2. PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ PSG II

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "2. PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ PSG II"

Transkript

1 2. PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ PSG II Zukunftssichere Umsetzung bei der Gerhard Wendel, AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee Pflegestärkungsgesetz II Kreisseniorenrat Lkr. Konstanz

2 Agenda Pflegestärkungsgesetz II Ein Schritt in die richtige Richtung Finanzierung Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017 Überleitung von Bestandsfällen und Bestandsschutz Neuregelungen ab PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

3 PSG II Ein Schritt in die richtige Richtung Pflegebedürftige in Baden-Württemberg 2009 und Pflegegeld- Empfänger +31% ambulant +52% stationär +54% Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg + 43% = Rund pflegebedürftige AOK-Versicherte Anzahl steigt! Hochgerechnet rund Pflegebedürftige im Jahr 2030 (Hochrechnung analog Steigerungsrate Statistisches Landesamt) Familiäres Pflegepotential nimmt ab Multimorbidität Alter benötigt professionelle Pflege Bedarf an Pflegepersonal steigt PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

4 PSG II Ein Schritt in die richtige Richtung Stationäre Pflegeeinrichtungen im Landkreis Konstanz Aktuelles Angebot an stationären Pflegeplätzen: Ca Demografisch bedingter zusätzlicher Bedarf bis 2030: Ca Wegfall von stationären Pflegeplätzen im Jahr 2019 aufgrund der Vorgaben der Heimbauverordnung Baden-Württemberg PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

5 PSG II Ein Schritt in die richtige Richtung Modernisierung der Pflegeversicherung Ganzheitliche Ausrichtung der Pflegeversicherung durch Neudefinition des Pflegedürftigkeitsbegriffs Das neue Begutachtungsinstrument unterstützt die pflegerischpersonelle Ressourcenorientierung die erhobenen Informationen und Einschätzungen sind eine wichtige Basis für Pflegeberatung, Pflegeplanung, Pflegeprozess, Personalbemessung und die Qualitätssicherung führt zu pflegewissenschaftlich fundierten, fachlichen Grundlagen stellt die Fachlichkeit der Pflegekräfte sowie die Selbstbestimmung und Fähigkeiten der Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt ermöglich durch umfassende Betrachtung professionelle Pflege und garantiert die Orientierung an den vorhandenen Fähigkeiten PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

6 PSG II Ein Schritt in die richtige Richtung Gleichstellung Gleicher Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung für Personen mit Demenz, geistigen Behinderungen oder psychische Erkrankungen und körperlichen Beeinträchtigungen Aktivierende Pflege wird gefördert Durch den ressourcen- und teilhabeorientierten Ansatz rückt die aktivierende Pflege in den Fokus Pflegerische Betreuung wird aufgewertet Die pflegerische Betreuung wird gleichwertiger Bestandteil neben körperbezogener Pflege und Hilfe im Haushalt PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

7 2 Finanzierung

8 Finanzierung durch Beitragserhöhung und Überschuss aus Rücklagen Rücklagen Beitragssatzanpassung zur Refinanzierung des PSG II nicht ausreichend Verwendung von Überschuss aus Mindestreserve Beitragssatz Beitragssatz steigt zum um 0,2 Beitragssatzpunkte auf 2,55 %, für Kinderlose auf 2,8 %. Vorgezogene Dynamisierung Für 2017 vorgesehene Prüfung der Dynamisierung wird auf 2020 verschoben, da 2017 die grundsätzliche Neufestsetzung der Leistungsbeträge erfolgt PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

9 3 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsinstrument ab 2017

10 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Begutachtungsinstrument ab 2017 Entscheidend ist der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten und der Gestaltung von Lebensbereichen, der in sechs Modulen festgestellt wird Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung etc.) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Mobilität Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Umgang mit krankheitsspezifischen / therapiebedingten Anforderungen Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

11 Module zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Modul 1: Mobilität Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen, fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen Kriterium: Ausprägung der Selbständigkeit Selbständig überwiegend selbständig überwiegend unselbständig unselbständig PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

12 Module zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld Örtliche und zeitliche Orientierung Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben Verstehen von Sachverhalten und Informationen Erkennen von Risiken und Gefahren Mitteilen von elementaren Bedürfnissen Verstehen von Aufforderungen Beteiligung an einem Gespräch Kriterium: Ausprägung der Fähigkeiten vorhanden/größtenteils/gering/nicht vorhanden PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

13 Module zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Nächtliche Unruhe Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigen von Gegenständen Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen Verbale Aggression Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten Abwehr pflegerischer/unterstützender Maßnahmen Wahnvorstellungen, Ängste Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage Sozial inadäquate Verhaltensweisen Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

