I N H A L T. Bundespräsidentenwahl Information... Seite 1. Ordinationszeiten Dr. Peter Steiner... Seite 5

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1 MITTEILUNGEN Amtliche Mitteilung Zugestellt durch Post.at DER GEMEINDE GITSCHTAL Weißbriach, I N H A L T Bundespräsidentenwahl Information... Seite 1 Ordinationszeiten Dr. Peter Steiner... Seite 5 Erhebung Sommerkinderbetreuung Seite 5 Prophylaktische Zeckenschutzimpfung - Information... Seite 6 Regelung für Oster- und Brauchtumsfeuer - Information... Seite 7 Blutspendedienst - Information... Seite 7 Katzenkastrationspflicht - Information... Seite 8 Erlebnissportwoche XundinsLeben - in der Gemeinde Gitschtal - Information... Seite 9 Einladung zum Vortrag Hilfsmitteleinsatz in der Pflege... Anhang Einladung Nähworkshop im Rahmen der e5 Gemeinde... Anhang Einladung Kükenparty der LJ Weißbriach... Anhang Einladung Kärntner Voltigiercup... Anhang

2 Informationen zur bevorstehenden Bundepräsidentenwahl 2016 Wahltag: 24. April 2016 Stichtag: 23. Februar 2016 allfälliger zweiter Wahlgang: 22. Mai 2016 Die Funktionsperiode des amtierenden österreichischen Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer endet im Juli Aus diesem Grund muss im ersten Halbjahr 2016 eine Bundespräsidentenwahl stattfinden. Der Wahltermin wurde durch Verordnung der Bundesregierung ausgeschrieben. Im Rahmen dieser Ausschreibung wurde auch der Stichtag bestimmt, nach dem sich verschiedene die Durchführung der Bundespräsidentenwahl betreffende Fristen richten. Wer ist wahlberechtigt? Zur Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl 2016 (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl (24. April 2016) das 16. Lebensjahr vollendet haben (alle ÖsterreicherInnen, die bis zum Ablauf des Wahltages ihren 16.Geburtstag gefeiert haben April 2000 geborene und älter) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind oder als im Ausland lebende(r) Österreicher(in) in einer österreichischen Gemeinde als Wahlberechtigte(r) eingetragen sind. Um zum Bundespräsidenten/zur Bundespräsidentin gewählt werden zu können (passives Wahlrecht), muss ein Bewerber/eine Bewerberin das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet haben. Damit ein Wahlvorschlag für einen Kandidaten/eine Kandidatin rechtsgültig eingebracht werden kann, ist eine entsprechende Unterstützung erforderlich. Dem Wahlvorschlag müssen mindestens Unterstützungserklärungen beigegeben sein. Reklamationsverfahren Ab 15. März 2016 bis einschließlich 24. März 2016 liegt im Bürger-/Tourismusbüro der Gemeinde Gitschtal (Erdgeschoss), das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme auf. Im Reklamationsverfahren kann gegen Eintragungen im Wählerverzeichnis schriftlich oder mündlich Einspruch erhoben werden bzw. eine fehlende Eintragung beantragt werden.

3 Wie beantrage ich eine Wahlkarte? Falls Sie sich am Wahltag voraussichtlich nicht in Ihrem Wahlsprengel aufhalten werden, können Sie bis zum Mittwoch, den 20. April 2016 bei der Gemeinde Gitschtal persönlich oder schriftlich (Brief, Telefax 04286/ , die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Eine mündliche (persönliche, nicht aber telefonische) Antragstellung ist bis Freitag, den 22. April 2016 bis Uhr bei der oben angeführten Stelle möglich. Für die Beantragung einer Wahlkarte ist ein Identitätsausweis erforderlich. Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein verschließbares weißes Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen. Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten dürfen nicht ausgestellt werden. Die Ausübung des Wahlrechtes mittels Wahlkarte ist grundsätzlich auf zwei Arten möglich; und zwar: a) am Wahltag bei einem in einer Österreichischen Gemeinde eingerichteten Wahllokal durch Mitnahme und Übergabe der unbenützten Wahlkarte an den dortigen Wahlleiter unter Vorlage eines Identitätsausweises oder b) mittels Briefwahl siehe dazu gesonderte Ausführungen in der Rubrik Briefwahl. Ein Tipp: Bei der Wahlkartenanforderung wollen Sie auch auf den erforderlichen Postweg Rücksicht nehmen. Die Wahlkarte wird voraussichtlich ab Anfang April 2016 erhältlich sein, da sich in der Wahlkarte bereits der amtliche Stimmzettel befindet. Wählen am Krankenbett: Bürger/innen, die sich am Wahltag in einem Spital oder Pflegeheim befinden, können sich über die Spitalsverwaltung eine Wahlkarte besorgen lassen. Wer das Wahllokal auf Grund von Bettlägerigkeit oder mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht persönlich aufsuchen kann, kann bei der Gemeinde Gitschtal den Besuch der besonderen Wahlbehörde unter Angabe des genauen Aufenthaltsortes am Wahltag beantragen oder das Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben.

4 Briefwahl: Die Briefwahl kommt insbesondere für WählerInnen in Frage, die sich am Wahltag nicht am Ort ihrer Eintragung im Wählerverzeichnis aufhalten. Die Briefwahl ist aber auch durch WählerInnen möglich, die sich am Wahltag in einem Spital aufhalten oder auf Grund von Bettlägerigkeit oder mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht das für sie vorgesehene Wahllokal am Wahltag aufsuchen können. Um von der Briefwahl Gebrauch machen zu können, benötigt der jeweilige Wahlberechtigte eine Wahlkarte. Die Ausstellungserfordernisse für Wahlkarten siehe in der Rubrik Wie beantrage ich eine Wahlkarte?. In der Folge hat der Inhaber einer Wahlkarte zum Zwecke der Briefwahl 1. zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte, weiße Wahlkuvert zu entnehmen 2. den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen 3. den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das gummierte, weiße Wahlkuvert zu legen, dieses zu zukleben und in die Wahlkarte zurück zu legen; anschließend 4. durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich zu erklären, dass der amtliche Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde, und schließlich 5. die Wahlkarte zu zukleben und 6. die Wahlkarte so rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde bei der Bezirkshauptmannschaft Hermagor zu übermitteln, dass die Wahlkarte dort spätestens am Wahltag, Uhr, einlangt, oder am Wahltag in einem Wahllokal in Österreich während der Öffnungszeiten oder bei einer beliebigen Bezirkswahlbehörde bis Uhr abzugeben. Eine Abgabe durch einen Überbringer ist zulässig. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl kann unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte erfolgen. Die Kosten für das Porto trägt der Bund, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl ist nichtig, wenn: - die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte nicht oder nachweislich nicht vom Wahlberechtigten abgegeben wurde - die Wahlkarte kein Wahlkuvert enthält - die Wahlkarte nur ein anderes oder mehrere andere als das weiße Wahlkuvert enthält - die Wahlkarte zwei oder mehrere weiße Wahlkuverts enthält - das Wahlkuvert beschriftet ist - die Prüfung auf Unversehrtheit der Wahlkarte ergeben hat, dass diese derart beschädigt ist, dass ein vorangegangenes missbräuchliches Entnehmen oder Zurücklegen des inliegenden Wahlkuverts nicht ausgeschlossen werden kann

5 - aufgrund eines Verklebens der unter der Lasche gelegenen Felder der Wahlkarte die Daten oder die Unterschrift des Wählers nicht mehr sichtbar gemacht werden können oder - die Wahlkarte nicht spätestens am Wahltag, Uhr, bei einer Bezirkswahlbehörde einlangt, oder am Wahltag in einem Wahllokal in Österreich während der Öffnungszeiten abgegeben wird. Wo kann ich wählen? Bei der Durchführung der Bundespräsidentenwahl werden auf allen Ebenen die Wahlbehörden tätig. Für den Bereich der Gemeinde Gitschtal werden am Wahltag folgende Wahlbehörden tätig sein, bei welchen auch Wahlkartenwähler ihr Wahlrecht ausüben können: Sprengelwahlbehörde I-Weißbriach: barrierefrei erreichbar Wahllokal: Kultursaal der Gemeinde Gitschtal Wahlzeit: Uhr bis Uhr Sprengelwahlbehörde II-St. Lorenzen/G.: nicht barrierefrei erreichbar Wahllokal: ehemalige Volksschule St. Lorenzen/G. Wahlzeit: Uhr bis Uhr Ein Tipp: Nehmen Sie Ihre Amtliche Wählerinformation mit ins Wahllokal, dann findet man Sie schneller im Wählerverzeichnis. Für die Wahl des Bundespräsidenten besteht keine Wahlpflicht. Information für Auslandsösterreicher(innen) Wenn Sie AuslandsösterreicherIn sind und an der Bundespräsidentenwahl 2016 teilnehmen wollen, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Ist eine solche Eintragung noch nicht erfolgt, so können Sie dies bis zum Ende des Reklamationsverfahrens (24. März 2016) bei Ihrer zuständigen Gemeinde nachholen. Um an der Bundespräsidentenwahl 2016 als Auslandösterreicher(in) teilnehmen zu können, benötigen Sie weiters eine Wahlkarte. Wahlkarten können ab dem Zeitpunkt der Wahlausschreibung, das ist der 28. Jänner 2016, beantragt werden. Für den ersten Wahlgang und einen allfälligen zweiten Wahlgang ist lediglich ein Antrag samt Identitätsnachweis erforderlich. Wenn Sie Ihre Stimme vom Ausland aus abgeben wollen, beachten Sie bitte die Informationen für die Briefwahl. Halten Sie sich am Wahltag in Ihrer Heimatgemeinde (Ort Ihrer Eintragung in der Wählerevidenz) auf, so brauchen Sie, wenn Sie dort Ihre Stimme abgeben, keine Wahlkarte beantragen! Haben Sie dennoch eine Wahlkarte beantragt, so müssen Sie in jedem Fall mit dieser wählen.

6 Ergebnisfeststellung: Um zum Bundespräsidenten/zur Bundespräsidentin gewählt zu werden, ist das Erreichen von mehr als der Hälfte aller gültigen Stimmen erforderlich. Kandidieren mehr als zwei Bewerber/innen und erlangt von diesen keiner eine solche Mehrheit, so findet vier Wochen nach dem ersten Wahlgang ein zweiter Wahlgang ("engere Wahl", "Stichwahl") statt, bei denen die beiden stimmenstärksten Bewerber/innen gegeneinander antreten. In der Folge wird das Ergebnis der Wahl durch die Bundeswahlbehörde auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet verlautbart. Ordinationszeiten Dr. Peter Steiner Vom 21. März 2016 bis zum 28. März 2016 ist die Ordination geschlossen. Ab dem 29. März 2016 gelten wieder folgende Öffnungszeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr 08:00 bis 12:00 Uhr 08:00 bis 12:00 Uhr 08:00 bis 12:00 Uhr bis Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag Medikamentenausgabe und Notfälle bis Uhr. Dr. Peter Steiner Kassenarzt 9622 Weißbriach 244 Tel: 04286/555 Liebe Eltern, Erhebung Sommerkinderbetreuung 2016 die Gemeinde Gitschtal plant vom 01. August 2016 bis zum 26. August 2016, jeweils Montag Freitag von Uhr bis Uhr eine Sommerkinderbetreuung anzubieten. Eine solche Betreuung kann nur stattfinden, wenn für mind.15 Kinder dieses Angebot angenommen wird. Für diesen Zeitraum wird auch ein Elternbeitrag pro Kind eingehoben. Die Höhe des Beitrages wird noch rechtzeitig bekannt gegeben. Sollte Ihrerseits Interesse an diesem Angebot bestehen, geben Sie dies bitte der hs. Gemeinde (Fr. Zoller, Tel / 219) bis spätestens Freitag, 15. April 2016 bekannt.

7 Prophylaktische Zeckenschutzimpfung Zecken übertragen Krankheiten, welche ein großes Gesundheitsrisiko darstellen. Eine davon ist die sogenannte Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), eine Viruserkrankung, welche das Nervensystem angreift und sogar zum Tod führen kann. Der einzig wirksame Schutz dagegen ist die Impfung. Da das Virus in ganz Österreich verbreitet ist, wird die Impfung allen in Österreich lebenden Personen empfohlen. Nach abgeschlossener Grundimmunisierung sollte die 1. Auffrischung nach 3 Jahren erfolgen, alle weiteren Auffrischungsimpfungen im Abstand von 5 Jahren. Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr sind Auffrischungen alle 3 Jahre angeraten. Eine persönliche Impfberatung ist selbstverständlich möglich und wird vor Ort durchgeführt! Aus diesem Grund bietet das Gesundheitsamt der Bezirkshauptmannschaft Hermagor auch in diesem Jahr eine FSME-Impfaktion an. Diese läuft ab sofort bis 30. September Wo: Gesundheitsamt BH Hermagor Wann: jeden Dienstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von bis Uhr Kosten für Versicherte der GKK: Erwachsener: Kind (bis 12. LJ): EUR 23,30 / Teilimpfung EUR 19,30 / Teilimpfung Kosten für alle anderen Versicherten: Erwachsener: EUR 27,00 / Teilimpfung Kind (bis 12 LJ): EUR 23,00 / Teilimpfung Im Rahmen der Impfaktion werden auch die Gemeinden des Bezirkes angefahren. Am Mittwoch, den 13. April 2016 findet um 08:00 Uhr die Impfaktion in der Volksschule Weißbriach statt. IMPFKARTEN MITBRINGEN Personen mit fieberhaftem Infekt können nicht geimpft werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Fachreferat für Gesundheit unter der Telefonnummer /63270 oder per an bhhe.gesundheitswesen@ktn.gv.at

8 Regelung für Oster- und Brauchtumsfeuer Mit dem Schreiben vom Amt der Kärntner Landesregierung, Zahl: 08-LL-114/2010 (040/2016) wird die Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung 2011 K-VvAV 2011 in Erinnerung gebracht. Folgende Brauchtumsfeuer sind zulässig: 1. Osterfeuer und Fackelschwingen in der Nacht vom Karsamstag auf Ostersonntag, 2. Georgsfeuer in der Zeit vom 22.April bis 24.April, 3. Sonnwend- und Johannisfeuer in der Zeit vom 21.Juni bis 24.Juni, Oktober-Feuer in der Nacht vom 09.Oktober auf 10.Oktober, 5. Feuer in den Alpen am zweiten Samstag im August 6. Feuer zu Ehren von Ciril und Metod, am Vorabend des 5. Juli. Sämtliche Brauchtumsfeuer sind der zuständigen Gemeinde spätestens vier Tage vor dem Abbrennen zu melden und es ist eine verantwortliche Person namhaft zu machen. Brauchtumsfeuer dürfen auch an dem das Brauchtum begründende vorangehende und darauffolgende Wochenende abgebrannt werden. Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit unbehandelten, biogenen Materialien erfolgen. Hinweis: Zusätzlich zu dieser Verbrennungsverbot-Ausnahmenverordnung ist auch die Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung zu berücksichtigen. Demnach ist gemäß 15 Abs. 1 für das Verbrennen im Freien im bebauten Gebiet eine Ausnahmegenehmigung des Bürgermeisters (Bescheid) erforderlich. Außerhalb des bebauten Gebietes ist ein Verbrennen im Freien dann verboten, wenn Verhältnisse vorherrschen, die ein Ausbreiten des Brandes oder die Entwicklung eines Flugbrandes begünstigen. Blutspendedienst des Kärntner Roten Kreuzes Der freiwillige Blutspendedienst des Kärntner Roten Kreuzes veranstaltet am Freitag, den 15. April 2016 in der Zeit von 15:30 Uhr bis 20:00 Uhr in der ehem. Volksschule in St. Lorenzen/G. eine Blutabnahme. Die Bevölkerung der Gemeinde Gitschtal wird ersucht, sich zahlreich an dieser Blutspendenaktion zu beteiligen.

9 Katzenkastrationspflicht - Information Geschätzte Gemeindebürgerinnen! Geschätzte Gemeindebürger! Als Kärntner Tierschutzombudsfrau möchte ich Sie über die gesetzliche Pflicht, Katzen kastrieren zu lassen, aufklären: Täglich werde ich mit dem Problem der ungehemmten Katzenvermehrung konfrontiert. Einheimische und Touristen beklagen sich über leidende, kranke und durch Inzucht geschädigte Katzengruppen. Diese Populationen bereiten den Menschen Schwierigkeiten durch ihre Ausscheidungen und ihr oft zerstörerisches Verhalten. Eine einzige nichtkastrierte Katze kann in 5 Jahren Nachkommen produzieren! Diese Fähigkeit zur lawinenartigen Vermehrung gelingt durch eine außerordentlich hohe Fruchtbarkeit dieser Tierart. Etwa ab dem 7. Lebensmonat wirft eine Katze bis zu 3mal pro Jahr ca. 4 Katzenwelpen. Laufende Würfe erfolgen bis zu ihrem natürlichen Lebensende mit bis zu 20 Jahren. Streunende, nicht auf Menschen geprägte Katzen bekommen ebensolche Nachkommen. Diese verwilderten Tiere und vor allem deren Nachkommen lassen sich von Menschen nicht berühren. Aus diesem Grund gilt in Österreich eine Kastrationspflicht von Katzen mit regelmäßigem Auslauf ins Freie. Ausgenommen sind gemeldete Katzenzuchten und Katzen in bäuerlicher Haltung. Unter bäuerlicher Haltung werden streunende, tierhalterlose Katzen verstanden. Bei einer Katzenkastration werden die Eierstöcke bzw. die Hoden entfernt. Die Tiere werden insgesamt gesünder, schöner und erreichen ein höheres Lebensalter. Die Lust Schadnager zu bekämpfen bleibt jedoch erhalten. Lassen Sie Ihre Katzen kastrieren und melden Sie streunende Tiere dem hs. Gemeindeamt (Tel /212). Mag. Dr. Jutta Wagner, Tierschutzombudsfrau

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11 Kreativ RECYCELN Nähworkshop mit Isabella Philippitsch Im Rahmen der Gemeinde möchten wir zu einem kreativen Nähworkshop einladen. Er dauert ca. 4 h und wird an 2 Abenden abgehalten. Aus alten Kleidungstücken werden neue, nützliche Werkstücke geschaffen. Unter dem Motto nicht wegwerfen, sondern wiederverwerten werden Handtaschen, Zierpölster, Getreidemäuse, Kosmetiktaschen usw. hergestellt. Wann: Mo. 4. April und Di. 5. April, Beginn: 19:30 Uhr Wo: Feuerwehrhaus Weißbriach Mitzubringen: Nähmaterial (Schere, Nähseide, Nähnadeln, Schneiderkreide, Schnallen, Knöpfe, Bänder usw.) Alte Kleidungsstücke gegenseitiger Austausch ist erwünscht Keine neuen Stoffe!!!! Eigene Nähmaschine wäre ideal Kosten: 15 /Person plus etwaiges Arbeitsmaterial Anmeldung: bei Isabella Philippitsch bis Fr Tel: , abends Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme! Arbeitskreisleiter Martin Schretter Landwirtschaft Gertrude Wastian

12 Gemeinde Gitschtal E I N L A D U N G zum Vortrag Hilfsmitteleinsatz in der Pflege Wann: Mittwoch, den 23. März 2016 Beginn: Uhr Wo: Foyer des Kultursaales Zielgruppe: pflegende Angehörige (InteressentInnen) Referentin: Fr. Margret Scheurer (DGKS, mobiler Dienst) Angesprochen sind Menschen, die nach Handlungsanleitungen suchen, die den pflegerischen Alltag erleichtern. Die Gestaltung eines Krankenzimmers, vorbeugende Maßnahmen gegen Pflegeschäden, Verwendung von Hilfsmitteln wie Gehbehelfe, Hebehilfen, Pflegebett, Lagerungskissen, Duschstühlen, Haltegriffe und vieles andere mehr. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos! Um die Veranstaltung auch gehörlosen Menschen zugänglich zu machen, können wir eine/n geprüfte Gebärdensprachdolmetscher/in zur Verfügung stellen. Bei Bedarf bitten wir um rechtzeitige Voranmeldung unter Tel /15456 oder an: michaela.miklautz@ktn.gv.at ***************************************************************** Das Projekt Pflege für zuhause von Profis lernen wird in Zusammenarbeit mit Frau LHStv. in Dr. in Beate Prettner (Sozial- und Gesundheitsreferentin), Abteilung 5 Gesundheit und Pflege und der Gemeinde Gitschtal durchgeführt.

13 LANDJUGEND WEISSBRIACH der AM 26. MÄRZ 2016 UM 21:00 UHR im Foyer des Kultursaales Weißbriach Wir freuen uns auf euer Kommen!

14 Kärntner-Voltigiercup 1. Cup-Turnier 9. und 1o. April 2016 Reiterhof Golz, Weißbriach Beginn: Samstag 10 Uhr Sonntag 9 Uhr Tombola mit schönen Preisen. Für Speis und Trank ist bestens gesorgt.

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