2. PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ PSG II
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- Christa Kurzmann
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1 2. PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ PSG II Zukunftssichere Umsetzung bei der Gerhard Wendel, AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee Pflegestärkungsgesetz II Kreisseniorenrat Lkr. Konstanz
2 Agenda Pflegestärkungsgesetz II Ein Schritt in die richtige Richtung Finanzierung Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017 Überleitung von Bestandsfällen und Bestandsschutz Neuregelungen ab PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
3 PSG II Ein Schritt in die richtige Richtung Pflegebedürftige in Baden-Württemberg 2009 und Pflegegeld- Empfänger +31% ambulant +52% stationär +54% Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg + 43% = Rund pflegebedürftige AOK-Versicherte Anzahl steigt! Hochgerechnet rund Pflegebedürftige im Jahr 2030 (Hochrechnung analog Steigerungsrate Statistisches Landesamt) Familiäres Pflegepotential nimmt ab Multimorbidität Alter benötigt professionelle Pflege Bedarf an Pflegepersonal steigt PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
4 PSG II Ein Schritt in die richtige Richtung Stationäre Pflegeeinrichtungen im Landkreis Konstanz Aktuelles Angebot an stationären Pflegeplätzen: Ca Demografisch bedingter zusätzlicher Bedarf bis 2030: Ca Wegfall von stationären Pflegeplätzen im Jahr 2019 aufgrund der Vorgaben der Heimbauverordnung Baden-Württemberg PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
5 PSG II Ein Schritt in die richtige Richtung Modernisierung der Pflegeversicherung Ganzheitliche Ausrichtung der Pflegeversicherung durch Neudefinition des Pflegedürftigkeitsbegriffs Das neue Begutachtungsinstrument unterstützt die pflegerischpersonelle Ressourcenorientierung die erhobenen Informationen und Einschätzungen sind eine wichtige Basis für Pflegeberatung, Pflegeplanung, Pflegeprozess, Personalbemessung und die Qualitätssicherung führt zu pflegewissenschaftlich fundierten, fachlichen Grundlagen stellt die Fachlichkeit der Pflegekräfte sowie die Selbstbestimmung und Fähigkeiten der Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt ermöglich durch umfassende Betrachtung professionelle Pflege und garantiert die Orientierung an den vorhandenen Fähigkeiten PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
6 PSG II Ein Schritt in die richtige Richtung Gleichstellung Gleicher Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung für Personen mit Demenz, geistigen Behinderungen oder psychische Erkrankungen und körperlichen Beeinträchtigungen Aktivierende Pflege wird gefördert Durch den ressourcen- und teilhabeorientierten Ansatz rückt die aktivierende Pflege in den Fokus Pflegerische Betreuung wird aufgewertet Die pflegerische Betreuung wird gleichwertiger Bestandteil neben körperbezogener Pflege und Hilfe im Haushalt PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
7 2 Finanzierung
8 Finanzierung durch Beitragserhöhung und Überschuss aus Rücklagen Rücklagen Beitragssatzanpassung zur Refinanzierung des PSG II nicht ausreichend Verwendung von Überschuss aus Mindestreserve Beitragssatz Beitragssatz steigt zum um 0,2 Beitragssatzpunkte auf 2,55 %, für Kinderlose auf 2,8 %. Vorgezogene Dynamisierung Für 2017 vorgesehene Prüfung der Dynamisierung wird auf 2020 verschoben, da 2017 die grundsätzliche Neufestsetzung der Leistungsbeträge erfolgt PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
9 3 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsinstrument ab 2017
10 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Begutachtungsinstrument ab 2017 Entscheidend ist der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten und der Gestaltung von Lebensbereichen, der in sechs Modulen festgestellt wird Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung etc.) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Mobilität Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Umgang mit krankheitsspezifischen / therapiebedingten Anforderungen Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
11 Module zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Modul 1: Mobilität Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen, fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen Kriterium: Ausprägung der Selbständigkeit Selbständig überwiegend selbständig überwiegend unselbständig unselbständig PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
12 Module zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld Örtliche und zeitliche Orientierung Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben Verstehen von Sachverhalten und Informationen Erkennen von Risiken und Gefahren Mitteilen von elementaren Bedürfnissen Verstehen von Aufforderungen Beteiligung an einem Gespräch Kriterium: Ausprägung der Fähigkeiten vorhanden/größtenteils/gering/nicht vorhanden PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
