Ergänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ergänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht"

Transkript

1 Ergänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht Neue Werte in der Sozialversicherung ab : Geringfügigkeitsgrenze nach ASVG: 415,72 monatlich bzw 31,92 täglich Geringfügigkeitsgrenze neue Selbständige: 4.988,64 jährlich Höchstbeitragsgrundlage nach ASVG: monatlich bzw 162 täglich Höchstbeitragsgrundlage nach GSVG: monatlich Die Beitragssätze für Arbeiter und Angestellte in der KV und UV für das Jahr 2016 lauten wie folgt: Insgesamt Dienstnehmer Dienstgeber Krankenversicherung 7,65 % 3,87 % 3,78 % Unfallversicherung 1,3 % - 1,3 % IESG-Zuschlag 0,35 % - 0,35 % Nachtschwerarbeitsbeitrag 3,4 % 3,4 % Anpassung der Einkommensstaffelung nach 2a AMPFG (=Befreiung bzw Verminderung des DN-Anteils zur Arbeitslosenversicherung): Monatliche Beitragsgrundlage bis 1.311,- = 0% Über 1.311,- bis 1.430,- = 1% Über 1.430,- bis 1.609,- = 2% Über 1.609,- = 3% DG-Abgabe, Grenzwert für Pauschalbetrag: 623,58 GSVG-Unfallversicherung, Pauschalbetrag: 9,11 Die Beiträge bei freiwilligen Versicherungen (NP) Für die braucht es eine vom Gesetzgeber festgelegte Beitragsgrundlage, weil ja gerade im Fall einer ein beitragspflichtiges Einkommen fehlt. a) in der Krankenversicherung Beitragssatz Bei- Monatlicher trag Beitragsgrundlage Selbstversicherte nach 16 ASVG 7,55 % 5.262,90 397,35 Studenten 7,55 % 733,80 55,40 Selbstversicherte nach 19a ASVG ,68 (beinhaltet auch die Pensionsversicherungsbeiträge!) 1/6

2 b) Selbst- und Weiterversicherung in der Pensionsversicherung (NP) gem 16a ASVG bei vorangegangener Pflichtversicherung gem 16a ASVG ohne vorangegangene Pflichtversicherung nach 18a ASVG nach 18b ASVG Sonstige Weiterversicherung gem 17 ASVG Beitragssatz Beitragsgrundlage Monatlicher Beitrag 22,8 % 22,8 % 762, ,- 762, , ,76 173,74 646,38 22,8 % 1.323,- 301,64 22,8 % 1.735,06 395,59 22,8 % 762, ,- 173, ,76 Höhe der Rezeptgebühr: 5,70 Heilbehelfe Selbstbehalt: 20 % der täglichen Höchstbeitragsgrundlage = 32,40 60 % der täglichen Höchstbeitragsgrundlage bei Brillen und Kontaktlinsen = 97,20 Krankengeld für 19a ASVG-Selbstversicherte für den Kalendermonat: 149,31 Unterstützungsleistung nach 104a GSVG: 29,23 täglich Wochengeld gem 162 Abs 3a ASVG für 19a ASVG-Selbstversicherte: 8,91 täglich Wochengeld gem 102a GSVG: 52,69 täglich Schutzbetrag für Hinterbliebenenpension: 1.910,04 Ausgleichszulagenrichtsatz monatlich für Alleinstehende: 882,78 für Ehepaare: 1.323,58 Zuschlag pro Kind: 136,21 Höhe Bildungsteilzeitgeld: 0,78 täglich für jede volle Arbeitsstunde, um die reduziert wird. Bedarfsorientierte Mindestsicherung pro Monat für: Alleinstehende/Alleinerzieherinnen: 837,76,- (inkl Wohnkostenbeitrag von 209,44- ); (Ehe)Paare: 1.256,64,- (inkl Wohnkostenbeitrag von 314,16 ); Vermögensfreibetrag: 4.188,79,- Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei Bezug der Beihilfe: 6.400,- 2/6

