Herzlich Willkommen. zum Workshop
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- Erika Auttenberg
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Herzlich Willkommen zum Workshop des ExpertInnenkreises! Eisenstadt,
2 Kommunikationsplattform Gesundheit fördert Beschäftigung 2
3 Ziele Etablierung eines österreichweiten Kommunikationskanals: BMASK und arbeitsmarkt-/gesundheitspolitische Organisationen Aufbau von Kompetenzen und Wissensmanagement zum Thema Sozialrechtsänderungsgesetz 2012/ Invaliditätspension Neu (SRÄG 2012/ IP Neu) Aufbau Best Practice Community 3
4 Aufbau der Kommunikationsplattform 4
5 Angebote der Kommunikationsplattform ExpertInnen-Arbeitskreis - regional: 2 regionale Workshops in jedem Bundesland Herbst 2013 und Frühjahr 2014 Pro-aktiver Wissensaustausch Identifizierung von Synergien, Kooperationen, Innovationen 5
6 Angebote der Kommunikationsplattform GfB-Community - überregional Anlassbezogene organisationsübergreifende Kommunikation Wissensmanagement und Diskussion im Online-Forum Themenspezifische Online-Veranstaltungen mit ExpertInnen Best Practice Management Sopol-Datenbank 6
7 Angebote der Kommunikationsplattform GfB-Konferenz - international 2 Konferenzen in Wien März und November 2014 Zielgruppe: ExpertInnen-Arbeitskreise, GfB-Community Präsentation der Ergebnisse der ExpertInnen-Arbeitskreise Internationale und nationale ReferentInnen Bundesländer-übergreifende anlassbezogene Kommunikation 7
8 IP-Neu Reform der I/BU-Pension Keine befristete I/BU-Pension für unter 50jährige Anstelle der befristeten I/BU-Pension tritt die medizinische oder/und berufliche Rehabilitation oder dauerhafte I/BU-Pension Für die Durchführung der medizinischen Rehabilitation ist die Gebietskrankenkasse zuständig (Rehageld) Für die Durchführung der beruflichen Rehabilitation ist das AMS zuständig (Umschulungsgeld) Die Entscheidung der Rehabilitation liegt bei der PV (Begutachtungszentrum der PV) 8
9 IP-Neu Reha-Geld / GKK Wer medizinische Rehabilitation benötigt, erhält ab 2014 Rehabilitationsgeld in Höhe des Krankengeldes in der Regel 60 Prozent des Letztbezuges, mindestens die Ausgleichszulage Das Rehabilitationsgeld wird nicht befristet, dafür sind regelmäßige Überprüfungen des Gesundheitszustandes vorgesehen jedenfalls aber nach einem Jahr Bezug. 9
10 IP-Neu Umschulungsgeld / AMS Wer den erlernten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann, erhält eine Umschulung vom AMS gesundheitlich sinnvoll, Beschäftigungschancen Recht auf hochwertige Qualifikation auf bisherigem Ausbildungsniveau (Lehrabschluss, Fachschule usw.) Umschulungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 22 Prozent (wie früher die durchschnittliche I-Pension), mindestens in der Höhe des Existenzminimums (950 Euro/Monat/12mal) 10
11 Berufsgeschützte unter 50 BU/IV-Antrag PVA im Bedarfsfall AMS/Berufskunder Kompetenzzentrum Begutachtung dauernd invalid/berufsunfähig vorübergehend mehr als 6 Monate invalid/berufsunfähig nicht invalid/berufsunfähig bzw. invalid/berufsunfähig weniger als 6 Monate berufl. Rehab nicht zumutbar bzw. nicht zweckmäßig grundsätzlich berufl. Rehab zumutbar und zweckmäßig Berufsfindung (extern) Bescheid: Gewährung dauernde BU/IV Bescheid: Ablehnung Pension/ Zuerkennung Rehabgeld Bescheid: Ablehnung Pension/ Zuerkennung Rehabgeld Bescheid: Ablehnung Pension mit Berufsfeld Bescheid: Ablehnung Pension Anmerkung: med. Rehab immer möglich GKK / Rehabgeld (jährl. Überprüfung Kompetenzzentrum) GKK / Rehabgeld (jährl. Überprüfung Kompetenzzentrum) AMS (Maßnahme und Umschulungsgeld)
12
13 Projektteam Mag.a Alexandra Weilhartner MA MA Bereichsleitung Petra Wirth-Schwarz MAS Projektleitung Mag.a Katharina Ebner Projektmanagerin Sandra Schoeren, MHA, BSc. Projektmanagerin Mag. Jürgen Tomanek-Unfried Projektmanager 13
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