Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 Auswirkungen auf IV/BU, medizinische und berufliche Rehabilitation
|
|
- Cornelius Kaiser
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 SVÄG 2012 Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 Auswirkungen auf IV/BU, medizinische und berufliche Rehabilitation
2 Überblick - IV/BU in Zahlen 2012 Kundenkreis gesamt: Anträge: / NZG: (37% Gewährungen) Kundenkreis unter 50: Anträge: / NZG: davon befristet: Letzte Tätigkeit vor Pensionsantritt: Arbeitslosigkeit (56%), Erwerbstätigkeit (26%) sowie Krankengeldbezug (18%) Durchschnittliche Pensionshöhe: Männer 1.097,- bzw. Frauen 723,- 6 Monate IV/BU-Pension (durchschnittl ,- mtl.) kostet mehr als ein stationärer Reha-Aufenthalt (durchschnittl ,-)
3 Indikationen der Pensionierungen Ursachen für Invalidität und Berufsunfähigkeit (Werte 2012) 4% 2% 4% 8% 35% Psychiatrische Bewegungsapparat Herz und Kreislauf +/- zu 2004: +9,5% -7,2% -2,4% 10% Onkologische +2,2% Neurologische 0% 10% Lunge Stoffwechsel -0,1% -0,2% 27% Sonstige -1,7% 3
4 Zusammenhang Pensionen - Rehabilitation Beobachtungszeitraum Verstärkte Durchführung von Reha-Aufenthalten Rückgang der BU/IV-Neuzugänge Bei Bewegungs-Stützapparat.. minus 38 % Bei Herz/Kreislauf minus 36 % Gesamt minus 21 % 4
5 Zusammenhang Pensionen - Rehabilitation 5
6 Zusammenhang Pensionen - Rehabilitation Gewährungen von Pensionen krankheitshalber im Vergleich zu durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen an Versicherten Pensionen Rehab 6
7 Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 Schaffung einer einheitlichen Begutachtungsstelle ( Gesundheitsstrasse ) Systemumstellung IV, BU (Abschaffung der Befristung für unter 50 Jährige Pension nur bei dauernder IV/BU verstärkte Einbindung von AMS und GKK Verbesserte Reintegration in den Arbeitsmarkt
8 Einheitliche Begutachtung (PVA) Einrichtung eines Kompetenzzentrums - Begutachtung bei der PVA (ASVG) Erstellung von medizinischen, berufskundlichen und arbeitsmarktbezogenen Gutachten Aufbau und Betrieb einer Akademie für Aus- und Weiterbildung ärztlicher und pflegerischer Begutachtung durch die PVT (ÖBAK) Erstellung einer Berufsdatenbank (Melba) PVA und BBRZ haben einjährigen Lehrgang an der Universität Krems zur Ausbildung von Rehaund CasemanagerInnen entwickelt
9 Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 Befristete Pensionen Neue Leistungen: während medizin. Rehabilitation: während berufl. Rehabilitation: Rehabilitationsgeld (Auszahlung KV) Umschulungsgeld als Leistung nach dem AlVG Finanzierung nach wie vor durch die Pensionsversicherung
10 SRÄG 2012 Das Rehabilitationsgeld Voraussetzung: Feststellungsbescheid PV-Träger: vorübergehende IV/BU (mind. 6 Mo.) berufliche Rehabmaßnahmen nicht zweckmäßig bzw. zumutbar Mitwirkung bei Maßnahmen Dauer des Anspruches: für die Dauer der vorübergehenden IV/BU (keine Befristung) -> aber: mind.1x/jahr Überprüfung durch Kompetenzzentrum Begutachtung Entziehung durch Bescheid PV-T Höhe: in Höhe des Krankengeldes mind. AZ-Einzelrichtsatz (keine Anrechnungsbestimmungen!) Auszahlung Finanzierung KV PV
11 SRÄG 2012 Das Umschulungsgeld Voraussetzung: Feststellungsbescheid PV-Träger: vorübergehende IV/BU (mind. 6 Mo.) berufliche Rehabmaßnahmen zweckmäßig + zumutbar Bereitschaft zur aktiven Teilnahme Dauer des Anspruches: ab Feststellung (bei Geltendmachung binnen 4 Wochen) für Dauer der Rehabmaßnahmen, u. während Berufspotentialanalyse Höhe: während der Maßnahme: ALG + 22 % (erhöhter Grundbetrag) mind. Existenzminimum Auszahlung Finanzierung AMS PV