3 Ad III. Teil, A. Prinzipien der österreichischen Sozialversicherung 3.4. Geringfügig beschäftigte (freie) Dienstnehmer Spätestens mit wird die tägliche Geringfügigkeitsgrenze abgeschafft. In Zukunft tritt die Vollversicherung nur mehr dann ein, wenn der (freie) Dienstnehmer aus einem oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen ein Entgelt bezieht, das die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschreitet Die Geringfügigkeitsgrenzen des GSVG b) Neue Selbstständige Seit unterliegen neue Selbstständige der Pflichtversicherung nach dem GSVG, wenn die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte pro Jahr die 12-fache monatliche Geringfügigkeitsgrenze des ASVG übersteigen ( 4 Abs 1 Z 5 ivm 25 Abs 4 GSVG idf BGBl I 2015/118). Das gilt unabhängig davon, ob sie ausschließlich als neue Selbstständige tätig sind, oder diese Tätigkeit neben einer sonstigen Erwerbstätigkeit (als Dienstnehmer) ausüben. Ad IV. Teil, B. Rechte und Pflichten aus dem Pflichtversicherungsverhältnis 1. Die Meldepflicht Mit kommt es zu einer Änderung bei der Meldepflicht. Ab diesem Zeitpunkt hat der Dienstgeber in 2 Schritten zu melden ( 33 Abs 1a und 1b ASVG idf BGBl I 2015/79) und zwar: vor Arbeitsantritt Meldung der Beitragskontonummer, der Namen und Versicherungsnummern bzw Geburtsdaten der beschäftigten Personen, den Tag der Beschäftigungsaufnahme sowie das Vorliegen einer Voll- oder Teilversicherung und Bekanntgabe der noch fehlenden Angaben mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung, für den Monat in dem der (freie) Dienstnehmer die Beschäftigung aufgenommen hat. Ab dem kommt es durch die Einführung der neuen monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung auch zu Änderungen bei den Sanktionen wegen Verletzung der Meldepflichten: Den Dienstgebern können weiterhin Beitragszuschläge vorgeschrieben werden, wenn die Anmeldung nicht vor Arbeitsantritt erfolgt ( 113 ASVG idf BGBl I 2015/79). In allen anderen Fällen eines Meldeverstoßes (zb wenn die Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt oder die Frist für die Vorlage der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung nicht eingehalten wird) sind künftig Säumniszuschläge vorgesehen, deren Höhe von der Art der Meldepflichtverletzung und der Dauer der Meldesäumnis abhängt ( 114 ASVG idf BGBl I 2015/79). Ad 1.1. Der Inhalt der Meldungen Neben der ab dem verpflichtenden monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung hat der Dienstgeber nur mehr jene Änderungen zu melden, die nicht von der verpflichtenden monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung umfasst sind (zb Wechsel von Voll- auf Teilversicherung, 3/6

4 Übertritt vom System Abfertigung alt ins neue Abfertigungssystem des BMSVG). Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung selbst hat grundsätzlich bis zum 15-ten des Folgemonats stattzufinden. Ad 4.1. Die Beitragsgrundlagen a) Der Beitragszeitraum Ab dem gilt bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ebenfalls der Kalendermonat als Beitragszeitraum; die Festlegung einer jährlichen Beitragsentrichtung (bis zum 15. Jänner des Folgejahres) kann allerdings vereinbart werden ( 44 Abs 2 und 58 Abs 8 ASVG idf BGBl I 2015/79). e) Ausnahmen vom Entgeltbegriff Seit dem sind Jubiläumsgeschenke nicht mehr vom Entgeltbegriff ausgenommen ( 49 Abs 3 ASVG) und somit künftig als sozialversicherungspflichtiges Entgelt isd 49 Abs 1 ASVG zu behandeln. Ad 4.4. Die Beitragssätze Mit kommt es zu einer Angleichung der jeweils vom Dienstnehmer und vom Dienstgeber zu tragenden Krankenversicherungsbeitragssätze von Arbeitern und Angestellten. Der vom Dienstnehmer zu tragende Prozentsatz beträgt daher für Arbeiter und Angestellte 3,87 %, der vom Dienstgeber zu tragende Prozentsatz 3,78 %. Ad 4.5. Dauer der Beitragspflicht Mit wird 56 ASVG aufgehoben. Kommt es zu Verletzungen bei der Meldepflicht, werden ab diesem Zeitpunkt Beitrags- oder Säumniszuschläge fällig ( 113 f ASVG idf BGBl I 2015/79). Ad 4.9. Die Beiträge der selbständig Erwerbstätigen Für alte und neue Selbstständige, die keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen, galt bisher eine höhere Mindestbeitragsgrundlage als für neue Selbstständige, die neben ihrer betrieblichen Tätigkeit noch eine weitere Erwerbstätigkeit ausüben. Diese Mindestbeitragsgrundlage bildet die Basis zur Abführung der Beiträge. ( 25 Abs 4 GSVG). Seit entspricht die monatliche Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung für alle im GSVG pflichtversicherten Selbständigen der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze des ASVG (vgl 25 Abs 4 GSVG idf BGBl I 2015/118). In der Pensionsversicherung verringert sich die monatliche Mindestbeitragsgrundlage für alte Selbständige hingegen erst ab dem stufenweise, bis sie ab dem der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze des ASVG entspricht (vgl 25 Abs 4a GSVG idf BGBl I 2015/118). Ad 6.3. Sanktionen nach dem Sozialbetrugsgesetz Behält der Dienstgeber die Beiträge eines Dienstnehmers zur Sozialversicherung ein, führt sie aber nicht an den Sozialversicherungsträger ab, ist der Dienstgeber mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr zu bestrafen ( 153c StGB). 4/6