13 Module zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Nächtliche Unruhe Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigen von Gegenständen Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen Verbale Aggression Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten Abwehr pflegerischer/unterstützender Maßnahmen Wahnvorstellungen, Ängste Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage Sozial inadäquate Verhaltensweisen Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
14 Module zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Kriterium: Häufigkeit des Unterstützungsbedarfs/Erfordernis einzugreifen Nie oder selten selten häufig täglich PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
15 Module zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Modul 4: Selbstversorgung Waschen des Körpers, Duschen und Baden An- und Auskleiden des Ober- / Unterkörpers Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung / Eingießen von Getränken Essen und Trinken Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma Bewältigung der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma Besonderheiten bei Sondenernährung Besonderheiten bei parenteraler Ernährung PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
16 Module zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Modul 4: Selbstversorgung Kriterium: Grad der Selbständigkeit selbständig überwiegend selbständig überwiegend unselbständig unselbständig PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
17 Module zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge, Absaugen und Sauerstoffgabe, Einreibungen sowie Kälte- / Wärmeanwendungen, Messung / Deutung von Körperzuständen, körpernahe Hilfsmittel Verbandswechsel und Wundversorgung, Versorgung bei Stoma, regelmäßige Einmal-Katheterisierung und Nutzung von Abführmethoden, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung, Arztbesuche, (zeitlich ausgedehnte) Besuche medizinischer / therapeutischer Einrichtungen, Besuch von Einrichtungen zur Frühförderung bei Kindern das Einhalten einer Diät oder anderer krankheitsoder therapiebedingter Verhaltensvorschriften PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
18 Module zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf Kriterium: Häufigkeit der erforderlichen Hilfen selbständig täglich wöchentlich (z.b. Arztbesuche) monatlich PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
19 Module zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen Ruhen und Schlafen Sichbeschäftigen Vornehmen von in die Zukunft gerichteter Planungen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes. Kriterium: Grad der Selbständigkeit selbständig überwiegend selbständig überwiegend unselbständig unselbständig PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
20 Gewichtung der Module Module Gewichtung 1 Mobilität 10% 2 3 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Höchster Wert aus Modul 2 oder 3 4 Selbstversorgung 40% 5 6 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Summe Einzelpunkte/ Gewichtete Punkte 0 (keine) 1 (geringe) 2 (erhebliche) 3 (schwere) 4 (schweste) Summe Gewichtet 0 2,5 5 7,5 10 Summe % Summe % 15% Gewichtet 0 3,75 7,5 11,25 15 Summe Gewichtet Summe Gewichtet Summe Gewichtet 0 3,75 7,5 11, Außerhäusliche Aktivitäten Die Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, 9 Haushaltsführung um Anhaltspunkte für eine Versorgung und Pflegeplanung ableiten zu können PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
21 Die Pflegegrade (PG) 1 2 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit/Fähigkeitsstörung (vorrangig somatisch beeinträchtigte Pflegebedürftige, mit geringem Bedarf an personeller Unterstützung) Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit/Fähigkeitsstörung 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit/Fähigkeitsstörung 4 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit/Fähigkeitsstörung Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
22 Leistungshöhe in den Pflegegraden (PG) PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Pflegegeld Pflegesachleistung (Kostenerstattung 125 ) Vollstationäre Pflege Tages-/Nachtpflege (Kostenerstattung 125 ) PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
23 Teil-Leistungsanspruch bei Pflegegrad 1 Aufklärung, Auskunft, Pflegeberatung und Beratungsbesuche Wohngruppenzuschlag Pflegehilfsmittel Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Zuschuss vollstationäre Versorgung Betreuung/Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen Pflegekurse Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag kann im Wege der Kostenerstattung auch für Pflegesachleistung, KUP und VHP eingesetzt werden Keine Geld- und Sachleistungen oder Tages-/Nachtpflege, KUP oder VHP PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
24 4 Überleitung der Bestandsfälle mit Bestandsschutz
25 Automatische Überleitung Pflegestufe in Pflegegrad Alte Pflegestufen 0 (EdA*) I I (+EdA*) II II (+EdA*) III III (+EdA*) Härtefall Geldleistung Pflegesachleistung Tages-/Nachtpflege Vollstationäre Pflege Neue Pflegegrade Geldleistung Pflegesachleistung Tages-/Nachtpflege Vollstationäre Pflege *Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
26 Fallbeispiel 1 für die Überleitung mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegebedürftiger mit Pflegestufe 1 und eingeschränkter Alltagskompetenz erhält und bis zu 316 Pflegegeld oder 689 Sachleistungen 208 Betreuungs- und Entlastungsleistungen Pflegebedürftiger wird ab in den Pflegegrad 3 eingestuft erhält 545 Pflegegeld oder Sachleistungen und bis zu 125 Betreuungs- und Entlastungsleistungen PS = Pflegestufe PG = Pflegegrad Seite PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
27 Fallbeispiel 2 für die Überleitung Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegebedürftiger mit Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz erhält und bis zu 244 Pflegegeld oder 468 Sachleistungen 104 Betreuungs- und Entlastungsleistungen Pflegebedürftiger wird ab in den Pflegegrad 2 eingestuft erhält 316 Pflegegeld oder Sachleistungen und bis zu 125 Betreuungs- und Entlastungsleistungen PS = Pflegestufe PG = Pflegegrad Seite PSG II, II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
28 Lebenslanger Bestandsschutz für bisherige Pflegebedürftige Grundsatz Leistungsberechtigte, die vor der Systemumstellung Leistungen bezogen haben, sollen nach der Umstellung keinen geringeren Leistungsanspruch haben Kein Antrag, keine neue Begutachtung erforderlich automatische Überleitung Pauschale Überleitung in die Pflegegrade für Versicherte ohne eingeschränkte Alltagskompetenz (EdA) durch einfachen Stufensprung oder durch doppelten Stufensprung für Versicherte mit EdA Lebenslanger Bestandschutz Schlechterstellung durch Neubegutachtung übergeleiteter Pflegebedürftiger wird ausgeschlossen Ausnahme: Es liegt keine Pflegebedürftigkeit mehr vor PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
29 Details zur Bestandsschutzregelung Für ambulante Leistungen Für stationäre Leistungen Alle unmittelbar vor dem zustehenden regelmäßig wiederkehrenden Leistungen Kurzfristige Unterbrechungen lassen Bestandsschutz unberührt Durch die formale Überleitung der Pflegesätze soll kein Pflegebedürftiger einen höheren Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen zahlen Zuschlag in Höhe des Differenzbetrags (nur für Pflegeleistungen) wird von der Pflegekasse übernommen PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
30 Details zur Bestandsschutzregelung Gesetzliche Verfahrensregelungen zur Bewältigung der Arbeitsmehrbelastung Aussetzen von Wiederholungsbegutachtungen vom bis Aussetzen der Fünf-Wochen-Entscheidungsfrist ab Antragstellung vom bis Ausnahme bei besonders dringlichem Entscheidungsbedarf Strafzahlung bei Fristüberschreitung ruht vom bis PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
31 5 Neuregelungen ab 2017
32 Entlastungsleistungen ab 2017 Aus zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden Entlastungsleistungen 125 Euro monatlich Kostenerstattung für Tages- und Nachtpflege Kurzzeitpflege Leistungen von ambulanten Pflegediensten im Umfang und in Höhe der vertraglich geregelten Pflegesachleistungen Pflegegrad 1 auch für Grundpflege Pflegegrad 2 bis 5 nur für Entlastungsleistungen nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
33 Leistungsbeträge ab 2017 bis ab Entlastungsbetrag (aktuell Betreuungsund Entlastungsleistungen) Grundbetrag Erhöhter Betrag 104 Euro 208 Euro 125 Euro (erhöhter Betrag entfällt) Wohngruppenzuschlag 205 Euro 214 Euro 43a SGB XI-Satz (stat. Behinderteneinrichtung) Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 266 Euro 266 Euro Euro Euro 40 Euro 40 Euro Beratungsbesuch PS 0 - II PS III 22 Euro 32 Euro PG 1 3 PG bis zu 23 Euro bis zu 33 Euro PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
34 Verbesserte Absicherung von Pflegepersonen ab Beiträge zur Rentenversicherung Wenn ein Pflegebedürftiger im Pflegegrad 2 bis 5 mindestens zehn Stunden wöchentlich verteilt auf mindesten zwei Tage zu Hause gepflegt wird Beiträge zur Arbeitslosenversicherung Voraussetzungen für die Rentenversicherungspflicht liegen vor Ausstieg aus dem Beruf für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit Wenn durch die Pflege der Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung unterbrochen wird PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
35 Maßstäbe und Grundsätze (Qualität) Ambulant Stationär Verknüpfung von Maßstäben und Grundsätzen mit Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität Überarbeitung von Maßstäben und Grundsätzen im Hinblick auf Regelungen zum indikatorengestützten Gesamtverfahren zur Messung und Darstellung der Ergebnisqualität Verknüpfung von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
36 PSG II Die ist GESUNDNAH Wir sind nicht nur da, wir sind auch ganz nah PSG II, Gerhard Wendel, AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt
Die Module im einzelnen Modul 1: Mobilität un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 1.3 Umsetzen 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 1.5 Treppensteigen Modul 2:
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