Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich"

Transkript

1 Der Stellenwert der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich

2 Der Stellenwert der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich Die Österreichische Sozialversicherung Nationale Anforderungen an die Beurteilung der Rehabilitationsleistungen in Österreich Die Rolle der EFL in Österreich Die Rolle der EFL in der arbeitsbezogenen Rehabilitation

3 Der Stellenwert der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich Die Österreichische Sozialversicherung Nationale Anforderungen an die Beurteilung der Rehabilitationsleistungen in Österreich Die Rolle der EFL in Österreich Die Rolle der EFL in der arbeitsbezogenen Rehabilitation

4 Die Österreichische Sozialversicherung Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Pensionsversicherung Krankenversicherung Unfallversicherung Graphik 9 Gebietskranken- Seite 2 Folie sv Pensionsversicherungs- 6 Betriebskranken- anstalt kassen kassen Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Sozialversicherungsanstalt der Bauern Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau Versicherungsanstalt der österreichischen Notariates Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter

5 Die Österreichische Sozialversicherung Österreichische Sozialversicherung Pflichtversicherung Krankenversicherung Unfallversicherung Pensionsversicherung Arbeitslosenversicherung Finanzierung über Beiträge Solidaritätsprinzip Leistungen für Versicherte und Angehörige

6 Der Stellenwert der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich Die Österreichische Sozialversicherung Nationale Anforderungen an die Beurteilung der Rehabilitationsleistungen in Österreich Die Rolle der EFL in Österreich Die Rolle der EFL in der arbeitsbezogenen Rehabilitation

7 Nationale Anforderungen an die Beurteilung der (AF) Keine allgemeine Richtlinie der AF Jede Rechtsmaterie definiert AF entsprechend der jeweiligen Anforderungen Arbeitslosenversicherungsgesetz 8: Als arbeitsfähig gilt jene Person, die nach den Regeln des ASVG als nicht invalide oder nicht berufsunfähig im Sinne der für ihn in Betracht kommenden Tätigkeit gilt. Fortbildungstag Rehabilitative Ergonomie

8 Nationale Anforderungen an die Beurteilung der Invalidität/Berufsunfähigkeit: Versicherte überwiegend in erlernten/angelernten Berufen tätig auf weniger als die Hälfte derjenigen eines körperlich und geistig gesunden Versicherten herabgesunken ist Überwiegende Tätigkeit liegt vor, wenn innerhalb der letzten 15 Jahren zumindest in 90 Pflichtversicherungsmonaten eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. Fortbildungstag Rehabilitative Ergonomie

9 Nationale Anforderungen an die Beurteilung der Prinzipielle Änderungen seit 1. Jänner 2014 nach SRÄG 2011 Befristete I- Pension dzt. nur mehr ab Vollendung des 50.Lj. möglich Stichtag Schrittweise Anhebung um 1 Jahr Ziel: in 15 Jahren keine befristete I-Pension mehr möglich Einführung von Rehabilitationsgeld Voraussetzungen für dauerhafte I- Pension weiterhin unverändert!

10 Nationale Anforderungen an die Beurteilung der Prinzipielle Änderungen seit 1. Jänner 2014 nach SRÄG 2011 Kompetenzzentren Begutachtung Case Management fit2work

11 Nationale Anforderungen an die Beurteilung der Kompetenzzentren Begutachtung: Medizin. Begutachtung Pflegegeld IP/BUP Antrag auf Rehabilitationsgeld: Medizin. Rehabilitation Berufl. Rehabilitation Berufskundl. Begutachtung- Berufsschutz ja/nein Case Management- Erstellung eines Versorgungsplanes Berufspotentialanalyse- Berufsfelder Arbeitsmarktbezogenes Gutachten

12 Nationale Anforderungen an die Beurteilung der fit2work: Betriebsberatung Personenberatung Prävention Zielpublikum Personen, die längere Zeit im KST sind/waren Personen mit aufrechtem DV, von Kündigung bedroht Arbeitslos, arbeitssuchend