5 Ad IV. Teil, C. Die Beendigung des Pflichtversicherungsverhältnisses 1. Ende der Pflichtversicherung nach dem ASVG Mit dem am in Kraft getretenen Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) kommt es auch zu Änderungen im ASVG. Wird nach 8 SBBG das Vorliegen eines Scheinunternehmens rechtskräftig festgestellt, werden die von diesem Unternehmen zur Sozialversicherung angemeldeten Personen vom Versicherungsträger zur Auskunftserteilung vorgeladen. Kommen sie dieser Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig nach bzw können sie nicht glaubhaft machen, dass sie tatsächlich Arbeitsleistungen für dieses Unternehmen verrichtet haben, endet das durch die Beschäftigung beim Scheinunternehmen begründete Versicherungsverhältnis automatisch (ex-lege), und zwar rückwirkend mit der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens ( 11 Abs 7 ASVG idf BGBl I 2015/113). Ad X. Teil, D. Sonstige Leistungen Mit wurde der Leistungskatalog der Arbeitslosenversicherung um eine sogenannte Teilpension bei erweiterter Altersteilzeit (neuer Unterpunkt 3a) ergänzt. Diese gebührt Dienstgebern nach 27a AlVG für längstens 5 Jahre im Ausmaß der zusätzlichen Aufwendungen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Dienstgeber vereinbaren mit Dienstnehmern, die bereits Anspruch auf eine Korridorpension haben, diese aber noch nicht beziehen, sondern weiterhin arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt bleiben und die in den letzten 25 Jahren 780 Wochen (= 15 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren, eine Teilpensionsvereinbarung in Form einer Arbeitszeitreduktion im Ausmaß von % wobei der mit der Arbeitszeitreduktion verbundene Entgeltausfall zugunsten der Dienstnehmer zum Teil (grundsätzlich 50 %) ausgeglichen wird, die vollen Sozialversicherungsbeiträge sowie die vollen Beiträge nach BMSVG weiterhin bezahlt werden und die Berechnung der Abfertigung alt auf Basis der ursprünglichen Stundenzahlen zugesichert wird. Diese Teilpension kann auch im Anschluss an eine kontinuierliche Altersteilzeit bezogen werden, wobei sich der Zeitraum, in dem derartige Förderungen (Altersteilzeitgeld, Teilpension) gewährt werden, dadurch nicht verlängert. Dh, beide Leistungen zusammen können für 5 Jahre bezogen werden. Ad 4. Umschulungsgeld Umschulungsgeld steht während der Planung der Rehabilitationsmaßnahmen in Höhe des um 22 % erhöhten Grundbetrags des Arbeitslosengeldes zuzüglich Familienzuschläge zu, aber in der Höhe von 1/30 des monatlichen Existenzminimums nach 291a Abs 2 Z 1 EO). 5/6

