Das neue Begutachtungsverfahren (NBV) - aktuelle Fragen der Umsetzung

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1 Das neue Begutachtungsverfahren (NBV) - aktuelle Fragen der Umsetzung Dr. Stephan Knoblich Leiter des Fachreferates Pflege im MDK WL Leiter der SEG 2 - Pflege - Kongress Pflege Berlin Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher Direktor: Dr. Martin Rieger MDK Westfalen-Lippe

2 Ausgangslage - SGB XI (4) SGB XI Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Sinne des Absatzes 1 sind: Im Bereich der Körperpflege... Im Bereich der Ernährung... Im Bereich der Mobilität... Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung Seite 2 Dr. Stephan Knoblich

3 Jetzige Situation Nur bei den gesetzlich definierten Verrichtungen In Minuten der geleisteten und/oder notwendigen Pflegemaßnahmen Nach individuellen Bedürfnissen und Gewohnheiten des Pflegebedürftigen Bezüglich Häufigkeit/Umfang In der individuellen Wohnsituation Zeitbedarf einer durchschnittlichen Laienpflegeperson Seite 3 Dr. Stephan Knoblich

4 Formulargutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI Seite 4 Dr. Stephan Knoblich

5 Geschichte des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2002 Empfehlung einer AG des Bundespflegeausschuss es 2005 Koalitionsvertrag mittelfristig soll eine Überarbeitung des PBB erfolgen PfWG tritt in Kraft MDS und IPP Bremen legen die Ergebnisse der Evaluation vor Bericht des Beirats Umsetzungsbericht des Beirats Eckpunkte PMG PNG ohne erw. PBB. Sommer 2013 Bericht des Beirats Start der Erprobungsstudien 2006 Das BMG bittet die Spitzenverbände der Pflegekassen um ein Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der PV nach 8 Absatz 3 SGB XI Das BMG beruft den Beirat zur Überprüfung des PBB. BEIRAT Uni Bielefeld legt Ergebnisse der Vorstudie vor Gemeinsam mit dem MDK WL auch die Ergebnisse der Instrumentenentwicklung. BEIRAT bis 2005 bis 2009 bis 2013 bis Konstituierende Sitzung des Beirats zur konkreten Ausgestaltung eines PBB Philipp Rössler kündigt Pflegereform für 2011 an. Legislaturperioden Seite 5 Dr. Stephan Knoblich

6 Ressourcenorientierter Ansatz des NBV Beurteilt wird der Grad der Selbstständigkeit und die Fähigkeit der Versicherten und nicht mehr der Hilfebedarf Seite 6 Dr. Stephan Knoblich

7 Ressourcenorientierter Ansatz des NBV Unbeachtlich Die Häufigkeit der Aktivitäten Ob eine Aktivität durchgeführt wird Der Zeitaufwand von Pflegepersonen Erschwernisfaktoren Der Wohnraumkontext Seite 7 Dr. Stephan Knoblich

8 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungs-Verfahren Sechs Lebensbereiche ( Module ) werden betrachtet und gewichtet Seite 8 Dr. Stephan Knoblich

9 Neues Verfahren (NBV) Seite 9 Dr. Stephan Knoblich

10 Bewertung der Selbstständigkeit 0 = selbstständig Die Person kann die Aktivität in der Regel selbstständig durchführen. 1 = überwiegend selbstständig Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbstständig durchführen. 2 = überwiegend unselbstständig Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Teil selbstständig durchführen. 3 = unselbstständig Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbstständig durchführen bzw. steuern, auch nicht teilweise Seite 10 Dr. Stephan Knoblich

11 Modul 1: Mobilität X X X X Summe = 9 Punkte X Seite 11 Dr. Stephan Knoblich

12 Modul 1: Mobilität (Gewichtung: 10 Prozent) Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten Einzelpunkt Modul Skala Modul Gewichtete Punkte für Pflegegrad keine gering ,5 erheblich schwer ,5 schwerste Seite 12 Dr. Stephan Knoblich

13 Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Die Fähigkeit ist: vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld Örtliche Orientierung Zeitliche Orientierung Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben Verstehen von Sachverhalten und Informationen Erkennen von Risiken und Gefahren Mitteilen von elementaren Bedürfnisse Verstehen von Aufforderungen Beteiligen an einem Gespräch Seite 13 Dr. Stephan Knoblich

14 Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen nie oder sehr selten selten ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen häufig zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Nächtliche Unruhe Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigen von Gegenständen Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen täglich Verbale Aggression Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten Wie oft muss eine Pflegeperson eingreifen/unterstützen? Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen Wahnvorstellungen Ängste Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage Sozial inadäquate Verhaltensweisen Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen Seite 14 Dr. Stephan Knoblich

15 Modul 2 oder 3 (Gewichtung: 15 Prozent) In die Wertung fließt der höchste Wert aus Modul 2 oder 3 ein. Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten Module und Gewichtung: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Höchster Wert aus Modul 2 oder Modul 3 (15 Prozent) keine geringe erhebliche schwere schwerste ,75 7,5 11, Seite 15 Dr. Stephan Knoblich

16 Modul 4: Selbstversorgung (Gewichtung 40 Prozent) Selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Waschen des vorderen Oberkörpers Körperpflege im Bereich des Kopfes Waschen des Intimbereichs Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare An- und Auskleiden des Oberkörpers An- und Auskleiden des Unterkörpers Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken Essen Trinken Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma Seite 16 Dr. Stephan Knoblich

17 Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit Modul 5: Umgang mit Krankheit (20 Prozent) krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf: Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen) entfällt selbstständig pro Tag pro Woche pro Monat Medikation Injektionen X Versorgung intravenöser Zugänge (Port) X Absaugen und Sauerstoffgabe X Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen X Messung und Deutung von Körperzuständen X körpernahe Hilfsmittel X Verbandwechsel und Wundversorgung X Versorgung mit Stoma X Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden X Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung X Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung X Arztbesuche Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Std.) Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Std.) X Seite 17 Dr. Stephan Knoblich

18 Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent) Zu bewerten ist, ob die Person die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann. Es ist unerheblich, ob die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit aufgrund von Schädigungen somatischer oder mentaler Funktionen bestehen oder ob Teilaspekte bereits in anderen Modulen berücksichtigt worden sind Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Ruhen und Schlafen Sich beschäftigen Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes Seite 18 Dr. Stephan Knoblich

19 Module 7 und 8 Diese Module fließen nicht in die Bewertung des Pflegegrads ein. Sie können jedoch für die weitere Hilfeplanung genutzt werden. Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten z. B. selbstständiges Verlassen der Wohnung oder des Wohnbereichs sich außerhalb des Wohnbereichs oder der Einrichtung selbstständig fortbewegen öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder in einem Pkw mitfahren Modul 8: Haushaltsführung z. B. Einkaufen für den täglichen Bedarf Zubereiten einfacher Mahlzeiten Aufräum- und Reinigungsarbeiten Regelung finanzieller oder behördlicher Angelegenheiten Seite 19 Dr. Stephan Knoblich

20 Die Bewertungssystematik im Überblick Der Pflegegrad ergibt sich nicht aus der Summe der Einzelpunkte, sondern aus der Summe der gewichteten Punktwerte. In den Modulen 1 bis 6 wird der Schweregrad der Beeinträchtigungen in fünf Punktbereichen abgebildet. Jedem Punktbereich werden gewichtete Punktwerte zugeordnet. Die gewichteten Punktwerte aus den Modulen werden zu einem Gesamtwert addiert. Die Skala dafür liegt zwischen 0 und 100 Punkten. Sie zeigt den Pflegegrad an. Pflegegrad 1 liegt ab 12,5 Punkten vor Seite 20 Dr. Stephan Knoblich

21 Die Bewertungssystematik im Überblick Die Einzelpunkte der Module und deren Gewichtung führt zur Ermittlung des Pflegegrades Module und Gewichtung Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten keine geringe erhebliche schwere schwerste Summe der Einzelpunkte und der daraus resultierende gewichtete Punktwert des Moduls Modul 1 (10 Prozent) Summe der Punkte im Modul 1 0 2,5 5 7,5 10 Gewichtete Punkte im Modul 1 Modul Summe der Punkte im Modul 2 Modul Summe der Punkte im Modul 3 Höchster Wert aus Modul 2 oder Modul 3 (15 Prozent) Modul 4 (40 Prozent) Modul 5 (20 Prozent) Modul 6 (15 Prozent) 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte für die Module 2 und Summe der Punkte im Modul Gewichtete Punkte im Modul Summe der Punkte im Modul Gewichtete Punkte im Modul Summe der Punkte im Modul 6 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte im Modul Seite 21 Dr. Stephan Knoblich

22 5 Grade der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) Seite 22 Dr. Stephan Knoblich

23 Die Überleitung vom alten in das neue System Alle Leistungsempfänger der Pflegeversicherung werden nach einer Überleitungsregel in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Für die Leistungsempfänger ist ein umfassender Schutz des Besitzstandes vorgesehen: Niemand wird schlechter gestellt. Es gilt lebenslanger Bestandsschutz: Kein bisher Pflegebedürftiger kann durch die Neubegutachtung schlechter gestellt werden. Einzige Ausnahme: Pflegebedürftigkeit liegt nicht mehr vor Seite 23 Dr. Stephan Knoblich

24 Überleitungsregelungen des PSG II Gültiges Verfahren wird übergeleitet in Pflegegrad Keine Pflegestufe mit EA* Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 ohne EA Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 mit EA Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 ohne EA Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 mit EA Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 ohne EA Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 mit EA Pflegegrad 5 Härtefälle Pflegegrad 5 *EA: eingeschränkte Alltagskompetenz Seite 24 Dr. Stephan Knoblich

25 Die Leistungen nach dem Pflegestärkungsgesetz II Die Hauptleistungsbeiträge sind wie folgt: PFLEGEGRAD PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Geldleistung ambulant * Sachleistung ambulant Leistungsbetrag stationär Pflegebedürftige in PG 1 erhalten u.a. einen Entlastungsbetrag für Betreuungsangebote o. ä. in Höhe von 125 Euro Seite 25 Dr. Stephan Knoblich

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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