Werte der Sozialversicherung 2018 (Stand )

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1 Werte der Sozialversicherung 2018 (Stand ) AUFWERTUNGSFAKTOREN gemäß 108 Abs , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,330

2 ANPASSUNGSFAKTOR gem. 108 f ,016 PENSIONSANPASSUNG 2018 Die Pensionen werden 2018 nicht generell mit dem Anpassungsfaktor, sondern gestaffelt erhöht. Entscheidend ist das Gesamtpensionseinkommen. Das Gesamtpensionseinkommen ist zu erhöhen: 1. wenn es nicht mehr als mtl. beträgt, um 2,2 %; 2. wenn es über bis zu mtl. beträgt, um 33 ; 3. wenn es über bis zu mtl. beträgt, um 1,6 %; 4. wenn es über bis zu mtl. beträgt, um einen Prozentsatz, der zwischen den genannten Werten von 1,6 % auf 0 % linear absinkt. Beträgt das Gesamtpensionseinkommen mehr als mtl., so findet keine Erhöhung statt. KRANKENVERSICHERUNG 5/2 Geringfügigkeitsgrenze 19a 141/5, 19a 162/3a, 19a 16,76 51d 31c Versicherungspflicht beginnt erst bei Überschreiten folgender Einkommenshöhen Entfallen! 438,05 Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung in der Kranken- und Pensionsversicherung mtl. 61,83 Krankengeld für geringfügig Beschäftigte bei Selbstversicherung mtl. 157,32 Wochengeld für geringfügig Beschäftigte bei Selbstversicherung tgl. 9,12 Selbstversicherung/Krankenversicherung begünstigte Selbstversicherung für Student/-innen mtl. 58,39 Mindestbeitrag bei einem Herabsetzungsantrag mtl. 58,39 Höchstbeitrag mtl. 418,69 Zusatzbeitrag für Mitversicherung Angehörige - 3,4 % der Beitragsgrundlage der/des Versicherten. E-Card Serviceentgelt (befreit sind geringfügig Beschäftigte, Pensionisten/-innen; Kinder, die als Angehörige gelten; Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind; etc.) ab Nov für ,70 tgl. mtl. 136/3 137 Rezeptgebühr - bis zur Erreichung der Rezeptgebührenobergrenze = 2 % des Jahresnettoeinkommens Generell sind z.b. Bezieher/-innen einer Ausgleichszulage von der Rezeptgebühr befreit. Rezeptgebührenbefreiung auf Antrag Alleinstehende Nettoeinkommen mtl. Ehepaar oder Lebensgefährten Nettoeinkommen mtl. bei überdurchschnittlichen Ausgaben infolge von Leiden und Gebrechen: Alleinstehende Nettoeinkommen mtl. Ehepaare oder Lebensgefährten Nettoeinkommen mtl. Erhöhungsbetrag pro Kind mtl. Kostenanteil für Heilbehelfe - Selbstbehalt (ausgenommen Sehbehelfe): 10%, mind. Bei Brillen und Kontaktlinsen beträgt der Selbstbehalt mind. Keine Kostenbeteiligung: Kinder bis zum 15. Lebensjahr oder mit Behinderung, Rezeptgebührenbefreite, etc. 6,00 909, , , ,05 140,32 34,20 102,60

3 141 Höchstmögliches Krankengeld (mit Sonderzahlungen) bis zum 42. Tag brutto/netto tgl. 99,75 / 82,31 ab dem 43. Tag brutto/netto tgl. 119,70 / 97,28 143a Rehabilitationsgeld mindestens mtl. 909,42 154a/7, 302, 155/3, 307d/6 52 Oö. KAG Kostenbeitrag (tgl.) bei Rehabilitation und bei Maßnahmen der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge (Kur) in der KV und PV. Bei Rehabilitation max. 28 Tage pro Kalenderjahr. von 909,43 bis 1.490,80 brutto von 1.490,81 bis 2.072,19 brutto über 2.072,19 brutto Befreiung vom Kostenbeitrag bis 909,42 8,20 14,05 19,91 Verpflegskostenbeitrag (tgl.) für die/den Versicherte/-n (befreit sind: Rezeptgebührenbefreite, Mindestsicherungsbezieher/-innen, Organspender/-innen, Mutterschaftsleistungen); max. 25 Tage pro Jahr 12,15 447f/7 Verpflegskostenbeitrag für Angehörige; max. 28 Tage pro Jahr Abhängig von der Größe der Krankenanstalt (KA) große KA 21,30 mittlere KA 20,10 Begleitperson (Oö. Begleitpersonen-Pflegegebühren-VO) kleinere KA 19,30 5,10 Hinweis: Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lj. sind seit von den Kostenbeiträgen befreit! PENSIONSVERSICHERUNG 17 18a 18b 227 Abs Freiwillige Weiterversicherung/Pensionsversicherung (22,8 % d. Beitragsgrundlage) mtl. Mindestbeitrag Mindestbeitragsgrundlage Höchstbeitrag Höchstbeitragsgrundlage 183,04 802, , ,00 Pflegende Angehörige (mind. Pflegest. 3, Beiträge (10,25 %) werden v. Bund getragen!) Mindestbeitragsgrundlage Höchstbeitragsgrundlage 802, ,00 Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes gem. 18a ASVG Beitragsgrundlage 1.541,00 Die Beiträge werden aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und des Bundes getragen. Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger gem. 18b ASVG Beitragsgrundlage 1.828,22 Der Bund übernimmt die Beiträge bei der Weiterversicherung für pflegende Angehörige oder Selbstversicherung für pflegende Angehörige zur Gänze. Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungsmonaten für vor dem liegende Zeiten 1.169,64 für vor dem geborene Personen sind diese Beiträge wie folgt zu vervielfachen: nach Vollendung des 60. Lebensjahres mit 2, ,96 Freiwillige Versicherung (Beitragsentrichtung) für ab dem liegende Zeiten auf Antrag möglich. Höchstbeitragsgrundlage Kranken-, Pensions-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung, Schlechtwetterentschädigung, Kammerumlagen, Wohnbau etc. tgl. mtl. 171, ,00 für Sonderzahlungen jährlich ,00