6 Ad XII. Teil, B, Die Familienbeihilfe Mit wurden die Leistungen der Familienbeihilfe um 1,9 % erhöht. Daraus ergeben sich ab 2016 folgende neue Beträge: Pro Monat und Kind 0 3 Jahre 3 10 Jahre Jahre ab 19 Jahre 111,80 119, ,- Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich pro Monat und Kind bei zwei Kindern um 6,90, drei Kindern um 17,-, vier Kindern um 26,-, fünf Kindern um 31,40, sechs Kindern um 35,-, sieben und mehr Kindern um 51,-. Der Zuschlag für jedes erheblich behinderte Kind beträgt ab ,90. Die Regelungen zum Mehrkindzuschlag (Höhe, Einkommensgrenze) und die Schulstarthilfe bleiben unverändert. Ab ist eine weitere Erhöhung der Familienbeihilfe (einschließlich Alterszuschlägen und Geschwisterstaffel) um 1,9 % vorgesehen. Ad XIII. Teil, A. Pflegegeld 1. Die Anspruchsvoraussetzung der Pflegebedürftigkeit Für Pflegegeld der Stufe 1 wird ein durchschnittlicher monatlicher Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden gefordert (auf S 203 ist irrtümlich 60 Stunden abgedruckt). Ad XIII. Teil, B. Pflegekarenzgeld Pflegekarenzgeld kann nach 21c Abs 3 BPGG auch für die Dauer einer Familienhospizkarenz ( 14a f AVRAG) in Anspruch genommen werden. Während des Bezugs von Pflegekarenzgeld sind die Bezieher weiterhin kranken- und pensionsversichert, nicht aber arbeitslosenversichert (vgl 8 Abs 1 Z 2 lit j ASVG, 429 ff AlVG). 6/6

Ergänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht

Ergänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht Ergänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht Neue Werte in der Sozialversicherung ab 1. 1. 2016: Geringfügigkeitsgrenze nach ASVG: 415,72 monatlich bzw 31,92 täglich Höchstbeitragsgrundlage

Mehr

Teil 3: Abgabenrecht. 3.1. Sozialversicherung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 3.1.1. Sparten der Sozialversicherung

Teil 3: Abgabenrecht. 3.1. Sozialversicherung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 3.1.1. Sparten der Sozialversicherung Teil 3: Abgabenrecht 3.. Sozialversicherung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 3... Sparten der Sozialversicherung Die Sozialversicherung umfasst die. Krankenversicherung, 2. Unfallversicherung,

Mehr

Sozialrechts- Änderungsgesetz 2015

Sozialrechts- Änderungsgesetz 2015 Österreichischer Rechtsanwaltskammertag Sozialrechts- Änderungsgesetz 2015 Informationsblatt für Gesellschafter-Geschäftsführer von RA-GmbHs 1 von 8 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Folgen des

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2008 Stichtag: 1. Jänner 2008 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 68. Novelle B-KUVG

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2011 Stichtag: 1. Jänner 2011 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 75. Novelle B-KUVG

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 876 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Textgegenüberstellung 1 von 8 Schlussbestimmungen zu Art. 7 des Arbeits- und Sozialrechts- Änderungsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 139 (54. Novelle) Textgegenüberstellung

Mehr

GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen. Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta

GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen. Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta Überblick Grundsätze Neue Selbständige - 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG Versicherungsgrenzen Versicherungserklärung - Überschreitungserklärung

Mehr

Österreich. Regierungsvorlage zur Familienhospizkarenz. (Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Urlaubsgesetz

Österreich. Regierungsvorlage zur Familienhospizkarenz. (Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Urlaubsgesetz Österreich Regierungsvorlage zur Familienhospizkarenz (Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden)

Mehr

AKTUELLE WERTE 2013. Mag. Gabriele Hebesberger/Rechtsabteilung

AKTUELLE WERTE 2013. Mag. Gabriele Hebesberger/Rechtsabteilung AKTUELLE WERTE 2013 Mag. Gabriele Hebesberger/Rechtsabteilung Inhaltsverzeichnis Richtsätze für Ausgleichszulagen:... 3 Ausgleichszulagenrichtsätze für Waisenpensionen:... 3 Monatliche Mindestbeitragsgrundlage...

Mehr

R I C H T L I N I E N

R I C H T L I N I E N R I C H T L I N I E N über die Förderung der 24-Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Personen Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Personen im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses

Mehr

R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung

R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes werden aus Mitteln des Landes

Mehr

Sozialversicherungsbeiträge in der Land- und Forstwirtschaft. Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2015-04

Sozialversicherungsbeiträge in der Land- und Forstwirtschaft. Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2015-04 Sozialversicherungsbeiträge in der Land- und Forstwirtschaft Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2015-04 Inhaltsverzeichnis Pflichtversicherung in der Bauernsozialversicherung besteht ab folgenden selbstbewirtschafteten

Mehr

Gewerbliche Sozialversicherung für KünstlerInnen. Mag. Günther Bauer

Gewerbliche Sozialversicherung für KünstlerInnen. Mag. Günther Bauer Gewerbliche Sozialversicherung für KünstlerInnen Mag. Günther Bauer Überblick Kapitel 1: Versicherungspflicht nach dem GSVG Kapitel 2: Künstler-Sozialversicherungsfonds Kapitel 3: Spezialregelungen Kapitel

Mehr

SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014

SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014 STAND: JÄNNER 2014 SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014 Mit 1.1.2014 haben sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Wir haben für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt.