12 SRÄG 2012 Abläufe ab 2014 PVA IP/BUP-Antrag Berufsgeschützte Kompetenzzentrum Begutachtung im Bedarfsfall AMS/Berufskunder dauernd invalid/berufsunfähig vorübergehend invalid/berufsunfähig nicht invalid/berufsunfähig berufl. Rehab nicht zumutbar bzw. nicht zweckmäßig grundsätzlich berufl. Rehab zumutbar und zweckmäßig Berufsfindung (extern) Bescheid: dauernde BUP/IP Bescheid: keine Pension/ -> Rehabgeld Bescheid: keine Pension/ -> Rehabgeld Bescheid: keine Pension mit Berufsfeld Bescheid: keine Pension Anmerkung: med. Rehab immer möglich GKK > Rehabgeld GKK > Rehabgeld AMS - Maßnahme + Umschulungsgeld
13 Anspruch medizinische Rehabilitation Für Versicherte, die am 1. Jänner 2014 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben wenn zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendig und infolge Gesundheitszustandes zweckmäßig vom zuständigen PV-Träger zu erbringen Leistung muss ausreichend und zweckmäßig sein sozial gestaffelte Zuzahlung
14 Med. Rehabilitation unter 50 / über 50 Jährige Medizinische Rehabilitation - Aufenthalte im Jahr männlich weiblich männlich weiblich Arbeiter Angestellte unter 50 Jahre über 50 Jahre
15 Berufl. Rehabilitation unter 50 / über 50 Jährige Berufliche Rehabilitation - Umschulungsmaßnahmen im Jahr Arbeiter Angestellte männlich weiblich männlich weiblich unter 50 Jahre über 50 Jahre
16 Aktuelle Entwicklungen Neue ambulante Reha-Angebote für psychische bzw. onkologische Reha Zentren für ganzheitliche ambulante Reha für aller Hauptindikationen Ausbau des stationären Reha-Angebots Einführung der Gesundheitsvorsorge aktiv ab 01. Jänner 2014 Kombination medizinischer und beruflicher Rehabilitaiton
Danke, dass Sie sich Zeit für die Pensionsversicherung nehmen.
Danke, dass Sie sich Zeit für die Pensionsversicherung nehmen. Der Mensch im Mittelpunkt LSO 1 Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension Was gibt es Neues? Vieles ändert sich ab 1. Jänner 2014 2 Was
MehrMedizinische und berufliche Rehabilitation Neuerungen durch das SRÄG 2012. Dir.-Stv. Helmut Sacher
Medizinische und berufliche Rehabilitation Neuerungen Dir.-Stv. Helmut Sacher Ziel Schaffung bzw. Änderung von Rahmenbedingungen, die zur Annäherung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters an das Regelpensionsalter
MehrSozialrechtsänderungsgesetz 2012 SRÄG 2012 BGBl. I Nr. 3/2013 Rehabilitation und ALV/AMS
Sozialrechtsänderungsgesetz 2012 SRÄG 2012 BGBl. I Nr. 3/2013 Rehabilitation und ALV/AMS Günther Leitner AMS Österreich 13. November 2013 SRÄG 2012: Berufl. Reha Paradigmenwechsel: Durchführung der beruflichen
MehrInvaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension
Schwarz Landesstellendirektion Wien Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension Leistungen der PVA aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit Geminderte Arbeitsfähigkeit Versicherungsfall der
MehrInvalidität - neu. Dr. Johannes Pflug. Invalidität - neu/ Dr. Pflug
Invalidität - neu Dr. Johannes Pflug Invalidität neu Wegfall befristeter Invaliditäts(Berufsunfähigkeits)pensionen für Personen, die am 1.1.2014 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Aufhebung
MehrHerzlich Willkommen. zum Workshop
Herzlich Willkommen zum Workshop des ExpertInnenkreises! Eisenstadt, 14.11.2013 1 Kommunikationsplattform Gesundheit fördert Beschäftigung 2 Ziele Etablierung eines österreichweiten Kommunikationskanals:
MehrEvaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich
Der Stellenwert der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich Der Stellenwert der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich Die Österreichische Sozialversicherung
MehrReform des Invaliditätspensionsrechts
Reform des Invaliditätspensionsrechts (SRÄG 2012, BGBl. I 3/2013, SVÄG 2013, BGBl I 86/2013) Mit 1.1.2014 tritt eine umfassende Reform des Invaliditätspensionsrechts in Kraft. Ziel dieser Reform ist, Menschen
MehrSOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN DER MEDIZINISCHEN UND BERUFLICHEN REHABILITATION