4 Sonder-/Höchstbemessungsgrundlagen und Höchstpension Bemessungsgrundlage Kindererziehung APG Bemessungsgrundlage Kindererziehung ASVG Im Vergleichsrecht 2003 (AZ-Richtsatz) Höchstbemessungsgrundlage der besten 15 Jahre Höchstbemessungsgrundlage der besten 30 Jahre Höchstpension 80 % der Höchstbemessungsgrundlage (brutto) 1.828, ,25 909, , , ,14 264/6 Grenzbetrag Witwen-/Witwerpension 1.956,13 262/2 293 Kinderzuschuss Ausgleichszulagenrichtsätze (brutto, mtl.) 29,07 Alleinstehende Pensionsbezieher/-innen Ehepaar/eingetragene Partner/-innen im gemeinsamen Haushalt Waisenpension einfach verwaist bis zum 24. Lebensjahr Waisenpension einfach verwaist über dem 24. Lebensjahr Waisenpension doppelt verwaist bis zum 24. Lebensjahr Waisenpension doppelt verwaist über dem 24. Lebensjahr 909,42 / BM 1.363,52 334,49 594,40 502,24 909,42 292/4lit.h Freibetrag für Lehrlinge bei Ausgleichszulagen-Feststellung 221,08 Erhöhung des Richtsatzes, wenn Einkommen des Kindes max. ist dann Erhöhung für jedes Kind 334,49 140,32 292/3 Wert der vollen freien Station (z.b. freies Wohnrecht ohne Beheizung und Beleuchtung) 288,87 253a, Zuverdienst zu diesen Pensionen mtl. 438,05 253b, 253d Eine Überschreitung hat den Wegfall der Pension für den Zeitraum der Erwerbstätigkeit zur Folge. 254/7 IP/BUP Teilpension Grenzbetrag 1.196,09 Anrechnungsbetrag (jedoch max. Höhe Erwerbseinkommen) 30 % d. Gesamteinkommens bis zum Gesamteinkommen von 1.794,20 40 % d.gesamteinkommens bis zum Gesamteinkommen von 2.392,17 50 % d. Gesamteinkommens bei einem Gesamteinkom. von über 2.392,17 PFLEGEGELD BPGG Stufe I Pflegebedarf mehr als 65 Stunden 157,30 Stufe II Pflegebedarf mehr als 95 Stunden 290,00 Stufe III Pflegebedarf mehr als 120 Stunden 451,80 Stufe IV Pflegebedarf mehr als 160 Stunden 677,60 Stufe V Pflegebedarf mehr als 180 Stunden + aussergewöhnlicher Pflegebedarf 920,30 Stufe VI Pflegebedarf mehr als 180 Stunden, wenn keine zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen regelmäßig während Tag und Nacht oder dauernde Anwesenheit wegen Eigen- und Fremdgefährdung 1.285,20 erforderlich. Stufe VII Pflegebedarf mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktionierender Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt 1.688,90