Mehr

Geringfügige Beschäftigung Aushilfen (vollversicherte und geringfügige) Arbeits und sozialversicherungsrechtliche Ansprüche

Geringfügige Beschäftigung Aushilfen (vollversicherte und geringfügige) Arbeits und sozialversicherungsrechtliche Ansprüche Geringfügige Beschäftigung Aushilfen (vollversicherte und geringfügige) Arbeits und sozialversicherungsrechtliche Ansprüche Was bedeutet geringfügige Beschäftigung? Geringfügig beschäftigt ist, wer bei

Mehr

R I C H T L I N I E N. zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes)

R I C H T L I N I E N. zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes) R I C H T L I N I E N zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes) Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes können aus

Mehr

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Alterspension 1 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at

Mehr

R I C H T L I N I E N

R I C H T L I N I E N R I C H T L I N I E N zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes) Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes können aus

Mehr

DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG

DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG ALLGEMEINES Der moderne Arbeitsmarkt ist zunehmend gekennzeichnet durch sog. a-typische Arbeitsverhältnisse. Neben dem Dienstvertrag gibt es immer mehr sog.

Mehr

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld FRAGE: Wie wird der Tagsatz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (KBG) berechnet? (Achtung: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gebührt

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

BEITRAGSTABELLE DER BÄUERLICHEN SOZIALVERSICHERUNG. gültig ab 1. Jänner 2014

BEITRAGSTABELLE DER BÄUERLICHEN SOZIALVERSICHERUNG. gültig ab 1. Jänner 2014 BEITRAGSTABELLE DER BÄUERLICHEN SOZIALVERSICHERUNG gültig ab 1. Jänner 2014 E r l ä u t e r u n g e n 1. Beitragsbemessung in der bäuerlichen Sozialversicherung Die Beiträge zur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

Mehr

Soziale Absicherung für KünstlerInnen. Andreas Cech VersicherungsService Wien

Soziale Absicherung für KünstlerInnen. Andreas Cech VersicherungsService Wien Soziale Absicherung für KünstlerInnen Andreas Cech VersicherungsService Wien Themen Grundsätze der Pflichtversicherung für KünstlerInnen Arbeitslosenversicherung Optionenmodell Pflichtversicherung Freiberuflich

Mehr

Betriebsneugründung. Wirtschaftskammer (WKO) Gründerservice. Bezirkshauptmannschaft (BH)/Magistrat Gewerberecht

Betriebsneugründung. Wirtschaftskammer (WKO) Gründerservice. Bezirkshauptmannschaft (BH)/Magistrat Gewerberecht Betriebsneugründung Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) Wirtschaftskammer (WKO) Gründerservice Bezirkshauptmannschaft (BH)/Magistrat Gewerberecht Finanzamt (BMF) Steuernummer Anmeldung bei der SVA der

Mehr

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION November 2013 2 Inhaltsverzeichnis 1. Veränderliche Werte 2014 3 2. Beitragssatz Krankenversicherung ab 1.1.2014 3 3. Pflegekarenz/Familienhospizkarenz

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2003 Stichtag: 1. Jänner 2003 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 60. Novelle B-KUVG

Mehr

Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015

Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015 Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015 Herzlich Willkommen Mag. Kirsten Fichtner-Koele Rechtsservice Pflichtversicherung der Gewerbetreibenden Wer ist GSVG-versichert?: Einzelunternehmer

Mehr

Arbeitsverhältnis & Werkvertrag

Arbeitsverhältnis & Werkvertrag Arbeitsverhältnis & Werkvertrag Wie ist das eigentlich mit Steuer und Sozialversicherung, wenn Sie angestellt sind und gleichzeitig auf Werkvertragsbasis dazuverdienen? Hier ein Überblick. Steuerliche

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung

Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung kranken- und pflegeversicherung Eine Information der Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung als Student Die Kranken- und Pflegeversicherung als Student Grundsätzlich werden alle Studenten, die an