14 Module zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Kriterium: Häufigkeit des Unterstützungsbedarfs/Erfordernis einzugreifen Nie oder selten selten häufig täglich PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

15 Module zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Modul 4: Selbstversorgung Waschen des Körpers, Duschen und Baden An- und Auskleiden des Ober- / Unterkörpers Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung / Eingießen von Getränken Essen und Trinken Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma Bewältigung der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma Besonderheiten bei Sondenernährung Besonderheiten bei parenteraler Ernährung PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

16 Module zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Modul 4: Selbstversorgung Kriterium: Grad der Selbständigkeit selbständig überwiegend selbständig überwiegend unselbständig unselbständig PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

17 Module zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge, Absaugen und Sauerstoffgabe, Einreibungen sowie Kälte- / Wärmeanwendungen, Messung / Deutung von Körperzuständen, körpernahe Hilfsmittel Verbandswechsel und Wundversorgung, Versorgung bei Stoma, regelmäßige Einmal-Katheterisierung und Nutzung von Abführmethoden, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung, Arztbesuche, (zeitlich ausgedehnte) Besuche medizinischer / therapeutischer Einrichtungen, Besuch von Einrichtungen zur Frühförderung bei Kindern das Einhalten einer Diät oder anderer krankheitsoder therapiebedingter Verhaltensvorschriften PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

18 Module zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf Kriterium: Häufigkeit der erforderlichen Hilfen selbständig täglich wöchentlich (z.b. Arztbesuche) monatlich PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

19 Module zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen Ruhen und Schlafen Sichbeschäftigen Vornehmen von in die Zukunft gerichteter Planungen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes. Kriterium: Grad der Selbständigkeit selbständig überwiegend selbständig überwiegend unselbständig unselbständig PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

20 Gewichtung der Module Module Gewichtung 1 Mobilität 10% 2 3 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Höchster Wert aus Modul 2 oder 3 4 Selbstversorgung 40% 5 6 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Summe Einzelpunkte/ Gewichtete Punkte 0 (keine) 1 (geringe) 2 (erhebliche) 3 (schwere) 4 (schweste) Summe Gewichtet 0 2,5 5 7,5 10 Summe % Summe % 15% Gewichtet 0 3,75 7,5 11,25 15 Summe Gewichtet Summe Gewichtet Summe Gewichtet 0 3,75 7,5 11, Außerhäusliche Aktivitäten Die Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, 9 Haushaltsführung um Anhaltspunkte für eine Versorgung und Pflegeplanung ableiten zu können PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

21 Die Pflegegrade (PG) 1 2 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit/Fähigkeitsstörung (vorrangig somatisch beeinträchtigte Pflegebedürftige, mit geringem Bedarf an personeller Unterstützung) Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit/Fähigkeitsstörung 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit/Fähigkeitsstörung 4 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit/Fähigkeitsstörung Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

22 Leistungshöhe in den Pflegegraden (PG) PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Pflegegeld Pflegesachleistung (Kostenerstattung 125 ) Vollstationäre Pflege Tages-/Nachtpflege (Kostenerstattung 125 ) PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

23 Teil-Leistungsanspruch bei Pflegegrad 1 Aufklärung, Auskunft, Pflegeberatung und Beratungsbesuche Wohngruppenzuschlag Pflegehilfsmittel Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Zuschuss vollstationäre Versorgung Betreuung/Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen Pflegekurse Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag kann im Wege der Kostenerstattung auch für Pflegesachleistung, KUP und VHP eingesetzt werden Keine Geld- und Sachleistungen oder Tages-/Nachtpflege, KUP oder VHP PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

24 4 Überleitung der Bestandsfälle mit Bestandsschutz

25 Automatische Überleitung Pflegestufe in Pflegegrad Alte Pflegestufen 0 (EdA*) I I (+EdA*) II II (+EdA*) III III (+EdA*) Härtefall Geldleistung Pflegesachleistung Tages-/Nachtpflege Vollstationäre Pflege Neue Pflegegrade Geldleistung Pflegesachleistung Tages-/Nachtpflege Vollstationäre Pflege *Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

26 Fallbeispiel 1 für die Überleitung mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegebedürftiger mit Pflegestufe 1 und eingeschränkter Alltagskompetenz erhält und bis zu 316 Pflegegeld oder 689 Sachleistungen 208 Betreuungs- und Entlastungsleistungen Pflegebedürftiger wird ab in den Pflegegrad 3 eingestuft erhält 545 Pflegegeld oder Sachleistungen und bis zu 125 Betreuungs- und Entlastungsleistungen PS = Pflegestufe PG = Pflegegrad Seite PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