1 SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN DER MEDIZINISCHEN UND BERUFLICHEN REHABILITATION UPDATE Rehabilitation 2014 Allgemeines zu Rehabilitation und Pensionsreformen 2 Zur Historik 3 Rehabilitation
MehrRehabilitation und Pensionsversicherung
Symposium Neue Rolle der Rehabilitation in der Sozialversicherung Reintegration in den Arbeitsmarkt Rehabilitation und Pensionsversicherung Medizin. Rehabilitation unter 5 / über 5 4. 35. 3. Medizinische
MehrSozialrechts- Änderungsgesetz 2012 (SRÄG G 2012)
Sozialrechts- Änderungsgesetz 2012 (SRÄG G 2012) FACTS Erwerbsaustritt in IP/BUP fast 4 Jahre früher als Anfang der 70er Jahre: M: 59,2 / F: 57,3* Erwerbsbeteiligung Älterer ist eine der niedrigsten im
MehrRückversicherung von Pensionsleistungen Mag. a Ingeborg Beck. Informationsveranstaltung Rückversicherung 27.10.2015
von Pensionsleistungen Mag. a Ingeborg Beck Informationsveranstaltung 27.10.2015 Waisenpension Voraussetzungen für die Waisenpension sind: Tod eines Elternteiles ( Versicherungsfall ), das Vorliegen einer
MehrIP Neu für Alle: Die Reform der Invaliditätspension
IP Neu für Alle: Die Reform der Invaliditätspension Ziel: Weniger Invaliditätspensionen, dafür verstärkte Arbeitsmarktintegration von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen. Die geringeren Pensionskosten
MehrDurchführung des Case Managements während des Rehabilitationsgeldbezuges durch den Krankenversicherungsträger
Rehabilitationsgeld ab 1.1.2014 in der Krankenversicherung Durchführung des Case Managements während des Rehabilitationsgeldbezuges durch den Krankenversicherungsträger OÖ Gebietskrankenkasse Neue Aufgaben
MehrÄnderungen im Bereich der
? Gina Sanders - Fotolia.com? SRÄG 2012 Änderungen im Bereich der Pensionsversicherung Im Rahmen der Behandlung des Stabilitätspaktes 2012 wurde auch eine Neuregelung des Bereiches Invaliditätspension
MehrLässt sich Rehabilitation verordnen? Mag. Roman Pöschl, Geschäftsführer Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ) Österreich
Lässt sich Rehabilitation verordnen? Erfolgsfaktoren und Systemgrenzen mitwirkungspflichtiger Rehabilitationsprogramme im Kontext der aktuellen österreichischen Sozialrechtsreform Mag. Roman Pöschl, Geschäftsführer
MehrPräambel. zum Bericht gem. 79c ASVG berufliche Rehabilitation für das Jahr 2011
Präambel zum Bericht gem. 79c ASVG berufliche Rehabilitation für das Jahr 2011 Gem. 79c ASVG hat der Hauptverband jährlich, erstmalig für das Kalenderjahr 2011, bis zum 30. September einen Bericht über
MehrSozialrechtsänderungsgesetz 2012 SRÄG 2012 BGBl. I Nr. 3/2013
Sozialrechtsänderungsgesetz 2012 SRÄG 2012 BGBl. I Nr. 3/2013 Rehabilitation und ALV/AMS Günther Leitner AMS Österreich 20. Juni 2013 SRÄG 2012: Berufl. Reha Paradigmenwechsel: Durchführung der beruflichen
MehrPensionsantragsteller
Pensionsantragsteller / innen 19 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
MehrFragebogen der Österreichische Lymph-Liga zur Versorgung von LymphödempatientInnen
Fragebogen der Österreichische Lymph-Liga zur Versorgung von LymphödempatientInnen Stationäre Behandlung (Phase I der Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie): Die Komplexe Physikalische Entstauungstherapie
MehrBei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.
Modellwahl Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Beispiel des Pensionsverlaufs der beiden Modelle Modell 1 Modell 2 Modell 1
MehrFeststellung der Arbeitsfähigkeit in Österreich
Feststellung der Arbeitsfähigkeit in Österreich Wer stellt Arbeitsfähigkeit PV-Träger insbesondere die Pensionsversicherungsanstalt KV-Träger bzw. Krankenkassen Das Arbeitsmarktservice Die Länder fest?
MehrBerufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.
Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell
Mehreinfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers
einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue
MehrGemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen
Gemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen Was ist Kinderrehabilitation? Kinder und Jugendliche, die an einer chronischen
MehrII. Materiellrechtlicher Teil
II. Materiellrechtlicher Teil A. Rehabilitationsgeld A. Rehabilitationsgeld 1. Grund des Anspruchs a) Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen Anspruch auf Rehabilitationsgeld hat die versicherte Person, wenn
MehrANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK)
ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) 2015. KROATISCHES RENTENVERSICHERUNGSAMT Geltendes Gesetz: Rentenversicherungsgesetz (seit dem 1.
MehrBerufsorientierung und Jobperspektive. www.bfw-oberhausen.de
Berufsorientierung und Jobperspektive www.bfw-oberhausen.de Den richtigen Beruf finden Berufsorientierung und Jobperspektiven Nach Krankheit oder Unfall wollen Sie endlich wieder den Schritt zurück in
Mehreinfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers
einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue
MehrKT-Tarifangebot der AO
Agenda KT Tarife der ALTE OLDENBURGER Obliegenheiten des Versicherungsnehmers Berufsunfähigkeit Thema Versorgungslücke KT/BU Tarife Gefahren bei falscher Tarifwahl weitere Themen kurz und knapp KT-Tarifangebot
MehrBerufsunfähigkeitsvorsorge
Berufsunfähigkeitsvorsorge Für eine gesicherte Existenz Wie finanziere ich meinen Lebensunterhalt, wenn ich nicht mehr arbeiten kann? Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital Jeder Mensch hat Wünsche
MehrLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben S. Lehnert, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) K. Fleischer, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) Zentrum für Ambulante Rehabilitation 2014 Grundsatz: Rehabilitation
Mehreinfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers
einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue
Mehr1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus
1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus Tinnitus Merkmale Ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinung
MehrDie GSVG-Pflichtversicherung für Neue Selbständige (z. B. KünstlerInnen)
Die GSVG-Pflichtversicherung für Neue Selbständige (z. B. KünstlerInnen) GESUND IST GESÜNDER www.svagw.at Neue Selbständige Die GSVG-Versicherung setzt eine selbständige Tätigkeit voraus, die nach dem
MehrVeröffentlichung im Bundesgesetzblatt beschlossene Änderungen
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt beschlssene Änderungen Eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensin gebührt nur mehr bei dauerhafter Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit und anstelle der befristeten
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
MehrLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.
SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
MehrÜberleitung WE-Pensionsfonds FSVG
Überleitung WE-Pensionsfonds FSVG Pensionsversicherung NEU im FSVG Feststellungsbescheide Fristen Anträge B. Wisleitner Seite 1 Überleitung ab 1.1.2013 Beitragspflicht im FSVG ab 1.1.2013 Pensionsauszahlung
MehrArtikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (84. Novelle zum ASVG)
26/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 1 von 10 1 von 10 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz,
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrWirtschaftliche Sicherung im Krankheitsfall Gesetzliche Krankenversicherung
Wirtschaftliche Sicherung im Krankheitsfall Gesetzliche Krankenversicherung - Krankengeldbezug - AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Angela Runge Wirtschaftliche Sicherung im Krankheitsfall
MehrDie Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer
Sozialversicherungsdaten 2007 Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Für das Jahr 2007 lagen zum Redaktionsschluss nur die voraussichtlichen Daten vor Es sind
MehrKrankheit Heilung / GKV-PKV
Jürgen Hentzelt Krankheit Heilung / GKV-PKV 1. Verschiedene Versichertengruppen PKV 1.8.1994: Auslaufen der 6-monatigen Lohnfortzahlung GKV 1.1.1999: Keine Beihilfe mehr für Angestellte 1.11.2006: Ende
MehrRente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen
MehrGeld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege
Deutsche-Förder- Pflege Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Schließen Sie die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung und sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Besser Barmenia.
MehrDie Arbeitskraft. Ihr wichtigstes Kapital. Die Absicherung Ihrer Arbeitskraft individuell und flexibel gestalten!
