SOZIALRECHT KOMPAKT SOZIALRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2018 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

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1 SOZIALRECHT KOMPAKT SOZIALRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2018 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

2 AK Infoservice Familienbeihilfe Höhe pro Kind/Monat Ab Geburt ,00 Ab 3 Jahren ,90 Ab 10 Jahren ,50 Ab 19 Jahren ,10 Zuschlag für erhebliche Behinderung ,90 Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für jedes Kind. Somit erhöht sich die Familienbeihilfe, wenn sie für zwei Kinder gewährt wird, um 7,10 Euro für jedes Kind; wenn sie für drei Kinder gewährt wird, um 17,40 Euro für jedes Kind; wenn sie für vier Kinder gewährt wird, um 26,50 Euro für jedes Kind; wenn sie für fünf Kinder gewährt wird, um 32 Euro für jedes Kind; wenn sie für sechs Kinder gewährt wird, um 35,70 Euro für jedes Kind und wenn sie für sieben oder mehr Kinder gewährt wird, um 52 Euro für jedes Kind. Kinderbetreuungsgeld Für Geburten ab Zwei Systeme: Kinderbetreuungsgeld-Konto (Grundvariante und flexible Variante) oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld Bezug durch einen Elternteil: bis zu Maximal 365 Tage... täglich 33,88 Grundvariante (12 Monate)... mtl. ca ,00 Maximal 851 Tage... täglich 14,53 Flexible Variante (ca. 28 Monate)... mtl. ca. 436,00 Bezug durch beide Elternteile: bis zu (plus Partnerschaftsbonus bei Aufteilung von zumindest 60:40) Maximal 456 Tage... täglich 33,88 Grundvariante (ca. 15 Monate)... mtl. ca ,00 Maximal Tage... täglich 14,53 Flexible Variante (ca. 35 Monate)... mtl. ca. 436,00

3 Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld Umstellung auf Tage: 365 Tage (Bezug durch einen Elternteil) bzw. 426 Tage (durch beide Eltern). Es beträgt 80% des (fiktiven) Wochengeldes, max pro Monat. TIPP Der Kinderbetreuungsgeld-Rechner ist auf der Homepage des BM für Familie und Jugend ( abrufbar. Zuverdienstgrenze und Beihilfe auf Anfrage! Familienzeitbonus Gebührt in Höhe von 22,60 täglich, wenn der Vater ununterbrochen Tage innerhalb eines Zeitraumes von 91 Tage ab der Geburt seine Erwerbstätigkeit unterbricht. Der Familienzeitbonus ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren (kein Kündigungsschutz). ACH TUNG Anrechnung auf ein später vom Vater bezogenes Kinderbetreuungsgeld. Ausgleichszulagen-Richtsätze Pensionisten, deren Gesamteinkommen einen gewissen Mindestbetrag nicht erreicht, erhalten eine Ausgleichszulage. Richtsätze für Ausgleichszulagen alleinstehende Pensionisten ,42 Ehepaare im gemeinsamen Haushalt ,52 Halbwaisen bis zum 24. Lebensjahr ,49 Vollwaisen bis zum 24. Lebensjahr ,24 Halbwaisen über dem 24. Lebensjahr ,40 Vollwaisen über dem 24. Lebensjahr ,42 Richtsatzerhöhung pro Kind (ASVG) ,32 Kinderzuschuss (ASVG) seit 1. Juli 1993 für neue Pensionsanfälle... 29,07 Wert der vollen freien Station ,87

4 Einkaufskosten für Schulzeiten für Hochschulmonate ,64 für andere Schulmonate ,64 Erhöhte Risikozuschläge für Geburtsjahrgänge vor Geringfügigkeitsgrenzen (ASVG) monatlicher Verdienst weniger als ,05 Freiwillige Weiterversicherung Weiterversicherung in der Pensionsversicherung/Monat Höchstbeitrag ,58 Mindestbeitrag ,04 Selbstversicherung in der Krankenversicherung/Monat Höchstbeitrag ,69 Mindestbeitrag... 58,39 Studenten... 58,39 Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung/Monat... 61,83 Höchstbeitragsgrundlagen Die Höchstbeitragsgrundlage für die Pensions-, Unfall-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung (ASVG) beträgt: 5.130/Monat kaernten.arbeiterkammer.at

5 AK Infoservice Grenzbeträge für das Ruhen der vorzeitigen Alterspension (ASVG) Bei der vorzeitigen Alterspension bei langer Versiche- rungsdauer ist der Zusatzverdienst mit 438,05/Monat brutto begrenzt. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die gesamte Pension. Rezeptgebühr Pro Medikamentenpackung... 6,00 Rezeptgebühr-Befreiung/Einkommensgrenzen Alleinstehende ,42 Ehepaare ,52 Erhöhungsbetrag pro Kind im Haushalt ,32 chronisch Kranke (alleinstehend) ,83 chronisch Kranke (Ehepaar) ,05 Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz Stufe I monatlich ,30 Stufe II monatlich ,00 Stufe III monatlich ,80 Stufe IV monatlich ,60 Stufe V monatlich ,30 Stufe VI monatlich ,20 Stufe VII monatlich ,90 Die angeführten Bestimmungen können eine eingehende Beratung durch die Arbeiterkammer nicht ersetzen.

6 Arbeiterkammer Kärnten Arbeits- und Sozialrecht Konsumentenschutz Steuerrecht Förderungen Bibliotheken Gesundheitsberufe kaernten.arbeiterkammer.at Impressum Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten, Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Peter Wenig, Mag. Michaela Eigner-Pichler, AK Kärnten Titelfoto: Aletia2011 / Fotolia Grafik: Werk1 Werbegraphik GmbH Druck: SDT/Druckbotschafter Stand: Januar 2018

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