27 Fallbeispiel 2 für die Überleitung Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegebedürftiger mit Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz erhält und bis zu 244 Pflegegeld oder 468 Sachleistungen 104 Betreuungs- und Entlastungsleistungen Pflegebedürftiger wird ab in den Pflegegrad 2 eingestuft erhält 316 Pflegegeld oder Sachleistungen und bis zu 125 Betreuungs- und Entlastungsleistungen PS = Pflegestufe PG = Pflegegrad Seite PSG II, II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

28 Lebenslanger Bestandsschutz für bisherige Pflegebedürftige Grundsatz Leistungsberechtigte, die vor der Systemumstellung Leistungen bezogen haben, sollen nach der Umstellung keinen geringeren Leistungsanspruch haben Kein Antrag, keine neue Begutachtung erforderlich automatische Überleitung Pauschale Überleitung in die Pflegegrade für Versicherte ohne eingeschränkte Alltagskompetenz (EdA) durch einfachen Stufensprung oder durch doppelten Stufensprung für Versicherte mit EdA Lebenslanger Bestandschutz Schlechterstellung durch Neubegutachtung übergeleiteter Pflegebedürftiger wird ausgeschlossen Ausnahme: Es liegt keine Pflegebedürftigkeit mehr vor PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

29 Details zur Bestandsschutzregelung Für ambulante Leistungen Für stationäre Leistungen Alle unmittelbar vor dem zustehenden regelmäßig wiederkehrenden Leistungen Kurzfristige Unterbrechungen lassen Bestandsschutz unberührt Durch die formale Überleitung der Pflegesätze soll kein Pflegebedürftiger einen höheren Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen zahlen Zuschlag in Höhe des Differenzbetrags (nur für Pflegeleistungen) wird von der Pflegekasse übernommen PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

30 Details zur Bestandsschutzregelung Gesetzliche Verfahrensregelungen zur Bewältigung der Arbeitsmehrbelastung Aussetzen von Wiederholungsbegutachtungen vom bis Aussetzen der Fünf-Wochen-Entscheidungsfrist ab Antragstellung vom bis Ausnahme bei besonders dringlichem Entscheidungsbedarf Strafzahlung bei Fristüberschreitung ruht vom bis PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

31 5 Neuregelungen ab 2017

32 Entlastungsleistungen ab 2017 Aus zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden Entlastungsleistungen 125 Euro monatlich Kostenerstattung für Tages- und Nachtpflege Kurzzeitpflege Leistungen von ambulanten Pflegediensten im Umfang und in Höhe der vertraglich geregelten Pflegesachleistungen Pflegegrad 1 auch für Grundpflege Pflegegrad 2 bis 5 nur für Entlastungsleistungen nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

33 Leistungsbeträge ab 2017 bis ab Entlastungsbetrag (aktuell Betreuungsund Entlastungsleistungen) Grundbetrag Erhöhter Betrag 104 Euro 208 Euro 125 Euro (erhöhter Betrag entfällt) Wohngruppenzuschlag 205 Euro 214 Euro 43a SGB XI-Satz (stat. Behinderteneinrichtung) Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 266 Euro 266 Euro Euro Euro 40 Euro 40 Euro Beratungsbesuch PS 0 - II PS III 22 Euro 32 Euro PG 1 3 PG bis zu 23 Euro bis zu 33 Euro PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

34 Verbesserte Absicherung von Pflegepersonen ab Beiträge zur Rentenversicherung Wenn ein Pflegebedürftiger im Pflegegrad 2 bis 5 mindestens zehn Stunden wöchentlich verteilt auf mindesten zwei Tage zu Hause gepflegt wird Beiträge zur Arbeitslosenversicherung Voraussetzungen für die Rentenversicherungspflicht liegen vor Ausstieg aus dem Beruf für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit Wenn durch die Pflege der Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung unterbrochen wird PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

35 Maßstäbe und Grundsätze (Qualität) Ambulant Stationär Verknüpfung von Maßstäben und Grundsätzen mit Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität Überarbeitung von Maßstäben und Grundsätzen im Hinblick auf Regelungen zum indikatorengestützten Gesamtverfahren zur Messung und Darstellung der Ergebnisqualität Verknüpfung von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

36 PSG II Die ist GESUNDNAH Wir sind nicht nur da, wir sind auch ganz nah PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee

Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt

Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt Die Module im einzelnen Modul 1: Mobilität un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 1.3 Umsetzen 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 1.5 Treppensteigen Modul 2:

Mehr

NBA Punkte und gewichtete Punkte. Einzelpunkte im Modul 1: Einzelpunkte im Modul 2: überwiegend unselbständig

NBA Punkte und gewichtete Punkte. Einzelpunkte im Modul 1: Einzelpunkte im Modul 2: überwiegend unselbständig NBA Punkte und gewichtete Punkte im Modul 1: un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 1.3 Umsetzen 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 1.5 Treppensteigen im Modul

Mehr

Modul 1 Mobilität. Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten. überwiegend selbständig. überwiegend unselbständig unselbständig.