13 Der Stellenwert der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich Die Österreichische Sozialversicherung Nationale Anforderungen an die Beurteilung der Rehabilitationsleistungen in Österreich Die Rolle der EFL in Österreich Die Rolle der EFL in der arbeitsbezogenen Rehabilitation

14 Nationale Anforderungen an die Beurteilung der Rechtl. Grundlagen Anspruch auf medizin. Rehabilitation ( 302 Abs. 1): vorübergehende Invalidität ( 255 Abs oder 3) von zumindest sechs Monaten vorliegt zur Wiederherstellung der notwendig und zweckmäßig ist Maßnahmen müssen ausreichend und zweckmäßig sein, dürfen jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Sind vom Pensionsversicherungsträger unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes und der Zumutbarkeit für die versicherte Person zu erbringen. Fortbildungstag Rehabilitative Ergonomie

15 Rehabilitationsleistungen in Österreich Arbeitsunfall AUVA Krankheit/ Freizeitunfall PVA/ AMS AUVA PVA AMS Bestmögliche Rehabilitation Notwendige Rehabilitation Medizinische Rehabilitation Medizinische Rehabilitation Berufliche Rehabilitation Berufsschutz: Berufliche Rehabilitation Kein Berufsschutz: Berufliche Rehabilitation Soziale Rehabilitation Soziale Rehabilitation Fortbildungstag Rehabilitative Ergonomie

16 Rehabilitationsleistungen in Österreich Arbeitsunfall AUVA Krankheit/ Freizeitunfall PVA/ AMS AUVA PVA AMS Bestmögliche Rehabilitation Notwendige Rehabilitation Medizinische Rehabilitation Medizinische Rehabilitation Berufliche Rehabilitation Berufsschutz: Berufliche Rehabilitation Kein Berufsschutz: Berufliche Rehabilitation Soziale Rehabilitation Soziale Rehabilitation Fortbildungstag Rehabilitative Ergonomie

17 Nationale Anforderungen an die Beurteilung der Prinzipielle Änderungen seit 1. Jänner 2014 Sozialrechtsänderungsgesetz 2012 Invaliditätspension neu - Befristete Invaliditätspension für unter 50jährige Personen Berufliche Wiedereingliederung! Antrag auf Rehabilitationsgeld Rehabilitation + Umschulung

18 Nationale Anforderungen an die Beurteilung der Antrag auf Rehabilitationsgeld Rehabilitationsgeld Umschulungsgeld Anspruch IV od. BU voraussichtl. mindestens 6 Monate + berufl. Rehab.Maßnahmen nicht zweckmäßig IV od. BU voraussichtl. mindestens 6 Monate + berufl. Rehab.Maßnahmen zweckmäßig und zumutbar Gutachten Pensionsversicherung Auszahlung Krankenversicherträger AMS Versicherter verpflichtet aktiv mitzuwirken

19 Der Stellenwert der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich Die Österreichische Sozialversicherung Nationale Anforderungen an die Beurteilung der Rehabilitationsleistungen in Österreich Die Rolle der EFL in Österreich Die Rolle der EFL in der arbeitsbezogenen Rehabilitation

20 Die Rolle der EFL in Österreich Einführung im RZ- Weißer Hof AUVA Schrittweise Einführung in allen RZ der AUVA ÖV EFL Regelmäßige Testung in allen RZ der AUVA Erwerb des EFL Manuals v. IG Ergonomie SAR RZ- Gröbming PVA

21 ÖV EFL Etablierung von EFL Standard- Assessment- Methode in der funktionellen Leistungsdiagnostik des öffentlichen Gesundheitswesens in Österreich

22 ÖV EFL Aufgaben des Vereines: Überwachung der Standards Maßnahmen der Qualitätssicherung Aus- und Weiterbildung der EFL- Anwender Förderung d. wissenschaftlichen Weiterentwicklung

23 Der Stellenwert der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich Die Österreichische Sozialversicherung Nationale Anforderungen an die Beurteilung der Rehabilitationsleistungen in Österreich Die Rolle der EFL in Österreich Die Rolle der EFL in der arbeitsbezogenen Rehabilitation

24 Die Rolle der EFL in der arbeitsbezogenen Rehabilitation Beschluss der AUVA Generaldirektion: Alle Personen die nach AU nicht mehr (sicher) an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können EFL Testung zur Feststellung ob arbeitsorientierte oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen indiziert sind

25 Die Rolle der EFL in der arbeitsbezogenen Rehabilitation EFL-Testergebnis = bindend für die Reha- Abteilung der AUVA Anfrage an Chefärztliche Station nicht mehr nötig!

