I N H A L T. Heizkostenzuschuss 2017/ Seite 2. Blutspenden... Seite 3. Nationalratswahl Seite 3

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1 MITTEILUNGEN Amtliche Mitteilung Zugestellt durch Post.at DER GEMEINDE GITSCHTAL Weißbriach, I N H A L T Heizkostenzuschuss 2017/ Seite 2 Blutspenden... Seite 3 Nationalratswahl Seite 3 Urlaub für pflegende Angehörige... Seite 7 Kundaliniyoga... Seite 8 Einladung zum Gitschtal Forum... Anhang Einladung zum 17. Gitschtaler Krautfest... Anhang Information - Zivilschutzprobealarm... Anhang 1

2 Heizkostenzuschuss 2017/2018 Anträge auf Gewährung des Heizzuschusses können vom 02. Oktober 2017 bis 26. Februar 2018 am hs. Gemeindeamt eingebracht werden. Spätere Antragsstellungen werden nicht mehr berücksichtigt. An Nachweisen sind vorzulegen: Aktuelle Monatseinkommen (netto) aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Die Einkommensgrenzen (inkl. Pensionsanpassung im Jänner 2018) betragen für den Heizkostenzuschuss in Höhe von 180,00 Einkommensgrenze monatlich Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern 844,46 Bei alleinstehenden PensionistInnen (gilt nicht für 949,00 Witwen/Witwer) die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen 1.266,68 (z.b. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften.) Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende 130,30 Person (auch Minderjährige) Heizkostenzuschuss in Höhe von 110,00 2 Einkommensgrenze monatlich Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern 1.048,32 Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen 1.441,44 (z.b. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften.) Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende 130,30 Person (auch Minderjährige) Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Es ist von der Einkommenssituation bei Antragstellung auszugehen. Sonderzahlungen sind bei Ermittlung der Einkommensgrenzen nicht zu berücksichtigen. Nach dem K-MSG ist von einem umfassenden Einkommensbegriff auszugehen. Als Einkommen gelten daher alle Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen, Einkommen nach dem Opferfürsorgegesetz, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung, Geldleistungen aus dem K-MSG (Mindestsicherung), ferner auch Familienzuschüsse, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, Lehrlingsentschädigungen sowie Stipendien und Kinderbetreuungsgeld. Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft sind alle Einkünfte zusammenzurechnen. Bei Lehrlingen ab dem 18. Lebensjahr, die eine Lehrlingsentschädigung beziehen, und im gemeinsamen Haushalt mit einem Elternteil leben, ist von einer Haushaltsgemeinschaft von zwei Personen auszugehen. Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen (inkl. Erhöhungsbetrag), Naturalbezüge, Kriegsopferentschädigung, Pflegegelder und die Wohnbeihilfe nach dem Wohnbauförderungsgesetz.

3 Österreichisches Rotes Kreuz Information Blutspenden Der freiwillige Blutspendendienst des Kärntner Roten Kreuzes veranstaltet am Mittwoch, den 11. Oktober 2017 in der Volksschule Weißbriach in der Zeit von 15:30 bis 20:00 Uhr eine Blutabnahme. Die Bevölkerung aus dem Gitschtal wird ersucht, sich zahlreich an dieser Blutspendenaktion zu beteiligen. Information zur bevorstehenden Nationalratswahl 2017 Am Sonntag, den 15. Oktober findet in Österreich die Nationalratswahl 2017 statt. Weitere wichtige Hinweise zur Nationalratswahl 2017 erhalten Sie unter der Homepage des Bundesministeriums für Inneres unter unter Anwahl des Button s Nationalratswahl. Hier finden Sie einige wichtige Hinweise zur Nationalratswahl 2017 bezogen auf die Gemeinde Gitschtal: Was und wer wird am 15. Oktober 2017 gewählt? Am 15. Oktober 2017 werden die 183 Abgeordneten zum Nationalrat gewählt. Wer einzelne Kandidaten wählen will, kann am Stimmzettel zusätzlich Vorzugsstimmen vergeben. Die Kandidatenlisten der jeweiligen Regionalwahlkreise werden nach deren Veröffentlichung auf der Homepage des BM. für Inneres unter veröffentlicht. Wer ist wahlberechtigt? Wählen dürfen alle Österreicher/innen, die bis zum 15. Oktober 2001 geboren sind, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde Gitschtal am Stichtag (25. Juli 2017) den Hauptwohnsitz inne gehabt haben. Auslandsösterreicher/innen, die zum Stichtag, dem 25. Juli 2017, in der Wählerevidenz der Gemeinde Gitschtal eingetragen waren, oder ihr Wahlrecht bis 24. August 2017 beantragen, dürfen bei dieser Wahl teilnehmen. Sie müssen um ihr Wahlrecht im Ausland ausüben zu können eine Wahlkarte bei der Gemeinde Gitschtal beantragen. Weitere Hinweise zur Ausstellung von Wahlkarten finden Sie unter der Rubrik Wie beantrage ich eine Wahlkarte. Nichtösterreichische EU-Bürger/innen sind nicht wahlberechtigt. Wie beantrage ich eine Wahlkarte? Die Wahlkarte selbst ist als weißes verschließbares Kuvert gestaltet und enthält den amtlichen Stimmzettel für die Nationalratswahl sowie ein beige-farbenes gummiertes Wahlkuvert. Wahlkarten werden ca. 4 Wochen vor dem Wahltag erhältlich sein. Die Ausübung des Wahlrechtes mittels Wahlkarte ist grundsätzlich auf zwei Arten möglich; und zwar: a) am Wahltag bei einem in einer Gemeinde in Österreich eingerichteten Wahllokal für Wahlkartenwähler durch Mitnahme und Übergabe der unbenützten Wahlkarte an den dortigen Wahlleiter - siehe dazu Ausführungen in der Rubrik Wählen mit Wahlkarte vor einer Wahlbehörde oder 3

4 b) mittels Briefwahl (ohne Wahlbehörde) siehe dazu gesonderte Ausführungen in der Rubrik Briefwahl. Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten können ab der Wahlausschreibung laufend bei der Gemeinde Gitschtal ( Fax: 04286/212-22) oder online unter unter Vorlage eines Identitätsausweises (z.b. amtlicher Lichtbildausweis oder einer anderen persönlichen Urkunde) eingebracht werden und müssen begründet werden. Wenn eine Wahlkarte beantragt wurde, darf der Wähler nur mehr mit der Wahlkarte seine Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise er wählen möchte. Wichtig! Wahlkarten können nur mehr persönlich, schriftlich oder per unter Vorlage eines Identitätsausweises (z.b. amtlicher Lichtbildausweis oder einer anderen persönlichen Urkunde in Kopie) durch den jeweiligen Wahlberechtigten bei der Gemeinde Gitschtal, beantragt werden. Die telefonische Beantragung einer Wahlkarte ist NICHT möglich! Bei einem -Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur entfällt die Vorlage des Identitätsausweises. Die Antragstellung ist bei schriftlichen Anträgen bis Mittwoch, den 11. Oktober 2017 und bei mündlichen (nicht telefonischen) Anträgen bis Freitag, den 13. Oktober 2017 bis Uhr möglich. Verspätet einlangende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Tipp: Bei der Wahlkartenanforderung wollen Sie auch auf den erforderlichen Postweg Rücksicht nehmen, da die Wahlkartensendungen in eingeschriebener Form übermittelt werden müssen. Briefwahl: Die Briefwahl kommt insbesondere für Wähler/innen in Frage, die sich am Wahltag nicht am Ort ihrer Eintragung im Wählerverzeichnis aufhalten. Die Briefwahl ist aber auch durch Wähler/innen möglich, die sich am Wahltag in einem Spital aufhalten oder auf Grund von Bettlägerigkeit oder mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht das für sie vorgesehene Wahllokal am Wahltag aufsuchen können. Um von der Briefwahl Gebrauch machen zu können, benötigt der jeweilige Wahlberechtigte eine Wahlkarte. Die Wahlkarte ist ein weißes verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befindet sich der amtliche Stimmzettel des Regionalwahlkreises und ein mit der Nummer des Landeswahlkreises bedrucktes, beigefarbenes, verschließbares, gummiertes Wahlkuvert sowie ein Informationsblatt. Mit der Wahlkarte kann sofort nach deren Erhalt gewählt werden. Es muss nicht bis zum Tag der Wahl zugewartet werden. Die Ausstellungserfordernisse für Wahlkarten siehe in der Rubrik Wie beantrage ich eine Wahlkarte?. Die Briefwahl kann ausgeübt werden, indem zunächst der Wahlkarte der amtliche Stimmzettel sowie das gummierte beige-farbene Wahlkuvert mit der Nummer des Landeswahlkreises (in Kärnten 2) entnommen, dann der amtliche Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wird, der ausgefüllte amtliche Stimmzettel in das beige-farbene Wahlkuvert gelegt, dieses zugeklebt und in die Wahlkarte zurückgelegt wird und anschließend durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklärt wird, dass der amtliche Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde und schließlich die Wahlkarte ebenfalls zugeklebt wird. Nachfolgend wäre dann die Wahlkarte im Postwege (Portokosten trägt der Bund) oder im Wege der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland an die 4

