Seite 1 von 6 Seiten Anlage 1: Preisregelung Netznutzung (Preisblätter 1-4) Preisblatt 1: Netznutzungsentgelt für Kunden mit ¼-h-Lastgangmessung Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die Umsatzsteuer von derzeit 19%. Für die Rechnungstellung maßgebend sind die Nettopreise. [1] Netznutzung mit fernauslesbarer ¼-h-Lastgangmessung Jahresbenutzungsdauer 2.500 h/a Arbeitspreis Leistungspreis Leistungspreis Jahresbenutzungsdauer > 2.500 h/a Arbeitspreis Entnahmestelle /kwa ct/kwh /kwa ct/kwh MS-Mittelspannung 1) netto 6,13 2,96 65,00 0,61 brutto 7,29 3,52 77,35 0,73 Umspannung zur netto 7,28 3,67 82,19 0,67 Niederspannung brutto 8,66 4,37 97,81 0,80 NS-Niederspannung netto 8,61 4,12 89,37 0,89 brutto 10,25 4,90 106,35 1,06 1) sofern die Messung niederspannungsseitig erfolgt, ergibt sich bei einer Jahresbenutzungsdauer von 2.500 h/a ein Arbeitspreis von 3,11 ct/kwh und bei einer Jahresbenutzungsdauer von > 2.500 h/a ein Arbeitspreis von 0,64 ct/kwh. [2] Blindstrommehrbedarf bei Nieder- und Mittelspannungsentnahme für Kunden mit ¼-h-Lastgangmessung cos phi 0,90 induktiv cos phi < 0,90 induktiv netto brutto im Netznutzungsentgelt enthalten 0,97 Cent/kVArh 1,15 Cent/kVArh
Seite 2 von 6 Seiten [3] Umlage Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) netto brutto A - für die ersten 100.000 kwh/a - alle Kunden B - für jede weitere kwh über 100.000 kwh/a - alle Kunden außer C C - für jede weitere kwh über 100.000 kwh/a - Unternehmen mit 4%-Klausel 0,178 ct/kwh 0,212 ct/kwh 0,055 ct/kwh 0,065 ct/kwh 0,025 ct/kwh 0,030 ct/kwh [4] Umlage nach 19 StromNEV netto brutto A - für die ersten 100.000 kwh/a - alle Kunden A+ - ab 100.000 kwh/a und bis 1.000.000 kwh - alle Kunden außer A++ A++ - ab 100.000 kwh/a und bis 1.000.000 kwh - Produzierendes Gewerbe, schienengebundener Verkehr oder Eisenbahninfrastruktur B' - ab 1.000.000 kwh/a - alle Kunden außer C' 0,092 ct/kwh 0,109 ct/kwh 0,482 ct/kwh 0,574 ct/kwh 0,532 ct/kwh 0,633 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,060 ct/kwh C' - ab 1.000.000 kwh/a - Produzierendes Gewerbe, schienengebundener Verkehr oder Eisenbahnstruktur 0,025 ct/kwh 0,030 ct/kwh [5] Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG netto brutto A - für die ersten 1.000.000 kwh/a - alle Kunden B - für jede weitere kwh über 1.000.000 kwh/a - alle Kunden außer C C - für jede weitere kwh über 1.000.000 kwh/a - Unternehmen mit 4%-Klausel 0,250 ct/kwh 0,298 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,060 ct/kwh 0,025 ct/kwh 0,030 ct/kwh [6] Abschaltbare Lastenumlage nach 18 Abs. 1 AbLaV netto brutto für jede kwh 0,009 ct/kwh 0,011 ct/kwh Es erfolgt eine mengenanteilige Berechnung in der jeweils vom vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber festgesetzten Höhe. Wir behalten uns vor, erhöhte Kosten, die uns als Verteilnetzbetreiber aufgrund von neuen oder geänderten Gesetzen entstehen, zusätzlich und sofern zutreffend auch rückwirkend im Zuge der Netznutzung weiterzuberechnen. Unser vorgelagerter Netzbetreiber ist die EnBW Regional AG, Kriegsbergstr. 32, 70174 Stuttgart. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich berechnet. Gemäß der mit der Stadt Viernheim geschlossenen Konzessionsvereinbarung beträgt die Konzessionsabgabe bei Eintarifmessung bzw. in der Hochtarifzeit 1,89 ct/kwh (netto: 1,59 ct/kwh). In der Niedertarifzeit beträgt die Konzessionsabgabe 0,73 ct/kwh (netto: 0,61 ct/kwh). Übersteigt die gemessene Leistung 30 kw und beträgt der Jahresverbrauch mehr als 30.000 kwh, so gilt der verminderte Satz von 0,13 ct/kwh (netto: 0,11 ct/kwh).
Seite 3 von 6 Seiten Preisblatt 2: Netznutzungsentgelt für Niederspannungskunden ohne ¼-h-Lastgangmessung Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die Umsatzsteuer von derzeit 19%. Für die Rechnungsstellung maßgebend sind die Nettopreise. [1] Netznutzung im NS-Netz ohne ¼-h-Lastgangmessung Haushalte & Gewerbe Speicherheizung /Wärmepumpe 2) Grundpreis Arbeitspreis Grundpreis Arbeitspreis netto 6,00 /a 4,77 ct/kwh 2,39 ct/kwh brutto 7,14 /a 5,68 ct/kwh 2,84 ct/kwh 2) Die Stadtwerke Viernheim Netz GmbH bietet Letzverbrauchern & Lieferanten im Bereich der Niederspannung ein reduziertes Netzentgelt im Sinne des 14 a EnWG an, wenn ihr im Gegenzug die Steuerung einer vollständig unterbrechenbaren Verbrauchseinrichtung (Nachtspeicherheizung, Wärmepumpen) zum Zwecke der Netzentlastung gestattet wird und diese über einen separaten Zählpunkt verfügt. Ist lediglich ein HT/NT Zähler vorhanden, so wird der HT Verbrauch entsprechend der Kategorie "Haushalte & Gewerbe" abgerechnet
Seite 4 von 6 Seiten Preisblatt 3: Mess- und Verrechnungspreise Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die Umsatzsteuer von derzeit 19%. Für die Rechnungsstellung maßgebend sind die Nettopreise. [1] Basispreise ¼-h-Lastgangmessungen mit Fernauslesung Mittelspannung Umspannung MS / NS Messstellenbetrieb Messung Abrechnung netto 226,30 /a 65,56 /a 383,59 /a brutto 269,30 /a 78,02 /a 456,47 /a netto 145,34 /a 65,56 /a 383,59 /a brutto 172,95 /a 78,02 /a 456,47 /a netto 145,34 /a 65,56 /a 383,59 /a Niederspannung brutto 172,95 /a 78,02 /a 456,47 /a Die Preise gelten je Messstelle / Zählpunkt und beinhalten folgenden Leistungsumfang: Messgeräte, Strom- und Spannungswandler, Festnetz-Modem Fernauslesung, Plausibilitätsprüfung, Wartung, Störungsbeseitigung monatliche Datenübermittlung an Lieferant und an Bilanzkoordinator Abrechnung der Netznutzung Die Bereitstellung eines Telefonanschlusses (Haupt- oder Nebenstellenanschluss) hat durch den Anschlussnutzer zu erfolgen. Alternativ kann den Stadtwerken ein Auftrag zur Bereitstellung eines kostenpflichtigen Kommunikationskanals erteilt werden. Dies ist nur möglich bei ausreichenden Empfangsverhältnissen im GSM-Netz und muss vor Beauftragung überprüft werden. [2] Zusatzpreise ¼-h-Lastgangmessungen manuelle Datenauslesung, je Ablesung (mindestens 1 mal pro Monat) /Ablesung netto 40,00 brutto 47,60 Diese Position wird berechnet, wenn kein Telefonanschluß bereitgestellt oder bei der Stadtwerke Viernheim Netz GmbH beauftragt wurde.
Seite 5 von 6 Seiten [3] Basispreise ohne Lastgangmessung Messstellenbetrieb Messung Abrechnung Eintarif Zähler ohne netto 6,59 /a 2,26 /a 12,74 /a Leistungsmessung brutto 7,84 /a 2,69 /a 15,16 /a bei halbjährlicher Abrechnung netto 4,52 /a 25,48 /a bei vierteljährlicher Abrechnung netto 9,03 /a 50,95 /a bei monatlicher Abrechnung netto 27,10 /a 152,86 /a Zweitarif Zähler ohne netto 12,25 /a 2,26 /a 14,02 /a Leistungsmessung brutto 14,58 /a 2,69 /a 16,68 /a bei halbjährlicher Abrechnung netto 4,52 /a 28,03 /a bei vierteljährlicher Abrechnung netto 9,03 /a 56,07 /a bei monatlicher Abrechnung netto 27,10 /a 168,21 /a Zähler mit ¼ h netto 42,21 /a 13,20 /a 17,00 /a Leistungsmessung brutto 50,23 /a 15,71 /a 20,23 /a bei halbjährlicher Abrechnung netto 26,40 /a 34,00 /a bei vierteljährlicher Abrechnung netto 52,80 /a 68,00 /a bei monatlicher Abrechnung netto 158,40 /a 204,00 /a Stromwandlersatz netto 26,72 /a brutto 31,80 /a
Seite 6 von 6 Seiten Preisblatt 4: Zusätzliche Leistungen Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die Umsatzsteuer von derzeit 19%. Für die Rechnungstellung maßgebend sind die Nettopreise. [1] Ablesung außerhalb der Jahresrechnung (auf Wunsch) je Zählstelle netto 15,00 brutto 17,85 [2] Inbetriebnahme nach Sperrung Trennung vom Netz, Wiederanschluss netto 15,00 brutto 17,85 Dieses Entgelt besitzt Gültigkeit bei Einsatz eines Beauftragten der Stadtwerke Viernheim Netz GmbH innerhalb der Geschäftszeiten, ansonsten ermittelt sich das Entgelt aus dem Aufwand für die Erbringung dieser Sonderleistung. [3] Mahnung Mahnkosten netto 2,50 [4] Kommunikationskanal für Zählerfernauslesung /a Bereitstellung eines Kommunikations-kanals zur Messdatenübermittlung durch die Stadtwerke Viernheim Netz GmbH netto 240,00 brutto 285,60