Mehr

Die Österreichische Notariatskammer bedankt sich für die Möglichkeit, sich zum vorliegenden Entwurf äußern zu können, und erlaubt sich, nachstehende

Die Österreichische Notariatskammer bedankt sich für die Möglichkeit, sich zum vorliegenden Entwurf äußern zu können, und erlaubt sich, nachstehende Ö S T E R E I C H I S C H E N O T A R I A T S K A M M E R An das Bundesministerium für Familien und Jugend Untere Donaustraße 13-15 1020 Wien Wien, am 25.2.2016 GZ: 38/16 BMFJ-524600/0001-BMFJ I/3/2016

Mehr

2010: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2010: Neue Beträge in der Sozialversicherung www.hauptverband.at Nr.: 49 11. Dezember 2009 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 2010: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2010 gelten folgende neue Beträge in

Mehr

Fragen und Antworten. Vertragsabschluß, was ist zu tun? Wie hoch ist der Beitrag?

Fragen und Antworten. Vertragsabschluß, was ist zu tun? Wie hoch ist der Beitrag? Seit wann gibt des die neue Selbständigenvorsorge? Die neue Selbständigenvorsorge tritt mit 1.1.2008 in Kraft. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

Die UV-Jahresmeldung ist jeweils bis zum 16.02. des Folgejahres zusätzlich zu den Entgeltmeldungen

Die UV-Jahresmeldung ist jeweils bis zum 16.02. des Folgejahres zusätzlich zu den Entgeltmeldungen Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Krankenversicherung. 1 Krankengeld. Wirtschafts und Sozialstatistisches Taschenbuch 2011

Krankenversicherung. 1 Krankengeld. Wirtschafts und Sozialstatistisches Taschenbuch 2011 Krankenversicherung Die Leistungen der Krankenversicherung werden entweder als Sachleistungen oder als Geldleistungen gewährt. Diese Leistungen sind je nach Versicherungsfall entweder Pflichtleistungen

Mehr

Anlage Statistik. Die Daten beziehen sich auf BMS-Leistungen zum Lebensunterhalt aus dem Titel der BMS und zur Krankenhilfe.

Anlage Statistik. Die Daten beziehen sich auf BMS-Leistungen zum Lebensunterhalt aus dem Titel der BMS und zur Krankenhilfe. 677 der Beilagen XXIV. GP - Vereinbarung Art. 15a B-VG - Materialien: Anlage Statistik 1 von 8 Anlage Statistik Es sollen bundesländerweit vergleichbare, zuverlässige und aktuelle Daten zu der Anzahl und

Mehr

Beitragsgrundlage nach dem Einheitswert. Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat

Beitragsgrundlage nach dem Einheitswert. Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat Beitragsgrundlage nach dem Einheitswert Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat Stand: Jänner 2014 Inhaltsverzeichnis Pflichtversicherung in der Bauernsozialversicherung besteht ab folgenden selbstbewirtschafteten

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem

Mehr

ZUMUTBARE BESCHÄFTIGUNGEN, 140 SGB III

ZUMUTBARE BESCHÄFTIGUNGEN, 140 SGB III 3 Sozialversicherungsrecht, Entgeltfindung sowie Arbeitsförderung Der Leistungsfall ist in 136 ff SGB III geregelt. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat gemäß 137 SGB III, wer 1. arbeitslos im Sinne des 138

Mehr

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 4. Änderungssatzung

Mehr

Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München)

Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München) Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München) 1 Besuchsgebühren - Tabelle Kindergarten Einkünfte Euro (Brutto) Bis 4 Bis 5 Bis 6 Bis 7 Bis 8 Bis 9 Über 9 Bis

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge

Mehr

Freiberuflich tätige KünstlerInnen sind neue Selbständige nach dem GSVG. Es gibt keine spezielle Künstler-Sozialversicherung!

Freiberuflich tätige KünstlerInnen sind neue Selbständige nach dem GSVG. Es gibt keine spezielle Künstler-Sozialversicherung! Die GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen Dr. Thomas Richter Grundsätze Freiberuflich tätige KünstlerInnen sind neue Selbständige nach dem GSVG. Es gibt keine spezielle Künstler-Sozialversicherung!

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit 3 Die Leistungen der zum

Mehr

Anlage zu 12 Abs. II Nr. 3 der Satzung vom 15.06.2007 Seite: 1 in der Fassung des 17. Nachtrags vom 09.12.2015, gültig ab 01.01.2016.