Die Arbeitskraft Ihr wichtigstes Kapital Die Absicherung Ihrer Arbeitskraft individuell und flexibel gestalten! Die Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital Jeden kann es treffen Haben Sie schon einmal
MehrDas ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis
Individuelle Hilfeplanung Rheinland-Pfalz Datum Wichtige Informationen Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Ich habe den Hilfeplan
MehrPatientenmobilität an der schweizerischen Grenze
Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht
MehrPensionsversicherungsanstalt Landesstelle Oberösterreich Der Mensch im Mittelpunkt
Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Oberösterreich Der Mensch im Mittelpunkt Das Pensionskonto NEU Pensionskonto NEU - Im Überblick Ab wann und für wen hat es Gültigkeit? Ab 1.Jänner 2014 Für alle
MehrRentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund
Am 16. November 2000 hat der Deutsche Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Erwerbsunfähigkeitsrente beschlossen Damit wurde die bereits zum 1. Januar 1999 geplante Änderung, insbesondere die
MehrInformationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz
Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine
MehrKrankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de
Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,
MehrProzessmanagerIn. Berufliche Rehabilitation. Zertifizierte/r. Kernmodul: Berufliches Rehabilitationswissen
Zertifizierte/r ProzessmanagerIn Grundlagenlehrgang Kernmodul: Berufliches Rehabilitationswissen Spezialisierungslehrgang CaseManagement Leistungsdiagnostik und REHA-Planung Innovative Lehr- und Lernmethoden
Mehr30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die
30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch
MehrBerufsunfähigkeit Information zur Berufsunfähigkeitsabsicherung
Berufsunfähigkeit Information zur Berufsunfähigkeitsabsicherung Komplettschutz für Zahnärzte BZÄK-Kollektiv Gruppenversicherungsvertrag schafft Sonderlösung Bundeszahnärztekammer für die Zahnärzteschaft
MehrKrankenversicherung. Krankenversicherung
spflicht (1) StudentInnen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) versicherungspflichtig......entweder beitragsfrei in der elterlichen Familienversicherung oder -wenn kein Anspruch darauf bestehtin einer
Mehrstationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt
Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige
MehrPENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Alterspension 1 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
MehrWeiterentwicklung in der Pflegeversicherung
BfA-Gemeinschaft 16. Oktober 2009 Köln Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung Karl-Heinz Plaumann Geschäftsführer MDK Baden-Württemberg Ein Jahr nach der Pflegereform Ein kommender Tag scheint länger
MehrBerufsunfähigkeitsabsicherung Bedarfs-Check. Wir schützen Ihre Existenz das versichern wir Ihnen.
Berufsunfähigkeitsabsicherung Bedarfs-Check Wir schützen Ihre Existenz das versichern wir Ihnen. Ihr klarer Vorteil: die Berufsunfähigkeitsabsicherung der ERGO. Ihr privater Schutz Absicherung nach Maß.
MehrCHECK24 Versicherungscheck
CHECK24 Versicherungscheck Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung 06. April 2011 1 Übersicht 1. Berufsunfähigkeit: Die wichtigsten Fakten 2. Die günstigsten Berufsunfähigkeitsversicherungen 3. Unfallversicherung:
MehrAm Ball bleiben: Inklusion gewinnt!
Woche der Inklusion im Löhr-Center Am Ball bleiben: Inklusion gewinnt! Brosch_Dinlang_standard In Koblenz dreht sich vom 16. bis 20. Juni 2014 alles um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen Menschengruppe
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion
MehrInvaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension für ab 1964 Geborene
Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension für ab 1964 Geborene Rechtslage Neu ab 1.1.2014 Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 (SRÄG 2012) wurde am 10. Jänner 2013 im Bundesgesetzblatt I Nr. 3/2013 veröffentlicht
MehrNeue AMS-Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen
Neue AMS-Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen mit besonderem Blick auf Personen ohne vorzeitigen Pensionszugang Mag. Eva Fischlmayr, Jänner 2014 KundInnen mit Beeinträchtigungen 2013; OÖ / Österreich
MehrRente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrente) 1 Gesetzliche Grundlagen 37 SGB VI Altersrente 43 SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 50 SGB VI Wartezeiten
MehrRentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
Mehr2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung
2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2013 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
MehrDas heutige Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor großen Problemen:
Warum eine private Kranken-Vollversicherung? Das heutige Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor großen Problemen: Während die Zahl der Beitragszahler stetig sinkt, steigt die
MehrHerzlich Willkommen Ihr
Herzlich Willkommen Ihr 2 Deutschland altert 3 3 4 5 6 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Bis 2030 steigt der Anteil der über 60jährigen um 8 Millionen auf 28,5 Mio. Menschen oder 36 % der Gesamtbevölkerung.
Mehr» Die befristete Invaliditätspension wird vollständig abgeschafft.