Modul 1 Mobilität. Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten. überwiegend selbständig. überwiegend unselbständig unselbständig. Modul 1 Mobilität Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen un un Kriterium ja Besondere Bedarfskonstellation Gebrauchsunfähigkeit

Mehr

Mittwoch Teil 1 Feststellung des Pflegebedarfs

Mittwoch Teil 1 Feststellung des Pflegebedarfs Hochschule Düsseldorf Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften Blockseminar Pflege und Teilhabeorientierung vom 17.7.2017 21.7.2017 Mittwoch 19.07.2017 Teil 1 Feststellung des Pflegebedarfs Dr. Harry

Mehr

Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH

Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH Pflegeversicherung 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird wie folgt definiert: Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich

Mehr

Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben, beauftragt die Pflegekasse einen unabhängigen

Mehr

14 Begriff der Pflegebedürftigkeit

14 Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit (1) 1 Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb

Mehr

Das neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Änderungen für Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen Bernhard Fleer, MDS

Das neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Änderungen für Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen Bernhard Fleer, MDS Das neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Änderungen für Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen Bernhard Fleer, MDS 15. Dezember 2016, Berlin Gerontopsychiatrische Erkrankungen

Mehr

Tagungsdokumentation Altenpflegekongress DiCV Münster A. Heiber Chancen d. PSG f. d. amb. Pflege

Tagungsdokumentation Altenpflegekongress DiCV Münster A. Heiber Chancen d. PSG f. d. amb. Pflege Ziffer Kriterien Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt Fähigkeit größtenteils vorhanden Fähigkeit in geringem Maße vorhanden Fähigkeit nicht vorhanden 2.1 Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld

Mehr

Pflege und Betreuung. Alle Infos zur Umstellung von auf

Pflege und Betreuung. Alle Infos zur Umstellung von auf Pflege und Betreuung Alle Infos zur Umstellung von auf 2 LIEBE LESERINNEN, LIEBE E LESER, Alles Gute! FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE S. 3 S. 3 S. 4 S. 5 S. 5 S. 6 S. 8 S. 8 IMPRESSUM PSG

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II Auswirkungen auf die außerklinische Kinderkrankenpflege

Das Pflegestärkungsgesetz II Auswirkungen auf die außerklinische Kinderkrankenpflege Das Pflegestärkungsgesetz II Auswirkungen auf die außerklinische Kinderkrankenpflege Gliederung 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 2. Kriterien der Pflegebedürftigkeit 3. Ermittlung der Pflegegrade

Mehr

Was sind Pflege-Sachleistungen ab 2017?

Was sind Pflege-Sachleistungen ab 2017? Was sind Pflege-Sachleistungen ab 2017? Definition Gesetzesentwurf PSG II vom 07.09.2015 36 (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen

Mehr

Herzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017

Herzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017 Herzlich Willkommen Soziale Pflegeversicherung mit der AOK Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017 1 Wesentliche Inhalte des PSG II Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Einführung des

Mehr

4 Module des Begutachtungsinstruments

4 Module des Begutachtungsinstruments 166 167 4 Module des Begutachtungsinstruments 4.1 Modul 1: Mobilität Die Einschätzung richtet sich bei den Kriterien 4.1.1 bis 4.1.5 ausschließlich danach, ob die Person in der Lage ist, ohne personelle

Mehr

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Die Leistungen

Mehr

Das 2. Pflegestärkungsgesetz der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Sascha Ehlert AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Essen Mülheim an der Ruhr

Das 2. Pflegestärkungsgesetz der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Sascha Ehlert AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Essen Mülheim an der Ruhr Das 2. Pflegestärkungsgesetz der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Sascha Ehlert AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Essen Mülheim an der Ruhr Überblick der wesentlichen Änderungen Gültig bis 31.12.2016

Mehr

SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II

SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kassel, 3. November 2016 Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II Das ändert sich in der Pflegeversicherung Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Ulrike Kissels Leiterin Fachbereich Pflegeversicherung Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung

Mehr

Das neue Begutachtungsverfahren (NBV) - aktuelle Fragen der Umsetzung

Das neue Begutachtungsverfahren (NBV) - aktuelle Fragen der Umsetzung Das neue Begutachtungsverfahren (NBV) - aktuelle Fragen der Umsetzung Dr. Stephan Knoblich Leiter des Fachreferates Pflege im MDK WL Leiter der SEG 2 - Pflege - Kongress Pflege Berlin 20.01.2017 Geschäftsführer:

Mehr

Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem neuen Begutachtungsinstrument

Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem neuen Begutachtungsinstrument Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem neuen Begutachtungsinstrument Dr. Barbara Gansweid Leiterin des Fachreferates Pflege Berlin, 23. Januar 2016 Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher

Mehr

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der- Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - Die Leistungen der Pflegeversicherung - Die Gesundheitskasse AGENDA

Mehr

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK)

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Einstufung der Pflegebedürftigkeit im Vergleich Alt (bis 2016): 3 Pflegestufen Pflegestufe

Mehr

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Der Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II 5. Pflegesymposium der Pichlmayr Firmengruppe Stadthalle Erding, 09. November

Mehr

Einschätzungsbogen zur Selbstständigkeit/ Fähigkeiten

Einschätzungsbogen zur Selbstständigkeit/ Fähigkeiten Einschätzungsbogen zur Selbstständigkeit/ Fähigkeiten Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung ab 01.01.2017 Ab dem 1. nuar 2017 wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Pflegeversicherung eingeführt.

Mehr

Neues Begutachtungsverfahren

Neues Begutachtungsverfahren Neues Begutachtungsverfahren Dr. Barbara Gansweid Leiterin des Fachreferates Pflege Berlin, 22. Januar 2016 Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher Direktor: Dr. Martin Rieger MDK Westfalen-Lippe

Mehr

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? 2 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Björn Kopelke

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Björn Kopelke Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Björn Kopelke Pflegefachkraft mit regionalen Aufgaben Kreis Siegen-Wittgenstein Das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Kliniken Landkreis Heidenheim ggmbh Sozial- und Pflegeberatung Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Anspruch, Pflegegrade, Leistungen Orientierung zur Berechnung des Pflegegrades Ausgabe 2017 Neuer

Mehr

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse 0 Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der - Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Infoveranstaltung zur Pflegeversicherung - Die Gesundheitskasse Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Behandlungspflege Grundpflege Hauswirtschaftliche Versorgung Verhinderungspflege Betreuungs- und Entlastungsleistungen Tagespflege Leistungen im Überblick

Mehr

Forum III Unterstützung für pflegende Angehörige. Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz?

Forum III Unterstützung für pflegende Angehörige. Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz? Forum III Unterstützung für pflegende Angehörige Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz? AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Region Ostfriesland-Jade (B. Neemann / Sep. 2016) Region Jade Folie

Mehr

Pflegekasse bei der. Pflegekasse. AOK Gesundheitskasse

Pflegekasse bei der. Pflegekasse. AOK Gesundheitskasse 0 Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der- Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Infoveranstaltung zur Pflegeversicherung Bürgerforum Altenpflege 05.12.2016 - Die Gesundheitskasse Übergangsregelungen

Mehr

DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ

DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ Pflegereform 2016/2017 PSG II 1. Einführung Inhaltsverzeichnis 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren 3. Von den Pflegestufen zu den Pflegegraden

Mehr

Willkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2

Willkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2 Willkommen zur unseren Informationen über das Pflegestärkungsgesetz 2 Gesetze in 2015 Überblick Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft seit 01.01.2016 Verordnungen - durch Krankenhäuser bis zu 7 Tagen!

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Versorgung neu ab 2017

Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Versorgung neu ab 2017 Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Versorgung neu ab 2017 Claudia Schöne Bereichsleiterin Pflege / Häusliche Krankenpflege März 2017 Begriff der Pflegebedürftigkeit - NEU Es entscheidet

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Überprüfung von Eingradungsbescheiden nach neuem Recht

Überprüfung von Eingradungsbescheiden nach neuem Recht Überprüfung von Eingradungsbescheiden nach neuem Recht Altes Recht: Bemessung nach Pflegezeit Neu: Symbiose von Neuem Pflegebedürftigkeitsbegriff und BRi Überprüfung von Gutachten Feststellung von Pflegebedürftigkeit

Mehr

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: *

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: * Sozialverband Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 * E-Mail kjstreu@t-online.de -1- Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung

Mehr

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen

Mehr

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Informationsveranstaltung des MDK Bayern

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Informationsveranstaltung des MDK Bayern Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Informationsveranstaltung des MDK Bayern MDK Bayern 24.02.2016

Mehr

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend:

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend: Änderungen rund um die Pflege zum 01.01.2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage gestellt.

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II. 20. Oktober 2016 Referenten: Frank Schubert, Jürgen Schneidereit

Pflegestärkungsgesetz II. 20. Oktober 2016 Referenten: Frank Schubert, Jürgen Schneidereit II 20. Oktober 2016 Referenten: Frank Schubert, Jürgen Schneidereit II Aktuelle Marktentwicklung Bundespflegestatistik: Anzahl der Pflegebedürftigen Ambulant in % Stationär in % Gesamt 1999 1.442.880 71,57

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Pflegereform 2017 Was ändert sich? Claudia Schöne, AOK PLUS 1 Grundsatz der Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen Hilfe. Soziale Grundsicherung

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege

Die Änderungen rund um die Pflege Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Referent: Thorsten Meilahn. Datum: 05.11.2016 1. Überblick Das gilt ab dem 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt.

Mehr

PSG II Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

PSG II Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Bürgerforum Altenpflege Rolf Scheu; Fachberater Qualitätssicherung Pflegebegutachtung,

Mehr

Die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit 2017

Die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit 2017 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit 2017 Instrument und Verfahren MDK Bayern 06.04.207 Inhalt 01 Der Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) Claudia Schöne / Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) Claudia Schöne / Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) Claudia Schöne / Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen 2016 Pflegeagenda des Koalitionsvertrages Das zweite von drei Pflegestärkungsgesetzen stärken verbessern - kooperieren

Mehr

Demenzkongress Niedersachsen, Hannover 16. November 2016

Demenzkongress Niedersachsen, Hannover 16. November 2016 Einführung in das neue Begutachtungsinstrument Demenzkongress Niedersachsen, Hannover 16. November 2016 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) (PSG II) Bernhard Moorkamp, Pflegefachkraft AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Regionaleinheit Oldenburger Münsterland AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Folie 1 - Agenda 1. Einführung

Mehr

Ärztliches Fachwissen zum neuen Begutachtungsverfahren in der Pflege

Ärztliches Fachwissen zum neuen Begutachtungsverfahren in der Pflege Ärztliches Fachwissen zum neuen Begutachtungsverfahren in der Pflege Dr. med. Klaus-Peter Thiele, Leitender Arzt MDK Nordrhein Gemeinsame Fortbildung der KV Nordrhein und des MDK Nordrhein am 5. Juli 2017

Mehr

PSG II. Änderungen ab dem

PSG II. Änderungen ab dem PSG II Änderungen ab dem 01.01.2017 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Was lange währt, wird endlich gut? BISHERIGER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF KRITIK: defizitorientiert, somatisch ausgerichtet, verrichtungsbezogen,

Mehr

Überblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur

Überblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur Überblick der Änderungen durch das PSG II zum 01.01.2017 Andreas Dasbach AOK Montabaur Hier steht das Thema des Vortrages AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse 1 Wesentliche Inhalte der Pflegereform

Mehr

Projekt Praxiserfahrung mit dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) Modul 1- Mobilität

Projekt Praxiserfahrung mit dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) Modul 1- Mobilität Projekt Praxiserfahrung mit dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) Pflegesachverständige/r Sozialarbeiter/in Dozent/in Mitarbeiter/in Sozialamt Kind Erwachsene/r Datum Ort: Bundesland Modul 1- Mobilität

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II Alles, was Sie wissen müssen!

Pflegestärkungsgesetz II Alles, was Sie wissen müssen! Pflegestärkungsgesetz II Alles, was Sie wissen müssen! Inhalt 1 Das Pflegestärkungsgesetz II 2 Der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.1 Der alte Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Quelle: bpa Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung

Mehr

Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II

Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II 26.09.2016 1 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen

Mehr

Hilfen für Pflegebedürftige. Die neuen Pflegeleistungen Gabriele Knöpfle

Hilfen für Pflegebedürftige. Die neuen Pflegeleistungen Gabriele Knöpfle Hilfen für Pflegebedürftige Die neuen Pflegeleistungen 2017 1 Gabriele Knöpfle 2 Landratsamt Bodenseekreis Gabriele Knöpfle Ganzer Melanie Haugg Bodenseekreis Landratsamt Bodenseekreis Glärnischstr. 1-3,

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Kathrin Federmeyer Fachgebietsleitung Pflege Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS

Das Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Das Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS 9. Krefelder Gerontopsychiatrietag am 21. September 2016 Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten

Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten 1. Warum ist eine Pflegereform notwendig? Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit orientiert sich heute vor allem an den körperlichen Einschränkungen des Betroffenen

Mehr

Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand

Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS DBfK Deutscher Bundesverband für Pflegeberufe, 3. März 2016 in München Gliederung 1. Einführung 2. Der

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 10 1 8 6 0 Spalte1 SpalteSpalte Zeile1 Zeile Ze ile Ze ile Änderung Pflegereform 017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 017 Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszüge beziehen sich ausschließlich

Mehr

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am 25.02.2016 Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II 1 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Bisheriger Begriff

Mehr

Übersicht Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz II ab dem

Übersicht Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz II ab dem Übersicht Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz II ab dem 01.01.2017 Vorbemerkung: Die vorliegende Zusammenfassung wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Gewähr für den Inhalt wird jedoch

Mehr

Rund um die Pflege. Details zu den Inhalten der Sozialversicherung

Rund um die Pflege. Details zu den Inhalten der Sozialversicherung Rund um die Pflege Details zu den Inhalten der Sozialversicherung Inhalt Das Pflegestärkungsgesetz II Die Pflegegrade Pflegehilfsmittel Behinderungsgrad Hilfe zur Pflege nach SGB XII Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Stand: Januar 2017 Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee

Mehr

Pflege Stärkungs - Gesetz II

Pflege Stärkungs - Gesetz II Pflege Stärkungs - Gesetz II Ein kurze Darstellung Krefeld den 16. Dezember 2016 Andreas Kutschke Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "20 Jahre nach ihrer Einführung stellen wir die Soziale Pflegeversicherung

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI ab 01. Januar Pflegeberatung, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI ab 01. Januar Pflegeberatung, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI ab 01. Januar 2017 Pflegeberatung, AOK PLUS Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen Hilfe. Soziale Grundsicherung

Mehr

Aktuelle Veränderungen, Perspektiven und Chancen durch das PSG II

Aktuelle Veränderungen, Perspektiven und Chancen durch das PSG II Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Aktuelle Veränderungen, Perspektiven und Chancen durch das PSG II Das neue Begutachtungsinstrument (NBI) in der Praxis

Mehr

DER NEUE PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF UND DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT

DER NEUE PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF UND DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT Der ambulante Pflegedienst der Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll informiert im Folgenden über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die Informationen stammen vom MDS Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes

Mehr

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege?

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege? Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege? Stephan von Kroge Landesbeauftragter Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Der neue

Mehr

funktioniert die Pflegereform

funktioniert die Pflegereform Die Caritas informiert: So funktioniert die Pflegereform Impressum Hrsg.: Diözesan-Caritasverbände Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn. Text: Monika Jansen, Natalie Albert und Monika Brüggenthies.

Mehr

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage Andrea Spanuth Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe Präsentationsvorlage Grundsätzliches zum Pflegestärkungsgesetz I Das Gesetz ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Durch

Mehr

Vorwort... 5 Paragraphen-Register Die Vergütungsregelungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen...

Vorwort... 5 Paragraphen-Register Die Vergütungsregelungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen... Inhaltsübersicht Vorwort... 5 Paragraphen-Register... 15 A. Die Zielsetzung der neuen Regelungen... 19 B. Der (neue) Pflegebedürftigkeitsbegriff... 37 C. Das Neue Begutachtungsinstrument... 63 D. Die Pflegegrade...

Mehr

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Stand: Januar 2017 Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee

Mehr

2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) und NBA

2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) und NBA + 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) und NBA Pflege am 12. September 2016 in Münster Manuela Anacker neu gedacht? + Daten und Fakten 2,9 Mio. Überführungs-/ Änderungsbescheide!!!!!!! Quelle: Bundesamt für

Mehr

Definition 36 (Gesetzesbeschluss )

Definition 36 (Gesetzesbeschluss ) Definition 36 (Gesetzesbeschluss 27.11.2015) (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und (Modul 1 und 4) pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage

Mehr

Gabriele Lenz Pflegesachverständige

Gabriele Lenz Pflegesachverständige Was muss mit dem NBA in der Pflegeplanung beachtet werden um mit dem Gutachter eine Sprache zu sprechen? Gabriele Lenz Pflegesachverständige Philosophie des NBA Der Blickwinkel des NBA stellt die Beeinträchtigungen

Mehr

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I ab 1.1.2017 Auch im Vergleich zum Pflegebedürftigkeitsbegriff des I 14 I alt 14 I neu Person ist hilfebedürftig bei gewöhnlich/regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen

Mehr

Fundamentaler Wandel in der Pflegeversicherung: Vom zeittaktierten Hilfebedarf zum Grad der Selbständigkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen

Fundamentaler Wandel in der Pflegeversicherung: Vom zeittaktierten Hilfebedarf zum Grad der Selbständigkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen Fundamentaler Wandel in der Pflegeversicherung: Vom zeittaktierten Hilfebedarf zum Grad der Selbkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen Einführung: Die zum 01.01.1995 gesetzlich eingeführte Pflegeversicherung

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Matthias Ernst, Geschäftsbereichsleitung Pflegeversicherung MDK Niedersachsen BPA-Veranstaltung, Hannover, 11.07.2016

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab 01.01.017. Das PSG II ist in der ersten Stufe bereits am 01.01.016 in Kraft getreten. Die zweite Stufe, welche nunmehr zum 01.01.017 in Kraft treten

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II + III Netzwerkkonferenz Demenz am in Minden. AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford

Pflegestärkungsgesetz II + III Netzwerkkonferenz Demenz am in Minden. AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford Pflegestärkungsgesetz II + III Netzwerkkonferenz Demenz am 16.02.2017 in Minden AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford Agenda Gesetzgebung und Finanzierung des PSG II Neuer

Mehr

Pflegestärkungsgesetze. Interessenverband Contergangeschädigter NRW e.v. copyright Nicole Soppa

Pflegestärkungsgesetze. Interessenverband Contergangeschädigter NRW e.v. copyright Nicole Soppa Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin 26 Jahre Mitarbeiterin im Interessenverband für Contergangeschädigte NRW e.v. seit Dezember 2016. Zuständig für den Bereich rundum die Pflege Pflegestärkungsgesetze

Mehr

Informationen zum zweiten Pflege- Stärkungsgesetz PSG II. Änderungen für den ambulanten und stationären Bereich

Informationen zum zweiten Pflege- Stärkungsgesetz PSG II. Änderungen für den ambulanten und stationären Bereich Informationen zum zweiten Pflege- Stärkungsgesetz PSG II Änderungen für den ambulanten und stationären Bereich Beratung bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit 10 IAV- Stellen im Landkreis Heilbronn Informations-

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Diakonie für Menschen

FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Diakonie für Menschen FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Diakonie für Menschen September 2016 FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Aus bisher drei Pflegestufen

Mehr

Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds

Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds PSG I (seit 01.01.2015): Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds PSG II (seit 01.01.2016): Einführung

Mehr

Informationen über das

Informationen über das Informationen über das Sämtliche Angaben und Darstellungen in dieser Broschüre entsprechen dem aktuellen Stand des Wissens und sind bestmöglich dargestellt. Der Pflegedienst Zweite Hilfe GmbH kann jedoch

Mehr

Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII

Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII Wesentliche Ziele u. Inhalte des PSG III Bessere Pflegeberatung - kommunale Pflegestützpunkte - stärkere Einbeziehung von Angehörigen - Beratungsgutscheine

Mehr

Das neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017?

Das neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017? Das neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS 1. Osnabrücker Pflegekongress am 27. April 2016 Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Herzlich Willkommen zum Vortrag Die ersten Erfahrungen mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in der Praxis

Herzlich Willkommen zum Vortrag Die ersten Erfahrungen mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in der Praxis Herzlich Willkommen zum Vortrag Die ersten Erfahrungen mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in der Praxis 1. Pflegetag Rheinland-Pfalz Landespflegekammer Rheingoldhalle Mainz 03.05.2017 HPO 1 Agenda

Mehr

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Bisher 2 Verfahren parallel Pflegestufe Körperpflege - Waschung - Ausscheidung Ernährung

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz 2 Überleitung und Pflegegrade

Das Pflegestärkungsgesetz 2 Überleitung und Pflegegrade Das Pflegestärkungsgesetz 2 Überleitung und Pflegegrade Stand der Folien: 22.05.2016 Andreas Heiber, System & Praxis Bielefeld System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de www.syspra.de 1 Inhalt des Vortrags

Mehr

Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Zeitschiene Gesetzgebungsverfahren 22. Juni Referentenentwurf 12. August Kabinettentwurf 24. September 1.

Mehr

Pflegebedürftigkeit und die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 2017

Pflegebedürftigkeit und die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 2017 Pflegebedürftigkeit und die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 2017 Dr. Andrea Kimmel, Fachberaterin im Team Pflege des MDS Kronshagen, 24. November 2016 Worum soll

Mehr