Anlage zu 12 Abs. II Nr. 3 der Satzung vom 15.06.2007 Seite: 1 in der Fassung des 17. Nachtrags vom 09.12.2015, gültig ab 01.01.2016. Anlage zu 12 Abs. II Nr. 3 der Satzung vom 15.06.2007 Seite: 1 3. Wahltarife Krankentagegeld Teilnahme 1. Die Bertelsmann BKK bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von

Mehr

Werte der Sozialversicherung 2011 (Stand 03.01.2011)

Werte der Sozialversicherung 2011 (Stand 03.01.2011) Werte der Sozialversicherung 2011 (Stand 03.01.2011) AUFWERTUNGSFAKTOREN gem. 108 Abs. 4 1960 8,150 1961 7,558 1962 6,972 1963 6,510 1964 6,083 1965 5,630 1966 5,289 1967 4,939 1968 4,687 1969 4,377 1970

Mehr

- 1 - Wahltarife Krankentagegeld. I. Teilnahme

- 1 - Wahltarife Krankentagegeld. I. Teilnahme - 1 - Anlage II Wahltarife Krankentagegeld I. Teilnahme 1. Die Betriebskrankenkasse bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von Krankentagegeld zur Wahl an. Der Tarif kann

Mehr

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Der Landtag von Niederösterreich hat am 20. November 2008 beschlossen: Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993. Artikel I

Der Landtag von Niederösterreich hat am 20. November 2008 beschlossen: Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993. Artikel I Der Landtag von Niederösterreich hat am 20. November 2008 beschlossen: Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993 Artikel I Das NÖ Pflegegeldgesetz 1993, LGBl. 9220, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis

Mehr

Beitragsgruppenschema der SONSTIGEN Beitragsgruppen

Beitragsgruppenschema der SONSTIGEN Beitragsgruppen Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger LVB - 22.119 Km Beitragsgruppenschema der SONSTIGEN Beitragsgruppen Stand: 1. Jänner 2015 Es wurden Teile der sonstigen und die internen Beitragsgruppen

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2015 Stichtag: 1. Jänner 2015 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 83. Novelle B-KUVG in der Fassung der 41. Novelle GSVG in der Fassung der 42.

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. 10 ObS 37/15m Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Fellinger als Vorsitzenden, die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Neumayr und Dr.

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten

Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten Stadt Trier Jugendamt Sachbearbeiter: Frau Menden Zimmer-Nr. 14 Verw.-Gebäude II Augustinerhof, 54290 Trier Telefon:(0651)718-1543 Januar 2015 Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Hilfstexte SORESI: Input

Hilfstexte SORESI: Input Hilfstexte SORESI: Input Stand: November 2014 Sie können die nachstehend angeführten Leistungen mit SORESI verändern. In den Eingabefeldern der Input-Screens sind die aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger:

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger: Föderale Zuordnung der : Art. 87 Abs. 2 GG: Als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden diejenigen sozialen Versicherungsträger geführt, deren Zuständigkeitsbereich sich über

Mehr

Diese 5 Versicherungen nennen sich Sozialversicherungen. Die Sozialversicherungen bieten Arbeitnehmern einen umfangreichen Schutz.

Diese 5 Versicherungen nennen sich Sozialversicherungen. Die Sozialversicherungen bieten Arbeitnehmern einen umfangreichen Schutz. In Deutschland gibt es fünf gesetzliche Versicherungen. Das sind: die Gesetzliche Krankenversicherung die Gesetzliche Pflegepflichtversicherung die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung die Gesetzliche

Mehr

R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung

R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes werden neben der Unterstützung

Mehr

Beschäftigung von Praktikanten/Praktikantinnen und Volontären/Volontärinnen Leitfaden

Beschäftigung von Praktikanten/Praktikantinnen und Volontären/Volontärinnen Leitfaden Vizerektorat für Personal und Gender Stabstelle Arbeitsrecht Mag. Ute Koch Tel.: +43 1 58801 406202 Fax: +43 1 58801 41097 ute.koch@tuwien.ac.at Beschäftigung von Praktikanten/Praktikantinnen und Volontären/Volontärinnen

Mehr

Anlage 1 zum TV Ärzte Charité

Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Entgelt bei 40 Std./ Woche Entgeltgruppe 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe Ä1 3.351 ab dem 1. Jahr 3.539 ab dem 3. Jahr 3.678 ab dem 5. Jahr 4.190 ab dem 6. Jahr Ä2 4.422

Mehr

Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung

Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zur Gehaltsabrechnung und Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung. Bei allen Zuschriften und Einsendungen

Mehr

NÖ Heizkostenzuschuss Allgemeine Richtlinien

NÖ Heizkostenzuschuss Allgemeine Richtlinien F3-A-1803/004-2014 NÖ Heizkostenzuschuss Allgemeine Richtlinien 1. Geförderter Personenkreis: Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ LandesbürgerInnen erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

1. Die Selbstversicherung gemäß 14a GSVG. Anlage 5 zur KV der ZT. Fassung 2015

1. Die Selbstversicherung gemäß 14a GSVG. Anlage 5 zur KV der ZT. Fassung 2015 Die Besonderheiten der Krankenversicherungs-Option Selbst-/Pflichtversicherung gem. 14a/14b GSVG und die in diesem Zusammenhang wichtigsten Regelungen des Versicherungs- und Beitragsrechtes des GSVG (zu

Mehr

DER ÖSTERREICHISCHE FAMILIENLASTENAUSGLEICH

DER ÖSTERREICHISCHE FAMILIENLASTENAUSGLEICH Abt. II/1 DER ÖSTERREICHISCHE FAMILIENLASTENAUSGLEICH EIN ZUSAMMENFASSENDER ÜBERLICK SAMT GRUNDSÄTZE ÜBER DIE FAMILIENBEIHILFE UND DEN MEHRKINDZUSCHLAG (Stand: September 2008) 1. Allgemeines Das System

Mehr

R I C H T L I N I E N

R I C H T L I N I E N R I C H T L I N I E N zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes) Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes können aus

Mehr

An das Präsidium des Parlament 1017 Wien. H;r.

An das Präsidium des Parlament 1017 Wien. H;r. ~; //'; 4,, '': < 76/ME XIX. GP - Entwurf (gescanntes Original) 1 von 6 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES Zl.20.588/1-11/95 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung 2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2013 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Mehr

2008: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2008: Neue Beträge in der Sozialversicherung www.hauptverband.at Nr.: 41 18. Dezember 2007 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 2008: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2008 gelten folgende neue Beträge in

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2007 Stichtag: 1. Jänner 2007 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 66. Novelle B-KUVG

Mehr

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...

Mehr

Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Oberösterreich

Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Oberösterreich Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Oberösterreich Danke, dass Sie sich Zeit für die Pensionsversicherung nehmen. 1 Themen ü Wie lese ich meine Kontoerstgutschrift? ü ü Wie und bis wann kann man

Mehr

R I C H T L I N I E des Landes Niederösterreich für das NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung

R I C H T L I N I E des Landes Niederösterreich für das NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung R I C H T L I N I E des Landes Niederösterreich für das NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung (gemäß 43a und 43b NÖ Sozialhilfegesetz 2000) Im NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes

Mehr

Niederlassung Coesfeld

Niederlassung Coesfeld Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Versicherungen für Existenzgründer Niederlassung Coesfeld Themen Sozialversicherung für den Unternehmer Welche Versicherungen sind sonst sinnvoll Gründerwoche der wfc

Mehr

2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung 2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2015 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Rundschreiben 1/2015

Rundschreiben 1/2015 An die Mitglieder des VKDA 16. Juni 2015 050 Rundschreiben 1/2015 I. Aus der Tarifkommission II. III. 37. Mitgliederversammlung 2015 des VKDA Mustertarifvertrag für Praktikantinnen, die unter den Geltungsbereich

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

A. BREITENFEILINER F. CAIHIEJTNER F. HANI F. Hölzl M. KoNRAd H. LEIHNER M. ObERNqRubER P REichiiNiqER W. WEqlnubER H. WEJSMANN

A. BREITENFEILINER F. CAIHIEJTNER F. HANI F. Hölzl M. KoNRAd H. LEIHNER M. ObERNqRubER P REichiiNiqER W. WEqlnubER H. WEJSMANN SOZIALPOLITISCHE M O IN O G R A F I E N. DR. ALFRECI RAdNER UNd DR. TIHOMAS A. BREITENFEILINER F. CAIHIEJTNER F. HANI F. Hölzl M. KoNRAd H. LEIHNER M. ObERNqRubER P REichiiNiqER W. WEqlnubER H. WEJSMANN

Mehr

Sozialversicherung 2016

Sozialversicherung 2016 Sozialversicherung 2016 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 I.

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr