mentar (Begründung für Änderung) Vorgeschlagene Textänderung 5 Die genannn Höhenversätze sind in der Norm zu erfassen. Benachbar Bauile z.b. einer Filigrandecke oder von Boden-/Wandbelägen werden als ein Bauil hergesllt und eingebaut ebenso wie benachbar Mauerwerkssine. (siehe Ebenheitsabweichungen 5.4) Satz entfällt 3 Spiegelstriche Der Verweis auf andere käuflich zu erwerbende oder mit verschiedenen Links verfügbare Definitionen von Begriffen ist an dieser Slle nicht im Sinne der DIN 820. Begriffe aus der Norm sind sts in der Norm selbst zu definieren, wie bereits erfolgt. Einordnung unr Liraturhinweise 3.8 ed Abstand eines Punks erg: auf der Bauiloberfläche erg: auf der Bauiloberfläche 3.6 Bild 3 ed/ Legende fehlt Legende: 2 3 4.3 2. Satz ed Statt Abmessungen den Begriff Maße verwenden. Es ist verwirrend, wenn die Begriffe Maße und Abmessungen beliebig verwendet werden. Die Abmessung ist eine Tätigkeit, deren Ergebnis das Maß ist. 4.6 Mit den 3 Sätzen in 4.6 (siehe auch Punkt 6 ff. insbesondere 6.5) wird die die immense Wichtigkeit der festgelegn Bezugsart nicht ausreichend erläurt und keinerlei ausreichenden Vorgaben/Festlegungen getroffen. Es werden allgemein 4 Bezugsarn definiert und es soll von dem gleichen Messbezug ausgegangen werden.. Es muss viel klarer die Sysmatik eines projekt- /gebäudebezogenen inneren und äußeren Vermessungs - Sysms als Grundlage für ein Anforderungssysm an Bautoleranzen definiert werden. Je nach Vermessungs- Art des mentars: ge = general / allgemein = chnical/fachlich ed = editorial/redaktionell ANMERKUNG: Spaln 2, 4, 5 müssen auf jeden Fall ausgefüllt werden. Maße aufgesllt: Bundesarchiknkammer, 6.0.209 Sei von 5
4. Ziel der Formulierungen unr Punkt 4.6 muss es also sein, mit genauen Definitionen/Festlegungen zu Vermessungs Sysm und Bezugsart insbesondere auch bei Art des mentars: ge = general / allgemein = chnical/fachlich ed = editorial/redaktionell ANMERKUNG: Spaln 2, 4, 5 müssen auf jeden Fall ausgefüllt werden. mentar (Begründung für Änderung) Vorgeschlagene Textänderung sysm kann die Messgenauigkeit und damit Wiederholbarkeit bei der Einmessung/Messüberprüfung erhöht und damit die Ungenauigkeit reduziert werden (geschlossene Polygonzüge, Lotmessungen). 2. Nach Festlegung des Vermessungs Sysms ist die Festlegung einer Bezugsart also z.b. eines 3 - dimensionalen absolun` Gebäude Rasrsysms mit Hauptachsen und Höhenpunkn in der Planung notwendig. Hierbei muss der planende Archikt bereits wissen, wie die Lage und Maßhaltigkeit des Gebäudes und von einzelnen Bauilen auf der Bauslle eingemessen und überprüft wird und seine Vermaßung in der Planung entsprechend aufbauen und durchführen. 3. Erst nach Aufbau einer ineinander greifenden Sysmatik aus Punkt und Punkt 2 ist eine Festlegung von Anforderungen an Toleranzen in der Planung und anschließend in den Leistungsverzeichnissen sinnvoll und möglich, wobei diese projektbezogene Sysmatik in der Planung und in den Leistungsverzeichnissen entsprechend im Einzelnen dokumentiert und beschrieben werden muss. Als Beispiel für größere Gebäude seien hier die notwendigen Festlegungen für Toleranzanforderungen zwischen Rohbaufassade und spärer vorgehängr Fassade genannt. Ein einfacher Verweis auf die DIN 8202 und die n ist hier in keiner Weise zielführend. aufgesllt: Bundesarchiknkammer, 6.0.209 Sei 2 von 5