26 Die Rolle der EFL in der arbeitsbezogenen Rehabilitation Seit 2003 jährliche Überprüfung und Statistik unserer EFL Ergebnisse Ergebnis an Generaldirektion und Kontrollversammlung der AUVA

27 Die Rolle der EFL in der arbeitsbezogenen Rehabilitation EFL Bericht: Reha- Maßnahmen indiziert Reha- Maßnahmen Reintegration 70-80%! keine Reha- Maßnahmen Reintegration 40-45%

28 Die Rolle der EFL in der arbeitsbezogenen Rehabilitation Weitere Ziele: AUVA PVA Testungen in allen Chefärztlichen Stationen Arbeitsorientierte Rehabilitation Verstärkte Zusammenarbeit mit Reha- Abteilung AUVA Abschluss des Pilotprojektes EFL Fortsetzung und routinemäßige Einbindung der EFL im stationären Bereich Ambulante Testungen Weitere Anwender Fortbildungstag Rehabilitative Ergonomie

29 ÖV EFL Österreichischer Verein zwecks Einführung und Förderung des Systems der Evaluation der Funktionellen Leistungsfähigkeit Obfrau Dr. Sylvia Wassipaul Obfrau-Stellvertreter Christian Tesak

Medizinische und berufliche Rehabilitation Neuerungen durch das SRÄG 2012. Dir.-Stv. Helmut Sacher

Medizinische und berufliche Rehabilitation Neuerungen durch das SRÄG 2012. Dir.-Stv. Helmut Sacher Medizinische und berufliche Rehabilitation Neuerungen Dir.-Stv. Helmut Sacher Ziel Schaffung bzw. Änderung von Rahmenbedingungen, die zur Annäherung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters an das Regelpensionsalter

Mehr

Rückversicherung von Pensionsleistungen Mag. a Ingeborg Beck. Informationsveranstaltung Rückversicherung 27.10.2015

Rückversicherung von Pensionsleistungen Mag. a Ingeborg Beck. Informationsveranstaltung Rückversicherung 27.10.2015 von Pensionsleistungen Mag. a Ingeborg Beck Informationsveranstaltung 27.10.2015 Waisenpension Voraussetzungen für die Waisenpension sind: Tod eines Elternteiles ( Versicherungsfall ), das Vorliegen einer

Mehr

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 Auswirkungen auf IV/BU, medizinische und berufliche Rehabilitation

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 Auswirkungen auf IV/BU, medizinische und berufliche Rehabilitation SVÄG 2012 Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 Auswirkungen auf IV/BU, medizinische und berufliche Rehabilitation Überblick - IV/BU in Zahlen 2012 Kundenkreis gesamt: Anträge: 61.700 / NZG: 22.771 (37% Gewährungen)

Mehr

Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension

Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension Schwarz Landesstellendirektion Wien Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension Leistungen der PVA aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit Geminderte Arbeitsfähigkeit Versicherungsfall der

Mehr

SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN DER MEDIZINISCHEN UND BERUFLICHEN REHABILITATION

SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN DER MEDIZINISCHEN UND BERUFLICHEN REHABILITATION 1 SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN DER MEDIZINISCHEN UND BERUFLICHEN REHABILITATION UPDATE Rehabilitation 2014 Allgemeines zu Rehabilitation und Pensionsreformen 2 Zur Historik 3 Rehabilitation