IP Neu : Die Reform der Invaliditätspension Ziel: Weniger Invaliditätspensionen, dafür verstärkte Arbeitsmarktintegration von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen. Die geringeren Pensionskosten und
MehrArbeitslosengeld II II
in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis
MehrRisiko Pflegebedürftigkeit Unwissenheit verhindert Vorsorge
Continentale Studie 2014 Risiko Pflegebedürftigkeit Unwissenheit verhindert Vorsorge Grafiksatz Eine repräsentative TNS-Infratest-Bevölkerungsbefragung der Continentale Krankenversicherung a.g. Die Ängste
MehrPrüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I
Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/
Mehr2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung
2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2015 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
MehrDer DSTG -Tarifausschuss informiert zur
Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur 1 Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse, bei einer zu erwartenden längeren Krankheit. Konkret : Ist zu erwarten, dass Sie länger als 6 Wochen krank sein werden,
MehrBERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ. Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite.
BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite. Ihr größtes Vermögen ist Ihre Arbeitskraft. Sichern Sie sich
MehrWelche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Welche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Instrument der Qualitätssicherung standardisiert Gutachten
Mehr-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien
Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"
MehrDA Seite 1 28. Gesetzestext
DA Seite 1 28 Gesetzestext 28 SGB III Sonstige versicherungsfreie Personen (1) Versicherungsfrei sind Personen, 1. die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches
MehrBeschäftigung und Qualifizierung
Beschäftigung und Qualifizierung Weiterbildung von Beschäftigten - Programm WeGebAU Das Programm Das Programm WeGebAU unterstützt Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Es setzt sich
MehrWegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V
Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis
MehrMedizinische Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge
Medizinische Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge 17 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at
MehrSozialversicherungskennzahlen 2010
Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung
MehrDie Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015
Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015 Herzlich Willkommen Mag. Kirsten Fichtner-Koele Rechtsservice Pflichtversicherung der Gewerbetreibenden Wer ist GSVG-versichert?: Einzelunternehmer
Mehr20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung
20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.
MehrNeues Finanzierungsmodell für die privaten Krippen
Neues Finanzierungsmodell für die privaten >Was will das Sozialdepartement mit dem neuen Finanzierungsmodell? (Monika Stocker, Vorsteherin des Sozialdepartements) >Eckpunkte des neuen Finanzierungsmodells,
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
Mehr2008: Neue Beträge in der Sozialversicherung
www.hauptverband.at Nr.: 41 18. Dezember 2007 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 2008: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2008 gelten folgende neue Beträge in
MehrPENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeits- pension 3 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrVersichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)?
Service Versichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Andrea Handke Beraterin der Auskunfts- und Beratungsstelle Zeil 53 60313 Frankfurt am Main 0 Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung Rente wegen
MehrBerufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.
Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Begriffsklärungen Berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = LTA)
MehrIst die Gesetzliche Krankenversicherung im Gendermainstream?
Ist die Gesetzliche Krankenversicherung im Gendermainstream? Birgit Fischer, stellvertretende Vorstandvorsitzende Deutscher Frauenrat 12. Juni 2009 Deutscher Frauenrat 12.06.2009 1 Rahmenbedingungen GKV
MehrFreiberuflich tätige KünstlerInnen sind neue Selbständige nach dem GSVG. Es gibt keine spezielle Künstler-Sozialversicherung!
Die GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen Dr. Thomas Richter Grundsätze Freiberuflich tätige KünstlerInnen sind neue Selbständige nach dem GSVG. Es gibt keine spezielle Künstler-Sozialversicherung!
MehrMethodische Vorbemerkungen
Theo Baumgärtner Die Erfahrungen Jugendlicher im Umgang mit Computerspielen Zusammenfassung ausgewählter Ergebnisse der SCHULBUS- Sondererhebung 2009 Hamburg, April 2010 Mit Unterstützung durch die Freie
MehrErwerbsminderungsrente
Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der
MehrAnspruch auf Kindergeld besitzen:
Anspruch auf Kindergeld besitzen: (1) Staatsangehörige aus der EU, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz (2) Ausländer/innen mit Niederlassungserlaubnis ( 62 II Ziffer
MehrDie Altersvorsorge des Ehepartners in der Landwirtschaft. Referent: Gerhard Zindel Stabsstelle Grundsatz / Recht
Die Altersvorsorge des Ehepartners in der Landwirtschaft Referent: Gerhard Zindel Stabsstelle Grundsatz / Recht Altersvorsorge nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Eingeführt erst im
Mehr