,80. Wer sich für die Kombileistung entschieden hat, hat eine Bindung von 6 Monaten!
23 Begutachtungsverfahren Angaben zur Person und Begutachtungssituation Anamnese Wohn- und Lebenssituation
24 Begutachtungsverfahren Versorgungssituation Befunderhebung zu Schädigungen und Beeinträchtigungen Neues Begutachtungsintrument Ergebnisse und Empfehlungen
25 Neu im Pflegeheim Ab hat jedes Pflegeheim einen auf dieses Pflegeheim (individuellen) bezogenen Eigenanteil. Eigenanteil in Euro Eigenanteil in Euro Stufe 1 Stufe 2 Stufe Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
26 Verbesserte Absicherung von Pflegepersonen ab Beiträge zur Rentenversicherung wenn ein Pflegebedürftiger im Pflegegrad 2 bis 5 und mindestens zehn Stunden wöchentlich und verteilt auf mindesten zwei Tage und zu Hause gepflegt wird. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (Unmittelbar vor Beginn der Pflege) Ausstieg aus dem Beruf für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit Wenn durch die Pflege die Arbeitslosigkeit unterbrochen wird.
27 Leistungsverbesserungen ab 2016 Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Fortzahlung des hälftigen Pflegegeldes für den kompletten Zeitraum der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege Verlängerung des Kurzzeitpflegeanspruches auf acht Wochen pro Jahr
28 Zusammenfassung Modul: In sechs Bereichen wird die Selbständigkeit eingeschätzt. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
29 Zusammenfassung Kriterium: Die Module bestehen aus Kriterien. Z. B. besteht Modul 1 aus 5 Kriterien. Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen Bewertungssystematik: Jedes Kriterium wird mit Punkten bewertet. Die Summe ergibt den Pflegegrad. Pflegegrad: Durch die fünf Pflegegrade wird abgebildet, wie stark die Selbständigkeit beeinflusst ist.
30 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folien, Grafiken und Inhalte wurden zum Teil von Herrn Holger Uhlig Leiter Kompetenzzentrum Pflege der AOK Ostwürttemberg übernommen
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