Mehr

Änderungen im Bereich der

Änderungen im Bereich der ? Gina Sanders - Fotolia.com? SRÄG 2012 Änderungen im Bereich der Pensionsversicherung Im Rahmen der Behandlung des Stabilitätspaktes 2012 wurde auch eine Neuregelung des Bereiches Invaliditätspension

Mehr

Invalidität - neu. Dr. Johannes Pflug. Invalidität - neu/ Dr. Pflug

Invalidität - neu. Dr. Johannes Pflug. Invalidität - neu/ Dr. Pflug Invalidität - neu Dr. Johannes Pflug Invalidität neu Wegfall befristeter Invaliditäts(Berufsunfähigkeits)pensionen für Personen, die am 1.1.2014 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Aufhebung

Mehr

Reform des Invaliditätspensionsrechts

Reform des Invaliditätspensionsrechts Reform des Invaliditätspensionsrechts (SRÄG 2012, BGBl. I 3/2013, SVÄG 2013, BGBl I 86/2013) Mit 1.1.2014 tritt eine umfassende Reform des Invaliditätspensionsrechts in Kraft. Ziel dieser Reform ist, Menschen

Mehr

IP Neu für Alle: Die Reform der Invaliditätspension

IP Neu für Alle: Die Reform der Invaliditätspension IP Neu für Alle: Die Reform der Invaliditätspension Ziel: Weniger Invaliditätspensionen, dafür verstärkte Arbeitsmarktintegration von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen. Die geringeren Pensionskosten

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Textgegenüberstellung www.parlament.gv.at Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Beitrag des Bundes zur Finanzierung von Kieferregulierungen 80c. (1) Der Bund hat bis zum 31. Jänner

Mehr

Durchführung des Case Managements während des Rehabilitationsgeldbezuges durch den Krankenversicherungsträger

Durchführung des Case Managements während des Rehabilitationsgeldbezuges durch den Krankenversicherungsträger Rehabilitationsgeld ab 1.1.2014 in der Krankenversicherung Durchführung des Case Managements während des Rehabilitationsgeldbezuges durch den Krankenversicherungsträger OÖ Gebietskrankenkasse Neue Aufgaben

Mehr

Danke, dass Sie sich Zeit für die Pensionsversicherung nehmen.

Danke, dass Sie sich Zeit für die Pensionsversicherung nehmen. Danke, dass Sie sich Zeit für die Pensionsversicherung nehmen. Der Mensch im Mittelpunkt LSO 1 Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension Was gibt es Neues? Vieles ändert sich ab 1. Jänner 2014 2 Was

Mehr

Stellungnahme zu Petition

Stellungnahme zu Petition 190/SPET XXIV. GP - Stellungnahme zu Petition (textinterpretierte Version) 1 von 14 190/SPET XXIV. GP Eingebracht am 01.03.2012 Stellungnahme zu Petition Nachreichung zu Petition Nr. 131 betr. "Wo bleibt

Mehr

Präambel. zum Bericht gem. 79c ASVG berufliche Rehabilitation für das Jahr 2011

Präambel. zum Bericht gem. 79c ASVG berufliche Rehabilitation für das Jahr 2011 Präambel zum Bericht gem. 79c ASVG berufliche Rehabilitation für das Jahr 2011 Gem. 79c ASVG hat der Hauptverband jährlich, erstmalig für das Kalenderjahr 2011, bis zum 30. September einen Bericht über

Mehr

Arbeitsunfähigkeit / Invalidität

Arbeitsunfähigkeit / Invalidität Arbeitsunfähigkeit / Invalidität nach dem Vorsorgereglement 2007 der PKZH Präsentation: Margrit Bieri Leiterin Abt. Pensionsberechtigte, PKZH Themen Leistungsfälle 2004 bis 2006 - Statistik Anmeldung für

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2008 Stichtag: 1. Jänner 2008 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 68. Novelle B-KUVG

Mehr

Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015

Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015 Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015 Herzlich Willkommen Mag. Kirsten Fichtner-Koele Rechtsservice Pflichtversicherung der Gewerbetreibenden Wer ist GSVG-versichert?: Einzelunternehmer

