Rehabilitation und Pensionsversicherung
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- Kilian Geisler
- vor 6 Jahren
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1 Symposium Neue Rolle der Rehabilitation in der Sozialversicherung Reintegration in den Arbeitsmarkt Rehabilitation und Pensionsversicherung Medizin. Rehabilitation unter 5 / über Medizinische Rehabilitation - Aufenthalte im Jahr männlich weiblich männlich weiblich unter 5 Jahre über 5 Jahre Arbeiter Angestellte 1
2 Berufl. Rehabilitation unter 5 / über Berufliche Rehabilitation - Umschulungsmaßnahmen im Jahr Arbeiter Angestellte männlich weiblich männlich weiblich unter 5 Jahre über 5 Jahre Entwicklung Pensionen und Rehabilitation Gibt es einen Zusammenhang in der Entwicklung Rehabilitation und Pensionen? Gewährungen von Pensionen krankheitshalber im Vergleich zu durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen an Versicherten Pensionen Rehab 2
3 Entwicklung Pensionen und Rehabilitation Gewährungen von Pensionen krankheitshalber - Herz Kreislauf im Vergleich zu durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen an Versicherten Pensionen Herz-Kreislauf Rehab Entwicklung Pensionen und Rehabilitation Gewährungen von Pensionen krankheitshalber - Stütz- und Bewegung im Vergleich zu durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen Pensionen Orthop. Rehab 3
4 Entwicklung Pensionen und Rehabilitation Gewährungen von Pensionen krankheitshalber - Psychiatr. Erkr. im Vergleich zu durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen Pensionen Psych. Rehab Kompetenzfelder und Finanzierungsströme Derzeitige Rechtslage Medizinische Reha Berufliche Reha Finanzierung Ab 214 Medizinische Reha Finanzierung 1% bzw. 5% Berufliche Reha Sonstige* Maßnahmen Umschulungsgeld AM S * Sonstige der Arbeitsmarktintegration dienende Maßnahmen ( 16 AMPFG) 4
5 Kompetenzzentrum Begutachtung in der PVA PV-Träger trifft Feststellungen: Kompetenzzentrum Begutachtung One-Stop-Shop Bescheid gem. 367 Abs 4 ASVG! Entscheidungskompetenz liegt nach wie vor bei der PV! - ob Invalidität/Berufsunfähigkeit nach 255 Abs 1 und 2 oder 273 Abs 1 (Berufsschutz!) oder nach 255 Abs 3 oder 273 Abs 2 ( ungelernte ArbeiterInnen und Angestellte) vorliegt, - ob IV/BU voraussichtl. sechs Monate andauern wird - ob (wenn Berufsschutz besteht) berufliche Rehab-Maßnahmen zweckmäßig und zumutbar sind - für welches Berufsfeld die versicherte Person durch diese Maßnahmen qualifiziert werden kann Pension Berufliche Reha Medizinische Reha kein Anspruch Kompetenzzentrum Begutachtung in der PVA Einheitliche Begutachtungsstelle im Bereich ASVG ( 37g) Gutachten arbeitsmarktbezogen medizinisch berufskundlich Dienstleister für AMS & andere Träger Fälle Gesundheitsstraße alt Auftrag durch AMS Fälle zur Feststellung der Invalidität 255a / 273a Fälle im Zusammenhang mit einem BU/IV-Pensionsantrag 5
6 Kompetenzzentrum Begutachtung in der PVA Ablauf der Gutachtenerstellung in der PVA Erstellung der medizinischen Gutachten mit Reintegrationsprognose: inwieweit ist REHABILITATION aus medizinischer Sicht zweckmäßig und zumutbar Berufsfindung (Voraussetzung: Berufsschutz) Ergebnis enthält im Idealfall drei konkrete Berufsvorschläge mit Priorisierung, die seitens externer Vertragspartner (z.b. BBRZ) im Einvernehmen mit dem/der Versicherten vorzunehmen ist. Erstellung von Gesamtgutachten und Bescheid Im Bedarfsfall: Beiziehung eines Berufskundlers Berufl. Reha: Konkrete Maßnahme wird durch das AMS ausgewählt Abläufe und Schnittstellen ab 214 Antrag auf BU/IV-Pension dauernd BU/IV a) berufliche Reha zweckmäßig und zumutbar (Voraussetzung: Berufsschutz) Schnittstelle AMS (Verfahren Umschulungsgeld) Übermittlung Bescheid (Ablehnung, 3 Berufe mit Priorisierung) und Gutachten Finanzierung zur Gänze, jährlich im Nachhinein oder b) Gewährung Pension vorübergehend BU/IV (mind. 6 Monate) a) berufliche Reha zweckmäßig und zumutbar (Voraussetzung: Berufsschutz) Schnittstelle AMS (Verfahren Umschulungsgeld) Übermittlung Bescheid (Ablehnung, 3 Berufe mit Priorisierung) und Gutachten Finanzierung zur Gänze, jährlich im Nachhinein oder b) Medizinische Reha Schnittstelle KV (Anspruch Rehabilitationsgeld) Übermittlung Bescheid und Gutachten Anmeldung zur Teilversicherung 6
7 Abläufe und Schnittstellen ab 214 IP/BUP-Antrag Berufsgeschützte unter 5 PVA Kompetenzzentrum Begutachtung im Bedarfsfall AMS/Berufskunder dauernd invalid/berufsunfähig vorübergehend invalid/berufsunfähig nicht invalid/berufsunfähig berufl. Rehab nicht zumutbar bzw. nicht zweckmäßig grundsätzlich berufl. Rehab zumutbar und zweckmäßig negativ Berufsfindung (extern) positiv dauernde BUP/IP keine Pension/ -> Rehabgeld keine Pension/ -> Rehabgeld keine Pension mit Berufsfeld keine Pension Anm: medizin. Reha immer möglich GKK > Rehabgeld GKK > Rehabgeld AMS - Maßnahme + Umschulungsgeld Erstellung einer Berufedatenbank mittels MELBA (Merkmalprofile zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit) Grund: Neue Regelungen (SRÄG 212) stellen höhere Anforderungen an die Aussagekraft des Leistungskalküls. Ziel: Insbesondere, da im Bescheid das Berufsfeld festzulegen ist. Das Leistungskalkül ist wesentlich für die Beurteilung der Zweckmäßigkeit und Zumutbarkeit von beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen. Erstellung eines Anforderungsprofils bei 1 Berufsbildern (ca. 3 4 originäre Berufe) Erfassung von mehr als 8 % der relevanten Berufsbilder bei Anträgen auf BU/IV-Pension pro originärem Berufsbild (z.b. Tischler) - Erstellung des durchschnittlichen Anforderungsprofils (z.b. Montagetischler) - Erstellung des Mindestanforderungsprofils (z.b. Maschinentischler) - Festlegung der/des Verweisberufe/s (z.b. Einrichtungsberater) 7
8 Erstellung einer Berufedatenbank mittels MELBA (Merkmalprofile zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit) Inhalt: Datenbank enthält für die einzelnen Berufe einschließlich Verweisungsberufe ein somatisches Anforderungsprofil + ein psychisch/geistiges Anforderungsprofil mit 29 Schlüsselqualifikationen Ablauf: 1. Halbjahr 213: Projektentwicklung 2. Halbjahr 213: Vorprojekt 1. Halbjahr 214: Evaluation, Adaptierung laut Vorprojekt 2. Halbjahr 214: Pilotprojekt Datenbankanwendung in den Landesstellen Wien, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg 1. Halbjahr 215: Beginn der Ausrollung auf alle Landesstellen Danach ergänzende Befüllung der Datenbank bis Ende 216 ÖBAK - Akademie für f ärztliche und pflegerische Begutachtung ( 37g Abs 4 ASVG) Akademie bietet österreichweit einheitliche Aus- und Fortbildung von Ärzten und Pflegefachkräften zu Gutachtern Schulungsbetrieb wird Ende 213/Anfang 214 anlaufen Rechtsträger der Akademie ist ein gemeinnütziger Verein - ordentliche Mitglieder: PVA, AUVA, VAEB, SVA, SVB und BVA - außerordentliche Mitglieder: ÖAK, ÖGKV Derzeit in Konstituierung / Verzögerung aufgrund teilweise fehlender ministerieller Genehmigungen 8
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