Ausschreibung für das Spieljahr 2012/ 2013

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Transkript:

NFV - Kreis Leer Kreisspielausschuss Ausschreibung für das Spieljahr 2012/ 2013 Für die Durchführung der Spiele haben die Satzungen und Ordnungen des NFV und des DFB Gültigkeit. Mannschaftsbeiträge Nach der Finanz- und Wirtschaftsordnung des NFV erhebt der Verband für jede gemeldete Mannschaft einen jährlichen Mannschaftsbeitrag. Die Höhe der Beiträge beschließt der Verbandstag. Die Beiträge sind nach Aufforderung durch die Verbandsgeschäftstelle innerhalb der gesetzten Frist zu zahlen. 1. Sollzahlen - Aufstieg und Abstieg Ab der Saison 2013-2014 wir der gemeinsame ostfriesische Spielbetrieb der Kreise Aurich, Emden, Leer und Wittmund eingeführt. Die Saison 2012-2013 dient als Qualifikationsjahr für den gemeinsamen Spielbetrieb. Die Anlage Zusatzvereinbarungen für die Durchführungsbestimmungen Herren in der Saison 2012/2013 ist für den Kreis Leer verbindlich. Mannschaftsabmeldungen werden entsprechend SPO 34 auf die Abstiegsquote der jeweiligen Staffel angerechnet. Die zuerst abgemeldete Mannschaft ist erster Absteiger, die nächste abgemeldete Mannschaft zweiter Absteiger, usw. Zur Aufrecherhaltung des Spielbetriebes kann der Spielausschuss die Bildung von Spielgemeinschaften auch während der Saison zulassen. Die Spiele der wegfallenden Mannschaft werden entsprechend 34 und 38 SPO gewertet. 2. Grundsätze der Zusammensetzung aller Klassen 2.1 Sollten bei einem freien Platz in einer Spielklasse zwei gleichberechtigte Mannschaften (Bewerber)vorhanden sein, wird ein Entscheidungsspiel angesetzt. 2.2 Aufgrund des einstimmigen Beschlusses des NFV - Kreistages vom 22 Juni 1996 können ab der Saison 1997 / 98 zwei Mannschaften eines Vereins höchstens bis zur 1. Kreisklasse in einer Staffel spielen. 1

3. Wertung der Spiele 3.1 Kreisliga Meisterschaft, Tabellenstand, Auf- und Abstieg entscheiden sich bei gleicher Punktzahl nach der Tordifferenz. Sind Punktzahl und Tordifferenz bei mehreren Mannschaften gleich, ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. 3.2 Kreisklassen Meisterschaft, Tabellenstand, Auf- und Abstieg entscheiden sich nach der Punktzahl. Bei Punktgleichheit auf den Auf- und Abstiegplätzen wird die Rangfolge nicht durch die Tordifferenz, sondern durch das Gesamtergebnis (einschließlich Torverhältnis) aus Hin- und Rückspiel im direkten Vergleich ermittelt. Herrscht auch hier Gleichheit, finden Entscheidungsspiele statt. 3.3 Alle Mannschaften erhalten für einen Sieg 3 Punkte, bei einem Unentschieden ( Remis) je 1 Punkt. Bei einer Niederlage gibt es keinen Punkt. 3.4 Die Wertung der Punktspiele in den im 38 der Spielordnung aufgeführten besonderen Fällen erfolgt unter Anwendung der im 37 Abs. 4 der Spielordnung dargelegten Bewertungsgrundsätze. 4. Auswechseln von Spielern Laut Kreistagsbeschluss vom 22.06.1996 kann in Abänderung des 14 der SpO dreimal gewechselt werden. Dabei können auch Spieler, die bereits einmal ausgewechselt wurden, wieder eingewechselt werden. 5. Kreispokalspiele Krombacher-Pokal Hierzu ergehen gesonderte Ausschreibungen in der Anlage. (Herren und Alte Herren) 6. Spielpläne 6.1 Die Ausschreibungen werden über das EV Postfach und die Internetseiten des NFV bekannt gegeben. Die Spielpläne sind über das Spielansetzungsmodul im DFBnet einsehbar. Die Verbindlichkeit der Spielansetzung ist dann gegeben, wenn die Ansetzung 7 Tage vorher im DFB-net eingegeben worden ist. In zwingenden Ausnahmefällen sind kürzere Ansetzungsfristen erlaubt. 2

6.2 In Ausnahmefällen ist bei der Verlegung von Spielen der antragstellende Verein verpflichtet, mindestens drei Wochen vor dem Spieltag beim Staffelleiter schriftlich (per Mail) mit schriftlichem Einverständnis des Gegners eine Verlegung zu beantragen. Die Verlegung muss vom Staffelleiter schriftlich bestätigt werden. Eine Verlegung ist bis auf die Fälle, in denen verbandsseitiges Interesse besteht, gebührenpflichtig und kostet 25,00 Euro zuzüglich 5,- Verwaltungsgebühr. Die örtliche Presse ist vom Antragsteller zu informieren 6.3 Wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, kann der Spielausschuss an Feierund Wochentagen Pflichtspiele ansetzen, ausgenommen am Karfreitag. 6.4 Bei zeitgleicher Ansetzung mehrerer Spiele auf einem Platz hat der Platzverein sofort nach Herausgabe der Spielpläne für eine Lösung zu sorgen und den Staffelleiter zu informieren. 6.5 Bei Spielverlegungen, auch an Wochentagen, dürfen keine Jugendspiele gefährdet sein. Herrenspiele am Samstag sind nur mit Zustimmung der Jugendabteilung des bauenden Vereins erlaubt. 6.6 Das Recht auf Verlegung erlischt für den letzten Spieltag des Spieljahres, sofern die Interessen dritter Vereine berührt werden. 6.7 Spiele gegen Vereine, die nicht dem DFB angehören, bedürfen der Genehmigung durch den Kreisspielausschuss. Bei Spielen im kleinen Grenzverkehr genügt eine formlose Mitteilung. 6.8 Für alle Freundschaftsspiele, Pokalturniere sowie für alle Hallenturniere sind Spielberichte vollständig und gut lesbar auszufüllen und dem zuständigen Staffelleiter zuzustellen. 7. Spielplätze 7.1 Alle Spielplätze müssen in einem einwandfreien Zustand und vom Spielausschuss abgenommen sein. 7.2 Der Platzverein hat Fahnen für die Schiedsrichterassistenten in der Größe von 50 x 50 cm in den Farben Rot oder Gelb zu stellen. Außerdem sind die teilnehmenden Vereine verpflichtet kompetente Linienrichter zur Verfügung zu stellen. 7.3 Für einen genügenden Ordnungsdienst - Platzordner mit Armbinden - hat der bauende Verein zu sorgen. 3

7.4 Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist gemäß 28 der SpO so zu verfahren, dass im Falle einer Spielabsage zuerst: - der Staffelleiter oder sein Vertreter... - dann der Schiedsrichteransetzer oder sein Vertreter... - dann der Gastverein alle telefonisch zu benachrichtigen sind. Die spielleitende Stelle hat das Recht, die Gründe für eine solche Absage durch eine neutrale Verbandsperson vor Ort prüfen zu lassen. Über die Spielabsage ist ein Protokoll bzw. eine Bescheinigung der Gemeinde innerhalb von 10 Tagen dem Staffelleiter vorzulegen. Die reisende Mannschaft ist verpflichtet, durch einen Rückruf bei einem der oben genannten sich von der Richtigkeit der Spielabsage zu überzeugen evtl. über das DFB-net (im Übrigen gilt 28 SpO). 8. Spielformulare, Pässe, Spielkleidung und Spielergebnisse 8.1 Die Spielberichtsformulare sind ordnungsgemäß auszufüllen. Der Vorname der Spieler ist vollständig auszuschreiben. Der Mannschaftsführer/Betreuer bestätigt mit seiner Unterschrift und seinen Vor- und Nachnamen in Blockschrift die Richtigkeit aller Eintragungen und ist somit voll verantwortlich. Das Bekleben von Spielberichten ist unzulässig. 8.2 Das ausgefüllte Formular und ein frankierter, mit der Anschrift des zuständigen Staffelleiters/in versehener Umschlag, sind dem/der Schiedsrichter/in spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn auszuhändigen. Die spielenden Mannschaften tragen zunächst alle am Spiel teilnehmende Spieler (auch die Ersatzspieler) in den Spielbericht ein. Der/die Schiedsrichter/in hat die Eintragung zu kontrollieren. Nach dem Spiel ist der Mannschaftsführer/Betreuer verpflichtet die nicht eingesetzten Spieler im Beisein des/der Schiedsrichters/in zu streichen. Ein bei Spielbeginn noch nicht anwesender Spieler, auch wenn dieser noch nicht auf dem Spielberichtsbogen eingetragen ist, ist durch den/die Schiedsrichter/in zum Spiel zuzulassen. Der Verantwortliche des Vereins bzw. der Spielführer hat den/die Schiedsrichter/in über diesen Umstand so früh wie möglich zu informieren und das Eintreffen beim Schiedsrichter/in anzuzeigen. Der Spieler ist nach Beendigung des Spiels durch den Verantwortlichen des Vereins im Spielbericht im Beisein des/der Schiedsrichters/in nachzutragen. Zudem hat der Schiedsrichter diesen Vorgang im Spielbericht zu vermerken. 8.3 Spieler/Rückennummern müssen mit den Eintragungen im Spielbericht übereinstimmen. Der Schiedsrichter kann vor dem Spiel bei beiden Mannschaften in den Kabinen eine Passkontrolle vornehmen. 4

8.4 Die Vereine haben sicherzustellen, dass das Passbild eine Identifizierung des Spielers ermöglicht (besonders Übergang von Junioren in den Seniorenbereich). Andernfalls sind die Vereine verpflichtet, das Foto im Spielerpass zu aktualisieren. 8.5 Spieler, die keinen Spielerpass vorlegen können, haben auf der Rückseite des Spielberichtes durch eigenhändige Unterschrift (vor dem vollendeten 18. Lebensjahr des Spielers unterschreibt der Mannschaftsführer/Betreuer verantwortlich) die Richtigkeit mit der Angabe des Geburtsdatums zu bestätigen. 8.6 Fehlende Spielerpässe sind innerhalb von 3 Tagen - mit einem Freiumschlag für die Rücksendung - an den Staffelleiter einzusenden oder vorzulegen. Es kann auch eine Fotokopie des Spielerpasses eingesandt werden. Bei nicht erfolgter Vorlage wird der Spieler bis zur Vorlage des Spielerpasses gesperrt. 9. Elektronischer Spielbericht Kreisliga Herren In der Kreisliga der Herren muss der elektronische Spielbericht (SBO) genutzt werden. Kann die Anwendung in Ausnahmefällen nicht erfolgen, ist das normale Spielberichtsformular entsprechend Punkt 8 zu verwenden. Die Freigabe des elektronischen Spielberichtes (SBO) hat spätestens 30 Minuten vor dem angesetzten Spieltermin (Anstoß) zu erfolgen. In den Pokalspielen in denen Mannschaften unterhalb der Kreisliga teilnehmen wird das normale Spielberichtsformular genutzt. Die Spielerpässe sind trotz Anwendung des elektronischen Spielberichtes immer mitzuführen und dem Schiedsrichter vorzulegen. 10. Spielberechtigung von Junioren für Herrenmannschaften 10.1 Die Spielberechtigung von Junioren für Herren ist in 12 der Jugendordnung geregelt. 10.2 A-Junioren des älteren Jahrganges (1994) können in allen Herrenmannschaften ihres Vereines eingesetzt werden. Gleiches gilt, wenn ein A-Juniorenspieler das 18. Lebensjahr vollendet hat. 10.3 Wettbewerbsspiele von Herrenmannschaften gegen Jugendmannschaften sind nicht zulässig. ( 34 DFB Spielordnung) Freundschaftsspiele, auch Spiele bei Sportwochen sind nur mit Genehmigung des Jugendausschusses zulässig. 11. Festspielen SPO Das Festspielen wird in 10 der Spielordnung geregelt. Das Freiwerden der letzten Pflichtspiele oder einem der Pflichtspielserie nachfolgendem Entscheidungs- bzw. Pokalspiel ( 10 Ziffer 2 b) beträgt drei Spiele. 5

12. Hinausstellung und Rechtsprechung 12.1 Bei einem Platzverweis auf Dauer ist der betreffende Verein verpflichtet, dem Schiedsrichter nach Beendigung des Spieles den Spielerpass auszuhändigen. Ein auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist längstens 3 Wochen bis zur Entscheidung des KSpA vorgesperrt. Wird dem Verein schriftlich mitgeteilt, dass das Verfahren an das Kreissportgericht weitergeleitet wurde, bleibt der Spieler solange vorgesperrt, bis das Kreissportgericht entscheidet. 12.2 Stellungnahmen zu Platzverweisen auf Dauer sind innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Staffelleiter einzureichen. Dem Kreisspielausschuss steht Strafbefugnis nach Maßgabe Anhang 2 SpO zu. 12.3 Gegen Entscheidungen des KSpA ist innerhalb von sieben Tagen nach der Zustellung eine gebührenfreie Anrufung beim Kreissportgericht möglich. 13. Anschriftenverzeichnis Für den NFV - Kreis Leer sind die Angaben im Elektronischen Meldebogen maßgebend. Etwaige Änderungen seitens der Vereine müssen sofort angezeigt werden. Jegliche Nachteile gehen zu Lasten der Vereine. 14. Schiedsrichterwesen 14.1 - siehe Schiedsrichterausschuss, Schiedsrichteransetzer etc. Für alle Freundschaftsspiele, Pokal - und Hallenturniere sind Schiedsrichter anzufordern, mindestens 7 Tage vor der Spielansetzung. - für alle Freundschaftsspiele, Pokal - und Hallenturniere sind immer Spielberichte vollständig auszufüllen und an den zuständigen Staffelleiter einzusenden. - bei Spielverlegungen ist der zuständige Schiedsrichteransetzer frühzeitig zu informieren. 14.2 Die Aufwandsentschädigung der Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten (gem. Anhang 1 Abs. 4.3 der Finanz- und Wirtschaftsordnung) sind vom Platzverein dem Schiedsrichter sofort nach Spielschluss unaufgefordert in der Schiedsrichterkabine auszuzahlen. Kreisliga 20,- Kreisklassen und Alte Herren 17,- Schiedsrichterassistenten (Herrenspiele) 15,- Turniere: bis 2 Stunden wie Einzelspiel bis 4 Stunden Einzelspiel + 50 % über 4 Stunden Einzelspiel + 100 % Für die zeitliche Berechnung ist die notwendige Anwesenheit des Schiedsrichters am Ort des Turniers maßgebend. 6

15. Winterpause Die Winterpause beginnt am Tage nach dem letzten ausgetragenen Pflichtspiel, jedoch spätestens am 17. Dezember. Die Winterpause endet am Tage vor dem 1. auszutragenden Pflichtspiel. 16. Spielbetrieb über das DFBnet 16.1 Der Spielbetrieb im Niedersächsischen Fußballverband wird über das DFBnet abgewickelt. Das DFBnet ist ein System miteinander verknüpfter EDV-Programme, das den Anwender entsprechend der erteilten Zugangsberechtigung die Möglichkeit bietet, auf Internetbasis zu kommunizieren. Bestandteil des DFBnet ist somit auch das DFBnet-Postfachsystem sowie der Internetauftritt des NFV (www.nfv.de) und seiner Gliederungen. 16.2 Die gastgebenden Vereine sind verpflichtet, Spielergebnisse, Spielabbrüche und Spielausfälle unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Spielende, ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet über das DFBnet zu melden. Bei technischen Störungen der Systeme (Internet PC, SMS, Mobiltelefon) die eine Eingabe nicht zulassen, ist die spielleitende Stelle unverzüglich zu informieren. 16.3 Nach Anhang 2 Ziff.16 erfolgt bei nicht ordnungsgemäßer Eintragung der Spielergebnisse in das DFBnet eine Bestrafung der Vereine durch den Kreisspielausschusses. 17. Schlussbemerkung - Rechtsbehelf Alle Vorkommnisse und Ereignisse, die sich aus dem Spielbetrieb heraus ergeben und in dieser Ausschreibung nicht erfasst sind, werden ausdrücklich durch die Spielordnung (SpO) des NFV abgedeckt. Mit der Herausgabe dieser Ausschreibung werden die Bestimmungen in Kraft gesetzt. Verstöße gegen diese Ausschreibung und die Nichtbeachtung der einzelnen Bestimmungen werden entsprechend der SpO geahndet. Gegen diese Ausschreibung ist gemäß 15 Abs. 1 RuVO innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Ausschreibung die gebührenfreie Anrufung des Kreissportgerichts des NFV- Kreis Leer möglich. Ostrhauderfehn Juli 2012 Mit sportlichen Grüßen Frank Schulte Vorsitzender Spielausschuss NFV Kreis Leer 7