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Sozialrechtsänderungsgesetz 2012 SRÄG 2012 BGBl. I Nr. 3/2013 Rehabilitation und ALV/AMS

Sozialrechtsänderungsgesetz 2012 SRÄG 2012 BGBl. I Nr. 3/2013 Rehabilitation und ALV/AMS Sozialrechtsänderungsgesetz 2012 SRÄG 2012 BGBl. I Nr. 3/2013 Rehabilitation und ALV/AMS Günther Leitner AMS Österreich 13. November 2013 SRÄG 2012: Berufl. Reha Paradigmenwechsel: Durchführung der beruflichen

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

» Die befristete Invaliditätspension wird vollständig abgeschafft.

» Die befristete Invaliditätspension wird vollständig abgeschafft. IP Neu : Die Reform der Invaliditätspension Ziel: Weniger Invaliditätspensionen, dafür verstärkte Arbeitsmarktintegration von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen. Die geringeren Pensionskosten und

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 876 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Textgegenüberstellung 1 von 8 Schlussbestimmungen zu Art. 7 des Arbeits- und Sozialrechts- Änderungsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 139 (54. Novelle) Textgegenüberstellung

Mehr

R I C H T L I N I E N

R I C H T L I N I E N R I C H T L I N I E N zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes) Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes können aus

Mehr

Herzlich Willkommen. zum Workshop

Herzlich Willkommen. zum Workshop Herzlich Willkommen zum Workshop des ExpertInnenkreises! Eisenstadt, 14.11.2013 1 Kommunikationsplattform Gesundheit fördert Beschäftigung 2 Ziele Etablierung eines österreichweiten Kommunikationskanals:

Mehr

Sozialrechts- Änderungsgesetz 2015

Sozialrechts- Änderungsgesetz 2015 Österreichischer Rechtsanwaltskammertag Sozialrechts- Änderungsgesetz 2015 Informationsblatt für Gesellschafter-Geschäftsführer von RA-GmbHs 1 von 8 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Folgen des

Mehr

MITTEILUNGSBLATT der RECHTSABTEILUNG. 2/2011 30. Mai 2011

MITTEILUNGSBLATT der RECHTSABTEILUNG. 2/2011 30. Mai 2011 re intern MITTEILUNGSBLATT der RECHTSABTEILUNG 2/2011 30. Mai 2011 BUDGETBEGLEITGESETZ 2011 BGBl. I Nr. 111/2010, ausgegeben am 30. Dezember 2010 Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 wurden zahlreiche Bundesgesetze

Mehr

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Finanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung

Finanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung Finanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung DVfR-BKOM-Symposium Frankfurt, 29. November 2013 Carla Grienberger GKV-Spitzenverband Abteilung Gesundheit-Hilfsmittel Kommunikation

Mehr

R I C H T L I N I E N

R I C H T L I N I E N R I C H T L I N I E N über die Förderung der 24-Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Personen Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Personen im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses

Mehr

ÜBERMITTLUNG VON DOKUMENTEN

ÜBERMITTLUNG VON DOKUMENTEN ÜBERMITTLUNG VON DOKUMENTEN flexibel, dynamisch, effizient Christian Schuller - Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Reto Pazderka PL.O.T Planungs- und Handelsges.m.b.H über uns

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2011 Stichtag: 1. Jänner 2011 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 75. Novelle B-KUVG

Mehr

Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone?

Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone? Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone? Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V. Symposium am 14.04.2015 Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery Präsident der Bundesärztekammer 1.

Mehr

Feststellung der Arbeitsfähigkeit in Österreich

Feststellung der Arbeitsfähigkeit in Österreich Feststellung der Arbeitsfähigkeit in Österreich Wer stellt Arbeitsfähigkeit PV-Träger insbesondere die Pensionsversicherungsanstalt KV-Träger bzw. Krankenkassen Das Arbeitsmarktservice Die Länder fest?

