I N H A L T. Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr Aufhebung der Verordnung... Seite 2

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1 MITTEILUNGEN Amtliche Mitteilung Zugestellt durch Post.at DER GEMEINDE GITSCHTAL Weißbriach, I N H A L T Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr Aufhebung der Verordnung... Seite 2 Information Familien-, Partner und Jugendberatungsstelle... Seite 2 Information Blutspenden... Seite 3 Information - Geburtsvorbereitungskurs... Seite 3 Information Tanz ab der Lebensmitte... Seite 3 Information Urlaub für pflegende Angehörige... Seite 4 Information Heizkostenzuschuss 2015/ Seite 5 Musikschuleinschreibung 2015/ Seite 6

2 Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr V E R O R D N U N G Von der Bezirkshauptmannschaft Hermagor wird mit sofortiger Wirkung die Verordnung vom , Zahl: HE13-ALLF-382/2015(006/2015), betreffend die Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr a u f g e h o b e n. Der Bezirkshauptmann i.v.: Mag. Fian Familien-, Partner- und Jugendberatungsstelle Das Land Kärnten bietet in sieben Bezirksstädten Familien-, Partner- und Jugendberatungsstellen an. Zum Beraterteam gehören SozialarbeiterInnen, JuristInnen, ÄrztInnen und PsychologInnen. Die Beratung und Hilfe ist kostenlos, anonym und vertraulich. Das Angebot umfasst Informationen, Beratung und Begleitung bei: Persönlichen, familiären und finanziellen Problemen Familienplanung bzw. Empfängnisregelung Trennung und Scheidung Psychischen Schwierigkeiten Überforderung, Ängsten Generationenkonflikt Erfahrung von Gewalt, sexuellem Missbrauch Erziehungsfragen und Schulproblemen Fragen zu Sexualität und Partnerschaft Konflikt durch ungewollte Schwangerschaft Fragen, die alleinstehende Mütter/Väter haben Wirtschaftlichen und sozialen Belangen, die werdende Mütter betreffen Die Familien-, Partner- und Jugendberatungsstelle auf der BH Hermagor ist jeden Mittwoch von Uhr für Sie da. Bezirkshauptmannschaft Hermagor Hauptstraße Hermagor Tel: Abt. 4 Soziales und Gesundheit Seite 2

3 Blutspenden Österreichisches Rotes Kreuz Der freiwillige Blutspendedienst des Kärntner Roten Kreuzes veranstaltet am Donnerstag, 10. September 2015 in der Zeit von bis Uhr in der ehemaligen Volksschule St. Lorenzen/G. eine Blutabnahme. Die Bevölkerung von St. Lorenzen/G. und Umgebung wird ersucht, sich recht zahlreich an dieser Blutspendenaktion zu beteiligen. Geburtsvorbereitungskurs Ein Team - bestehend aus einer Diplomhebamme und einer Sozialarbeiterin - bieten mit theoretischen und praktischen Inhalten eine Vorbereitung auf die Geburt und das Elternsein an. Beginn: Kursort: Dauer: Freitag, 11. September 2015 um 18:00 Uhr Rathaus Kötschach-Mauthen Sitzungssaal, 2. Stock 8 Abende und 2 Babynachtreffen Frauen und Paare haben in der Gruppe die Möglichkeit, sich gemeinsam auf das Ereignis der Geburt einzustellen. Auskünfte Bezirkshauptmannschaft Hermagor Referat für Jugend und Familie Tel.: Um eine verbindliche Anmeldung unter der angeführten Telefonnummer wird gebeten! Bitte kommen Sie in bequemer Kleidung und bringen Sie eine Decke sowie einen Polster mit! Die Teilnahme am Kurs ist kostenlos! Tanz ab der Lebensmitte Ab Montag, den 21. September 2015 (September 2015 Mai 2016) Jeden Montag um Uhr im Kultursaal in Weißbriach. Jeder ist herzlich willkommen! Seite 3

4 Urlaub für pflegende Angehörige - Information Angebot 7 Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Kurzentrum Bad Bleiberg Kurärztliche Untersuchungen Individuelle Therapieanwendungen Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad uvm. Vorträge zu pflegerelevanten Themen Rahmenprogramm Antragsvoraussetzung Pflege und Betreuung eines nahen Verwandten seit mind. zwei Jahren Mehr als die Hälfte des Betreuungsaufwandes muss von der/dem Antragsteller/in erbracht werden Mindestens Einstufung in der Pflegestufe 3 Hauptwohnsitz in Kärnten bzw. Aufenthaltsberechtigung mehr als 4 Monate Entrichtung eines Selbstbehaltes in Höhe von 50,-- Antragsunterlagen Unterfertigter Antrag Urlaub für pflegende Angehörige Letztgültiger Pflegegeldbescheid in Kopie Meldezettel der/des Antragstellers/in und der/des Pflegebedürftigen (nicht älter als 6 Monate) Kopie der letzten drei Monatsrechnungen allfällig in Anspruch genommener mobiler sozialer Dienste Sicherstellung der Ersatzpflege Mobile soziale Dienste Förderungen (Kurzzeitpflege, finanzielle Ersatzpflegeförderung Sozialministerium Service) Durchführungszeitraum Turnusse im Herbst Turnus 29. November bis 06. Dezember Turnus 13. Dezember bis 20. Dezember 2015 Einsendeschluss: Freitag, 30. Oktober 2015 Anträge erhältlich ab Montag, 07. September 2015 am Gemeindeamt sowie beim Amt der Kärntner Landesregierung bzw. im Internet unter Projektbeauftragte Dr. in Michaela Miklautz, UAL Dr. in Andrea Meisslitzer Abteilung 5 Gesundheit und Pflege Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee Tel.: DW 15456, Fax: DW abt5.pflegeurlaub@ktn.gv.at Seite 4

5 Heizkostenzuschuss 2015/ Information Anträge auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses können beim hs. Gemeindeamt eingebracht werden. Die Antragseinbringung beim hs. Gemeindeamt beginnt am 14. September 2015 und ist bis 29. Februar 2016 möglich. Spätere Antragsstellungen werden nicht mehr berücksichtigt. An Nachweisen sind vorzulegen: Aktuelle Monatseinkommen (netto) aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. (Die Vorlage von Rechnungen ist nicht mehr erforderlich) Die Einkommensgrenzen betragen für den Heizkostenzuschuss in Höhe von 180,00 Einkommensgrenze monatlich Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern 828,-- Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen 1.242,-- (z.b. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften.) Zuschlag für jede weitere Person (auch Minderjährige) 128,-- Heizkostenzuschuss in Höhe von 110,00 Einkommensgrenze monatlich Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern 1.040,-- Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen 1.430,-- (z.b. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften.) Zuschlag für jede weitere Person (auch Minderjährige) 128,-- Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Es ist von der Einkommenssituation bei Antragstellung auszugehen. Sonderzahlungen sind bei Ermittlung der Einkommensgrenzen nicht zu berücksichtigen. Unterhaltsleistungen sind vom Nettoeinkommen abzuziehen. Nach dem K-MSG ist von einem umfassenden Einkommensbegriff auszugehen. Als Einkommen gelten daher alle Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen, Einkommen nach dem Opferfürsorgegesetz, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung, Geldleistungen aus dem K- MSG (Mindestsicherung), ferner auch Familienzuschüsse, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, Lehrlingsentschädigungen sowie Stipendien und Kinderbetreuungsgeld. Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft sind alle Einkünfte zusammenzurechnen. Bei Lehrlingen, die eine Lehrlingsentschädigung beziehen, und im gemeinsamen Haushalt mit einem Elternteil leben, ist von einer Haushaltsgemeinschaft von zwei Personen auszugehen. Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen (inkl. Erhöhungsbetrag), Naturalbezüge, Kriegsopferentschädigung, Pflegegelder und die Wohnbeihilfe nach dem Wohnbauförderungsgesetz. Seite 5

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