5 Bezirkswahlbehörde Hermagor am Sitz der Bezirkshauptmannschaft Hermagor, 9620 Hermagor, Hauptstraße 44, zu übermitteln. Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag (15. Oktober 2017) bis 17:00 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde eingelangt sein oder in einem Wahllokal, während dessen Öffnungszeit, abgegeben werden, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können. Die Adresse der Bezirkswahlbehörde ist bereits auf der Wahlkarte abgedruckt. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist nichtig, wenn: die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte nicht oder nachweislich nicht vom Wahlberechtigten abgegeben wurde; die Wahlkarte kein Wahlkuvert enthält; die Wahlkarte ein anderes oder mehrere andere als das beige-farbene Wahlkuvert enthält; die Wahlkarte zwei oder mehrere beige-farbene Wahlkuverts enthält; das Wahlkuvert, abgesehen vom Aufdruck der Nummer des Landeswahlkreises, beschriftet ist; die Prüfung auf Unversehrtheit ergeben hat, dass die Wahlkarte derart beschädigt ist, dass eine vorangegangene missbräuchliche Verwendung der Wahlkarte nicht ausgeschlossen werden kann; die Wahlkarte nicht spätestens am Wahltag (So., 15. Oktober 2017), 17:00 Uhr, bei einer Bezirkswahlbehörde eingelangt oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal abgegeben worden ist. Der Vorgang der Stimmabgabe mittels Briefwahl kann dem der Wahlkarte beiliegenden Informationsblatt Informationen betreffend Stimmabgabe mit Wahlkarte entnommen werden. Wählen mit Wahlkarte vor einer Wahlbehörde: Mit der Wahlkarte kann auch am Wahltag (So. 15. Oktober 2017) in den von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Wahllokalen die Stimme abgegeben werden. Die für den Bereich der Gemeinde Gitschtal eingerichteten Wahllokale für Wahlkartenwähler finden Sie unter der Rubrik Wo kann ich wählen?. Bei der Ausübung des Wahlrechtes am Wahltag (So. 15. Oktober 2017) mittels Wahlkarte in einem Wahllokal für Wahlkartenwähler übergibt der Wähler seine Wahlkarte dem Wahlleiter und weist seine Identität mittels Lichtbildausweis nach. Anschließend entnimmt der Wahlleiter den amtlichen Stimmzettel sowie das mit der Nummer des Landeswahlkreises bedruckte, beige-farbene Wahlkuvert aus der Wahlkarte und händigt diese Unterlagen dem Wähler aus. Nach der Stimmabgabe durch den Wahlkartenwähler in der Wahlzelle wirft der Wähler das Wahlkuvert selbst in die Wahlurne ein. Will der Wähler dies nicht tun, so hat er das Wahlkuvert zum Einwurf in die Wahlurne dem Wahlleiter zu übergeben. Nach Wahlschluss werden im Rahmen der Feststellung des örtlichen Stimmenergebnisses die beige-farbenen Wahlkuverts ausgesondert und an die Bezirkswahlbehörde übermittelt. Sollte der Wahlkartenwähler aus dem eigenen Regionalwahlkreis wählen, so wird das beige-farbene Wahlkuvert gegen ein blaues Wahlkuvert ausgetauscht, da diese Stimmen bereits in diesem Sprengel ausgezählt werden. 5

6 Wählen mit der Wahlkarte im Heimatwahlsprengel: Wenn sich der Wähler entgegen der ursprünglichen Annahme, am Wahltag doch im eigenen Wahlsprengel aufhält und dort seine Stimme abgeben will, ist dies durchaus möglich. Jedoch ist es unbedingt erforderlich, die ausgestellte Wahlkarte zur Wahlhandlung mit zu nehmen und dem dortigen Wahlleiter zu übergeben. Weitere Hinweise zur Wahlkartenwahl: Wenn eine Wahlkarte für einen Wahlberechtigten ausgestellt wurde, darf nur mehr mit dieser die Stimme abgegeben werden, unabhängig davon wo und auf welche Weise die Teilnahme an der Nationalratswahl erfolgt. Duplikate für in Verluste geratene Wahlkarten dürfen nicht ausgestellt werden. Lediglich unbrauchbar gewordene Wahlkarten, die noch nicht zugeklebt sind und bei denen die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurde, können bei der Gemeinde ausgetauscht werden. Wo kann ich wählen? Rund zwei Wochen vor der Wahl wird eine Amtliche Wahlinformation an jeden Wahlberechtigten übermittelt. Diese informiert Sie, in welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie Ihre Stimme am Wahltag, den 15. Oktober 2017 abgeben können. Sollte durch den Wähler keine Wahlkarte beantragt worden sein, kann die Stimme für die Nationalratswahl 2017 nur im zuständigen Wahlsprengel abgegeben werden. Für den Bereich der Gemeinde Gitschtal werden für den Wahltag folgende Wahllokale eingerichtet: Sprengelwahlbehörde Weißbriach behindertengerecht erreichbar: Wahllokal: Kultursaal der Gemeinde Gitschtal, 9622 Weißbriach 202 Wahlzeit: 07:00 bis 12:00 Uhr - W a h l k a r t e n w a h l l o k a l Sprengelwahlbehörde St. Lorenzen/G. nicht barrierefrei: Wahllokal: ehemalige Volksschule St. Lorenzen/G., 9620 Hermagor, St. Lorenzen/G. 93 Wahlzeit: 07:00 bis 12:00 Uhr - W a h l k a r t e n w a h l l o k a l Ein Tipp: Nehmen Sie bitte Ihre Amtliche Wählerinformation mit ins Wahllokal, damit man Sie schneller im Wählerverzeichnis findet. Wählen am Krankenbett: Wer das Wahllokal auf Grund von Bettlägerigkeit oder mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht persönlich aufsuchen kann, kann sein Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben siehe Ausführungen in der Rubrik Briefwahl oder bei der Gemeinde Gitschtal Kontaktadresse siehe unter der Rubrik Wahlkarten die Ausübung des Wahlrechtes vor der besonderen (fliegenden) Wahlbehörde mittels Wahlkarte beantragen. Schriftliche Anträge dazu müssen unter Angabe des Aufenthaltsortes in der Gemeinde spätestens bis Mittwoch, den 11. Oktober 2017 und mündliche (also persönliche) Anträge spätestens bis Freitag, den 13. Oktober 2017, 12:00 Uhr, eingebracht werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte oder an eine dazu bevollmächtigte Person möglich ist. Diese Bürger/innen werden am Wahltag dann von der besonderen (fliegenden) Wahlbehörde aufgesucht, sofern sie im Besitz einer Wahlkarte für die Nationalratswahl 2017 sind. Ein Tipp: Um sich am Wahltag das Warten auf die besondere (fliegende) Wahlbehörde zu ersparen, darf darauf hingewiesen werden, dass die Ausübung des Wahlrechtes auch mittels Briefwahl mit einer Wahlkarte möglich ist siehe dazu Ausführungen Wie beantrage ich eine Wahlkarte? und Briefwahl. 6

7 Urlaub für pflegende Angehörige Angebot 7 Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Kurzentrum Bad Bleiberg Kurärztliche Untersuchungen Individuelle Therapieanwendungen Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad uvm. Vorträge zu pflegerelevanten Themen / Information / psychologische Beratung Rahmenprogramm Antragsvoraussetzung Pflege und Betreuung eines nahen Verwandten seit mind. zwei Jahren Mehr als die Hälfte des Betreuungsaufwandes muss von der/dem Antragsteller/in erbracht werden Mindestens Einstufung in der Pflegestufe 3 Hauptwohnsitz in Kärnten bzw. Aufenthaltsberechtigung länger als 4 Monate Entrichtung eines Selbstbehaltes in Höhe von 50,-- Entrichtung der Kurtaxe 1,90 pro Nacht und Person im Kurzentrum Antragsunterlagen Unterfertigter Antrag Urlaub für pflegende Angehörige Letztgültiger Pflegegeldbescheid in Kopie Meldezettel der/des Antragstellers/in und der/des Pflegebedürftigen (nicht älter als 6 Monate) Kopie der letzten drei Monatsrechnungen allfällig in Anspruch genommener mobiler sozialer Dienste Sicherstellung der Ersatzpflege Mobile soziale Dienste Förderungen (Kurzzeitpflege, finanzielle Ersatzpflegeförderung Sozialministerium Service) Durchführungszeitraum Turnusse im Herbst Turnus 12. November bis 19. November Turnus 26. November bis 03. Dezember Turnus 10. Dezember bis 17. Dezember 2017 Einsendeschluss: Freitag, 13. Oktober 2017 Anträge erhalten Sie am Gemeindeamt sowie bei der Landesregierung bzw. im Internet unter (Menüpunkt Themen: Pflege-Unterstützung für pflegende Angehörige) Projektbeauftragte Dr. in Michaela Miklautz, UAL Dr. in Andrea Meisslitzer Abteilung 5 Gesundheit und Pflege, Unterabteilung Pflegewesen Tel.: DW 15456, Fax: DW abt5.pflegeurlaub@ktn.gv.at 7

8 Kundaliniyoga als fortlaufender Kurs für Teilnehmer mit und ohne Vorkenntnissen Durch dynamische Übungen, Atemübungen und Meditationen wird die Energie in Deinem ganzen Körper angeregt, sodass Dein Nervensystem gestärkt, das Drüsen- und Immunsystem gekräftigt und Dein ganzer Körper trainiert wird. Der Wechsel zwischen Anspannung und Entspannung ermöglicht ein leichteres Loslösen vom Alltagsgeschehen, um Ruhe zu finden und neue Kraft zu schöpfen. In die Stunden fließen unterschiedliche Themen ein. Kundaliniyoga kann jeder machen, es erfordert keine besondere Beweglichkeit oder Vorkenntnisse und holt jeden dort ab, wo er gerade ist! Bitte mitbringen: Bequeme Kleidung, Yogamatte, 2 Decken, Trinkflasche, ev. Sitzkissen Preis: 10 Einheiten à 90 Minuten EURO 130,- 1 Einheit à 90 Minuten EURO 15,- WANN: Wochentag nach Vereinbarung, BEGINN: 19:00 Uhr WO: Turnsaal VS Weißbriach KURSLEITERIN: Helene Zavodnik Kontakt: Oberdorf 38, 9762 Weissensee Anmeldung unter: Tel: ; heli@gruenerbaum-weissensee.at Ich freue mich auf Dich! 8

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