Mehr

R I C H T L I N I E N. zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes)

R I C H T L I N I E N. zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes) R I C H T L I N I E N zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes) Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes können aus

Mehr

Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (84. Novelle zum ASVG)

Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (84. Novelle zum ASVG) 26/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 1 von 10 1 von 10 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz,

Mehr

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen

Mehr

R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung

R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes werden aus Mitteln des Landes

Mehr

Rehabilitation und Datenschutz

Rehabilitation und Datenschutz Rehabilitation und Datenschutz 20. Juni 2013 ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel Dietmar.Jahnel@sbg.ac.at Fachbereich Öffentliches Recht Rehabilitation und Datenschutz Jede Verwendung personenbezogener

Mehr

Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte)

Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte) Abschnitt 1 2. Listen Sie zwei Abschnitte von ISO 9001 (Nummer und Titel) auf. die das Qualitätsmanagementprinzip Systemorientierter Ansatz unterstützen. (2 Punkte) Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte

Mehr

Medizinische Rehabilitation bei Epilepsie

Medizinische Rehabilitation bei Epilepsie Fachkliniken Wangen Medizinische Klinik Thoraxchirurgische Klinik Anästhesie und Intensivmedizin Neurologische Klinik Kinderklinik Rehabilitationskinderklinik www.fachkliniken-wangen.de Medizinische Rehabilitation

Mehr

Diese 5 Versicherungen nennen sich Sozialversicherungen. Die Sozialversicherungen bieten Arbeitnehmern einen umfangreichen Schutz.

Diese 5 Versicherungen nennen sich Sozialversicherungen. Die Sozialversicherungen bieten Arbeitnehmern einen umfangreichen Schutz. In Deutschland gibt es fünf gesetzliche Versicherungen. Das sind: die Gesetzliche Krankenversicherung die Gesetzliche Pflegepflichtversicherung die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung die Gesetzliche

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Der Landtag von Niederösterreich hat am 20. November 2008 beschlossen: Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993. Artikel I

Der Landtag von Niederösterreich hat am 20. November 2008 beschlossen: Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993. Artikel I Der Landtag von Niederösterreich hat am 20. November 2008 beschlossen: Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993 Artikel I Das NÖ Pflegegeldgesetz 1993, LGBl. 9220, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis

Mehr

DA Seite 1 28. Gesetzestext

DA Seite 1 28. Gesetzestext DA Seite 1 28 Gesetzestext 28 SGB III Sonstige versicherungsfreie Personen (1) Versicherungsfrei sind Personen, 1. die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches

Mehr

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Der Pflegefall tritt ein was tun? 6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige

Mehr

Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1 Besser sicher.. ihre Entstehung. Folie 2 ist von den fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

R I C H T L I N I E des Landes Niederösterreich für das NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung

R I C H T L I N I E des Landes Niederösterreich für das NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung R I C H T L I N I E des Landes Niederösterreich für das NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung (gemäß 43a und 43b NÖ Sozialhilfegesetz 2000) Im NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes

Mehr

Entwurf. Artikel 1 Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977

Entwurf. Artikel 1 Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 399/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 1 von 15 1 von 15 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz,

Mehr

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Teil 3: Abgabenrecht. 3.1. Sozialversicherung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 3.1.1. Sparten der Sozialversicherung

Teil 3: Abgabenrecht. 3.1. Sozialversicherung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 3.1.1. Sparten der Sozialversicherung Teil 3: Abgabenrecht 3.. Sozialversicherung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 3... Sparten der Sozialversicherung Die Sozialversicherung umfasst die. Krankenversicherung, 2. Unfallversicherung,

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2

Mehr

Pensionsantragsteller

Pensionsantragsteller Pensionsantragsteller / innen 19 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at

Mehr

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger:

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger: Föderale Zuordnung der : Art. 87 Abs. 2 GG: Als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden diejenigen sozialen Versicherungsträger geführt, deren Zuständigkeitsbereich sich über

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Das Rentenpaket das ist drin 1. Maßnahme 2. Maßnahme 3. Maßnahme 4. Maßnahme

Mehr

An das Präsidium des Parlament 1017 Wien. H;r.