5 ARBEITSLOSENVERSICHERUNG ALVG 21 Arbeitslosengeld Höchstmögliches Arbeitslosengeld ohne Familienzuschlag Familienzuschlag für Angehörige 35, 36/6 Notstandshilfe tgl. 0,97 Höchstmögliche Notstandshilfe tgl. 50,13 92 %/95 % des Grundbetrages des ALG ab dem 183. Tag: nach 20 Wochen ALG-Bezug tgl. 30,31 nach 30 Wochen ALG-Bezug tgl. 35,33 36/3 Freigrenzen bei der Partnereinkommensanrechnung (Nettoeinkommen der/ des Partners/-in) für Ehepartner/-in, Lebensgefährte/-in, eingetragene Partner/-in mtl. 657,00 für Personen mit Unterhalt mtl. 285,50 bei Arbeitslosen nach dem 50. Lebensjahr und 1-jährigem ALG-Bezug für Ehepartner/-in, Lebensgefährten/-in eingetragene Partner/-in mtl ,00 für Personen mit Unterhalt mtl. 571,00 bei Arbeitslosen nach dem 55. Lebensjahr und 1-jährigem ALG-Bezug für Ehepartner/-in, Lebensgefährten/-in eingetragene Partner/-in mtl ,00 für Personen mit Unterhalt mtl. 856,50 Weitere Erhöhung der Freigrenzen z.b. bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Hausstandgründung (Kredite, Darlehen, vor der AL) etc. möglich Achtung: Entfall der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe ab 1. Juli 2018! 12/6 Einheitswertgrenze (Land- und Forstwirtschaft) ,67 23/5 Pensionsvorschuss (für Pensionsanträge ab ): Höhe AlG/NH außer, die zu erwartende Pension ist niedriger. 39b/4 Umschulungsgeld während beruflicher Reha: um 22 vh erhöhter Grundbetrag des AlG zuzüglich FZ, mind. Existenzminimum EO (Wert 2018: 35,33 tgl.) 26/1 Weiterbildungsgeld AlG bzw. mind. tgl. 14,53 26a/2 Bildungsteilzeitgeld für jede volle Std., um die die wöchentl. NAZ reduziert wird tgl. 0,80 FAMILIENLEISTUNGEN FAMILIENBEIHILFE FLAG 8/2 FLAG 8/3 Höhe der Familienbeihilfe nach Alter des Kindes (Betrag pro Monat in ): ab Geburt ab 3 Jahren ab 10 Jahren ab 19 Jahren Zuschlag für erheblich behindertes Kind Die Familienbeihilfe erhöht sich monatlich für jedes Kind, wenn sie tgl. 54,49 114,00 121,90 141,50 165,10 155,90 in für zwei Kinder gewährt wird, um für drei Kinder gewährt wird, um für vier Kinder gewährt wird, um für fünf Kinder gewährt wird, um für sechs Kinder gewährt wird, um für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 7,10 17,40 26,50 32,00 35,70 52,00

6 Einkommensgrenze beim Mehrkinderzuschlag (Jahreseinkommen ,00 in ) Kinderabsetzbetrag pro Kind und Monat 58,40 Für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren erhöht sich die Familienbeihilfe für den September 2018 um 100 (vormals 13. Familienbeihilfe bzw. Schulstartgeld). KINDERBETREUUNGSGELD KBGG Kinderbetreuungsgeldkonto ab (Ersatz Pauschalvarianten!) Es ist ein Gesamtbetrag von ,20 (Bezug durch einen Elternteil) bzw. von ,28 (Bezug durch beide Elternteile) vorgesehen. Die von den Eltern gewählte Bezugsdauer bestimmt den gebührenden Tagessatz. Der Tagesbetrag liegt zwischen 14,53 und 33,88 und ist abhängig von der gewählten Anspruchsdauer. Ein Elternteil kann das KBG zwischen 365 und 851 Tage beziehen. Nehmen beide Elternteile KBG in Anspruch, erhöht sich die maximale Bezugsdauer für beide zusammen auf 456 bis 1063 Tage. 20% der Bezugsdauer sind für jeden Elternteil reserviert und nicht übertragbar. Nicht in Anspruch genommene Tage verfallen. Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld 1 Elternteil bis max. zum 365. Tag ab Geburt beide Elternteile bis max. zum 426. Tag ab Geburt tgl. 80 % des letzten Nettoeinkommens bzw. Günstigkeitsrechnung mit Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt max. 66,00 Zuschlag bei Mehrlingsgeburten (Ausnahme: einkommensabhängige Variante) Zuverdienstgrenzen 50 % des jeweiligen Tagsatzes pauschales KBG-Konto jährlich oder individueller Grenzbetrag von 60 % des Einkommens Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld jährlich Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld tgl. 6,06 max. 365 Tage, beim pauschalen KBG-Konto, Einkommen des beziehenden Elternteils max ,- max ,- für den Partner jährlich BEFREIUNGSSÄTZE (Radio- und Fernsehgebühr) - Nettohaushaltseinkommen a) Alleinstehende b) 2-Personen-Haushalt c) jede weitere Person 1.018, ,14 157,16

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Werte der Sozialversicherung 2011 (Stand 03.01.2011) Werte der Sozialversicherung 2011 (Stand 03.01.2011) AUFWERTUNGSFAKTOREN gem. 108 Abs. 4 1960 8,150 1961 7,558 1962 6,972 1963 6,510 1964 6,083 1965 5,630 1966 5,289 1967 4,939 1968 4,687 1969 4,377 1970

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