mentar (Begründung für Änderung) Vorgeschlagene Textänderung größeren Projekn bei allen Baubeilign ein gleiches Verständnis der gefordern Qualitän zu erreichen und Streitpontial zu reduzieren. Ein gemeinsames Verständnis der vertraglich geschulden Toleranzen muss auch ohne Hinzuziehung von gesondern Sachverständigen/Rechtsanwalt/Richr möglich sein. 5. Derzeit wird davon ausgegangen, dass bereits der planende Archikt den Bauherrn zu allen notwendigen komplexen Fragesllungen (Beauftragung Leistungsbild Vermesser, bauvertragsrechtliche Anforderungen an die Einhaltung und Prüfung von Toleranzen, VOB Regelungen usw.) kompent beran und Kosn- und Terminrisiken berücksichtigen kann sowie die Baufirmen die Anforderungen aus der Planung und den Leistungsverzeichnissen verstanden und eingepreist haben. Das konn in der Realität bisher nicht festgesllt werden. 5.2 Fußno a) 2. Satz 5.3 2 Fußno a) 2. Satz ed Statt Abmessungen den Begriff Maße verwenden. Maße ed Statt Abmessungen den Begriff Maße verwenden. Maße 5.4 Letzr Satz: 3 findet keine Anwendung. Was ist hier mit benachbar Bauile gemeint? Ein Beispiel wäre hilfreich. Sind hier 2 nebeneinander liegende Stahlbeton Fertigilpodes gemeint? Art des mentars: ge = general / allgemein = chnical/fachlich ed = editorial/redaktionell ANMERKUNG: Spaln 2, 4, 5 müssen auf jeden Fall ausgefüllt werden. aufgesllt: Bundesarchiknkammer, 6.0.209 Sei 3 von 5
mentar (Begründung für Änderung) Vorgeschlagene Textänderung 5.4 ed Strichpunkt nach Bodenbelägen muss weg Satzzeichen entfällt 5.6 Abs. Klammerausdruck Die Hinweise zum Passungsausgleich sind unvollständig. (z.b. die gestalrischen Wirkung eines Fugenbildes, Bestimmungen chnischer Regelwerke oder anderer Vorschrifn wie z.b. den ASR) 5.6 2. Satz ed Statt Abmessungen den Begriff Maße verwenden. Maße 6. 3 re Worin besht die Freiheit des Messverfahrens? Siehe 6.2 6.2 Absatz 3, Satz 2 Die absolu bleibt außer Betracht. Was bedeut diese Regelung, welche Konsequenzen hat diese? Die Planung des Archikn geht z.b. von durchlaufenden Fluchn aufgrund absolur Maßvorgaben aus. 6.2 Abs. 4-6 Hier könn ein Widerspruch zum Boxprinzip entshen oder zumindest eine Unschärfe, die zu Streitfällen in der Praxis führen kann. Neuer Abs. 7: Hierbei sind die Grundsätze des Boxprinzips nach Abs. 3.6 zu beachn. 6.2 Absatz 4, Satz 2 Die absolu bleibt außer Betracht. Was bedeut diese Regelung, welche Konsequenzen hat diese? Die Planung des Archikn geht z.b. bei einem Geschoss von einer absolun Oberkan Fußboden aus. 6.3 Alle Unrpunk Die Einführung des Zwischenmaßes von 3 m bei Bauilabmessungen > 6 m kann vermehrt zu Streitfällen führen. Beispiele: Bild 6, Kurve für Zeile : Bei Bauilabmessungen von 5 m gilt eine Toleranz von 30 mm. Diese reduziert sich bei Messpunkn im 3 m - Art des mentars: ge = general / allgemein = chnical/fachlich ed = editorial/redaktionell ANMERKUNG: Spaln 2, 4, 5 müssen auf jeden Fall ausgefüllt werden. Grundsätzliche Überarbeitung der Regelungen aufgesllt: Bundesarchiknkammer, 6.0.209 Sei 4 von 5
mentar (Begründung für Änderung) Vorgeschlagene Textänderung Abstand auf 8,5 mm (=6,6/ % der ursprünglich erlaubn Toleranz) Bild 6, Kurve für Zeile 3: Bei Bauilabmessungen von 6 m reduziert sich die zulässige Toleranz von 0,8 mm auf 8 mm bei einem Messpunktabstand von 3 m (= ca. 74% der ursprünglichen Toleranz) 6.3. bis 6.3.5 Jeweils Absatz Es soll an den Eckpunkn, und/oder Achsschnittpunkn und zusätzlich in Bauilmit nicht mehr als 3 m gemessen werden. Geln die Toleranzanforderungen nur an diesen Punkn? Was ist mit Überschreitung der Toleranzanforderung an anderen Punkn? 6.3.. Satz ed Statt Bauilabmessungen den Begriff Bauilmaße verwenden. 6.3.2. Satz ed Statt Bauilabmessungen den Begriff Bauilmaße verwenden. 6.3.3. Satz ed Statt Raumabmessungen den Begriff Raummaße verwenden. 6.3.4. Satz ed Statt Raumabmessungen den Begriff Raummaße verwenden. Bauilmaße Bauilmaße Raummaße Raummaße 6.3.5. Satz ed Statt Abmessungen den Begriff Maße verwenden. Maße aufgesllt: Bundesarchiknkammer, 6.0.209 Art des mentars: ge = general / allgemein = chnical/fachlich ed = editorial/redaktionell ANMERKUNG: Spaln 2, 4, 5 müssen auf jeden Fall ausgefüllt werden. aufgesllt: Bundesarchiknkammer, 6.0.209 Sei 5 von 5