An das Präsidium des Parlament 1017 Wien. H;r. ~; //'; 4,, '': < 76/ME XIX. GP - Entwurf (gescanntes Original) 1 von 6 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES Zl.20.588/1-11/95 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz

Mehr

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation

Mehr

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 57. Verordnung: Konformitätsbewertung von Medizinprodukten [CELEX-Nr.: 32000L0070, 32001L0104,

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

privaten Unfallversicherung

privaten Unfallversicherung Spaß haben? Vernünftig sein? Am besten beides! Wissen Sie eigentlich, welche Versicherung die Kosten eines Unfalls übernimmt? Mit unserer privaten Unfallversicherung sind Sie rundum abgesichert. Freizeit

Mehr

Sozialversicherung in Deutschland

Sozialversicherung in Deutschland Sozialversicherung in Deutschland التا مين الاجتماعي في المانيا Versicherungsschutz für Arbeitnehmer (Pflichtversicherungen) التغطية التا مينية للموظفين. التا مين الالزامي Rentenversicherung تأمين التقاعد

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)

Mehr

Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern

Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 5.4..1.1 Ausgabe vom 1. April 007 Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern vom 30. November 1995 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt auf Art.

Mehr

Erwerbsminderung/Invalidität grenzüberschreitende Herausforderungen

Erwerbsminderung/Invalidität grenzüberschreitende Herausforderungen Erwerbsminderung/Invalidität grenzüberschreitende Herausforderungen Euro-Institut Kehl, 14. November 2013 Christof Gutzler Tel. 06232-17 2993 Mail: christof.gutzler@drv-rlp.de 1. Allgemeines Deutsche Rentenversicherung

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett.

Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett. Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett. Spezialist für den öffentlichen Dienst Am Plärrer 35 90443 Nürnberg Tel.: 0911/9292-100

Mehr

Richtlinien. des GKV-Spitzenverbandes. zur Zusammenarbeit der Pflegekassen. mit anderen unabhängigen Gutachtern

Richtlinien. des GKV-Spitzenverbandes. zur Zusammenarbeit der Pflegekassen. mit anderen unabhängigen Gutachtern Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Zusammenarbeit der Pflegekassen mit anderen unabhängigen Gutachtern (Unabhängige Gutachter-Richtlinien UGu-RiLi) nach 53b SGB XI vom 06.05.2013 Der GKV-Spitzenverband

Mehr

Berufsorientierung und Jobperspektive. www.bfw-oberhausen.de

Berufsorientierung und Jobperspektive. www.bfw-oberhausen.de Berufsorientierung und Jobperspektive www.bfw-oberhausen.de Den richtigen Beruf finden Berufsorientierung und Jobperspektiven Nach Krankheit oder Unfall wollen Sie endlich wieder den Schritt zurück in

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 10. Jänner 2013 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 10. Jänner 2013 Teil I 1 von 23 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 10. Jänner 2013 Teil I 3. Bundesgesetz: Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 SRÄG 2012 (NR: GP XXIV RV 2000 AB 2028 S. 184.

Mehr

Familienname/Nachname: Vorname: VSNR (Geburtsdatum): Pflegegeldstufe 3 4 5 6 7

Familienname/Nachname: Vorname: VSNR (Geburtsdatum): Pflegegeldstufe 3 4 5 6 7 An das Bundessozialamt Landesstelle Eingangsstempel Betrifft: Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( Wechsel einer selbständigen Betreuungskraft oder zusätzliche selbständige Betreuungskraft

Mehr

Sozialversicherungsbeiträge in der Land- und Forstwirtschaft. Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2015-04

Sozialversicherungsbeiträge in der Land- und Forstwirtschaft. Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2015-04 Sozialversicherungsbeiträge in der Land- und Forstwirtschaft Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2015-04 Inhaltsverzeichnis Pflichtversicherung in der Bauernsozialversicherung besteht ab folgenden selbstbewirtschafteten

Mehr

SOZIALVERSICHERUNG. Die entsprechenden Anträge sind beim zuständigen Krankenversicherungsträger einzubringen.

