Umsetzung PSG I Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote. Dr. Gabriele Hartl Nürnberg, den 16. März 2016

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1 Umsetzung PSG I Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote Dr. Gabriele Hartl Nürnberg, den

2 Neu im PSG I Erweiterung des Leistungsanspruchs auf alle Pflegebedürftigen der Pflegestufen I III Einführung von Entlastungsangeboten 2

3 Rechtsgrundlagen Bundesrechtlich 45 c SGB XI Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands nach 45 c Abs. 6 SGBXI i.v.m 45d Abs.3 SGB XI vom Landesrechtlich AVSG, Teil 8 Abschnitt 5 8, vom Hinweise zum Vollzug der AVSG, Teil 8 Abschnitt 5 8, vom

4 Betreuungsangebote Betreuungsgruppen Ehrenamtliche Helferkreise Qualitätsgesicherte Tagesbetreuung in Gastfamilien Familienentlastende Dienste Dienste der Familienpflege und Dorfhilfe 4

5 Entlastungsangebote Alltagsbegleiter Pflegebegleiter Haushaltsnahe Dienstleistungen Familienentlastende Dienste Dienste der Familienpflege und Dorfhilfe 5

6 Anerkennung allgemein Keine Anerkennung von Einzelpersonen Anerkennung begründet keinen Anspruch auf Förderung Gemeinsame Anerkennung als Betreuungsund Entlastungsangebot möglich 6

7 Voraussetzungen für die Anerkennung Konzept zur Qualitätssicherung Angebot regelmäßig, verlässlich, auf Dauer ausgerichtet Qualifizierung der Ehrenamtlichen und der Hauptamtlichen Ausreichender Versicherungsschutz Beachtung sozial- und versicherungsrechtlicher Bestimmungen und Mindestlohngesetz Jährlicher Tätigkeits- bzw. Sachstandsbericht 7

8 Alltagsbegleiter Unterstützung der Pflegebedürftigen Anbindung an niedrigschwelliges Betreuungsangebot Ehrenamtliches Angebot Leitung durch Fachkraft 40 stündige Schulung der Ehrenamtlichen Hauptamtliches Angebot Qualifikation entspricht Leitung von Betreuungsangeboten 8

9 Pflegebegleiter Unterstützung der häuslich Pflegenden Anbindung an niedrigschwelliges Betreuungsangebot Ehrenamtliches Angebot Leitung durch Fachkraft 40 stündige Schulung der Ehrenamtlichen Hauptamtliches Angebot Qualifikation entspricht Leitung von Betreuungsangeboten 9

10 Fachkraft I Pflegefachkräfte mit einschlägiger Fort- und Weiterbildung oder mit Erfahrung im Bereich Psychiatrie und Gerontopsychiatrie, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen, Sozialpädagogen oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation Leitung niedrigschwelliger Betreuungsangebote Leitung ehrenamtlicher Pflege und Alltagsbegleiter Hauptamtliche Alltags- und Pflegebegleitung Leitung von Angehörigengruppen 10

11 Schulung Ehrenamtlicher Relevant für Betreuungsgruppen, Helferkreise, TiPi, Alltags- und Pflegebegleiter Zielgruppen- und tätigkeitsgerechte Schulung von mind. 40 Schulungseinheiten und kontinuierliche Fortbildung Bei Pflegebegleitern: insbesondere psychosoziale Inhalte zur Unterstützung pflegender Angehöriger 11

12 Haushaltsnahe Dienstleistungen Dienstleistungen, die üblicherweise zur Versorgung in einem Haushalt erbracht werden Handwerkliche Tätigkeiten, die im Regelfall von Fachkräften durchgeführt werden oder keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben, sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen. 12

13 Haushaltsnahe Dienstleistungen Ehrenamtliches Angebot Leitung durch Fachkraft 40 stündige Schulung der Ehrenamtlichen Hauptamtliches Angebot Leitung durch Fachkraft 40 stündige Schulung der Hauptamtlichen 13

14 Fachkraft (II) Berufsausbildung oder Fortbildung in Hauswirtschaft und zusätzliche Schulung im Umgang mit pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen im Umfang von mindestens 40 Stunden Leitung von Angeboten für haushaltsnahe Dienstleistungen 14

15 Schulung haushaltsnahe Dienstleistungen I Nicht ehrenamtliches Personal und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer: Mindestens 40 Schulungseinheiten mit hauswirtschaftlichen Inhalten und Inhalte zum Umgang mit pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen 15

16 Schulung haushaltsnahe Dienstleistungen II Die Schulung von Ehrenamtlichen für die Erbringung haushaltsnaher Dienstleistungen muss in Kooperation erbracht werden von einer Fachkraft, die eine Berufsausbildung oder Fortbildung in der Hauswirtschaft hat gemeinsam mit einer Fachkraft, die den Anforderung einer Fachkraft zur Schulung ehrenamtlicher Alltagsund Pflegebegleiter und ehrenamtlich Tätiger bei Betreuungsangeboten entspricht 16

17 Voraussetzungen zur Förderung Anforderungen zur Anerkennung müssen erfüllt sein Ehrenamtliche dürfen keine unangemessen hohen Aufwandsentschädigungen erhalten und die Anbieter von den Betroffenen keine unangemessen hohen Kostenbeiträge erheben Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen müssen von geeigneten Fachkräften durchgeführt werden und die in den GKV-Empfehlungen festgelegten Inhalte vermitteln Angehörigengruppen: Leitung durch Fachkraft 17

18 Förderung - Gegenstand Personal- und Sachkosten für Koordination, Organisation und fachliche Anleitung einschließlich Aufwandsentschädigung für Betreuungsgruppe und TiPi pro Treffen Koordination, Organisation und kontinuierliche fachliche Begleitung und Vermittlung ehrenamtlicher Helfer einschl. Aufwandsentschädigung pro Einsatzstunde Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtlich Helfende pro Schulungseinheit Angehörigengruppe pro Treffen 18

19 Antragsverfahren Förderjahr 1. Januar bis 31. Dezember Antragsfrist: bis 31. Dezember des dem Förderjahr vorausgehenden Jahrs Ausnahme 2016: Antragsfrist bis 2. Mai 2016 verlängert Bei bereits in der Förderung befindlichen Trägern reicht es aus, wenn bei Antragstellung die Änderungen gegenüber dem Vorjahr angegeben werden 19

20 Bewilligungsverfahren Zuwendungsentscheidung kann auch in Form eines vorläufigen Verwaltungsakts auf der Grundlage des zuletzt geprüften Ausgabenund Finanzierungsplans getroffen werden, dem eine abschließende zweite Entscheidung in einem Schlussbescheid nachfolgen muss 20

21 Auszahlungsverfahren Abschlagszahlung ab 1. Juli des Förderjahrs, max. 70% der bewilligten Zuwendung Restbetrag kann frühestens zum 1. November des Förderjahrs angefordert werden 21

22 Verwendungsnachweis VN müssen bis spätestens 1. April des Folgejahres vorgelegt werden Vorlage Sachbericht und weitere Nachweise, je nach Angebot 22

23 Ausblick PSG II 45 a d SGB XI ab in Kraft Angebote zur Unterstützung im Alltag Betreuungsangebote Angebote zur Entlastung Pflegender Angebote zur Entlastung im Alltag Konzept muss Angaben über Leistungen und die Höhe der den Pflegebedürftigen hierfür in Rechnung gestellten Kosten enthalten Rechtsverordnung der Länder: Vorgaben zur regelmäßigen Übermittlung einer Übersicht über die angebotenen Leistungen und die Höhe der hierfür erhobenen Kosten. Entlastungsbetrag: monatlich 125 EUR 23

24 Dr. Gabriele Hartl Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Haidenauplatz München Gabriele.Hartl@stmgp.bayern.de 24

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