SOZIALVERSICHERUNG. Die entsprechenden Anträge sind beim zuständigen Krankenversicherungsträger einzubringen. 1.1. KRANKENVERSICHERUNG Die Krankenversicherung trifft Vorsorge: SOZIALVERSICHERUNG für die Früherkennung von Krankheiten: Jugendlichenuntersuchungen und Vorsorge-(Gesunden-)untersuchungen; für den Versicherungsfall

Mehr

Gesundheit W & ertvoll Ausland

Gesundheit W & ertvoll Ausland Gesundheit Ausland & Wertvoll Die persönliche Mobilität nimmt zu! Mehrjährige berufliche Tätigkeit im Ausland, Ausbildung in fremden Ländern oder einfach die Sprachkenntnisse verbessern und Land und Leute

Mehr

PSA-Test im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung

PSA-Test im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung Prostata-Früherkennung Inhaltsverzeichnis PSA-Test im Rahmen der Das allgemeine Programm der kann auf Kosten der Sozialversicherung von allen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in

Mehr

B e g r ü n d u n g :

B e g r ü n d u n g : 6 Ob 118/03a Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr.

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Unfallversicherung, -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten

Mehr

Schwerarbeitspension

Schwerarbeitspension Schwerarbeitspension 21 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pva.sozvers.at www.pensionsversicherung.at

Mehr

BEITRAGSTABELLE DER BÄUERLICHEN SOZIALVERSICHERUNG. gültig ab 1. Jänner 2014

BEITRAGSTABELLE DER BÄUERLICHEN SOZIALVERSICHERUNG. gültig ab 1. Jänner 2014 BEITRAGSTABELLE DER BÄUERLICHEN SOZIALVERSICHERUNG gültig ab 1. Jänner 2014 E r l ä u t e r u n g e n 1. Beitragsbemessung in der bäuerlichen Sozialversicherung Die Beiträge zur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

Mehr

30 Fragen zur Sozialversicherung

30 Fragen zur Sozialversicherung 01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)

Mehr

Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgern und Schweizern, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern und Schweizern sind

Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgern und Schweizern, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern und Schweizern sind UNIONSRECHTLICHES AUFENTHALTSRECHT VON EWR-BÜRGERN UND SCHWEIZERN SOWIE VON FAMILIENANGEHÖRIGEN VON UNIONSRECHTLICH AUFENTHALTSBERECHTIGTEN EWR-BÜRGERN UND SCHWEIZERN, DIE DRITTSTAATSANGEHÖRIGE SIND Aufgrund

Mehr

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige

Mehr

Die private Unfallversicherung. GKA / MAS Unfall-Industrie

Die private Unfallversicherung. GKA / MAS Unfall-Industrie Die private Unfallversicherung Was ist ein Unfall? Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesund-heitsschädigung

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Aufgrund 5, 51, 121 Abs. 8 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Salzburg Senat 2 GZ. RV/0010-S/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S, Adresse, vom 2. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes X, vertreten

Mehr

Inhalt. Das ist in Österreich anders 2. Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2

Inhalt. Das ist in Österreich anders 2. Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2 Inhalt Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2 So ist die Situation in Österreich 2 Rechtliche Grundlage 2 Anspruchsberechtigte Personen 3 Leistungen

Mehr

Infografiken. Höheres Reha- Budget Regulärer Renteneintritt. Vorzeitiger Renteneintritt nach mindestens 45 Beitragsjahren. Welche Zeiten zählen?

Infografiken. Höheres Reha- Budget Regulärer Renteneintritt. Vorzeitiger Renteneintritt nach mindestens 45 Beitragsjahren. Welche Zeiten zählen? Infografiken Das Rentenpaket Das ist drin Rente ab 63 Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren Rente mit 63 Mütterrente Erwerbsminderungsrente Höheres Reha- Budget Regulärer Renteneintritt 65 schrittweise

Mehr

Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70

Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag vollstationär * Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 Unterkunft 18,37 18,37 18,37

Mehr

Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04

Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag Vollstationär * Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 Unterkunft 16,94 16,94 16,94

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr